Alkohol und zu schnelles Fahren -
Die Brandenburger Polizei will zu Christi Himmelfahrt verstärkt den Betrieb auf den Gewässern im Land in den Blick nehmen. "Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit sowie das Fahren unter Einwirkung von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln gerichtet", erklärte ein Sprecher der Polizei auf Anfrage.
Alkoholkontrollen ein Schwerpunkt
Man rechne mit einer deutlichen Zunahme der touristischen Aktivitäten an Christi Himmelfahrt, so der Sprecher. An diesem Tag, der auch als Vatertag gefeiert wird, sind traditionell Männergruppen im gesamten Bundesgebiet unterwegs. Ob zu Fuß oder mit dem Boot - oft wird bei diesen Veranstaltungen viel Alkohol konsumiert. Man wolle die jeweiligen, örtlichen Schwerpunkte der Polizeidirektionen genau beobachten, um "ordnungswidrige oder strafrechtlich relevante Handlungen zu ahnden", führte der Sprecher aus.
Gleiche Grentwerte wie an Land
Für Alkohol auf den Wasserstraßen in Brandenburg gelten nach Polizeiangaben grundsätzlich die gleichen Grenzwerte wie im Straßenverkehr. Beim Führen von Wasserfahrzeugen - egal ob motorisiert oder nicht - droht demnach ab 0,5 Promille ein Bußgeldverfahren und in Verbindung mit Fahrunsicherheiten bereits ab 0,3 Promille ein Strafverfahren. "In den meisten Fällen ist bereits ab 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen", sagte der Sprecher.
Alkohol auf dem Wasser sei keine gute Idee, mahnte der Polizeisprecher. Bei Unfällen bestehe erhöhte Gesundheitsgefahr durch schnelleres Unterkühlen oder Ertrinken. Er empfehle daher das Tragen von Rettungswesten. Fährt ein Schiffsführer betrunken, wird ihm laut Polizei die Weiterfahrt untersagt.
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