Bundesgerichtshof - Fall zum Haus in Rangsdorf wird teilweise neu aufgerollt - kein Zwangsabriss

Fr 14.03.25 | 11:37 Uhr
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Archivbild: Die Beklagte in der Verhandlung zu einer Grundstücksräumung in Rangsdorf wartet am 17.01.2025 in einem Sizungssaal im Bundesgerichtshof (BGH) auf den Beginn der Verhandlung. (Quelle: Picture Alliance/Uli Deck)
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Audio: rbb24 Inforadio | 14.03.2025 | Jens Lehmann | Bild: Picture Alliance/Uli Deck

Seit elf Jahren schwelt der Streit darum, ob eine Familie ihr Haus in dem Brandenburger Ort Rangsdorf abreißen muss. Nun gab der Bundesgerichtshof bekannt, dass der Fall teilweise neu verhandelt wird.

Der Fall einer Familie aus dem brandenburgischen Rangsdorf (Teltow-Fläming), die wegen eines Behördenfehlers bei der Zwangsversteigerung ihr Haus verlieren sollte, wird nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom Freitag teilweise neu aufgerollt.

Zwar ist klar, dass das Grundstück dem ursprünglichen Eigentümer gehört, er kann die Herausgabe verlangen. Aber die Familie muss das Haus nicht abreißen und kann für die Baukosten Ersatz verlangen.

Mit dem Urteil des BGH geht das Verfahren zurück an das Oberlandesgericht in Brandenburg. Dieses habe die beklagte Familie unter anderem zu Unrecht zum Abriss ihres Einfamilienhauses verurteilt, so der BGH.

Verfahren zieht sich seit mehr als zehn Jahren

Die Familie hatte das Baugrundstück im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben und darauf ihr Haus gebaut. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft war. Das Amtsgericht Luckenwalde (Teltow-Fläming) habe nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht - einem US-Bürger, der nicht in Deutschland lebt. Der hatte erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung erfahren und das Grundstück zurückgefordert.

2023 urteilte das Brandenburger Oberlandesgericht (OLG) schließlich, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen muss. Zudem sollte sie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer rund 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen. Dagegen legte die Familie Revision am Bundesgerichtshof ein und hatte nun Erfolg.

Räumung nur nach Entschädigung

Zwar habe der Kläger als rechtmäßiger Eigentümer wie vom OLG angenommen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs und auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks, entschied der Karlsruher Senat. Das Zurückbehaltungsrecht der Familie für den Hausbau habe die Vorinstanz aber zu Unrecht verneint.

Die Eheleute müssten das Grundstück also nur räumen, wenn der klagende Eigentümer ihnen für das Haus sogenannten Verwendungsersatz - also eine Entschädigung für die Investitionen in das Haus - zahlt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 14.03.2025, 10:20 Uhr

Kommentar

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Antwort auf [Jimi] vom 14.03.2025 um 20:36
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68 Kommentare

  1. 68.

    Auch das kann Gründe haben, die nicht auf ein inkorrektes Verhalten schließen lassen.
    Und selbst wenn, rechtfertigt eine Säumigkeit nicht einfach die Zwangsenteignung über seinen Kopf hinweg.
    Wir leben im Rechtsstaat und nicht in irgendeiner Diktatur.

  2. 67.

    Weil natürlich auch der Schuldner Rechte hat, ist eigentlich auch logisch oder? Und damit der Schuldner überhaupt seine Rechte wahren kann. ist ja das Mindeste, dass er überhaupt Kenntnis von den Vollstreckungsverfahren erlangt.
    Die Zwangsvollstreckung ist immer die Ultima Ratio, nachdem alle anderen Mittel ausgeschöpft wurden, die Gläubiger zu befriedigen.

  3. 66.

    Die Schulden in Freiburg haben mit Chaos nur Nebensächlich zu tun ...
    ".... Als der US-Bürger, der das Grundstück 1993 von seiner Großtante erbte, von der Versteigerung erfuhr, erhob er Klage vor dem Landgericht (LG) Potsdam. Mit Erfolg: das Gericht gab ihm Recht. Das AG Luckenwalde hätte nach ihm suchen müssen - immerhin stand er im Grundbuch und seine Adresse war dem Finanzamt bekannt. ..."

  4. 65.

    Die Schuld für das Chaos liegt bei dem Eigentümer, der seine Schulden bei der Stadt Freiburg nicht beglichen hat oder nicht begleichen wollte. Alles danach sind Folgen daraus. Wieso wird dieser Fakt ausgeblendet? Bereits ob er von den Schulden wusste, kann auf Grundlage der Berichterstattung weder belegt noch widerlegt werden und ist somit spekulativ.

  5. 64.

    Was möchte bitte der in den USA lebende Kläger und rechtmäßige Eigentümer mit diesem Grundstück?
    Eigenbedarf kann es ja wahrscheinlich nicht sein. Also warum lässt er sich nicht auszahlen, freut sich über das Geld und gibt endlich Ruhe?

  6. 63.

    Wenn der Eigentümer das Haus nicht wollte, sondern lediglich das Grundstück, was ja wohl der Fall ist, hat er sich einen Bärendienst erwiesen. Damals hätte er ein anderes unbebautes Grundstück bekommen können und die Familie hätte unbehelligt dort weiter leben können. Heute muss er nun für das Haus zahlen, vermutlich ohne es dann zu nutzen...
    Das kann er zwar alles verkaufen, aber das war ja offenbar nicht seine Intention.

  7. 62.

    Warum wird das Amtsgericht, dass das Grundstück verkauft hatte, nicht in Regress genommen? Die sind doch dran Schuld, dasss dieses Chaos entstanden ist.

  8. 61.

    Warum wendet sich der Amerikaner mit seiner Rückgabeforderung an die Familie? Nach meiner Ansicht müßte er sich an das Gericht wenden, um von ihm das Grundstück zurück zu erhalten. Das Gericht hat das Grundstück aber nicht mehr in seinem Besitz und muß nun sehen, wie es die Rückgabeforderung erfüllt. Bei dem Grundstück ist es einfach, den jetzigen Besitzer ausfindig zu machen und zu belästigen. Was wäre, wenn der Besitzer eines fälschlich zwangsversteigerten Gegenstandes nicht ausfindbar ist? Wenn die Rückgabeforderung an mich käme, hätte ich gesagt, wende dich an das Gericht. Das hat den Fehler begangen. Wir haben nichts miteinander zu tun.

  9. 60.

    „völlig korrekt verhalten“? Der Eigentümer hat mindestens den Fehler begangen, seine Schulden bei der Stadt Freiburg nicht zu begleichen. Sonst hätte es gar keinen Grund zu Zwangsvollstreckung gegeben.

  10. 59.

    Mann , klar wusste er von seinem geerbten Grundstück, schließlich zahlte er Grundsteuer und engagierte einen Winterdienst. Oh man was geben sie hier für Kommentare ab!

  11. 58.

    Der Eigentümer hat ebenfalls keine Fehler begangen.
    Merken sie was, da müssen zwei Parteien gegeneinander prozessieren, die sich völlig korrekt verhalten haben.

    Und genau das ist das eigentliche Problem! Aber darüber entscheidet weder der BGH noch das BVerfG.

  12. 57.

    Menschliches und korrektes Urteil.
    Die Kläger haben schließlich keinen Fehler begangen.

  13. 56.

    "Das Verhalten der Brandenburger Richter war immer unakzeptabel und pietätlos."

    Da Sie offenbar nicht zwischen Judikative und Exekutive entscheiden können, würde ich jetzt mal die Beurteilung der Brandenburger Richter auch nicht so sehr ernst nehmen, wenn das okay ist.

  14. 55.

    Prima !!!

  15. 54.

    Meines Wissens greift die Amtshaftung bei Richtern überhaupt nicht. Das Land entschädigt freiwillig und bisher nur die Häuslebauer.
    Das ist ja genau der Punkt. Deswegen klagen ja auch beide Parteien durch alle Instanzen und BVerfG.

  16. 53.

    Nun könnte der Eigentümer seinerseits das Land in Amtshaftung nehmen oder vor das BVerfG ziehen. Denn die entscheidend Frage ist, ob das BGH-Urteil auch das GG richtig abgewogen hat.

    Aber wird das Land auch dem Bodeneigentümer die notwendigen Schadensersatz gewähren, ist noch die nächste Frage. Denn eigentlich haftet ja für die Richtersprüche niemand.

  17. 51.

    Tut mir leid, meine Vermutung in meinem letzten Kommentar war doppelt falsch.
    Wie aus dem Kommentar-Artikel zu diesem Fall hervor geht, hatte das Finanzamt die Adresse und der Eigentümer zahlte seine Grundsteuer, er hatte sogar einen Winterdienst beauftragt.

  18. 50.

    Hmm, so wie hier in in Deutschland der Erbe/Eigentümer nicht bekannt war, wusste der vielleicht auch nicht von seinem "Glück", (jetzt) Eigentümer des Grundstücks zu sein.

  19. 49.

    Richtig mit einer Einschränkung. Nicht er sondern vermutlich seine Erben werden dem Land gegenüber SE geltend machen. Grund dafür sind die langen Bearbeitungszeiten bei den Gerichten, leider.