Friedrichshain-Kreuzberg -
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat wegen des geplanten Zauns um den Görlitzer Park Klage gegen die Senatsumweltverwaltung eingereicht. Das teilte der Bezirk am Montag mit.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sieht demnach seine Rechte verletzt. Der Senat greife zu Unrecht "in die verfassungsrechtlich garantierte grundsätzliche Zuständigkeit des Bezirks für seine öffentlichen Grünanlagen" ein, heißt es.
Der Berliner Senat hatte im März beschlossen, das Zaunbau-Vorhaben an sich zu ziehen. Der Grund: Der Bezirk hatte sich geweigert, einen Zaun um den Görlitzer Park bauen zu lassen.
Senat will Kriminalitäts-Hotspot entschärfen
Der Park in Kreuzberg gilt vor allem wegen des Drogenhandels als Kriminalitätsschwerpunkt. Nach Plänen des Senats soll die Anlage umzäunt werden, außerdem sollen mindestens 17 verschließbare Eingänge errichtet werden. Zudem sind 40 zusätzliche Lampen im Park geplant. Die bestehende Mauer soll entlang der Görlitzer Straße an insgesamt sechs Stellen durch Gitterstäbe ersetzt werden. Damit sollen einem Drogen-Hotspot die Versteckmöglichkeiten genommen werden.
Die Kosten für die Umfriedung des Görlitzer Parks beziffert die Verwaltung auf insgesamt knapp 3,5 Millionen Euro: 1,9 Millionen für Zaun und Eingangstore, außerdem 1,5 Millionen für den Unterhalt sowie eine einjährige Evaluierung durch ein unabhängiges Institut, ob die Schließung des Parks erfolgreich ist oder zurückgenommen werden soll.
Senat darf nur unter bestimmten Bedingungen eingreifen
Zuständig für Parks und andere Grünanlagen sind in Berlin offiziell erstmal die Bezirke. Der Senat kann aber aus bestimmten Gründen die Zuständigkeit an sich ziehen, muss dabei aber rechtliche Vorgaben beachten. Bezirke können das Eingreifen des Senats aber zumindest verzögern.
Für den Eingriff des Senats in die Zuständigkeiten des Bezirksamtes muss eine "Beeinträchtigung der dringenden Gesamtinteressen Berlins" vorliegen, wie es heißt. Der Bezirk betonte, das Gesetz nenne vier konkrete Beispiele, die aber alle nicht auf diesen Fall zuträfen: Belange von Berlin als Bundeshauptstadt, Ausübung von vorrangigem Bundes- und Völkerrecht, Weisungen der Bundesregierung oder Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik.
Unklar ist, ob der Bezirk überhaupt gegen den Senat klagen darf, weil letztlich hinter beiden Institutionen das Bundesland Berlin steht, das dann gegen sich selbst klagt. Auch diese Frage muss das Verwaltungsgericht also entscheiden.
Görlitzer Park: Bringt ein Zaun mehr Sicherheit? | rbb24 explainer
Sendung: rbb24 Inforadio, 10.06.2024, 17:20 Uhr