Bundesjustizminister - Buschmann gegen bundeseinheitliche Regelung von elektronischen Fußfesseln

Do 18.07.24 | 09:04 Uhr
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Symbolbild:Ein Mann hält zu Demonstrationszwecken eine elektronische Aufenthaltsüberwachung, bekannt als elektronische Fußfessel, vor das Bein eines Probanden.(Quelle:picture allaince/dpa/A.Dedert)
Audio: rbb24 Inforadio | 18.07.2024 | Bianca Schwarz | Bild: picture allaince/dpa/A.Dedert

Bundesjustizminister Marco Buschmann hält eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt für unnötig. Damit stellt er sich gegen eine entsprechende Forderung, die im Juni bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) erhoben worden war.

Buschmann sieht nach eigener Aussage zwar ebenfalls eine Notwendigkeit, den Schutz vor Gewalt durch Partner beziehungsweise Ex-Partner zu verbessern. Länder, die dafür elektronische Fußfesseln nutzen wollten, könnten dies aber selbst regeln, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Polizeirecht ist Ländersache

Wenn die Innenminister die Fußfessel für ein sinnvolles Instrument im Kampf gegen häusliche Gewalt hielten, könnten sie diese über das Polizeirecht, das Ländersache sei, sofort einführen, meinte Buschmann. "Wenn man die Fußfessel will, wäre eine Regelung darüber im Polizeirecht auch gut aufgehoben", sagte der FDP-Minister. Denn schließlich wendeten sich Opfer häuslicher Gewalt typischerweise zunächst einmal an die Polizei. "Deshalb ergibt es auch Sinn, dass die Polizei über die Anordnung der Fußfessel entscheidet."

Die elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort - nähert sich jemand trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert.

"Häusliche Gewalt bedeutet für die Betroffenen unerträgliches Leid", betonte Buschmann. Er sei sich mit den Innenministern auch einig, dass es hier mehr Schutz brauche.

Stübgen (CDU) gegen unterschiedliche gesetzliche Regelungen

Brandenburgser Innenminister und Vorsitzende der Innenministerkonferenz Michael Stübgen (CDU), sagte Ende Juni, unterschiedliche gesetzliche Regelungen bei den Landespolizeien führten zu Problemen. Ein Beispiel: Bei einem Kontakt- und Näherungsverbot für einen Gewalttäter in Brandenburg, der mehrfach seine Frau geschlagen habe und ihr dann in Berlin auflaure, sei nicht klar, welches Recht gelte.

Sendung: rbb24 Inforadio, 18.07.2024, 09:00 Uhr

15 Kommentare

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  1. 15.

    Wären die Opfer Immobilienmakler oder Rechtsanwälte würde die FDP im Handumdrehen eine Lösung finden, so sind es "nur" Opfer von häuslicher Gewalt. Pech gehabt.

  2. 14.

    Sie haben leider ein halbes Jahr dauerndes Pilotprojekt vergessen ;-)

    Ach, wenn's doch nicht so traurig wäre ...

  3. 13.

    Wieso hält man sich nicht an die gängige Praxis: Zuerst einen Arbeitskreis, dann eine möchtegern-Expertenrunde zum Labern? Als Krönung ne Talkshow.

  4. 12.

    "Es gibt Budesgesetze, die vom Bundestag beschlossen werden und für alle gleich gelten!" Geht aber nun mal nicht, wenn man es über die Polizei machen will, die ist Ländersache - ist halt ein förderativer Staat.

  5. 11.

    Wat soll der übliche Blödsinn? Es gibt Budesgesetze, die vom Bundestag beschlossen werden und für alle gleich gelten! Ihre Argumentation ersetzt jedes Sedativum.

  6. 10.

    Ich schlage erstmal Pilotprojekte in allen Ländern vor ;-(

    Warum kann man nicht einmal in solchen Fällen eine einheitliche Regelung finden?
    Überall fehlt Geld, Personal ect. und nun puddelt wieder jeder vor sich hin.
    Die Leidtragenden werden nochmals Opfer!

  7. 9.

    "Wenn man es im Rahmen des Polizeirechtes regelt kann man es gerade nicht nachträglich zum Bundesgesetz machen, weil dann eben Ländersache." Stimmt, der Teil geht dann nicht mehr. Die Länder müssen es einfach ohne den Bund unter sich abstimmen, wenn es über das Polizeirecht gehen soll.

  8. 8.

    "Sollten es die Länder untereinander schaffen, sich auf die gleichen Regelungen zu einigen, können sie ja immer noch über den Bundesrat an den Bund herantreten und vorschlagen, die dann schon einheitlichen Länderregelungen zum Bundesgesetz zu erheben."

    Wenn man es im Rahmen des Polizeirechtes regelt kann man es gerade nicht nachträglich zum Bundesgesetz machen, weil dann eben Ländersache.

  9. 7.

    "Was muss denn erst passieren, wenn die zu schützende Person das Bundesland, in dem der Gewalttäter die Fußfessel tragen muss, verlässt und vom potentiellen Täter in ein Bundeland verfolgt wird, in dem er die elektronische Fußfessel nicht tragen muss?" Mit unterschiedlichen Regeln der Länder müssen Sie in einem föderalen Staat leben, die Alternative wäre wieder ein einheitlicher Zentralstaat.

  10. 6.

    Der Bundesminister hat juristisch Recht, Polizeirecht ist Ländersache. Wenn die Länder also einheitliche Regeln wollen, dann müssen sich die Länder selbst untereinander abstimmen. Sollten es die Länder untereinander schaffen, sich auf die gleichen Regelungen zu einigen, können sie ja immer noch über den Bundesrat an den Bund herantreten und vorschlagen, die dann schon einheitlichen Länderregelungen zum Bundesgesetz zu erheben.

  11. 5.

    Es wirkt unverständlich, wenn bei den unterschiedlichen Regeln von der Politik die Polizei geknebelt wird bei ihrer Arbeit und Probleme sich dann ergeben. Welcher Mensch/Frau/Mann bekommt seine Rechte, wenn er sich nicht wehren kann, aber weiter mit Gewalt-Schläge zurechnen hat? So wie ich es verstehe, behindert sich die Politik gegenseitig bei dem wichtigen Problem in Brandenburg und Berlin. Ziemlich verwirrend von der Politik für die Betroffenen, die Hilfe erwarten und dringend nötig haben.

  12. 4.

    Oje, die geballte Fachkompetenz der FDP: Buschmann und Kubicki!?
    Die Polizei gehört zur Exekutive, die darf gar nichts anordnen. Haftbefehle, Ducrchsuchungsbeschlüsse - alles muss durch Richter, also die Judikative, angeordnet werden. Und dass die Polizei nicht immer im Interesse der Opfer handelt, dürfte auch bekannt sein.
    Was muss denn erst passieren, wenn die zu schützende Person das Bundesland, in dem der Gewalttäter die Fußfessel tragen muss, verlässt und vom potentiellen Täter in ein Bundeland verfolgt wird, in dem er die elektronische Fußfessel nicht tragen muss?
    Buschmann, setzen 6!

  13. 3.

    Es ist Quatsch, überhaupt der Polizei die Entscheidung überlassen zu wollen, ob in einem konkreten Fall Fußfesseln zum Einsatz kommen oder nicht.

    Annäherungs- und Kontaktverbote werden bundesweit einheitlich durch das Familiengericht, einer "Abteilung" des Amtsgericht, erlassen. Und genau dieses Gericht kann im Vorfeld einzelfallabhängig der Polizei den Auftrag verpassen, inwieweit dieses Verbot von ihr prophylaktisch z.B. mit Fußfesseln zu überwachen ist.

  14. 2.

    Das sehe ich anders! Es gab viele Femizude, weil diese Verbrecher nicht unter Beobachtung standen! Diese Verbrecher müssen natürlich ein Fußfessel tragen!

  15. 1.

    Buschmann vs. Faeser. Da wird einem Angst wie nachlässig auf der einen Seite und wie rigeros auf anderen Seiten. Wird Zeit das dieser Spuk mal aufhört

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