"Europacity" in Berlin - Senat prüft Klage für Sozialwohnungen in der Heidestraße

Do 17.10.24 | 14:14 Uhr
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Heidestraße in Berlin-Mitte (Bild: imago images/Jürgen Ritter)
imago images/Jürgen Ritter
Audio: Radio Fritz | 17.10.2024 | Jan Menzel | Bild: imago images/Jürgen Ritter

Im Fall eines Neubauprojekts in der Europacity, bei dem nicht wie vereinbart 215 Sozialwohnungen, sondern teure möblierte Appartements errichtet wurden, will der Senat nicht klein beigeben. "Wir wollen das so nicht akzeptieren", erklärte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus.

Eine Rechtsanwaltskanzlei sei beauftragt worden, die "Optionen auszuleuchten", die das Land habe, um Sozialwohnungen in dem Bauprojekt einzufordern. Er gehe davon aus, dass "zeitnah" feststehe, welcher Rechtsweg eingeschlagen werden könne, so Gaebler.

Gaebler: Keine weiteren ähnlich gelagerten Fälle

Der Senator erklärte, dass der Fall zunächst aufwändig aufgearbeitet werden müsse, weil mehrere Verwaltungen beteiligt seien. Recherchen des rbb hatten gezeigt, dass die Immobilie in Top-Lage mehrfach den Eigentümer gewechselt hat. Der ursprüngliche Investor hatte 2016 in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Land den Bau der 215 Sozialwohnungen zugesichert.

Gaebler betonte im Abgeordnetenhaus, dass es bislang keine Hinweise auf andere ähnlich gelagerte Fälle gebe. Das hätten Überprüfungen durch die Bezirke und die Investitionsbank IBB ergeben. Die Heidestraße sei als eines der ersten Projekte der wieder eingeführten Wohnraumförderung "speziell", so der Senator. Aus heutiger Sicht seien in der Vertragsgestaltung zwischen Land und Investor durchaus "Mängel" festzustellen. Diese seien aber bei späteren Verträgen für andere Projekte geheilt worden.

Sendung: Radio Fritz, 17.10.2024, 14:30 Uhr

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2 Kommentare

  1. 2.

    Die spannende Frage wird sein, wie sich ein Eigentümerwechsel auf frühere Verpflichtungen von Bauherren auswirkt. Respektive, ob er Senat hinreichend bindende Verpflichtungen beim Eigentümerwechsel vertraglich abgesichert hat. "Aus heutiger Sicht seien in der Vertragsgestaltung zwischen Land und Investor durchaus "Mängel" festzustellen" wird ja eingeräumt.

  2. 1.

    Summa sumarum wird das Ergebnis nach jahrelangem Rechtsstreir sein 1. die Kosten des Verfahren zahlt der Staat, da ja der Vertragsnehmer inzwischen pleite 2. die akt. Nachfolgefirma ist nicht belangbar, da diese ja keine Zusage gemacht habe und angeblich von dieser nichts wusste 3. Während der Prozess läuft kommt heraus, dass die zuständigen Berliner Behörden 4711 weitere derartige zusagende Verträge abgeschlossen hat .....;-( - wenn Firmen (es gibt ja noch so ein Fall ...) soo leicht die 'FACH'behörden über den Tisch ziehen können ...

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