Die Deutsche Umwelthilfe hat mehrere Anträge gestellt, das Gericht kann einem davon stattgeben - oder alle abweisen. Das gilt aber als unwahrscheinlich. Folgende Szenarien sind möglich:
1. Das Gericht ordnet Fahrverbote in der gesamten Umweltzone an. Das setzt vermutlich voraus, dass die Richter Zweifel an den Berechnungen des Senats haben und ein großflächigeres Problem sehen, als vom Senat dargestellt. Dann könnten sie ab September 2019 die Sperrung der Umweltzone für Euro-5-Diesel anordnen.
2. Das Gericht ordnet streckenbezogene Fahrverbote an. In diesem "hilfsweisen" Antrag fordert die DUH, schon ab dem 31.12.2018 streckenbezogene Fahrverbote einzuführen. Interne Planungen des Senats sehen solche Fahrverbote erst ab September 2019 vor.
3. Die DUH gewinnt mit einer Minimalvariante. Der schwächste Antrag der DUH sieht vor, dass der Senat beim Luftreinhalteplan alle erforderlichen Maßnahmen treffen muss, um den Grenzwert "schnellstmöglich" einzuhalten. Geht dieser Antrag durch, könnte die Verwaltung ihre eigene Vorstellungen weiter prüfen und umsetzen. Ob Umweltsenatorin Regine Günther (parteilos/für Grüne) auch in diesem Fall die von ihr favorisierten streckenbezogenen Fahrverbote umsetzen kann - oder ob die Koalitionspartner SPD und Linke im Senat dagegen ihr Veto einlegen - ist unsicher. Ergeht kein Beschluss, müsste die DUH erneut klagen.
4. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verliert ihre Klage und das Land Berlin muss seine Pläne für streckenbezogene Fahrverbote nicht konkretisieren. Das gilt jedoch als extrem unwahrscheinlich. Bisher hat die DUH jede ihrer Klagen auf Dieselfahrverbote gewonnen - so etwa in München, Stuttgart und Frankfurt.