Wahl zum Abgeordnetenhaus 2021 -
Die Freien Wähler in Berlin verlangen, dass der Staat ihnen die Kosten des Abgeordnetenhaus-Wahlkampfs 2021 erstattet. Das Schreiben mit einer entsprechenden Forderung an Landeswahlleiter Stephan Bröchler liegt dem rbb exklusiv vor.
Die Partei argumentiert, die Wahlwiederholung, ausgelöst durch fehlerhafte Vorbereitung und Durchführung, stelle eine Amtspflichtverletzung dar. Und diese löse eine Amtshaftung aus.
Der kommissarische Geschäftsführer der Freien Wähler, Götz Frommer, sagte dem rbb: "Es ist selbstverständlich, dass man Verantwortung trägt für das fehlerhafte Handeln und dann auch in Verantwortung und in Haftung kommt für den entsprechenden Regress."
Freie Wähler verpassten Ein-Prozent-Hürde
Als konkrete Verantwortliche nennt Frommer die Landeswahlleitung beziehungsweise die übergeordnete Verwaltung um Ex-Innensenator Andreas Geisel (SPD). Geisel ist für den Lichtenberger Bezirkschef Frommer ein direkter Gegenspieler – die beiden treten im gleichen Wahlkreis in Karlshorst an.
Die Freien Wähler hatten bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin nur 0,8 Prozent der Zweitstimmen geholt und damit die wichtige Ein-Prozent-Hürde verfehlt, ab der es Geld aus der offiziellen staatlichen Wahlkampfkosten-Erstattung gibt. Götz Frommer schreibt an Landeswahlleiter Stephan Bröchler, seine Partei habe die 2021 eingesetzten Wahlkampfmittel somit verloren. Er fordert, diese verlorenen Kosten 1:1 ersetzt zu bekommen, damit die Freien Wähler überhaupt genug Geld für den neuen Wahlkampf haben.
Verfassungsrechtler sieht geringe Chance auf Erfolg
Die Partei hat Bröchler eine Frist gesetzt: Bis zum kommenden Montag soll er sich rechtsverbindlich zu der Forderung äußern. Die Freien Wähler behalten sich rechtliche Schritte vor, Götz Frommer zeigte sich gegenüber dem rbb zuversichtlich, dass eine eventuelle Klage erfolgreich sein könnte.
Der renommierte Verfassungsrechtler Martin Morlok nennt die Forderung zwar "originell", räumt ihr aber so gut wie keine Chancen ein. Zur Begründung sagte Morlok dem rbb, das Amtshaftungs-Recht definiere zwar bestimmte Schutzbereiche, Parteivermögen gehöre aber nicht dazu.
Sendung: rbb24 Inforadio, 25.11.2022, 08:00 Uhr