Einsprüche zurückgewiesen - Kreistagswahl in Ostprignitz-Ruppin ist gültig

Mi 02.10.24 | 12:01 Uhr
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Die Kreisverwaltung des Landkreises in der Virchowstraße in der Fontanestadt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, aufgenommen am 28.11.2019. (Quelle: dpa-Zentralbild/Soeren Stache)
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Audio: Antenne Brandenburg | 02.10.2024 | Andreas Pützel | Bild: dpa-Zentralbild/Soeren Stache

Die Kreistagswahl in Ostprignitz-Ruppin im vergangenen Juni war gültig. Das hat am Dienstagabend der Kreistag mehrheitlich mit 20 Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen entschieden. Damit wurden sechs Einsprüche von Privatpersonen und dem CDU-Stadtverband aus Rheinsberg gegen die Wahl zurückgewiesen.

Sie hatten der Gruppe BVB/Freie Wähler und vor allem dem Rheinsberger Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler) unerlaubte Einflussnahme auf die Wahl vorgeworfen - unter anderem durch falsche Behauptungen auf Wahlplakaten und in Flyern oder durch Kommentare in sozialen Netzwerken.

"Mögliche Verstöße nicht krass genug"

Eine Prüfung durch eine vom Kreiswahlleiter beauftragte Anwaltskanzlei stufte die Vorwürfe als unbegründet ein. Allerdings habe der Rheinsberger Bürgermeister mit seinem im Wahlkampf beworbenen Youtube-Kanal möglicherweise gegen das Neutralitätsverbot verstoßen.

Die Videos, die oftmals im Amtszimmer des Bürgermeisters aufgezeichnet wurden und das Stadtwappen tragen, hätten einen amtlichen Charakter, heißt es von den Rechtsexperten. Trotzdem hätten diese Videos - so die Einschätzung - das Wahlergebnis mutmaßlich nicht maßgeblich beeinflusst. So sei die Zahl der Abonnenten beispielweise eher als gering einzuschätzen.

"Der gewählte Kreistag hat ein hohes Bestandsinteresse und wir sind in der Abwägung zum Ergebnis gekommen, dass die möglichen Verstöße - um es salopp zu sagen - nicht krass genug sind, um die Wahl für ungültig zu erklären", sagte Rechtsanwalt Tobias Schröter dem rbb mit Blick auf das Prüfungsergebnis. Er betonte aber auch: "Am Ende ist das eine Abwägungsentscheidung."

Disziplinarverfahren angeregt

Der Kreistag folgte der Empfehlung der Rechtsexperten und wies alle Wahleinsprüche zurück. Die Einreicher haben jetzt noch die Möglichkeit gegen die Entscheidung Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen.

In Bezug auf den möglichen Verstoß gegen das Neutralitätsverbot durch den Rheinsberger Bürgermeister haben die beauftragten Rechtsanwälte der Kommunalaufsicht des Kreises Ostprignitz-Ruppin empfohlen, ein Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister einzuleiten.

Sendung: Antenne Brandenburg, 02.10.2024, 11:30 Uhr

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2 Kommentare

  1. 2.

    Der Kreistag entscheidet also das die Kreistags Wahlen gültig sind.
    Das zieht mir die Schuhe aus.

  2. 1.

    „…unter anderem durch falsche Behauptungen auf Wahlplakaten und in Flyern oder durch Kommentare in sozialen Netzwerken.“
    Ha… wenns danach geht, könnte man jede Wahl anfechten. ;-)

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