Berlin und Brandenburg - Zehntausende Grundsteuererklärungen trotz Fristende nicht abgegeben

Fr 28.07.23 | 11:38 Uhr
  17
Symbolbild: Eine Person besorgt sich den Antrag in Papierform für die neue Grundsteuer in Deutschland (Quelle: IMAGO/K. Schmitt)
Audio: rbb24 Inforadio | 28.08.2023 | Amelie Ernst | Bild: IMAGO/K. Schmitt

Bereits Ende Januar ist die Frist für die Grundsteuererklärung abgelaufen - trotzdem sind in Berlin und Brandenburg weiterhin noch längst nicht alle Erklärungen abgegeben worden. Nun drohen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder.

Ein halbes Jahr nach Ablauf der Frist haben noch immer nicht alle Immobilienbesitzer in Berlin und Brandenburg die notwendige Erklärung zur Grundsteuer beim Finanzamt abgegeben.

Bis zum 18. Juli seien rund 1,09 Millionen Grundsteuererklärungen in Brandenburg eingegangen, teilte das Finanzministerium laut einer DPA-Meldung vom Freitag mit. Das entspreche einem Anteil von 87 Prozent der 1,25 Millionen sogenannten wirtschaftlichen Einheiten. Jede Woche gingen weitere Erklärungen im vierstelligen Bereich ein.

In Berlin haben laut Senatsverwaltung für Finanzen 783.000 Immobilienbesitzer - etwa 90 Prozent - ihre Erklärungen eingereicht. Rund 90.000 Erklärungen fehlen noch.

Verspätungszuschlag in Brandenburg angedroht - Berlin schätzt

"Wenn keine Fristverlängerung im Einzelfall gewährt wurde, muss jeder, der keine Erklärung eingereicht hat, mit einer Schätzung rechnen", sagte eine Sprecherin der Berliner Finanzverwaltung zum weiteren Vorgehen. "In bedeutenden Fällen können Zwangsgelder angedroht und festgesetzt werden, um die Erklärungsabgabe zu erreichen."

Steuerpflichtige, die die Erklärung in Brandenburg zu spät oder gar nicht abgegeben haben, müssen ebenfalls mit Konsequenzen rechnen. Bisher wurden nach dem Kenntnisstand des Brandenburger Finanzministeriums noch keine Verspätungszuschläge bei Steuerpflichtigen für das Bundesland festgesetzt. Das Ministerium hatte jedoch Anfang Juli angekündigt, dass - nach der Abgabenordnung - seit Ende Januar pro Monat 25 Euro fällig werden können. Die Frage eines Zuschlags richtet sich allerdings auch nach dem Einzelfall.

Die Fraktion BVB/Freie Wähler im Brandenburger Landtag hatte das Finanzministerium dazu aufgefordert, die Androhung eines Verspätungszuschlags zurückzunehmen. Bis Ende Juni wurden in Brandenburg 1,18 Millionen Bescheide erteilt. Darin wird nicht über die zukünftige Höhe der Grundsteuer informiert, sondern über den berechneten Grundsteuerwert.

Darüber, in wie vielen Fällen dieser gestiegen ist, liegen nach Angaben des Ministeriums keine statistischen Daten vor. Entscheidend werde sein, wie eine Kommune den Hebesatz ändere, sagte der Sprecher.

Grundstücke müssen neu bewertet werden

Eigentümer können aus ihren bisherigen Bescheiden noch nicht schlussfolgern, ob ihre Grundsteuer womöglich sinkt oder steigt. Die Gemeinden setzen diese Steuer mit einem sogenannten Hebesatz fest. Um den festlegen zu können, benötigen sie wiederum auch die neuen Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter ebenfalls berechnen müssen.

Das gilt auch für die 585.000 Bescheide zum Grundsteuerwert, die in Berlin bislang verschickt wurden.

Die Abgabefrist endete bis auf in Bayern Ende Januar. Die Brandenburger Finanzämter hatten Anfang Juni noch einmal Mahnschreiben verschickt und zur Abgabe der Erklärungen bis spätestens Ende Juni aufgefordert. "Mit dem Ablauf der Frist ist die Pflicht zur Abgabe auch nicht erledigt, im Gegenteil: Die Pflicht bleibt bestehen", sagte Ministeriumssprecher Thomas Vieweg.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Grundstücke für die Bemessung der Grundsteuer neu bewertet werden. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahme der Städte und Gemeinden, um zum Beispiel Schulen, Kitas und Bürgerämter zu finanzieren.

Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 28.07.23, 19:30 Uhr

17 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 17.

    Quatsch, dem Bußgeld wird mit Verweis auf bestehende Widersprüche Dritter widersprochen. Bis dahin ruht die Akte…sagte mir eine Bekannte die eine städtische Bekannte hat.

  2. 16.

    Nun, dieses Finanzamt gibt es nicht. Keine Ahnung, wo Sie Ihre Erklärung hingeschickt haben.

  3. 15.

    Die Grundsteuer kommt den Gemeinden zu Gute.
    Als Eigentümer will ich ja nicht nur eine saubere Straße haben (deren Reinigung ich zum Teil extra zahle), sondern auch eine funktionierende Infrastruktur, wie Straßen, Fußwege, Laternen, Straßenbäume...
    Was glauben Sie, wer das baut, pflegt, instand hält?
    Ihre Einkommensteuer deckt das alles bei weitem nicht!
    Wenn Sie also das nächste Mal an einer funktionierenden Straßenleuchte vor Ihrem Haus vorbei gehen, denken Sie gerne an uns Eigentümer.

  4. 14.

    Nach wie vielen Jahren hat der Eigentümer die Immobilie per Steuer und anderer Abgaben eigentlich das 2. Mal "gekauft" Und das 3. Mal ? Das absurde. wer sein versteuertes Geld in die Immobilie steckt und sie damit aufwertet, durch Dämmung, Dreifachverglasung und sonstige Aufhübschungen, muss noch mehr Steuern bezahlen. Während die vergammelten weniger zahlen. Das ist so, als würden Mieter ihre Wohnung schön einrichten und dafür dann mehr Miete zahlen müssen, weil es so ansprechend und ordentlich eingerichtet ist.

  5. 13.

    Es gibt kein FA Steglitz-Zehlendorf. Es gibt ein FA Zehlendorf und ein FA Steglitz. Und von letzterem hab ich innerhalb von zwei Wochen die Erstattung bekommen.

  6. 12.

    Ich bin kein unterstellter Sachbearbeiter der Zuarbeiten abliefern muss, über Daten die bereits vorliegen. Die Einstellung stimmt nicht. Wenn, dann lässt der Bürger zuarbeiten. Verfassungsgemäß sind die Daten auch nicht: BodenRICHTwert ist eine Schätzung. Eine kalte Enteignung bei selbstgenutztem Wohneigentum, aus versteuerten Geld, ist ebenfalls nicht verfassungsgemäß... und höchst ungerecht.

  7. 11.

    Diese Frage stelle ich mir auch schon lange. In den 90ern hat man uns gesagt - leg dir Wohneigentum zu, dann kannst du später mietfrei wohnen. Das was Sie als Warmmiete zahlen, haben die Eigenheimer auch und daran ist nichts zu beanstanden. Bisher waren die Grundsteuern - wenn auch m.E. unberechtigt - noch machbar. Zukünftig werden wir in Form der Grundsteuer Miete nicht an einen Vermieter sondern an den Staat zahlen müssen. Und das obwohl Staat bzw. Land nicht das Geringste für das von uns erarbeitete und bezahlte Eigentum tun.
    Strassenreinigungskosten sind ok und werden über die BSR erhoben.

  8. 10.

    Ich hoffe ihr denkt alle daran Einspruch innerhalb von 4 Wochen gegen den Bescheid einzulegen.
    So lange ich den Hebesatz nicht kenne erkenne ich auch den Steuerbescheid nicht an, ganz einfach.
    Hoffentlich wird dieser Schwachsinn von BVG noch gekippt.
    Der Grundgedanke ist ja sogar richtig, aber bitte nicht so und schon gar nicht auf Landesebene geregelt.
    Die "Berechnungen" können die Ämter auch einfach selber machen, das ist eine einzige Farce!

  9. 9.

    Wir warten seit 1,5 Jahren auf die Erstattung aus unserem Einkommenssteuerbescheid… Man muss sich wirklich fragen, was das Finanzamt Steglitz-Zehlendorf kann.

  10. 8.

    Wieso schätzt Berlin? Berlin liegen die Daten doch vor.

  11. 7.

    Die Daten liegen den Ämtern alle samt vor. Sie berechnen auf deren Grundlage seit Jahrzehnten die Grundsteuer. Geändert haben sich die Werte bei den Ämtern selber, auf die die Eigentümer keinen Einfluss haben. Die Ämter sind schlicht zu faul, die vorliegenden Daten zu nutzen. Der Bürger soll ihre Verwaltungsaufgaben übernehmen.
    Ich meine, sie kontrollieren/ vergleichen die neu angeforderten Werte mit den alten, damit man sie nicht über den Tisch zieht. Sonnst könnte ja jeder weniger angeben. In der Zwischenzeit hätten sie statt der vielen Briefe an die "Betroffenen" die Daten längst selbst statt vom neuen Bescheid, aus den alten Bescheiden übertragen können. Pure Faul- und Sturheit.

  12. 6.

    Einfach Bußgelder erheben, dann kommen die Erklärungen schon. Außerdem hat Berlin ein paar zusätzliche Einnahmen, auch nicht schlecht.

  13. 5.

    Es ist immer nur von den Eigentümern die Rede. Reden wir doch mal vom Amt. Ich habe meine Erklärung abgegeben, kann das beweisen und ein Teil ist auch vom Amt bearbeitet und bereits als Bescheid bei mir eingetroffen. Dennoch habe ich eine Mahnung bekommen, ich hätte nicht abgegeben. Nach dem ich die Beweise vorgelegt habe, musste ich mir pampiges und unfreundliches Geschwätzt anhören und habe das Ganze nochmal machen dürfen. Und? 6 Monate später ist immer noch nichts geschehen. Vielleicht sollten mal Bußgelder für säumige Beamte angemacht werden.

  14. 4.

    Ich bin Mieter und frage mich warum müssen Eigentümer ewigfortlaufend für Ihr erworbenen Grundbesitz zahlen.
    Ich finde einmal reicht und für die anliegende Strassennutzung vielleicht einen Betrag wegen der Reinigung usw. !

  15. 3.

    Ich habe meine Erklärung schon vor Ewigkeiten abgegeben, zeitgleich mit einer anderen Wohnung. Für die eine habe ich den Bescheid schon vor Monaten bekommen für die andere immer noch nicht. Ich bin gespannt, ob die Erklärung in dem Chaos verschwunden ist und ich nun einen Schätzwert bekomme.

  16. 2.

    Wie man Berlin so kennt, wird der Mahnbescheid an die Betroffen schon daran scheitern, das es nicht genug Mitarbeiter in den Ämtern gibt, die sich damit befassen können oder sie schlicht nicht mal wissen, bei wem es noch offen ist. Wort des Jahres: Fachkräftemangel

  17. 1.

    Es wäre wirklich interessant welchen Anteil die Kommunen und das Land daran haben, die Kirche hat man ja wohl verschont. Vielleicht ist das auch ein Bürgerstreik?

Nächster Artikel