Arbeitslosenzahlen - Arbeitslosigkeit in Berlin leicht gestiegen, in Brandenburg leicht gesunken

Mi 30.10.24 | 10:37 Uhr
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Das Gebäude der Agentur für Arbeit in Frankfurt (Oder). Bild: picture alliance/Patrick Pleul
Audio: rbb 88.8 | 30.10.2024 | Jana Schmidt | Bild: picture alliance/Patrick Pleul

In Berlin und Brandenburg hat sich die Zahl der Arbeitslosen in entgegengesetzte Richtungen entwickelt. Die Arbeitslosigkeit in Brandenburg ist im Oktober im Vergleich zum Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf sechs Prozent zurückgegangen, wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Berlin und Brandenburg mitteilte. In Berlin gab es rund 860 Arbeitslose mehr als im September, die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 9,8 Prozent.

Insgesamt 207.245 Menschen waren demnach im Oktober in Berlin bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern arbeitslos gemeldet. In Brandenburg waren 81.824 Menschen arbeitslos. Vor einem Jahr lag die Arbeitslosenquote in der Hauptstadt bei 9,3 Prozent, in Brandenburg bei 6,2 Prozent.

45.000 unbesetzte Arbeitsstellen in der Region

"Dem Arbeitsmarkt in der Region Berlin-Brandenburg fehlt es weiterhin an Dynamik", teilte Ramona Schröder von der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit mit. Während sich Brandenburg im Bundesdurchschnitt bewege, sei die saisonübliche Herbstbelebung an der dienstleistungsgeprägten Hauptstadt vorbeigegangen.

Trotz der schwachen Konjunktur werde in Berlin und Brandenburg branchenübergreifend Personal gesucht, hieß es in der Mitteilung weiter. Etwa 23.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen seien in Brandenburg unbesetzt, in Berlin gebe es etwa 22.000 vakante Jobs. Die Arbeitsagentur griff für die neue Statistik auf Datenmaterial zurück, das bis zum 14. Oktober vorlag.

Sendung: rbb 88.8, 30.10.2024, 14:30 Uhr

50 Kommentare

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  1. 50.

    Rechtsextreme Latrinenparolen direkt vom AfD Stammtisch. Weder die erste, noch die zweite rechtsextreme Lüge lässt sich beweisen.

  2. 49.

    Das Bürgergeld ist teilweise schon höher, wie die Renten, EM-Renten und BU-Renten vieler Mitbürger/innen.
    Noch mehr Bürgergeld=noch mehr Wirtschaftsflüchtlinge aus aller Welt=überhaupt keine bezahlbaren Wohnungen mehr.
    Seit Hartz4 und Bürgergeld immer weiter gestiegen sind, steigen auch die Mieten ins unendliche.
    So viel Wohnraum wie dadurch benötigt wird, kann ein Land wie Deutschland, überhaupt nicht mehr bauen.

  3. 48.

    Bei der Agentur für Arbeit tauchen in der Statistik grundsätzlich nur die offene Stellen auf, die ihr als offen von Arbeitgebern gemeldet wurden.
    Auf den freien Arbeitsmarkt gibt es viel mehr offenen Stellen, ganz besonders in Berlin, und das hat Gründe..

  4. 47.

    Ich hatte darum gebeten mich nicht zu duzen! Wie gesagt, das zeigt einmal mehr dass man sich beim JC wie ein kleiner Gott aufspielt und auf Leistungsempfänger herabblickt.

    " es gibt Rechtssprechung für Ballungsgebiete!" Nein, für Kommunen. Die haben einen gewissen Spieraum aber das beweist erneut, dass sie sich hier nur aufspielen und von ihrer angeblichen Tätigkeit nicht die geringste Ahnung haben.

    Aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit kann ich leider bestätigen dass solche MA die Regel und nicht die Ausnahme sind.

    Auch in der Vermittlungsstelle. Dort gibt es nämlich Leistungsempfänger erster und zweiter Klasse. Kurzzeit- oder Langzeitarbeitlose.

    Einen schönen Abend noch!

  5. 46.

    Ihre völlig überzogene Reaktion beweist die Richtigkeit meiner Aussage.

    Es herrscht systematischer Betrug und alle wissen es. 50 % der Bescheide sind falsch! Das haben sogar die Sozialgerichte angemahnt.

  6. 45.

    Was, bitteschön, ist denn ein "uneingeschränktem Bürgergeld"? Das Bürgergeld liegt immer noch weit unter dem vom BVerfG geforderten Sätzen.

    Auf deutsch, die zu geringen Sätze sind verfassungswidrig! Dazu kommen noch der systematische Betrug indem man Bescheide absichtlich rechtswidrig ausstellt.

  7. 44.

    Im Übrigen war ich jetzt nochmal so frei nachzurechnen das mit 15h/Woche eben Anspruch auf Bürgergeld besteht, es ist höher als Wohngeld somit Zuständigkeit Jobcenter!

    563€+500€=1063€ - 363€ EK (Freibetrag iHv 268€)= 742€ Anspruch Bürgergeld.

    Wohngeldanspruch (fiktiv mit 500€ Miete, 50€ Heizkosten, 30qm) = 452€.

    Sorry, ich hab Recht. Die Zuständigkeit bleibt beim Jobcenter.

  8. 42.

    So ein Quatsch! Ey ich lass es, ihr wisst es alle besser, Mitarbeiter im Jobcenter sind blöd und gut ist. Malt euch eure Welt wie sie euch gefällt! Aber das wir für Millionen (!!!) Menschen jeden Tag unser Bestes geben, beraten etc will offensichtlich niemand sehen. Niemand sagt das alle heilig sind aber was ihr draus macht ist ja der Wahnsinn! Da braucht man sich ja gar keine Mühe mehr geben, der Widerspruch wird eh zu meinen Gunsten entschieden und alle Leistungsempfänger gucken in die Röhre. Boah unglaublich...
    Na ja, dann trink ich ab morgen nur noch Kaffee, dass können wir ja am Besten!

  9. 41.

    Nein aber wenn man seinen rechtspopulistischen Unsinn noch mit Lügen garniert.

    Vom BGE ist das Bürgergeld Lichtjahre entfernt. Wer Leistungsempfänger pauschal Faulheit und Mißbrauch unterstellt, der agiert rechtspopulistisch, ja. Eindeutig.

    Der Mißbrauch liegt bei einem niedrigen, einstelligen Prozentsatz, eine Quote wovon Finanzämter nur träumen können, obwohl es dort um wesentlich mehr Geld geht.

    "Wohnung mitten in der City - Amt bezahlt ja ! " Auch das ist eine rechtspopulistische Lüge. Es gibt Sätze und wer darüber liegt muß in eine andere Wohnung ziehen. Wenn man denn eine findet, auch dazu gab es bereits Urteile, bei Wartezeiten bis zu 5 Jahren.

    D.h. man fliegt aus der Wohnung oder zahlt einen Teil der Miete selbst. Und ganz oft bekommt man dann vor Gericht Recht gesprochen, nach FÜNF Jahren.

  10. 40.

    Nein aber wenn man seinen rechtspopulistischen Unsinn noch mit Lügen garniert.

    Vom BGE ist das Bürgergeld Lichtjahre entfernt. Wer Leistunhsempfänger pauschal Faulheit und Mißbrauch unterstellt, der agiert rechtspopulistisch, ja. Eindeutig.

    Der Mißbrauch liegt bei einem niedrigen, einstelligen Prozentsatz, eine Quote wovon Finanzämter nur träumen können, obwohl es dort um wesentlich mehr Geld geht.

    "Wohnung mitten in der City - Amt bezahlt ja ! " Auch das ist eine rechtspopulistische Lüge. Es gibt Sätze und wer darüber liegt muß in eine andere Wohnung ziehen. Wenn man denn eine findet, auch dazu gab es bereits Urteile, bei Wartezeiten bis zu 5 Jahren.

    D.h. man fliegt aus der Wohnung oder zahlt einen Teil der Miete selbst. Und ganz oft bekommt man dann vor Gericht Recht gesprochen, nach FÜNF Jahren.

  11. 39.

    Anderen Ahnungslosigkeit vorwerfen und im gleichen Atemzug seine völlige Ahnungslosigkeit zu demonstrieren, das nenne ich Chuzpe.

    Ein AN mit 15 h Teilzeit + Mindestlohn + 500€ Warmmiete bekommt auf alle Fälle Wohngeld.

    Darlehen werden oft mit falschen Begründungen abgelehnt und die Sozialgerichte sind u.a. genau deshalb völlig überlastet.

    Einer Analyse zufolge ist jeder zweite Hartz-IV-Bescheid falsch, betroffen sind vor allem Miete und Mehrbedarf. Das hat sich nicht geändert.

    Sachbearbeiter die zu oft Darlehen gestatten können sich ganz schnell in die Schlange ihrer "Kunden" einreihen. Oft schlecht ausgebildet haben solche Sachbearbeiter meist nur befristete Verträge.

    Entweder lernt man ganz schnell seine "Kunden" (euphemistisch Beamtendeutsch für Leistungsberechtigte)systematisch zu betrügen oder du bekommst solchen Druck von den Vorgesetzen die Quoten zu erfüllen haben, dass du dich entweder dem unmenschlichen System anpasst, dauerkrank wirst oder fliegst.

  12. 38.

    Fortsetzung:

    Widersprüche werden willkürlich abgelehnt und auf Termine beim Sozialgericht wartet man bis zu 5 Jahren, weil im Schnitt 50 Prozent der Bürgergeld-Bescheide rechtswidrig sind. FÜNFZIG PROZENT!

    Weil eben hoffnungslos überforderte MA nach einem Crashkurs auf Leistungsempfänger losgelassen werden.

    Ich beziehe keine Leisungen, ich arbeite ehrenamtlich in einer Beratunsgstelle und ich würde gerne beim "Sie" bleiben.

    Auch das wirft ein deutliches Licht wie sie zu Leistungsempfänger stehen aber das haben sie ja bereits in # 12 eindeutig demonstriert.

    Sie halten Leistungsempfänger für Almosenempfänger und nicht für leistungsberechtigt. Es steht ihnen zu. Wie gesagt, solche "Sacharbeiter" machen uns in den Sprechstungen die meiste Arbeit, weil unfähig, uneinsichtig und arrogant.

  13. 37.

    Ach so - Als Arbeitnehmer und dazu noch Gegner von uneingeschränktem Bürgergeld ist man Heutzutage schon Rechtspopulistisch ???

  14. 36.

    Ihre "Meinung" haben sie mit "Manche Bürgergeld Empfänger haben bereits auch so ein Verständnis, dass es ihr Gehalt ist was die Jobcenter auszahlen. Das muss man sich mal überlegen, ein Gehalt! Und solche Gespräche darf ich tagtäglich führen....da ist es echt schwer nicht auszurasten oder aufzulegen." recht eindeutig dargelegt.

    Nur, Ahnung haben sie keine. Wahrscheinlich gehören sie zu denjenigen die nach einem Chraskurs auf Leistungsempfänger loshelassen wurden und die uns in den Sprechstunde die meiste Arbeit machen. Genau das meinte ich mit Willkür.

    "Und das Darlehen MUSS gewährt werden wenn finanziell nix da ist. " Was war an "das müsse vom Regelsatz bezahlt werden" mißverständlich?

    Ihre komplettes Unwissen bezeugen sie aber mit " leg Widerspruch ein und/oder geh zum Sozialgericht!" Das ist ja schon fahrlässige Ahnungslosigkeit.

    Widersprüche werden willkürlich abgelehnt und auf Termine beim Sozialgericht wartet man bis zu 5 Jahren.

  15. 35.

    An alle Nörgler und Meckerer über Bürgergeld sei mal gesagt auch Wohngeld ist eine Sozialleistungen bei der ihr nichts eingezahlt habt, wer also Freiwillig sich eine Mieterhöhung ( § 558 BGB) hat aufschwatzen lassen hat genauso wenig einen Rechtsanspruch auf Sozialleistung in Form eines Wohngeld Zuschusses. Und bevor ihr Wohngeld beantragt sei gesagt auch ihr seit Meldepflichtig und ich bedanke mich das ihr auf diese Weise meine Miete steigert .

  16. 34.

    Wohngeld ist auch eine Frage des Anspruchs! Gott, du kannst doch nicht sagen das du Ahnung von dem Job hast nur weil du Leistung bezogen hast bzw vielleicht noch beziehst! Man kann keinen Anspruch pauschal für irgendetwas festlegen aber fest steht, dass die Jobcenter erstmal zahlen müssen! Dann gibt's Erstattungen mit den vorrangigen Leistungsträgern und gut ist.
    Und das Darlehen MUSS gewährt werden wenn finanziell nix da ist. Wenn deine Leiste das nicht getan hat dann leg Widerspruch ein und/oder geh zum Sozialgericht!

  17. 33.

    "Nimm mal einen AN mit 15 h Teilzeit + Mindestlohn + 500€ Warmmiete- der ist drin. "

    Auch nicht richtig, der kann Wohngeld und andere Zuschüsse beantragen.

    "Denn ein Bürgergeldempfänger darf (sofern Ersatzbeschaffung) sich ein Darlehen vom Jobcenter nehmen, das wird dann monatlich ausgerechnet. "

    Eben, das ist ein Darlehen und das muß auch noch bewilligt werden und wird oft mit der Begründung abgelehnt das müsse vom Regelsatz bezahlt werden.

    Brille, Kühlschrank, Herd gilt als "Verschleissteil" und da meinen viele Mitarbeiter der JC das könne man sich ansparen. Man ist voll und ganz der Willkür des MA ausgesetzt.

    "Schuster bleib bei deinen Leisten." Danke, ich weiß wovon ich spreche. Wir hatten genügend Fälle in der Sprechstunde.

  18. 32.

    Äh nein?! Du pauschalisierst ganz eindeutig zu dolle. Nimm mal einen AN mit Vollzeit + Mindestlohn + 500€ Warmmiete- der liegt alleine natürlich drüber. Nimm mal einen AN mit 15 h Teilzeit + Mindestlohn + 500€ Warmmiete- der ist drin. Und so wirds weitergerechnet. Da kommen ggf. noch Partner*in und Kinder dazu. Arbeit schützt NICHT vor Bürgergeld. Und zu deinem vorher Kommentar: der stimmt auch nicht ganz. Denn ein Bürgergeldempfänger darf (sofern Ersatzbeschaffung) sich ein Darlehen vom Jobcenter nehmen, das wird dann monatlich ausgerechnet.
    Ich denke jetzt mal: Schuster bleib bei deinen Leisten.

  19. 31.

    soll ich darauf noch Antworten das ist .... logisch denken ist bei den Deutschen nicht gerade angesagt wie kann man so lange ohne Aufforderung durch die Behörden Leistung beziehen ohne angemahnt oder Abgemahnt zu werden. Sind doch die Behörden dazu angehalten druck zu machen

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