Corona-Auflagen, Windräder - Das ändert sich im Februar

Mi 01.02.23 | 07:30 Uhr
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Symbolbilder: Eine Person trägt eine Maske (l.), eine Hand hält eine Energiesparlampe(m.), Windräder auf einem Feld(r.).(Quelle:dpa/J.Carstensen(l.)/R.Vellens(m.)/P.Pleul(r.))
Audio: Studio Frankfurt | 01.02.2023 | Joerg Reimann | Bild: dpa/J.Carstensen(l.)/R.Vellens(m.)/P.Pleul(r.)

Ab Februar greifen verschiedene neue Regelungen. Ein neues Gesetz soll dafür sorgen, dass mehr Windräder gebaut werden. Energiesparlampen geht es an den Kragen. In Sachen Corona stehen Lockerungen an - an einer Stelle aber auch eine Verschärfung.

Keine Masken mehr in Bus und Bahn

Am 2. Februar endet bundesweit die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Fernzügen. Gleichzeitig schaffen Berlin und Brandenburg auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ab. Die Maskenpflicht gilt dann nur noch in Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen.

Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft aus

Noch eine Regel zur Eindämmung des Coronavirus läuft zum 2. Februar aus: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Diese hatte Arbeitgeber dazu verpflichtet, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen. Unter anderem ging es dabei auch darum, Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten zu prüfen. Sie war seit Oktober in Kraft und sollte eigentlich bis April gelten. Jetzt endet sie vorzeitig, aufgrund der rückläufigen Zahl der Covid-Neuerkrankungen. Bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz seien deshalb nicht mehr nötig, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Verbandskasten ab jetzt mit Masken

Neue Verbandskästen müssen nach einer Übergangsfrist von zwölf Monaten nun zwei medizinische Masken enthalten. Ein Austausch der noch haltbaren Verbandskästen mit alter Ausstattung ist allerdings nicht notwendig. Die bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 (Januar 1998 und Januar 2014) dürfen weiterverwendet werden.

Beschleunigte Genehmigung von Windkraftanlagen

Das "Wind-an-Land-Gesetz" tritt zum 1. Februar in Kraft. Es ist Teil des Vorhabens, die bundesweite Strommenge aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Im Gesetz sind verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vorgeschlagen. Die Länder dürfen über die Abstände zwar noch selbst bestimmen, müssen aber die Flächenziele erreichen, heißt es. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen außerdem beschleunigt werden.

Aus für Energiesparlampen mit Quecksilber (zumindest fast)

Die Verwendung von Energiesparlampen wird weiter beschränkt. Der Grund: Sie enthalten giftiges Quecksilber und verbrauchen oft noch mehr Energie als LED-Lampen. Ab dem 25. Februar dürfen nach einer EU-Verordnung Leuchtstofflampen in Ringform und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel nicht mehr hergestellt werden. Allerdings: Vorhandene Lagerware darf noch verkauft (und damit auch erworben) werden. Im August sollen dann weitere Beschränkungen folgen.

Liquids für E-Zigaretten werden besteuert

Schon seit letztem Sommer unterliegen die Liquids für E-Zigaretten der Tabaksteuer. Allerdings gilt bis zum 13. Februar eine Übergangsfrist für "Altbestände". Bis zu diesem Tag darf die Ware, die bis zum 30. Juni 2022 hergestellt wurde, steuerfrei verkauft werden. Ab dem 13. Februar wird noch auch darauf eine Steuer erhoben: Zunächst sind es 16 Cent pro Milliliter, bis 2026 wird die Steuer schrittweise auf 32 Cent pro Milliliter angehoben.

Pflegekräfte in Brandenburg kriegen mehr Geld

Pflegekräfte in Brandenburg bekommen ab Anfang Februar mehr Lohn. Im Schnitt steigt dieser um knapp sieben Prozent. Der durchschnittliche Stundenlohn steigt demnach von 17,64 Euro auf künftig 18,80 Euro. Etwas mehr profitieren Pflegefachkräfte mit mindestens drei Jahren Ausbildung. Ihr Stundenlohn steigt um 1,54 Euro von jetzt 20,68 Euro auf dann 22,32 Euro.

Jugendkulturkarte kommt in Berlin

Seit dem 01. Februar können junge Erwachsene in Berlin die Jugendkulturkarte beantragen. Das Guthaben auf der Karte beträgt 50 Euro und kann für Veranstaltungen an rund 200 Kulturorten eingelöst werden. Das Angebot richtet sich an alle Berlinerinnen und Berliner zwischen 18 und 23 Jahren.

Interessierte können sich bis zum 28. Februar über die Webseite jugendkulturkarte.berlin registrieren und dann die Karte in einer von über 40 Bibliotheken abholen. Das 50-Euro-Guthaben ist bis zum 30. April gültig - etwa für Besuche in Museen, Theatern, Opernhäusern, Kinos und Clubs sowie bei Lesungen.

 

Sendung: Studio Frankfurt, 01.02.2023, 7:00Uhr

32 Kommentare

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  1. 32.

    Wahrscheinlich braucht es nur die Kraft des schönen Beispiels. Frankreich hat mit einem ansprechenden und geradezu hervorragenden Design - sowohl, was die Fahrzeuge, als auch die Haltestellen betrifft - die Wiedereinführung der Straßenbahn in mittlerweile 30 Städten möglich gemacht. Auf dem Tiefpunkt gab es nur drei Tram-Systeme. Hierzulande sehen die Straßenbahn-Fahrzeuge in aller Regel etwas bieder und "verschlafen" aus oder klobig wie bei der Rheinbahn.

  2. 31.

    Ich weiß was Sie meinen, nur fehlt mir die Phantasie mir das vorzustellen. So kann ein alter Trabbi verstaubt oder ein VW Käfer auch angerostet schön sein. Es gibt auch Stimmen die sagen Technik kann man ruhig zeigen, weil die Funktion alleine für Schönheit sorgen kann. Neulich habe ich in Hamburg, in einem Speicher, gesehen, wie schön man alte Klinker schonen kann: mit Überputzstromleitungen in Kupferrohr versteckt.
    Teilen Sie Ihre Gestaltungsgedanken über Windräder... nur Mut.

  3. 30.

    "Sei es drum, alles ist schön, was man mit Liebe betrachtet...;-)"

    Mit Wertschätzung ggü. der Arbeit, die Menschen darin verewigt haben, mag das zu tun haben, mit Empfindung von Schönheit nicht unbedingt. Da gibt es bezeichnenderweise interkulturell und intersubjektiv empfundene Schönheiten, wovon u. a. auch der Fernreise-Tourismus geprägt ist. Die empfundene Schönheit der Prager Karlsbrücke und der Stadtsilhouette von Venedig ist ja nichts Herbeigeredetes, das Zeigen von Hochhausschluchten im Kriminalfilmen gleichfalls nicht.

    Ein Aspekt des Schönheitsempfindens ist die Widerspiegelung von Proportionen, die vom eigenen Körper ausgehen. Eine landschaftsUNbezogene 08/15-Ästhetik ist geradezu eine Beleidigung der "deutschen" Ingenieurskunst. Das aber ließe sich bei gar nicht mal so großen Mehrkosten ändern, ohne dass Menschen sich mit einem "Ablass" abfinden lassen.

  4. 28.

    Wow, Sie unterstellen also allen Eltern, deren Kinder psychische Probleme bekommen, dass es an Ihnen liegt und sie die Versager sind, ja? Was ist mit Erwachsenen, die psychische Probleme bekommen? Sind die auch alle selber schuld oder liegt es da auch grundsätzlich an den Eltern? Ihre Einstellung ist wirklich traurig und ich hoffe sehr, dass in ihrem Umfeld nie jemand psychische Probleme bekommt . Auf Verständnis kann er bei Ihnen ja wohl nicht hoffen.

  5. 27.

    Was soll der irrsin mit den Masken im Verbandskaste .Ich denke die Masken werden abgeschafft oder soll der Umsatz angekurbelt werden

  6. 26.

    Nun, die Strompreise werden bekanntlich von den Anbietern gemacht. Und natürlich den Dealern an den Börsen. Scheinbar sind immer noch genug Leute der Meinung, damit leben zu müssen und jammern lieber als selbst Energie zu erzeugen. Zumindest Hauseigentümer sollten das kapiert haben. Den Anfang haben immer andere zu machen, solange das mit der eigenen Steckdose läuft. Dabei sind Solarpanels günstiger denn je. Finger ziehen statt Nase bohren..

  7. 25.

    Seit gut 20 Jahren wird Ökostrom mit der EEG-Umlage gefördert. Und zwar in der Form, dass die Betreiber der Stromnetze verpflichtet sind, den Betreibern von Solar- und Windanlagen einen Garantiepreis zu zahlen. Die Differenz zum Marktpreis bekommen sie ausgeglichen, eben durch die EEG-Umlage. Die liegt derzeit bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde und macht damit rund ein Fünftel des Strompreises aus.

  8. 24.

    Dann stimmt etwas nicht. Es ist bedauerlich, dass Sie eine Einschränkung von der Intensität eher klein, im Vergleich was andere Generationen an Entbehrungen hatten, so auslegen, dass „die komplette Jugend verloren ist“. Kann Ihnen da vielleicht Oma und Opa helfen? Die können vielleicht besser einordnen als es Ihnen möglich ist.

  9. 23.

    „ Meine 17-jährige Tochter hat während dieser Zeit eine Angststörung entwickelt.“
    Da haben Sie dann wohl als Elternteil versagt!

  10. 21.

    "in puncto landschaftsbezogene Anlagen Signale setzt." - Die gibt es bereits: Man muss nur hoch genug bauen, dann sieht und vor allem hört man nichts.... bei Nebel. Aber Spaß beiseite, WKA sehen besser aus als Tagebaulandschaften. Obwohl, das kann sich ändern. Sei es drum, alles ist schön, was man mit Liebe betrachtet...;-)
    Anwohner haben Ahnung von Standorten, wollen mitverdienen und verkaufen. Fragt man die, gibt es Lösungen: siehe Treuenbrietzen. Abstand gewahrt, autarke preiswerte Versorgung und der Überschuss wird verkauft. Fragt man die Anwohner nicht, dann wird zu recht geklagt: Siehe Werder/Ferch... :-( oder man wird "über den Tisch gezogen" wie in Luckenwalde...

  11. 20.

    "Auch die 15 bis 17-jährigen haben ihre komplette Jugend an Corona verloren." Für die gibt's eine Guthabenkarte, die in Kultureinrichtungen eingelöst werden kann.
    "...ihre komplette Jugend an Corona verloren." ?? Glauben Sie das auch, was Sie da schreiben?

  12. 19.

    Es ist schon erstaunlich davon auszugehen, dass wenn ein paar Windräder stille stehen, folglich alle Windräder nutzlos wären. Derartige Großwetterlagen gerade in puncto Wind sind ausgesprochen selten, wie jeder Mensch per unmittelbarer Anschauung selber feststellen kann.

    Was für Dunkelheit zutrifft, trifft auf den Wind noch lange nicht zu: Je mehr Möglichkeiten geschaffen werden, umso mehr Möglichkeiten gibt es auch, regionale Flauten zu überbrücken. Mein Wunsch bzw. meine Überzeugung dabei wäre nur die, dass eine Gesellschaft mit einem immer noch angesehenen Ingenieursstand, der vor 150 Jahren mustergültige Industrieanlagen geschaffen hat, in puncto landschaftsbezogene Anlagen Signale setzt.

  13. 18.

    Endlich haben wir eine Regierung und ein Wirtschaftsminister die gewillt sind die Probleme anzugehen.
    Hoffe das war Ironie.
    Mehr Ausbeutung geht nun gar nicht, was die da treiben.

  14. 17.
    Antwort auf [SN] vom 01.02.2023 um 07:47

    @SN, Sie zum Beispiel.

  15. 16.

    Ja, mit einem 14! Monate alten Artikel kann man sich auch lächerlich machen.
    Suchen Sie mal nach Windkraftanlagen Frankreich. Die haben im Gegensatz zu einigen hier auch schon begriffen was notwendig ist.

  16. 15.

    Ich kann nicht verstehen warum die Jugendkultur Karte erst ab 18 gilt. Auch die 15 bis 17-jährigen haben ihre komplette Jugend an Corona verloren. Ich finde die Karte sollte ab 15 sein. Meine 17-jährige Tochter hat während dieser Zeit eine Angststörung entwickelt. Also werden wahrscheinlich auch die nächsten Jahre für sie verloren sein.

  17. 14.

    Schock für die Windenergie: Paar erhält 110.000 Euro Entschädigung wegen Turbinensyndrom.

    Endlich Erfolg gegen diesen Wahnsinn.

    Der Ausbau der Windenergie soll die Ablösung fossiler Brennstoffe ermöglichen. Doch beliebt sind die über 200 Meter hohen Anlagen nicht, bekannt ist die Klage, dass die Industriebauten die Landschaft verschandeln. Immer wieder kommt es auch zu Beschwerden wegen der tieffrequenten Geräusche, die von den Windmühlen ausgehen. In Frankreich hat das Ehepaar Christel und Luc Fockaert gegen die Betreiber eines Windparks geklagt, weil die Anlage die Gesundheit der beiden beeinträchtigt habe. Ein Gericht in Toulouse hat den beiden nun eine Entschädigung von 110.000 Euro zugesprochen.

    Klimaschutz ist nur einen Betrugsmasche!

  18. 13.

    Windräder: "VERBINDLICHE Flächenziele für die Bundesländer VORGESCHLAGEN"
    Zwei Wortbedeutungen die sich aufheben. Am Ende ist ein Wille zu erkennen aber keine Beschleunigung beim Bau eingetreten. Gestern bei M. Lanz hat H. Habeck genau das gezeigt: Wille ist nicht Machen. Das größte Zeithindernis ist nicht beseitigt: Die Rechtsprechung. Das würde nämlich bedeuten, dass man den schwer zu gründenden Klageinitiativen Rechte absprechen muss, die aber deshalb mit den absurdesten Gründen klagen, weil es Privatpersonen (Nachbarn) mit einem Bruchteil von Klagegründen absichtlich schwergemacht wird. (Behörden machen keine Fehler) Ein Teufelskreis... den man durchbrechen kann, wenn man Macht abgibt, zugunsten von Nachbarschaftsrechten. Dann wäre man schneller "durch" und auch besser: Wenn Nachbarn Alternativvorschläge verbindlich machen. Die sollen sogar Ortskenntnisse haben und wissen "wo Wasser ist" ;-)

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