Schuss an Grenzübergang - Ehemaliger Stasi-Mitarbeiter wegen heimtückischen Mordes angeklagt

Do 12.10.23 | 12:19 Uhr
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Symbolbild:Der im Original erhaltene Schriftzug "Ausreise" am sogenannten Tränenpalast, der einstigen Grenzübergangsstelle zu Westberlin am Bahnhof Friedrichstraße in Berlin.(Quelle:dpa-Zentralbild/A.Engelhardt)
Audio: rbb 88.8 | 12.02.2023 | Andreas Marschner | Bild: dpa-Zentralbild/A.Engelhardt

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen früheren Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit (Stasi) wegen heimtückischen Mordes angeklagt. Der heute 79-Jährige soll 1974 einen Mann aus Polen am damaligen Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße aus einem Versteck heraus erschossen haben.

"Schuss einem Versteck heraus"

Demnach soll das 38 Jahre alte Opfer in der polnischen Botschaft versucht haben, seine Ausreise nach West-Berlin mit einer Bombenattrappe zu erzwingen. Die Stasi sei zum Schein darauf eingegangen, habe ihm entsprechende Ausreisedokumente ausgestellt und ihn sogar bis zum Sektorenübergang am Bahnhof Friedrichstraße begleitet.

Der jetzt angeklagte Leipziger soll beauftragt worden sein, den Polen dann am letzten Kontrollpunkt zu erschießen. In der Anklage ist die Rede von "einem gezielten Schuss in den Rücken aus einem Versteck heraus". Der Beschuldigte soll zur Tatzeit einer Operativgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit angehört haben.

Entscheidender Hinweis fand sich im Archiv

Laut Staatsanwaltschaft waren die Ermittlungen über viele Jahre nicht vorangekommen. Erst 2016 habe es einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv gegeben, sagte Sprecher Sebastian Büchner. Anders als heute sei man jedoch zunächst von einem Totschlag ausgegangen. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Knapp 34 Jahre nach dem Mauerfall sieht die Berliner Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, wie Büchner sagte.

Das Berliner Landgericht muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird. Ausschlaggebend wird dabei sein, ob das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgt und ausreichend Hinweise für einen Mordverdacht sieht.

Bis zum vorerst letzten Prozess im Jahr 2004 wurden 130 Personen rechtskräftig verurteilt - vom einfachen Mauerschützen bis zu hochrangigen Vertretern aus Politik und Militär. Die höchste Strafe erhielt dabei DDR- Verteidigungsminister Heinz Keßler mit siebeneinhalb Jahren Gefängnis.

Sendung: rbb 88.8, 12.10.2023, 11:30 Uhr

34 Kommentare

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  1. 34.

    Bei allem Ernst der Faktenlage fällt hier doch bei der Kommentierung eines auf:

    es ist immer wieder frappierend, ja teilweise belustigend, zu sehen, mit welchem Eifer fast professionelle Amateur-Juristen und auskennende Wikipedia-Nutzer aneinander geraten, um sich final gegenseitig dann doch der Falschaussage zu bezichtigen.
    Aber zum Glück geht es hier ja nicht um folgenreiche Entscheidungen, sondern nur um ein gerüttelt Maß an Ego, gepaart mit gerade noch so gesunder Rechthaberei.

    Also wie auch immer: der benannte Beschuldigte wird all dessen zum Trotz wohl doch verurteilt werden.
    So oder so.

  2. 33.

    Wollen Sie verstehen, warum Wikipedia an Unis verpönt ist? Das ist hier ein schwieriges Thema. Genau das habe ich gesagt. Bei dem Eigentum an Grund und Boden kann man es gut erkennen, was ich meine. Belehrbar bin ich schon. Aber ich beteilige mich besonders gerne, wenn es widersprüchlich wird. Dafür ist eine Unterhaltung da.

  3. 32.

    Wossi:
    Schon dreimal wurde hier zitiert, dass das komplette BGB außer Kraft gesetzt wurde.
    Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wieso Sie das immer wieder negieren.

    Offenbar vertrauen Sie mehr gefühltem Wissen als faktischem Wissen.
    Da kann man wohl nix machen…

  4. 31.

    Als Laie zu diesem Thema eine fundierte Meinung abzugeben ist eher schwierig, zumal der Öffentlichkeit bisher keine Details bekannt sind.
    Fakt ist, dass in der DDR seit dem 01.07.1968 das Strafgesetzbuch der DDR galt, welches das alte Reichsstrafgesetzbuch vom 01.01. 1872 vollständig ablöste.
    Nach dem StGB der DDR verjährten alle Straftaten mit einer Strafandrohung von mehr als 10 Jahren nach 25 Jahren
    (§ 82 StGB). In Umgehung des Rückwirkungsverbotes hat die BRD- Justiz entschieden, dass Verjährungsfristen erst mit dem Tag der "Wiedervereinigung" einsetzen. Nach DDR- Gesetz wäre auch unter dieser Voraussetzung die Verjährung bereits eingetreten.
    Was den Vorwurf der Heimtücke anbelangt, so geht das DDR- Recht davon aus, dass "die Arglosigkeit ( § 112 Abs.2 Ziff.3 StGB )des Opfers bewußt herbeigeführt wird " . Ob dies auf diesen Fall anwendbar ist, dürfte wohl strittig sein.

  5. 30.

    Ich sag doch es wird interessant. Die Kommentare bestätigen das doch.
    Sie erkennen den Unterschied zu einem BGB und Rechtsvorschriften dazu? Sie schreiben richtig, dass die Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt wurden. Das BGB nicht.
    Ein Beispiel, wo das Dilemma der DDR-Justiz besonders deutlich wurde und mit dem deutschen Ordnungssinn besonders kollidiert ist: Eigentum an Grund und Boden. Aber das ist ein anderes Thema. Man hatte sich dann wohl doch nicht getraut, soweit zu gehen, das BGB abzuschaffen.

  6. 29.

    In Deutschland gilt das Rückwirkungsverbot, deshalb gilt für die Tat das DDR-Recht. Nach DDR-Recht ist Mord nach 25 Jahren verjährt!
    Also kein Verfahren mehr möglich!

  7. 28.

    Warum dauert es sieben Jahre, bis der Prozess beginnt?
    Wie ein Mörder all die Jahrzehnte mit dieser seelischen Last leben kann, erschließt sich mir nicht.

  8. 27.

    Er wurde von den Staatsorganen beauftragt, da der Staat/Menschen scheinbar mit einer Bombe bedroht wurde/n.
    Jetzt wird es als Mord bewertet.
    Müsste man dann nicht jeden Soldaten u. ä. schon vorsorglich wegen versuchten Mordes bzw wegen dessen Planung anklagen?
    Ist es OK, wenn Leute mit Bombenattrappen rumlaufen? Dürfte man dann überhaupt eingreifen. Wenn ich mich Frontal vor den Bombenattrappenträger hinstelle und sage das darfst Du nicht- und dann war die Bombe doch echt? Was dann?

  9. 26.

    Sigurd:
    "Antwort auf [Wossi ] vom 12.10.2023 um 18:32
    @wossi
    Meinungen sind doch keine Fakten.
    Auch wenn du der Meinung bist, dass das BGB trotz ZGB weitergegolten hätte, sind die Fakten andere.
    §15 (2) des ZGB hat das BGB ausdrücklich außer Kraft gesetzt.
    Kannst Du im Gesetzestext nachlesen."

    Berichtigung: Hier ist nicht der § 15 Abs. 2 DDR-ZGB (Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975), sondern der § 15 Abs. 2 DDR-EG-ZGB (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975) gemeint.
    Der Rest in dem Kommentar ist korrekt.

  10. 25.

    Wossi:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 12.10.2023 um 20:24
    „Dann lesen Sie die alten DDR-Gesetzblätter dazu, wenn Sie glauben, da schlauer als Wikipedia und alle Juristen zu sein! “
    Ich sag doch, dass wird interessant. Sie lenken auf die Mauerschützenprozesse? Das ist ein anderes Thema, was Ihre Argumentationskette und Wikipedia hilflos erscheinen lassen."

    Erklären Sie mir bitte, was mein Verweis auf den Wikipedia-Artikel zum DDR-ZGB mit den Mauerschützenprozessen zu tun haben soll!

    Wossi:
    "Nach dem Prozess gerne mehr."

    Welcher Prozess? Was hat der im Artikel behandelte Strafprozess mit dem zivilrechtlichen BGB oder ZGB zu tun?

  11. 24.

    Wenn sich Wossi schon nicht durch Logik überzeugen lässt, vielleicht lässt er sich durch Fakten überzeugen:

    § 15 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19.06.1975

    (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1976 in Kraft.

    (2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
    I. Rechtsvorschriften aus der Zeit vor dem 8. Mai 1945
    1. Bürgerliches Gesetzbuch vom 18. April 1896 (RGBl. S. 195) sowie die zu seiner Ausführung erlassenen landesrechtlichen Rechtsvorschriften,
    2. Einführungsgesetz vom 18. April 1896 zum Bürgerlichen Gesetzbuch (RGBl. S. 604),
    (...)"

    (Quelle: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1975 Teil I. S. 517)

    Das DDR-BGB - das nicht mit dem BRD-BGB identisch war - galt also nur bis Ende 1975! Ab 1976 gab es kein Gesetz in der DDR, das Bürgeliches Gesetzbuch (BGB) hieß. Stattdessen galt ab 1976 das völlig andere DDR-ZGB.

  12. 23.

    Wossi:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 12.10.2023 um 20:24
    „Dann lesen Sie die alten DDR-Gesetzblätter dazu, wenn Sie glauben, da schlauer als Wikipedia und alle Juristen zu sein!“
    Ich sag doch, dass wird interessant. Sie lenken auf die Mauerschützenprozesse? Das ist ein anderes Thema, was Ihre Argumentationskette und Wikipedia hilflos erscheinen lassen.
    Nach dem Prozess gerne mehr."

    UNSINN!
    Ich habe überhaupt nicht auf die Mauerschützenprozesse gelenkt. Ich habe Ihre Behauptung entkräftet und widerlegt, das BGB hätte die ganze Zeit auch in der DDR gegolten. Und ich habe auf Wikipedia verwiesen und zwar zum Artikel zum Zivilgesetzbuch der DDR!

    Und außerdem habe ich darauf verwiesen, dass es unsinnig wäre, wenn es 2 sich widersprechende Gesetze im Zivilrecht gäbe: das BGB und das ZGB mit völlig anderen Regelungen.

    Von Ihnen kommen aber keinerlei Belege für Ihre Behauptung, dass in der DDR zum Ende ein BGB gegolten hätte.

  13. 22.

    Ich bin 70 J. alt. Mir war zu DDR Zeiten nur das ZGB bekannt. .... käuflich erwerben konnte DDR Bürger nur das ZGB.

  14. 21.

    „Dann lesen Sie die alten DDR-Gesetzblätter dazu, wenn Sie glauben, da schlauer als Wikipedia und alle Juristen zu sein! “
    Ich sag doch, dass wird interessant. Sie lenken auf die Mauerschützenprozesse? Das ist ein anderes Thema, was Ihre Argumentationskette und Wikipedia hilflos erscheinen lassen.
    Nach dem Prozess gerne mehr.

  15. 20.

    MB:
    "Antwort auf [Sommer] vom 12.10.2023 um 18:32
    Klingt komisch war aber tatsächlich so! Manchmal gerät jeder an die Grenzen seiner Vorstellungskraft! Vorallem wenn man eigentlich sich von seinen Dogmen verabschieden muss!"

    Was meinen Sie konkret?

    Dass in der DDR-Diktatur das Volk nicht das gesetzgebende Parlament wählen durfte? Dass in der DDR-Diktatur das Volk nur vorschlagen, aber nicht entscheiden durfte, denn über Gesetze entschieden die DDR-Diktatoren mit dem von ihnen besetzten Pseudo-Parlament und kein demokratisch gewähltes Parlament und erst recht nicht das Volk - weder direkt, noch indirekt!

    Das Volk hätte niemals der Einmauerung mit Schießbefehl zugestimmt! Und in einem demokratischen Parlament hätte so etwas auch nie eine Chance.

  16. 19.

    Gerhard:
    "Laut DDR-Strafrecht verjährte Mord nach 25 Jahren! Da die Tat in der DDR geschehen sein soll gilt deshalb DDR-Recht und eine Anklage ist daher rechtswidrig!"

    Falsch!

    Die Tat war 1974. Nach DDR-Strafrecht war die Tat 1990 noch nicht verjährt. Ab 1990 gilt das bundesdeutsche Strafrecht (inkl. Verjährungsrecht) und nicht mehr das DDR-Strafrecht (inkl. DDR-Verjährungsrecht). Das Verjährungsrecht ist ein Teil des Strafrechts. Mord, der zu DDR-Zeiten nicht verjährt war, kann nun nicht mehr verjähren, weil ab 1990 auch in Ostdeutschland Mord nicht verjährt.

  17. 18.

    Klingt komisch war aber tatsächlich so! Manchmal gerät jeder an die Grenzen seiner Vorstellungskraft! Vorallem wenn man eigentlich sich von seinen Dogmen verabschieden muss!

  18. 17.

    "rechtswidrig"
    Rechtsbeugung2.0? Bevor Sie so lamentieren, sollten Sie sich der aktuellen Rechtslage bewusst werden. Im Einigungsvertrag steht eindeutig: Mord verjährt nicht, die Strafzumessung aber nach DDR-Recht zu erfolgen hat.
    Also was solls. 10 Jahre Mindestmaß - bis sehr lange.
    Schlimm genug, dass es so lange gedauert hat.

  19. 16.

    Laut DDR-Strafrecht verjährte Mord nach 25 Jahren! Da die Tat in der DDR geschehen sein soll gilt deshalb DDR-Recht und eine Anklage ist daher rechtswidrig!

  20. 15.

    Wossi:
    "Antwort auf [Rainerharald ] vom 12.10.2023 um 17:58
    Ich bin immer noch fest der Meinung, dass das bürgerliche Gesetzbuch in der DDR nicht außer Kraft gesetzt wurde. Aber belehrbar bin ich schon. Die Einführung des ZGB setzt ja nicht automatisch das BGB außer Kraft."

    Dann lesen Sie die alten DDR-Gesetzblätter dazu, wenn Sie glauben, da schlauer als Wikipedia und alle Juristen zu sein!

    Im übrigen wäre es sonst so, dass 2 verschiedene, sich widersprechende Zivilrechtssysteme gegolten hätten, was sicherlich nicht der Fall war!
    Antworten

  21. 14.

    Rainerharald:
    "Das ZGB galt ab 01.01.1976 und war der Ersatz für das alte BGB, welches seine Wurzeln im Kaiserreich hatte.
    Dieses Gesetz wurde über längere Zeit mit Bürgern und Werktätigen inhaltlich diskutiert und auch korrigiert, was heute gar nicht möglich ist."

    Naja, letztendlich haben nicht die DDR-Bürger, sondern die DDR-Diktatoren über die Gesetze entschieden.

    Eine Diskussion mit allen Bürgern über alle Gesetzesänderungen ist praktisch überhaupt nicht möglich wegen der Komplexität der Materie!

    Aber bei uns hat das Volk über die demokratischen Wahlen mehr Einfluss auf die Gesetzgebung als in der DDR-Dikatatur! Gesetze gegen Republikflucht waren in der DDR-Diktatur möglich, waren und sind aber nie in der BRD möglich gewesen!

  22. 13.

    Wossi:
    "Es bleibt spannend. Schon deshalb, weil auch in der DDR, wo es eine Schusswaffengebrausbestimmung gegeben hat, niemals in den Rücken geschossen werden durfte."

    Das ist Unsinn!
    Natürlich darf auch in den Rücken geschossen werden!

    Wenn ein Mörder Opfer erschießt, dann darf ohne Vorwarnung dem Mörder in den Rücken geschossen werden! Da muss man nicht erst Warnschüsse abgeben und den Geiselnehmer ansprechen, während er weitere Opfer erschießt!

    Das ist überall so auf der Welt und nennt sich Notwehr!

    Ob die Republikflüchtlinge nach DDR-Recht erschossen werden durften ist unerheblich, weil es auf jeden Fall gegen die allgemeinen Menschenrechte verstoßen hat, die Menschen in der DDR einzusperren. Es ist ein anerkanntes Menschenrecht, dass jeder jederzeit jedes - auch sein eigenes - Land verlassen darf. Ausnahmen sind nur zulässig bei Strafverfahren, Strafhaft (aber nicht wegen Republikfluchgt!) oder ähnlichem.

  23. 12.

    Wossi:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 12.10.2023 um 16:00
    Das identische bürgerliche Gesetzbuch wurde in der DDR nie außer Kraft gesetzt. Ergänzt durch das Zivilgesetzbuch ist die richtige Formulierung. Ergänzt, nicht aufhehoben."

    Falsch!
    1. Es gibt kein "identisches BGB", denn das BGB wird mehrmals im Jahr geändert und die DDR hat sicher nicht die BRD-Änderungen übernommen.
    2. "Das Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik, abgekürzt ZGB oder ZGB-DDR, war das zentrale Privatrechts-Gesetzeswerk für die DDR. Es löste dort am 1. Januar 1976 das BGB ab." (wikipedia)

    Wossi:
    "Richtig ist, dass das Strafrecht galt. Welches kommt jetzt zur Anwendung?"

    Es wird nun das mildere Recht aus DDR- und aktuellem Strafrecht sowie allem Strafrecht dazwischen angewandt, aber nur insoweit, wie es nicht im Gegensatz zu den allgemeinen Menschenrechten steht.

  24. 11.

    @wossi
    Meinungen sind doch keine Fakten.
    Auch wenn du der Meinung bist, dass das BGB trotz ZGB weitergegolten hätte, sind die Fakten andere.
    §15 (2) des ZGB hat das BGB ausdrücklich außer Kraft gesetzt.
    Kannst Du im Gesetzestext nachlesen.

  25. 10.

    "Dieses Gesetz wurde über längere Zeit mit Bürgern und Werktätigen inhaltlich diskutiert und auch korrigiert, was heute gar nicht möglich ist."....===> und danach in der Volkskammer einstimmig verabschiedet; welch schöne harmonische Welt!

  26. 9.

    Ich bin immer noch fest der Meinung, dass das bürgerliche Gesetzbuch in der DDR nicht außer Kraft gesetzt wurde. Aber belehrbar bin ich schon. Die Einführung des ZGB setzt ja nicht automatisch das BGB außer Kraft.

  27. 8.

    Das ZGB galt ab 01.01.1976 und war der Ersatz für das alte BGB, welches seine Wurzeln im Kaiserreich hatte.
    Dieses Gesetz wurde über längere Zeit mit Bürgern und Werktätigen inhaltlich diskutiert und auch korrigiert, was heute gar nicht möglich ist.

  28. 7.

    Das identische bürgerliche Gesetzbuch wurde in der DDR nie außer Kraft gesetzt. Ergänzt durch das Zivilgesetzbuch ist die richtige Formulierung. Ergänzt, nicht aufhehoben.
    Richtig ist, dass das Strafrecht galt. Welches kommt jetzt zur Anwendung?
    Es bleibt spannend. Schon deshalb, weil auch in der DDR, wo es eine Schusswaffengebrausbestimmung gegeben hat, niemals in den Rücken geschossen werden durfte. Man musste sogar vor einen Schuss drei (!) mal ansprechen. Auch an der Grenze. Wenn Sie das nicht wussten, fragen Sie sich mal warum?

  29. 6.

    Wossi:
    "Das bürgerliche Gesetzbuch galt auch in der DDR. Trotzdem wird der Bombenerpressungsversuch eine Rolle spielen."

    Das war nur am Anfang so und das BGB der DDR hatte andere Änderungen als das BGB der BRD, so dass beide BGB nicht identisch gewesen sein dürften. Später hat die DDR dann aber das BGB durch das ZGB (Zivilgesetzbuch) ersetzt, das einen ganz anderen Aufbau hatte und deshalb nicht mit dem BGB vergleichbar war.

    Hier geht es aber um Strafrecht, also das StGB.

    Wobei die Sache mit der Bombenattrappe nicht strafbar sein dürfte, genausowenig wie die Fluchtversuche, denn es verstieß gegen die Menschenrechte, dass die Ostblockstaaten ihre Bürger eingesperrt haben. Die Versuche, diese Staaten zu verlassen, rechtfertigten also die Methoden, zumindest bis zu einem gewissen Grad, also ohne Menschen zu gefährden.

  30. 5.

    >"Trotzdem wird der Bombenerpressungsversuch eine Rolle spielen."
    Sicher nicht. Der ist 1. auch nach unserem Recht verjährt und wird gerichtlich nicht gewertet. 2. ist die eigentliche fürs Gericht relevante Tat der Totschlag oder Mord. Wenn mich jemand ärgert und ich mich dann an der Ecke verstecke, ihn auflauere und dann von hinten erschieße, ist das Mord mit Heimtücke und Vorsatz. Dass der Typ mich vorher geärgert hat, spielt weniger eine Rolle, allenfalls als Indiz Rache. Mal so als bildliches Beispiel von einem wirklich friedliebenden Menschen... ;-)

  31. 4.

    Ich sag ja, es wird interessant.
    Das bürgerliche Gesetzbuch galt auch in der DDR. Trotzdem wird der Bombenerpressungsversuch eine Rolle spielen.

  32. 3.

    Das mit der Bombenattrappe spielt dabei keine Geige. Entscheidet ist die Wertung dieser Tat. Totschlag oder Mord? Mordmerkmal Heimtücke und Vorsatz könnte schon gelten so aus dem Versteck heraus mit Vorsatz auf einen nichts ahnenden Menschen. Ist die Befehlsperson auch namentlich bekannt? Der sollte dann als Anstifter gelten und gleichrangig zur Verantwortung gezogen werden. Wenn diese Tat als Mord gewertet wird, verjährt die eben nach unserem aktuellen Recht nicht.
    Überhaupt ist dies ja gegen alle selbst in der DDR gesetzlichen Regeln gelaufen. Was hatte die DDR Stasi mit einem Fall auf dem rechtlichen Hoheitsgebiet Polen - der Botschaft - zu tun? Das ist schon ein sehr dunkles Kapitel der Mielke-Genossen.

  33. 2.

    Das wird interessant. Eine Bombenattrappe als Erpressungsversuch...und das DDR- Recht dazu..

  34. 1.

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