Fragen und Antworten - Was tun, wenn der Reisepass abgelaufen ist?
Wer jetzt – kurz vor Beginn der Sommerferien – entsetzt feststellt, dass der Reisepass abgelaufen ist, sollte umgehend reagieren. Denn das Warten auf neue Pässe dauert momentan länger als so manche Reise. Doch der Urlaub ist noch nicht verloren.
Worauf muss man bei der Gültigkeit des Reisepasses achten?
Wer plant, in ein Land außerhalb der EU zu reisen – und Achtung, dazu gehört natürlich auch Großbritannien – der braucht einen gültigen Reisepass. Und das bedeutet in vielen Ländern beziehungsweise bei vielen Fluggesellschaften: Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Rückreise noch mindestens sechs weitere Monate gültig sein. Das hieße für die Sommerferien: Der Reisepass dürfte nicht vor Ende Februar 2025 ablaufen.
Wer jetzt panisch in seinen weinroten Pass schaut und feststellt, dass das nicht mehr klappt, sollte sich zunächst bei der Fluggesellschaft und den Behörden des Urlaubslandes informieren, ob diese Sechs-Monats-Frist bei der gebuchten Reise überhaupt anzuwenden ist. Vielleicht reicht es im eigenen Fall, wenn der Reisepass erst kurz nach der Rückkehr abläuft. Und dann: Versuchen, einen Termin beim Bürgeramt zu buchen, um einen neuen Reisepass zu beantragen. Aber auch das wird in Berlin und selbst in Brandenburg unter Umständen dauern.
Jetzt verspäten sich auch Reisepässe, die bereits längst beantragt wurden. Woran liegt das?
Über die Corona-Pandemie war die Reiselust der Deutschen ordentlich ausgebremst worden. Wenn überhaupt, dann wurde in dieser Phase im Inland Urlaub gemacht oder maximal im europäischen Ausland. Jetzt steigt auch die Zahl der Fernreisen wieder und viele Menschen stellen fest, dass ihr Reisepass abgelaufen ist. Also werden überdurchschnittlich viele neue Dokumente beantragt und die Bundesdruckerei kommt mit der Produktion schlicht nicht hinterher.
Was kann man nun tun: Urlaub stornieren, Sonnenschirm rausholen und es sich auf dem Balkon bequem machen? Oder gibt es Alternativen?
Einen Bürgeramtstermin vorausgesetzt, wäre eine Möglichkeit der sogenannte "Expresspass". Wenn der bis 12 Uhr bestellt wird, soll er drei Werktage später abgeholt werden können. Aber Tempo kostet: Zu den 70 Euro Gebühr, die Personen ab dem Alter von 24 Jahren für den Pass zahlen müssen, kommen weitere 32 Euro für die Expresslieferung. Und der Nachteil: Wer schon einen Reisepass auf normalem Weg beantragt hatte und aufgrund der Verzögerung eine Express-Bestellung nachschiebt, zahlt doppelt, denn der erste Antrag lässt sich nicht mehr stornieren. Personen unter 24 Jahren – auch Kinder ab Geburt, denn den Kinderpass gibt es nicht mehr – zahlen übrigens nur 37,50 Euro – allerdings ist deren Pass auch nur sechs statt zehn Jahre gültig.
Eine weitere Option ist der "vorläufige" Pass, den kann man in der Regel direkt beim Bürgeramt mitnehmen, muss ihn aber später zurückgeben, wenn der reguläre Reisepass da ist. Für den vorläufigen Pass muss eine Dringlichkeit nachgewiesen werden, zum Beispiel durch Flugtickets. Er kostet 26 Euro – unabhängig vom Alter – und ist maximal ein Jahr lang gültig. Weil er keinen Chip trägt, ist er elektronisch nicht auslesbar. Das kann in einigen Ländern zu Problemen bei der Einreise führen. Die USA beispielsweise erkennen den vorläufigen Reisepass nicht an.
Sendung: rbb24 Inforadio, 08.07.2024, 15:00 Uhr