Untersuchungshaft in Vechta - Bundesgerichtshof verbietet Ex-RAF-Mitgliedern, Daniela Klette zu besuchen

Mi 09.10.24 | 17:02 Uhr
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Archivbild: Im Innenhof eines Behördenzentrums wird die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu einem Hubschrauber geführt. (Quelle: dpa/Deck)
Bild: dpa/Deck

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter anderem zwei ehemaligen Mitgliedern der linksextremistischen Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF) verboten, die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette im Gefängnis zu besuchen. Eine Ermittlungsrichterin habe Günter Sonnenberg und Karl-Heinz Dellwo sowie einer Bremer Aktivistin Haftbesuche untersagt, berichteten NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung".

Begründet wurden die Beschlüsse demnach damit, dass Klette versuchen könnte, die Besuche zu nutzen, um eine Flucht zu planen oder über die Besucher Kontakt mit ihren noch auf der Flucht befindlichen mutmaßlichen Komplizen aufzunehmen. Klettes Anwalt Lukas Theune bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Angaben. Der BGH in Karlsruhe verwies wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens auf die Bundesanwaltschaft. Ein Sprecher von Deutschlands oberster Anklagebehörde kommentierte die Berichte nicht.

Anwalt: "Isolation in einem nicht mehr hinnehmbaren Maße"

Theune schrieb, es sei "eine wirklich unsinnige Behauptung", dass Dellwo, Sonnenberg oder die Aktivistin versuchen könnten, "bei einem durch mehrere Polizeibeamte überwachten Besuch in der JVA mit meiner Mandantin Fluchtpläne zu besprechen". Er kritisierte: "Die Bundesanwaltschaft wünscht sich scheinbar die siebziger Jahre zurück." Seiner Mandantin werde damit jede Möglichkeit eines Austauschs genommen. "Damit wird ihre Isolation immer weiter verfestigt in einem nicht mehr hinnehmbaren Maße."

Klette war für Jahrzehnte untergetaucht und im Februar in Berlin festgenommen worden. Sie gehörte der sogenannten dritten Generation der RAF an, die bis Anfang der 1990er Jahre zahlreiche Anschläge verübte und Menschen tötete. Nach ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, mit denen Klette von 1999 bis 2016 Supermärkte und Geldtransporter in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen haben soll, wird weiter gefahndet. Die 65-Jährige sitzt im Frauengefängnis in Vechta in Untersuchungshaft.

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1 Kommentar

  1. 1.

    In meinen Augen völlig übertrieben. Teile die Ansicht des Anwalts, dass manch einer sich anscheinend die 70er Jahre zurück wünscht...

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