Laut Innenministerium - Abschiebe-Taskforce befasst sich mit Gewalttäter von Beelitz
![Archivbild: Blumen und Kerzen stehen vor dem Eingang eines Hauses nach einem Gewaltverbrechen, während ein Polizist am Tatort eintrifft. Eine Person wurde nach dem Tod eines 24-Jährigen Mannes festgenommen. Nach zwei Gewaltverbrechen in Beelitz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Verdächtigen wegen des Vorwurfes des Mordes und des versuchten Mordes. (Quelle: dpa/Ukas) Archivbild: Blumen und Kerzen stehen vor dem Eingang eines Hauses nach einem Gewaltverbrechen, während ein Polizist am Tatort eintrifft. Eine Person wurde nach dem Tod eines 24-Jährigen Mannes festgenommen. Nach zwei Gewaltverbrechen in Beelitz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Verdächtigen wegen des Vorwurfes des Mordes und des versuchten Mordes. (Quelle: dpa/Ukas)](/content/dam/rbb/rbb/rbb24/2025/2025_01/dpa-account/pol-beelitz.jpg.jpg/size=708x398.jpg)
Der geständige Gewalttäter von Beelitz war bislang nicht wegen Straftaten auffällig und hatte ein Bleiberecht in Deutschland. Jetzt will sich eine Taskforce für Abschiebungen mit ihm beschäftigen.
Nach zwei Gewalttaten in Beelitz-Heilstätten (Landkreis Potsdam-Mittelmark) befasst sich eine Taskforce zur Abschiebung von Straftätern mit dem Fall. Das sagte der Sprecher des Innenministeriums, Andreas Carl, der Deutschen Presse-Agentur. Die Taskforce werde den Fall des 23 Jahre alten Beschuldigten aus dem westafrikanischen Guinea aufnehmen. Er hat laut Ministerium eine Aufenthaltserlaubnis und war nicht ausreisepflichtig.
Beteiligt an der Taskforce, die 2020 gebildet wurde, sind den Angaben zufolge neben der Zentralen Ausländerbehörde etwa auch Mitarbeiter des Innenministeriums. Unter anderem geht es dabei um Entscheidungen zur Abschiebung von Straf- und Intensivtätern.
Die Arbeit der Task Force hat im vergangenen Jahr in 65 Fällen zur Ausreise der betreffenden Personen geführt, freiwillig oder per Abschiebung, hatte Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) erst vor wenigen Tagen mitgeteilt. "Der weitere Verbleib von Straftätern unter Missbrauch des Gastlandes ist den Bürgern unseres Landes nicht zuzumuten. Das bedarf keiner weiteren Begründung", hatte sie am 23. Januar mitteilen lassen.
Mord-Vorwurf gegen 23-Jährigen
Im aktuellen Fall soll ein 23-jährige Mann vor rund zwei Wochen in einem Apartmentkomplex in Beelitz-Heilstätten einen Mann getötet haben. Tage später soll er dort eine Frau verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam wirft ihm Mord und versuchten Mord vor. Fragen zu den Hintergründen und dem Motiv des 23-Jährigen beantwortete die Behörde mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht.
Nach Angaben des Innenministeriums lebte der Beschuldigte seit 2016 in Deutschland. Er habe als Pfleger gearbeitet und über eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 23. Januar 2025 verfügt, deren Verlängerung fristgerecht beantragt worden sei. Bei der Polizei war er nicht wegen vorheriger Straftaten bekannt.
Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte junge Menschen erteilt
Wie der Sprecher des Innenministeriums sagte, stellte der 23-Jährige 2019 einen Asylantrag, der 2021 abgelehnt wurde. Am 24. Januar 2023 sei ihm dann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden.
Dieser Entscheidung lag laut Ministerium der Paragraf 25a des Aufenthaltsgesetzes zugrunde, wonach gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige ein Bleiberecht in Deutschland bekommen können.
Sie müssen unter anderem seit drei Jahren "erfolgreich eine Schule besucht" oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben haben. Zudem dürfen nach dem Gesetz keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, dass der Ausländer sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt.
Tatmotiv trotz Geständnis bislang weiter unbekannt
Weder das Innenministerium noch die Staatsanwaltschaft Potsdam wollten auf telefonische Nachfrage von rbb|24 am Mittwochmittag weitere Details zu dem Fall und den Ermittlungen bekanntgeben. Obwohl der mutmaßliche Täter laut Innenministerium beide Taten gestanden haben soll, sind bislang keine Informationen über das Tatmotiv oder die Mordwaffe bekannt.
Auch gibt es derzeit keine offiziellen Informationen darüber, ob sich der Tatverdächtige und die Opfer näher kannten, also ob etwa freundschaftliche Beziehungen über ihre Nachbarschaft hinaus bestanden. Im Falle des getöteten Mannes gebe es bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass eine politische Motivation eine Rolle bei der Begehung der Tat gespielt haben könnte, hieß es am Dienstag in einer Pressemitteilung der Innenministerin.
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