Streit mit Krankenkassen - Menschen in der Uckermark sollen für Rettungswagen-Leerfahrten nicht zahlen

Fr 14.03.25 | 11:05 Uhr
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Ein Rettungswagen ist am 19.03.2020 Märkisch-Oderland/Brandenburg im Einsatz. (Quelle: Picture Alliance/Caro/Sorge)
Picture Alliance/Caro/Sorge
Audio: rbb Antenne Brandenburg | 14.03.2025 | Claudia Baradoy | Bild: Picture Alliance/Caro/Sorge

Uckermärker, die in gesundheitlich kritischen Fällen einen Rettungswagen rufen, der dann leer zurück ins Krankenhaus fährt, müssen weiterhin keine Kostenrechnung für diese Fahrt fürchten. Das versicherte Landrätin Karina Dörk (CDU) am Donnerstag gegenüber dem rbb.

Hintergrund ist, dass die Krankenkassen sich dagegen wehren, auch Fahrten zu übernehmen, bei denen der Transport ins Krankenhaus nicht nötig ist – sogenannte Leerfahrten.

"Wir sind jetzt dabei, uns mit den Krankenkassen auf eine Kosten- und Leistungsrechnung zu einigen", sagte Dörk. "Aber jetzt in dieser Übergangsphase, wo wir das noch nicht geschafft haben, wird es keinen Kostenbescheid des Landkreises gegenüber irgendeinem Bewohner der Uckermark geben."

Es drohen Zuzahlungen von mehreren hundert Euro

Der Streit, der der Landkreis mit den Krankenkassen führt, solle nicht auf den Rücken der Menschen ausgetragen werden, so die Landrätin weiter. "Das ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Wir sollten uns mit den Krankenkassen einigen."

In insgesamt neun Landkreisen in Brandenburg droht Bürgerinnen und Bürgern, für einen Teil der Kosten von Rettungseinsätzen aufkommen zu müssen. Eins davon ist die Uckermark. Die Krankenkassen halten die Einsatzkosten für überzogen und wollen diese den neun Kreisen rückwirkend zum 1. Januar nicht mehr erstatten. Nach einem Einsatz könnten auf Notrufer mehrere Hundert Euro zukommen.

Die Landkreise beklagen eine intransparente Kostenrechnung. Die Landkreise Märkisch-Oderland, Ostprignitz-Ruppin und Oberspreewald-Lausitz haben bereits beschlossen, dass Kosten für Fehlfahrten auf die Notrufer umgelegt werden.

Sendung: rbb Antenne Brandenburg, 14.03.2025, 10:30 Uhr

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11 Kommentare

  1. 11.

    Ich freue mich schon auf folgende Verhandlung: Ist es unterlassene Hilfeleistung, wenn man aus Angst vor Verschuldung keinen Rettungsdienst ruft und eine Person zu Schaden kommt?

  2. 10.

    Das stimmt so nicht. Der Staat, vertreten durch die Landkreise, hat zunächst erst einmal den Schutz der Bevölkerung sicher zu stellen. Das betrifft Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettung. Diese Aufgaben kann er zwar an Organisationen oder Firmen vergeben, das entbindet ihn aber nicht von seinen Pflichten. Die Krankenkassen zahlen solidarisch für die Rettungseinsätze, sie sind aber nicht dafür zuständig, die Aufgaben zu finanzieren, die der Staat aus Steuermitteln zu zahlen hat und weigern sich daher zurecht, überhöhte Kosten zu übernehmen. Auch wenn wir als Bürger am Ende so wie so zahlen, ist eine saubere Trennung zwischen Steuern und Sozialabgaben trotzdem richtig und wichtig.

  3. 8.

    Ja. Und ich bin auch froh, daß es diesen Unsinn in der Uckermark nicht gibt, obwohl es hier auch zuviele AfDler gibt, die das begrüßen würden!

  4. 7.

    Laien können sich beim Notfall auch mal verschätzen. Deshalb ist die Entscheidung der Krankenversicherungen und der drei Landkreise, die Kosten erheben, mal wieder eine Steilvorlage zugunsten der Afd. DIe Entscheider sollten sich dessen bewusst werden. Oder sie wollen diese Leute an die Macht hieven.

  5. 6.

    Sinnlos sich hier aufzuregen!!!
    Es werden noch mehr Hiobsbotschaften in diesem Jahr folgen.
    Also jeden Tag genießen.

  6. 5.

    Ein sehr interessanter Punkt,den Sie hier ansprechen? Wer hat noch Lust bzw. die Courage, als evtl. Notfall- oder Unfallzeuge den Rettungswagen zu rufen,wenn es ihm mehrere hundert Euro kosten kann. Wohl niemand.

  7. 4.

    Warum werden nicht einfach Pauschalen für die "Versorgung vor Ort" verhandelt? In vielen Fällen profitieren Patienten tatsächlich nicht von einem Transport ins Krankenhaus. Fakt ist, dass die Kassen den Rettungsdienst zu finanzieren haben. 85 Prozent sind Lohnkosten. Und die verringern sich auch durch weniger "Leerfahrten" nicht. Das Ganze ist ne Verwaltungsposse und wird viele abgehalfterte Rechtsanwälte reich machen. Absurdistan eben.

  8. 3.

    Was bisher jeder der dazu erschienenen Artikel verschweigt ist, dass die GKV auf einem solidarischen Prinzip beruht. Das heißt, dass am Ende sowieso alle Beitragszahlenden solidarisch die Kosten tragen, egal welche Rechnung dem vorangeht und das wir bei den Rettungsdienstgesellschaften von kommunalen Unternehmen sprechen, die auch uns Bürger*innen „gehören“. Dies könnte man als Grundverständnis erstmal sortieren. Jetzt stehen sich also „Bürgerunternehmen“ (die ihre Kosten beglichen haben wollen) und Krankenkassen (die aufgrund des mangelnden Solidarprinzips einem Sparzwang unterliegen) gegenüber und können sich nicht einigen. Wer ist bereit sich die Kosten- und Leistungsrechnungen der Rettungsdienstgesellschaften zeigen zu lassen, um zu hinterfragen, ob die Kosten gerechtfertigt sind oder nicht. Richtig, die jeweiligen Aufsichtsrät:innen der Gesellschaften. Dies sollte wohl erstmal erfolgen. Dann kann man sich auch schützend vor die Gesellschaften stellen oder intern korrigieren.

  9. 2.

    Ein anderer weiterer berechtigter Ansatz in dieser Sache ist aus meiner Sicht wie folgt:

    Laut Gesetz bin ich zur Hilfeleistung (z. B. bei Verkehrsunfällen zur Ersten Hilfe) verpflichtet. Als medizinischer Laie ohne entsprechende Ausbildung, kann ich es selbst nicht einschätzen, was für eine Verletzung oder Erkrankung vorliegt, bzw. wie schwer die Verletzung bzw. Erkrankung ist.

    Bei der Wahl des Notrufe entscheidet letztendlich der am anderen Ende der Verbindung Diensthabende am Telefon durch die Antworten auf seine Fragen, in welcher Qualifikation und welchem Umfang medizinische Fachkräfte zum Einsatz kommen. Und dafür soll nun der einfache Bürger bei Fehlalarmen bezahlen?

    Persönlich halte ich diese Entscheidung und Regelung, welche derzeit z. B. im LK MOL praktiziert wird, für rechtlich sehr fraglich und vor Gericht als nicht belastungsfähig.

  10. 1.

    Schön, dass wenigstens noch der LK Uckermark eine bürgerfreundliche Übergangsregelung zu diesem Thema gefunden hat.

    Meinen Unmut muss ich dagegen gegenüber dem LK MOL zum Ausdruck bringen. Hier ist lt. Artikel bereits zu diesem Thema ein bürgerunfreundlicher Beschluss gefasst worden :-((. Immer (un)schön zu Lasten der betroffenen Menschen...

    Liegt es vllt. auch an der schlechten Haushaltslage des Landkreises? Ich weiß es nicht.

    Persönlich bin ich der Ansicht, es sollte und muss bis zu einem Kompromiss weiter verhandelt werden. Auch ein Schlichtungsverfahren wäre für mich denkbar. Davon habe ich, falls ich mich nicht irre, nichts sowohl im gestrigen als auch im heutigen Artikel herauslesen können.

    Bei dem jetzigen Stand gibt es nur Verlierer. Zuerst die Patienten und Bürger, später bei Wahlen die jetzigen Lokalpolitiker!

    Meine Bitte an den RBB: Bitte dieses Thema weiter zu verfolgen und auch über evt. Zwischenstände berichten.