Endgültige Entscheidung - OVG bestätigt Verbot von pro-palästinensischer Demo in Berlin

Sa 15.04.23 | 17:52 Uhr
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Archivbild: Eine Frau spricht in Berlin während einer pro-palästinensischen Demonstration auf dem Potsdamer Platz in ein Megafon. Der Gaza-Konflikt schürt Emotionen auch in Berlin zwischen Israelis und Palästinensern. (Quelle: dpa/D. Bockwoldt)
Video: rbb|24 Abendschau | 15.04.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/D. Bockwoldt

Die geplante pro-palästinensische Demo am Neuköllner Hermannplatz bleibt verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht endgültig entschieden. Die Richter sahen ähnliche Gefahren wie Polizei und Verwaltungsgericht. Die ist eigenen Angaben zufolge dennoch im Einsatz.

 

Das Demonstrationsverbot der Berliner Polizei für eine für Samstag angemeldete pro-palästinensische Versammlung bleibt bestehen. Das hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) endgültig entschieden, wie eine Gerichtssprecherin am Nachmittag mitteilte.

Damit hat das OVG die Beschwerde des Antragstellers gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Freitagabend zurückgewiesen. Alle Rechtsmittel sind somit ausgeschöpft.

Die Kollegen des Berliner Verwaltungsgerichts hatten das Verbot der Kundgebung durch die Polizei bestätigt, die für Samstagnachmittag um 17:30 Uhr am Hermannplatz in Neukölln geplant war. Die Gefahrenprognose der Polizei, aus der Versammlung könnten Straftaten verübt werden, sei nicht zu beanstanden, hieß es zur Begründung.

So nehme die Gefahrenprognose der Polizei auf mehrere frühere Versammlungen des Antragstellers im Mai 2021 und April 2022 Bezug, hieß es weiter beim Verwaltungsgericht. Diese seien hinsichtlich des Mottos und des Teilnehmerkreises vergleichbar mit der nun verbotenen Kundgebung.

Anmelder gilt als Aktivist der "Volksfront für die Befreiung Palästinas"

Dabei seien unter anderem Flaschen und Steine auf Polizeibeamte geworfen worden, hieß es weiter. Bei einer der Versammlungen sei ein Pressevertreter mit einer Holzlatte verletzt worden. Außerdem seien wie bei den vorangegangenen Versammlungen antisemitische Äußerungen und Aufrufe zur Gewalt gegen Israel zu erwarten gewesen. Zudem gilt der Anmelder als Aktivist der "Volksfront für die Befreiung Palästinas", die das Existenzrecht Israels ablehnt und vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Dieser Auffassung schloss sich auch das OVG am Samstagnachmittag an. Somit ist das Verbot endgültig.

Die Berliner Polizei twitterte unterdessen, dass Beamte trotz der Verbotsbestätigung rund um den Neuköllner Hermannplatz vor Ort im Einsatz blieben, um das Verbot durchzusetzen. Rund um den angemeldeten Versammlungsort am Hermannplatz standen Mannschaftswagen, nach Angaben einer Sprecherin waren 360 Beamte im Einsatz. Zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt der Kundgebung um 17.30 Uhr war jedoch alles ruhig, es gab keine Menschenansammlung.

Auch Demo am Sonntag verboten

Das Demo-Verbot wird vermutlich auch am Sonntag durchgesetzt, da die Berliner Polizei auch jene zweite Demonstration verboten hatte. Zudem liegt dagegen bisher kein Eilantrag bei Gericht vor.

Sendung: rbb24 Abendschau, 15.04.2023, 19:30 Uhr

45 Kommentare

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  1. 45.

    Thomas:
    "Antwort auf [Bernhard ] vom 16.04.2023 um 14:15
    Das war ja klar, dass dieses Totschlagsargument kommt."

    Das ist kein "Totschlagargument", sondern in einem Rechtstaat erforderlich, dass jeder Einzelfall einzeln betrachtet wird!

    Thomas:
    "Wir hatten in der Vergangenheit einige Demos deren Verbote von Gerichten kassiert wurden, aber sehr wohl zu Ausschreitungen führten."

    Das ist der Unterschied zwischen vorheriger Gefahrenabschätzung und nachherigem Wissen, ob diese vorherige Gefahrenprognose zugetroffen hat. Oder anders: Nachher ist man immer schlauer.

  2. 44.

    Charly:
    "Warum gibt es zu solchen Demonstrationen keine einheitliche Rechtssprechung in den deutschen Großstädten?
    Da müssen Gerichte entscheiden, je nach politischer Ausrichtung fällen diese ihre Enscheidungen. Ist dem mitdenkenden Bürger nicht zu vermitteln."

    Es ist immer eine EInzelfallentscheidung und es gibt hier in vielen Grenzfällen keinen absolute Wahrheit, sondern ist oft eine Abwägung zwischen Demonstrationsfreiheit und der nicht mit letzter Gewissheit abzuschätzenden Gefahr von Rechtsverletzungen auf den Demos.

    Es kann keine einheitliche Rechtsprechung zu uneinheitlichen Sachverhalten geben, denn jede Demo und jede Gefahrenprognose ist anders.

  3. 43.

    Ich wunder mich schon, dass Die Linke, auch Sympatisanten und Finanzierer der Terrorpruppierung Hamas, nicht offen Auftritt und das Verbot kritisieren. Schließlich ist der Antisemitismus in deren Reihen in ihren Genen tief verwurzelt.
    Ja, nun erwarte ich den Aufschrei der Verteidiger, der Mitläufer und erwartbaren Claqueure Der Linken.
    Wie schon das Bundesinstitut für politische Bildung festhalten, ist der "Antisemitismus ist kein integraler Bestandteil linker Weltbilder, aber ständiger Begleiter linkspolitischer Bewegungen. Besonders in drei Feldern schlägt er sich immer wieder durch: Kapitalismuskritik, Antiimperialismus und Vergangenheitspolitik."
    Quelle: https://www.bpb.de/themen/antisemitismus/dossier-antisemitismus/307887/antisemitismus-im-linken-spektrum/

  4. 42.

    Versammlungsrecht in Länderrecht. Gut so, dass diese Demos nicht genehmigt wurden und die Entscheidung dem Richterurteil standgehalten hat.

  5. 41.

    Das war ja klar, dass dieses Totschlagsargument kommt.
    Wir hatten in der Vergangenheit einige Demos deren Verbote von Gerichten kassiert wurden, aber sehr wohl zu Ausschreitungen führten. Das Bauchgefühl einiger Kommentartoren, dass hier nicht nur juristische Aspekte eine Rolle spielten ist nicht unbegründet.
    Klar aber letztendlich entscheiden die Gerichte.

  6. 40.

    Es gibt nirgends eine einheitliche Rechtsprechung. Kann es auch nicht, denn kein Fall ist wie der andere und jeder Richter hat das Recht, die Gesetze nach seiner Ansicht auszulegen

  7. 39.

    Genau das würde ich auch unterstreichen. Es ist keine schlüssige Systematik in der Justiz erkennbar, auch wenn sofort das Argument der Einzelfallentscheidung ins Feld geführt wird.

  8. 38.

    Warum gibt es zu solchen Demonstrationen keine einheitliche Rechtssprechung in den deutschen Großstädten?
    Da müssen Gerichte entscheiden, je nach politischer Ausrichtung fällen diese ihre Enscheidungen. Ist dem mitdenkenden Bürger nicht zu vermitteln.

  9. 37.
    Antwort auf [Mik] vom 16.04.2023 um 10:25

    Und Pflichten auch. Die zuerst...

  10. 36.

    "Pro palästinensische Demo" hört sich unverfänglich an. Es geht hier aber um Hass & Hetze gegen Israel & Juden. Aus diesem Grund - völlig zu Recht - das Verbot.

  11. 35.

    Na hoffentlich, es ist auch nicht mehr normal, was bestimmte Kliente sich hier erlauben darf,auf Kosten von uns Berlinern.
    Ein Versagen in jeder Beziehung dieses Berliner Senats.
    Schon seit Jahren.

  12. 34.

    Becker:
    "Ich würde gerne mal wissen was diese ganzen Demos täglich Kosten. Die Polizei hätte wichtigeres zu tun."

    Wenn Sie damit ausdrücken wollen, dass es aus Kostengründen in unserer Demokratie keine Demonstrationen geben sollte, dann haben Sie Demokratie nicht verstanden!

  13. 33.

    Finge unangebracht von Dir?
    Das Palästinensische Volk hat Anspruch auf seine Freiheit und Selbstbestimmungsrecht.
    Bleib auf den Boden bitte

  14. 32.

    Ich würde gerne mal wissen was diese ganzen Demos täglich Kosten. Die Polizei hätte wichtigeres zu tun.

  15. 31.

    Mh, aber wie war das bei den kürzlichen iranischen Demos gegen ihr Unrechtsregime in Deutschland ??
    Die Teilnahme wurde politisch ausdrücklich begrüßt.
    Irgendwie hingt ihr Argument.

  16. 30.

    Den Versuchen von insbesondere arabischen Ausländern, ihre Konflikte hier mit nach Deutschland zu bringen, muss entschiedener Widerstand in Deutschland entgegengesetzt werden.

  17. 29.

    Ja genau, Rechtsextreme gehören an den Pranger gestellt.

  18. 28.

    Ist es nicht traurig, wie Menschen sich immer wieder Unrecht antun und grundlos hassen und nicht darüber nachdenken, warum das so ist? Menschenhass ist nicht angeboren, er wird anerzogen. Menschenhass gehört nicht zu uns, nicht auf unsere Straßen. Dieser Menschenhass hat keinen Grund, niemand darf einen Menschen wegen seiner Ideologie oder Religion mit dem Tod bedrohen. Dafür gibt es nicht einen Grund.
    Wer Menschen hasst, der hat andere Probleme und deshalb ist ein Verbot völlig OK.

  19. 27.

    Scheinbar haben sie in der vorigen Woche den Bericht vom RBB über die Palästinenser Demo nicht gesehen. Das Gekeife der Sprechchöre war nicht zu überhören. Da Deutschland gegenüber Israel eine besondere Verpflichtung hat und jeder Aufruf zur Vernichtung Israels niemals von deutschen Boden aus gehen darf, muss jeder Ansatz dazu verhindert werden. Daher sind die Entscheidung der Polizeipräsidentin und die Entscheidungen der beiden Gerichte zu begrüßen.
    Da ich Vertrauen zu der Rechtsprechung in diesem Land habe, habe ich keine Zweifel daran, dass die Gerichte ausreichend Beweise für die antisemitischen Sprüche der letzten Palästinenser Demos haben. Da braucht es nicht der Beweise eines jeden Einzelnen. Dieser Bauerntrick ist nun wirklich primitiv.

  20. 26.

    Nennen Sie doch mal ein paar Beweise und Beispiele für Ihre rechten Behauptungen. Das fordern Sie ja von anderen auch immer und dürfte einem Experten wie Sie nicht schwerfallen.

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