Endgültige Entscheidung - OVG bestätigt Verbot von pro-palästinensischer Demo in Berlin

Sa 15.04.23 | 17:52 Uhr
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Archivbild: Eine Frau spricht in Berlin während einer pro-palästinensischen Demonstration auf dem Potsdamer Platz in ein Megafon. Der Gaza-Konflikt schürt Emotionen auch in Berlin zwischen Israelis und Palästinensern. (Quelle: dpa/D. Bockwoldt)
Video: rbb|24 Abendschau | 15.04.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/D. Bockwoldt

Die geplante pro-palästinensische Demo am Neuköllner Hermannplatz bleibt verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht endgültig entschieden. Die Richter sahen ähnliche Gefahren wie Polizei und Verwaltungsgericht. Die ist eigenen Angaben zufolge dennoch im Einsatz.

 

Das Demonstrationsverbot der Berliner Polizei für eine für Samstag angemeldete pro-palästinensische Versammlung bleibt bestehen. Das hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) endgültig entschieden, wie eine Gerichtssprecherin am Nachmittag mitteilte.

Damit hat das OVG die Beschwerde des Antragstellers gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Freitagabend zurückgewiesen. Alle Rechtsmittel sind somit ausgeschöpft.

Die Kollegen des Berliner Verwaltungsgerichts hatten das Verbot der Kundgebung durch die Polizei bestätigt, die für Samstagnachmittag um 17:30 Uhr am Hermannplatz in Neukölln geplant war. Die Gefahrenprognose der Polizei, aus der Versammlung könnten Straftaten verübt werden, sei nicht zu beanstanden, hieß es zur Begründung.

So nehme die Gefahrenprognose der Polizei auf mehrere frühere Versammlungen des Antragstellers im Mai 2021 und April 2022 Bezug, hieß es weiter beim Verwaltungsgericht. Diese seien hinsichtlich des Mottos und des Teilnehmerkreises vergleichbar mit der nun verbotenen Kundgebung.

Anmelder gilt als Aktivist der "Volksfront für die Befreiung Palästinas"

Dabei seien unter anderem Flaschen und Steine auf Polizeibeamte geworfen worden, hieß es weiter. Bei einer der Versammlungen sei ein Pressevertreter mit einer Holzlatte verletzt worden. Außerdem seien wie bei den vorangegangenen Versammlungen antisemitische Äußerungen und Aufrufe zur Gewalt gegen Israel zu erwarten gewesen. Zudem gilt der Anmelder als Aktivist der "Volksfront für die Befreiung Palästinas", die das Existenzrecht Israels ablehnt und vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Dieser Auffassung schloss sich auch das OVG am Samstagnachmittag an. Somit ist das Verbot endgültig.

Die Berliner Polizei twitterte unterdessen, dass Beamte trotz der Verbotsbestätigung rund um den Neuköllner Hermannplatz vor Ort im Einsatz blieben, um das Verbot durchzusetzen. Rund um den angemeldeten Versammlungsort am Hermannplatz standen Mannschaftswagen, nach Angaben einer Sprecherin waren 360 Beamte im Einsatz. Zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt der Kundgebung um 17.30 Uhr war jedoch alles ruhig, es gab keine Menschenansammlung.

Auch Demo am Sonntag verboten

Das Demo-Verbot wird vermutlich auch am Sonntag durchgesetzt, da die Berliner Polizei auch jene zweite Demonstration verboten hatte. Zudem liegt dagegen bisher kein Eilantrag bei Gericht vor.

Sendung: rbb24 Abendschau, 15.04.2023, 19:30 Uhr

45 Kommentare

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  1. 45.

    Thomas:
    "Antwort auf [Bernhard ] vom 16.04.2023 um 14:15
    Das war ja klar, dass dieses Totschlagsargument kommt."

    Das ist kein "Totschlagargument", sondern in einem Rechtstaat erforderlich, dass jeder Einzelfall einzeln betrachtet wird!

    Thomas:
    "Wir hatten in der Vergangenheit einige Demos deren Verbote von Gerichten kassiert wurden, aber sehr wohl zu Ausschreitungen führten."

    Das ist der Unterschied zwischen vorheriger Gefahrenabschätzung und nachherigem Wissen, ob diese vorherige Gefahrenprognose zugetroffen hat. Oder anders: Nachher ist man immer schlauer.

  2. 44.

    Charly:
    "Warum gibt es zu solchen Demonstrationen keine einheitliche Rechtssprechung in den deutschen Großstädten?
    Da müssen Gerichte entscheiden, je nach politischer Ausrichtung fällen diese ihre Enscheidungen. Ist dem mitdenkenden Bürger nicht zu vermitteln."

    Es ist immer eine EInzelfallentscheidung und es gibt hier in vielen Grenzfällen keinen absolute Wahrheit, sondern ist oft eine Abwägung zwischen Demonstrationsfreiheit und der nicht mit letzter Gewissheit abzuschätzenden Gefahr von Rechtsverletzungen auf den Demos.

    Es kann keine einheitliche Rechtsprechung zu uneinheitlichen Sachverhalten geben, denn jede Demo und jede Gefahrenprognose ist anders.

  3. 43.

    Ich wunder mich schon, dass Die Linke, auch Sympatisanten und Finanzierer der Terrorpruppierung Hamas, nicht offen Auftritt und das Verbot kritisieren. Schließlich ist der Antisemitismus in deren Reihen in ihren Genen tief verwurzelt.
    Ja, nun erwarte ich den Aufschrei der Verteidiger, der Mitläufer und erwartbaren Claqueure Der Linken.
    Wie schon das Bundesinstitut für politische Bildung festhalten, ist der "Antisemitismus ist kein integraler Bestandteil linker Weltbilder, aber ständiger Begleiter linkspolitischer Bewegungen. Besonders in drei Feldern schlägt er sich immer wieder durch: Kapitalismuskritik, Antiimperialismus und Vergangenheitspolitik."
    Quelle: https://www.bpb.de/themen/antisemitismus/dossier-antisemitismus/307887/antisemitismus-im-linken-spektrum/

  4. 42.

    Versammlungsrecht in Länderrecht. Gut so, dass diese Demos nicht genehmigt wurden und die Entscheidung dem Richterurteil standgehalten hat.

  5. 41.

    Das war ja klar, dass dieses Totschlagsargument kommt.
    Wir hatten in der Vergangenheit einige Demos deren Verbote von Gerichten kassiert wurden, aber sehr wohl zu Ausschreitungen führten. Das Bauchgefühl einiger Kommentartoren, dass hier nicht nur juristische Aspekte eine Rolle spielten ist nicht unbegründet.
    Klar aber letztendlich entscheiden die Gerichte.

  6. 40.

    Es gibt nirgends eine einheitliche Rechtsprechung. Kann es auch nicht, denn kein Fall ist wie der andere und jeder Richter hat das Recht, die Gesetze nach seiner Ansicht auszulegen

  7. 39.

    Genau das würde ich auch unterstreichen. Es ist keine schlüssige Systematik in der Justiz erkennbar, auch wenn sofort das Argument der Einzelfallentscheidung ins Feld geführt wird.

  8. 38.

    Warum gibt es zu solchen Demonstrationen keine einheitliche Rechtssprechung in den deutschen Großstädten?
    Da müssen Gerichte entscheiden, je nach politischer Ausrichtung fällen diese ihre Enscheidungen. Ist dem mitdenkenden Bürger nicht zu vermitteln.

  9. 37.
    Antwort auf [Mik] vom 16.04.2023 um 10:25

    Und Pflichten auch. Die zuerst...

  10. 36.

    "Pro palästinensische Demo" hört sich unverfänglich an. Es geht hier aber um Hass & Hetze gegen Israel & Juden. Aus diesem Grund - völlig zu Recht - das Verbot.

  11. 35.

    Na hoffentlich, es ist auch nicht mehr normal, was bestimmte Kliente sich hier erlauben darf,auf Kosten von uns Berlinern.
    Ein Versagen in jeder Beziehung dieses Berliner Senats.
    Schon seit Jahren.

  12. 34.

    Becker:
    "Ich würde gerne mal wissen was diese ganzen Demos täglich Kosten. Die Polizei hätte wichtigeres zu tun."

    Wenn Sie damit ausdrücken wollen, dass es aus Kostengründen in unserer Demokratie keine Demonstrationen geben sollte, dann haben Sie Demokratie nicht verstanden!

  13. 33.

    Finge unangebracht von Dir?
    Das Palästinensische Volk hat Anspruch auf seine Freiheit und Selbstbestimmungsrecht.
    Bleib auf den Boden bitte

  14. 32.

    Ich würde gerne mal wissen was diese ganzen Demos täglich Kosten. Die Polizei hätte wichtigeres zu tun.

  15. 31.

    Mh, aber wie war das bei den kürzlichen iranischen Demos gegen ihr Unrechtsregime in Deutschland ??
    Die Teilnahme wurde politisch ausdrücklich begrüßt.
    Irgendwie hingt ihr Argument.

  16. 30.

    Den Versuchen von insbesondere arabischen Ausländern, ihre Konflikte hier mit nach Deutschland zu bringen, muss entschiedener Widerstand in Deutschland entgegengesetzt werden.

  17. 29.

    Ja genau, Rechtsextreme gehören an den Pranger gestellt.

  18. 28.

    Ist es nicht traurig, wie Menschen sich immer wieder Unrecht antun und grundlos hassen und nicht darüber nachdenken, warum das so ist? Menschenhass ist nicht angeboren, er wird anerzogen. Menschenhass gehört nicht zu uns, nicht auf unsere Straßen. Dieser Menschenhass hat keinen Grund, niemand darf einen Menschen wegen seiner Ideologie oder Religion mit dem Tod bedrohen. Dafür gibt es nicht einen Grund.
    Wer Menschen hasst, der hat andere Probleme und deshalb ist ein Verbot völlig OK.

  19. 27.

    Scheinbar haben sie in der vorigen Woche den Bericht vom RBB über die Palästinenser Demo nicht gesehen. Das Gekeife der Sprechchöre war nicht zu überhören. Da Deutschland gegenüber Israel eine besondere Verpflichtung hat und jeder Aufruf zur Vernichtung Israels niemals von deutschen Boden aus gehen darf, muss jeder Ansatz dazu verhindert werden. Daher sind die Entscheidung der Polizeipräsidentin und die Entscheidungen der beiden Gerichte zu begrüßen.
    Da ich Vertrauen zu der Rechtsprechung in diesem Land habe, habe ich keine Zweifel daran, dass die Gerichte ausreichend Beweise für die antisemitischen Sprüche der letzten Palästinenser Demos haben. Da braucht es nicht der Beweise eines jeden Einzelnen. Dieser Bauerntrick ist nun wirklich primitiv.

  20. 26.

    Nennen Sie doch mal ein paar Beweise und Beispiele für Ihre rechten Behauptungen. Das fordern Sie ja von anderen auch immer und dürfte einem Experten wie Sie nicht schwerfallen.

  21. 25.

    Berlins Justizia ist unter RRG-Senat nicht blind sondern parteiisch. Man lädt Neganjahu sogar nach Bombardierung Syriens nach Berlin ein und „Amnesty International“ kritisiert Deutschland für seine Doppelmoral- was man bei Russland verurteilt schweigt man bei Israel weg - auch beim RBB

  22. 23.

    Dafür, dass man diese Erkenntnisse aus der 1. Demo gewann, wo offenbar niemand der des arabisch-palästinensischen mächtig ist, und zudem Dolmetscher auch keine valide Übersetzung hinbekamen sind die gefassten Beschlüsse der Verwaltungsinstanzen wohl eher durch eine sehende Justizia gefällt worden.
    Für die Zukunft wünsche ich mir jedenfalls die gleichen Verbote für die deutschsprachigen Diffamierungen auf hiesigen Demonstrationen.

  23. 22.

    Die Angst der etablierten Parteien wäre ja auch Einigkeit unter den Bundesbürgern. Die Dümmsten spalten fleißig mit.

  24. 21.

    Ihre Meinung spricht aus meiner Sicht, dass Sie Deutschland in der derzeitigen demokratischen Form ablehnen und bekämpfen würden. Genauso, wie Sie den Staat Israel ablehnen. Und genau das sind die Fehler, welche 1933 zum 3. Reich, zum Rassenwahn und letztlich zum 2.WK. mit allen Schrecken, Tod und Zerstörung in Deutschland führten! Haben Sie schon einmal in einer Diktatur gelebt? Ich schon, als früherer DDR Bürger und eine Diktatur brauche ich nicht. Besser ist es mit friedlichem Nebeneinander!

  25. 20.

    Beobachten Sie die diplomatischen Aktivitäten der deutschen Botschaft in Israel? Wohl eher nein! Oder die Aktivitäten der EU? Dann ist Ihnen entgangen, dass sowohl gegen die Siedlungen im Westjordanland als auch gegen die Diskriminierung dort vorgegangen wird! Zudem wird oben konkret die Zugehörigkeit der anmeldenden Person zu einer Organisation genannt, die als Terrororganisation begannt ist, die in ihren Statuten die Vernichtung Israels stehen hat u das wollen Sie wohl dulden?

  26. 19.

    "Die Grünen haben sich den Staat ideologisch und wirtschaftlich zur Beute gemacht. "

    Hirnloser Blödsinn von ganz weit rechts außen. Wenn überhaupt war es die GroKo die uns ideologisch und wirtschaftlich von russicher Energie abhängig gemacht hat. Ideologisch hat Altmaier den Ausbau der EE verhindert und eine ganze Branche ins Ausland verjagt. Solarmodule werden jetzt in China gefertigt.

    Habeck mußt über seinen Schatten springen und versucht ganz unideologisch Energie in der ganzen Welt zusammenzukratzen und wie deswegen von der eigenen Basis angefeindet.

  27. 18.

    Deutsche Bürger dürfen ja auch rassistisch beleidigt werden und auch als dumm und dämlich beschimpft werden. Keine Nation ist so dermaßen behämmert und macht das eigene Volk nieder.

  28. 17.

    Frau Baerbock kommt doch aus dem Völkerrecht. Warum tut insbesondere sie, die so auf dessen Einhaltung pocht (bei anderen) und die ach so tolle Regelbasierte Ordnung nichts gegen die von der UNO festgestellten Völkerrechtsverbrechen gegen die Palestinenser? (etwa Siedlung und Besatzung)Wie auch gegen diese, die wir ohne UN Mandat mit unseren Sanktionen begehen. Wo sind die Sanktionen gegen eine Justizreform, die mit unseren Werten nicht vereinbar ist? Bei Polen, Ungarn und Türkei bekommt sie, Ursula und Borrell regelmäßig Schnappatmung. Da is man bei manchen Ländern irgendwie ganz fix dabei und bei anderen stellen sie sich taub und blind.
    Solange wir Annektionen und Verbrechen nicht gleich behandeln, sind wir komplett unglaubwürdig und wird es solche Proteste geben.

  29. 16.

    „Palästinenser“- WER soll das sein ?
    „Palästina“-WO soll das sein?

  30. 15.

    " Hetze, Todesdrohungen und Angehen unserer Polizei brauchen wir hier nicht in Deutschland."

    Stimmt, es ist schon schlimm genug wenn das Rechtsextreme machen, da haben sie vollkommen recht.

  31. 14.

    Es werden doch täglich deutsche Bürger als Rechte gebrandmarkt wenn man gegen Krieg und Waffenlieferungen ist und eine ungehinderte Zuwanderung verurteilen (entsprechend Verfassung/GG). Die Grünen haben sich den Staat ideologisch und wirtschaftlich zur Beute gemacht.

  32. 13.

    100 Demonstranten und 280 Polizisten und man sieht eine Gefahr.
    750 Klimakleber wollen Berlin totlegen und die haben ungehindert freie Hand.
    Da zweifelt man am Verstand von RRG (Justiz-Innensenatorin). Wird Zeit das man die ablöst.

  33. 12.

    Das ist die "Judäische Volksfront"
    Nebenbei: sie haben etwas Otternase am Mundwinkel. ;)

  34. 11.

    deutschland den palästinenser

    freiheit für palestina

  35. 9.

    Dies ist auch meine Meinung. Und ich gehe da noch weiter. Nicht nur wegen der Sorge um die Polizei, sondern auch der restlichen friedlich lebenden Bevölkerung, egal welchen anderen Glaubens, Herkunft und Weltanschauung sie haben. Das gilt für alle gebürtigen Deutschen (wie z. B. ich) als auch für Einwanderer und anderen aus verschiedenen Gründen in D. lebenden Ausländern. Wir brauchen hier in Deutschland kein neues 1933, wo eine ehem. kleine Gruppe, später die kpl. Welt in den 2.WK. stürzte!

  36. 7.

    Wer gegen die Politik der israelischen Regierung auf die Straße geht, mag dafür bedenkenswerte Gründe haben. Ähnlich denen, die in Israel seit Wochen demonstrieren.

    Aber wer in einer Demonstration zu Hass und Gewalt gegen (ethisch, religiös oder sonst wie definierte)Menschengruppen aufruft, sollte in Deutschland sein Recht auf Demonstration verlieren.
    (Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, muss hier eindeutig und unmissverständlich sein Art. 18 GG sollte entsprechend ergänzt werden.)

  37. 6.

    Wenn die so Pro- palästinensisch sind, warum wandern sie denn nicht aus in die Gegend. Hetze, Todesdrohungen und Angehen unserer Polizei brauchen wir hier nicht in Deutschland.

  38. 4.

    Oh, die Diversität bahnt sich ihren Weg...

  39. 3.

    Ist das ekelerregend wofür die auf die Straße gehen wollen. Was sind das für Menschen?

  40. 1.

    Hat eigentlich die "Volksfront von Judäa" eine Gegendemo angemeldet?und was ist aus der "populären Front"
    geworden?

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