Bundesschiedsgericht - Digitale Wahl zum Vorstand der Jungen Union in Berlin für unzulässig erklärt

Mi 16.10.24 | 15:18 Uhr
Symbolbild: Fahnen mit dem Logo der Jungen Union (JU) wehen beim Deutschlandtag der Jungen Union im Wind am 07.10.2017. (Quelle: dpa-Zentralbild/Monika Skolimowska)
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Audio: rbb24 Inforadio | 16.10.2024 | Sabine Müller | Bild: dpa-Zentralbild/Monika Skolimowska

Der lange, erbitterte Streit über den Landesvorsitz der Jungen Union (JU) Berlin ist um eine weitere Wende reicher. Das Bundesschiedsgericht erklärte die rein digitale Wahl für ungültig.

Das Bundesschiedsgericht der Jungen Union hat am Mittwoch entschieden, dass die digitale Wahl zum Berliner JU-Landesvorstand vom Juli 2023 ungültig war. Damit könnte der umstrittene Politiker Harald Burkart nicht mehr geltend machen, er sei Landeschef der Berliner Jungen Union.
Im Beschluss des parteiinternen Gerichts, der dem rbb vorliegt, heißt es: "Es wird festgestellt, dass die Durchführung der Landeskonferenz der Jungen Union Berlin vom 11.07.2023 rechtswidrig war und sämtliche Wahlen, Beschlüsse und Abstimmungen ungültig sind." Zuerst hatte der "Tagesspiegel" [Bezahlinhalt] berichtet.

Burkart: Entscheidung werde nicht hingenommen

Die Berliner CDU reagierte erleichtert. "Wir haben es schon immer gewusst", sagte Landesgeschäftsführer Dirk Reitze dem rbb.

Der CDU-Landesverband hatte die Wahl von Burkart und dem Rest des Vorstands von Anfang an nicht anerkannt - genauso wie acht der zwölf Berliner JU-Kreisverbände, die Rechtsmittel einlegten. Vor dem Landesparteigericht der CDU Berlin erlitten sie allerdings zunächst eine Niederlage, im Oktober 2023 wies das Gericht die Anfechtung der Wahl zurück. Das Bundesschiedsgericht der JU entschied jetzt anders und erklärte die rein digitale Wahl für nicht zulässig.

Der Gerichtsweg sei damit "erschöpft", betont CDU-Landesgeschäftsführer Reitze, und es sei klar, dass der Vorstand neu gewählt werden müsse.

Burkart: "Politische Wünsche umgesetzt"

Dem widerspricht Harald Burkart und erklärt gegenüber dem rbb, der "amtierende Berliner JU-Landesvorstand" werde die Entscheidung nicht hinnehmen. Die Richter des JU-Gerichts kritisiert er als "handverlesen vom Bundesvorstand der JU". "Sie haben nicht juristisch entschieden, sondern die politischen Wünsche des Bundesvorstands umgesetzt." Burkart verweist darauf, dass am 28. November das Bundesparteigericht der CDU das vorerst letzte Wort haben werde.

Aus der Berliner CDU wurde dem rbb bestätigt, dass dieser Termin bereits vor einiger Zeit angesetzt wurde. Allerdings geht man nach der Entscheidung des JU-Gerichts davon aus, dass der Termin aufgehoben wird, beziehungsweise dabei keine gegenteilige Entscheidung getroffen wird.

Schaal: "JU Berlin wieder handlungsfähig machen"

Harald Burkart warnte den JU-Bundesvorstand davor, diesen Termin nicht abzuwarten und vorher eine Neuwahl für Berlin zu organisieren. Falls dies passiere, werde man dagegen "vor den staatlichen Gerichten" vorgehen. Im Gerichtsbeschluss heißt es, Neuwahlen seien "unverzüglich" durchzuführen.

Der JU-Bundesverband wollte die Angelegenheit nicht kommentieren, man äußere sich nicht zu parteiinternen Angelegenheiten. Burkarts Gegner in der Jungen Union fiebern einer Neuwahl bereits entgegen. "Wir stehen mit einem großen Team bereit, um die JU Berlin wieder handlungsfähig zu machen", teilte Lucas Schaal, CDU-Mitglied im Abgeordnetenhaus, dem rbb mit. Man wolle sich wieder um die drängendsten Themen der Stadt kümmern.

Schaal hat ein persönliches Interesse daran, dass nun schnell ein neuer Berliner JU-Landesvorstand gewählt wird. Er will nämlich für den Vorsitz kandidieren. Allerdings feiert Schaal im Frühjahr seinen 35. Geburtstag, dann wäre er aus dem JU-Alter raus.

Sendung: rbb24 Inforadio, 16.10.2024, 15:30 Uhr

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