Entlastung für Mieter - Vermieter müssen sich an CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser beteiligen

Fr 30.08.24 | 11:16 Uhr | Von Georg-Stefan Russew
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Symbolbild: Heizungsthermostat - Erhöhung der Heizkosten. (Quelle: dpa/stockfotos-mg)
Bild: dpa/stockfotos-mg

Demnächst flattern Mietern die Betriebskostenabrechnungen ins Haus. Neu ist, dass sie die Mehrkosten für CO2-Emissionen für Heizung und Warmwasser nicht mehr allein tragen müssen. Vermieter sind jetzt auch in der Pflicht. Von Georg-Stefan Russew

Wohnungsmieter müssen bei Heizkosten immer tiefer in die Tasche greifen, auch weil seit dem Jahr 2021 eine Abgabe für die Emission von Kohlendioxid gezahlt werden muss. Diese bis 2027 ansteigende Abgabe muss nicht nur von Fahrerinnen und Fahrern von Verbrennungsautos geleistet werden. Auch bei der der Beheizung von Wohnungen mit Öl- und Gasheizungsanlagen fällt diese an, wie die Bundesregierung vor drei Jahren beschloss [bundesregierung.de].

Doch jetzt kommt Entlastung: Bislang mussten Mieter diese Kosten über die Betriebskosten-abrechnung allein tragen. Mit dem Kohlendioxid-Kosten-Aufteilungsgesetz, das Anfang 2023 durch den Bund eingeführt wurde, müssen Vermieter nun einen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung übernehmen, worauf die Verbraucherzentrale Berlin in einer Mitteilung am Mittwoch hinwies.

Neues Gesetz nimmt Vermieter mit in die Pflicht

Das Argument dabei: Vermieter sollen für die energietechnischen Eigenschaften ihrer Gebäude und Heizungen allein verantwortlich sein. Diese sollen so motiviert werden, Energiesparmaßnahmen umzusetzen und so die CO2-Emissionen im Gebäudebereich zu reduzieren, wie die Expertin der Berliner Verbraucherzentrale Marie Vaubel erklärt. "Das Gesetz soll Vermieter in die Pflicht nehmen, Gebäude energetisch zu sanieren. Gleichzeitig sollen Mietende von den CO2-Kosten entlastet werden", so Vaubel weiter.

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz teilt also die Kosten für den Kohlendioxid-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mietern und Vermieter auf.

Kostenteilung ab neuer Betreibskostenabrechnung

Erstmals kommt diese Regelung jetzt zum Tragen, wenn die aktuellen Betriebskostenabrechnungen für den Zeitraum von 2023 bis Anfang 2024 versandt werden. "Diese sollten den Mietern demnächst ins Haus flattern, wenn sie nicht schon angekommen sind", erklärt Rico Dulinski von der Brandenburger Verbraucherzentrale. Dulinski rechnet im Schnitt mit einem zweistelligen Euro-Betrag, den Mieter von ihren Vermieter zurück bekommen können.

Das Stufenmodell

  • Die Kostenverteilung richtet sich nach dem jährlichen Kohlendioxid-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Es gibt zehn Abstufungen, wobei Vermieter bei besonders hohem CO2-Ausstoß (≥52 Kilogramm CO2/m²/a) 95 Prozent der CO2- Kosten tragen und Mietende nur 5 Prozent.
  • Bei sehr effizienten Gebäuden entfallen die CO2-Kosten für die Vermieter sogar ganz.
  • Wer Mietshäuser nachträglich wärmedämmt und effiziente Heiztechnik einbaut, spart also selbst ebenfalls Energiekosten ein.

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin

Im Klimapaket der Bundesregierung wurde beschlossen, wie viel jeder für Kohlendioxid-Emission in Zukunft zahlen muss. So kostete 2021 eine Tonne des klimaschädlichen Gases 25 Euro. Diese Summe stieg in diesem Jahr auf 45 Euro und im kommenden Jahr solle eine Tonne 55 Euro kosten, so Dulinski. Dabei sei aber noch nicht die Mehrwertsteuer von 19 Prozent eingerechnet.

Keine Pauschalierung, sondern Kostenteilung über Stufenmodell

Diese Kostenteilung erfolgt laut Dulinski nicht pauschal. So kommt für Mietwohnungen ein Stufenmodell [bwmk.de] zur Anwendung. Basis dafür ist der jährliche Kohlendioxid-Ausstoß eines Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche.

Je höher der CO2-Ausstoß, desto größer ist der Kostenanteil, den der Vermieter tragen muss. Anders gesagt: Je schlechter der Immobilien-Zustand, desto höher fällt der Vermieteranteil aus. In der höchsten Stufe - bei einem CO2-Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter - entfallen 95 Prozent der Kosten auf den Vermieter.

Kostenbeteiligung: Wie ist das geregelt?

Laut Berliner Verbraucherzentrale sind Vermieter verpflichtet, bei einer Zentralheizung die CO2-Kosten in der jährlichen Heizkostenabrechnung auszuweisen. Zudem ist es zwingend, die Einstufung des Gebäudes vorzunehmen und ihren Anteil selbst von den Heizkosten der Mieter abzuziehen.

Mieter, die sich selbst mit Wärme und Warmwasser versorgen, etwa durch Gasetagenheizungen, müssen selbst aktiv werden und die CO2-Kosten vom Vermieter einfordern. Sie müssen Ihren Anteil selbst ermitteln und führen die Berechnung sowie Aufteilung anhand der Rechnungen ihres Versorgers selbst durch. Erst danach nehmen sie ihren Vermieter auf Erstattung seines Anteiles an den Kohlendioxidkosten in Anspruch, wie es vom Bundeswirtschaftsministerium heißt.

Dabei gilt es besonders die gesetzlichen Fristen zu beachten. Sobald Mieter die Abrechnung von ihrem Gaslieferanten erhalten haben, haben sie zwölf Monate Zeit, um ihren Anspruch geltend zu machen, so die Verbraucherzentrale Bayern [verbraucherzentrale-bayern.de]. Danach verfällt die Forderung. Zur Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten steht beispielsweise ein Onlinetool des Bundeswirtschaftsministeriums zur Verfügung [bwmk.de].

Des Weiteren weist die Berliner Verbraucherzentrale darauf hin, dass in denkmalgeschützten Gebäuden gegebenenfalls andere Regeln gelten können. Hier können Vermieter unter Umständen ihren Anteil um die Hälfte kürzen.

Beitrag von Georg-Stefan Russew

43 Kommentare

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  1. 43.

    Was ist denn das für ein Unsinn? Das ist doch kein Wohnungsbauunternehmen, sondern eine Interessenvertretung für Mieter in Berlin.

  2. 42.

    Was ist denn das für ein Unsinn? Das ist doch kein Wohnungsbauunternehmen, sondern eine Interessenvertretung für Mieter in Berlin.

  3. 41.

    Der Berliner Mieterverein ist nur ein schlechter Lobbyverein. Tut nichts für mehr bezahlbaren Wohnraum, baut ja als Verein noch nicht mal eigene Wohnungen. Redet immer nur oberlehrerhaft und erklärt anderen die Welt. Einfach mal selbst machen statt nur reden!

  4. 40.

    Stimmt, die Politik ist unehrlich: Wohnen soll bezahlbar sein und dann kommen CO2-Abgabe und Solardachtpflicht in Berlin. Dann kann man es auch gleich alles lassen und als Wirtschaftsminister einfach sagen, Leute, ihr seid mir egal. Das wäre mal ehrlich.

  5. 39.

    Wo genau ist die Erhöhung? Selbst worst case ist es eine Nullnummer. Es gibt keine neuen Kosten.

  6. 38.

    Da wird der Berliner Mieterverein wieder viel zu tun haben.

  7. 36.

    Immerhin können Leute, die die Heizkosten in einem Miethaus selber bezahlen müssen, demnächst ihre Fähigkeiten im Rechnen üben, wenn sie den Anteil für den Vermieter ausrechnen sollen. Ich empfehle, allen betroffenen Mietern schnell beim Mieterverein einzutreten; denn auch der juristische Ärger ist vorhersehbar.

  8. 35.

    Ja, wir mussten über 1.000 Euro nachzahlen. Die Abgaben und Steuern auf Energie treiben die Preise. Der Ölpreis an den Spottmärktennist auf Vor-Ukraine-Niveau und wir alle zahlen immer noch staatlich verursacht viel zu viel. Der Bundeswirtschaftsminister sollte endlich die hohen Zuschläge bei der Energie abschaffen, um den Menschen mehr Geld im Portemonnaie zu lassen.

  9. 34.

    Das stimmt, ist leider die traurige Wahrheit. Es wird den Bürgern immer mehr aufgehalst. Letztes Beispiel ist die Solardachpflicht, wenn man ein altes Dach sanieren will.

  10. 33.

    Es sind nicht alles "reiche Vermieter" - viele verzichten über Jahrzehnte auf Urlaub und leben sehr sparsam, um dann im Alter zusätzliche Einnahmen in Form von Mietzahlungen zu haben.

  11. 32.

    Liebe RB-Redaktion,

    in Ihren Beitrag ist ein Fehler. Die Mieter haben 13 Monate ab Zugang der Gasrechnung, um eine "umgekehrte Heizkostenabrechnung" zu erstellen. Dies steht in § 6 Abs. 2. Satz 2 Co2KostAufG.

  12. 31.

    Was für ein gutes und wirkungsvolles „Gute-Miete-Gesetz“... ?
    Nun zahlen die „reichen Vermieter“ die Energiewende aus ihren übergroßen Profiten und entlasten die Mieter? Oder ist es eher so, dass auf jeden Fall die Mieter die Energiewende teuer bezahlen werden... jede Sanierung also auch?

  13. 28.

    Indirekte Mieterhöhung seitens der Ampel

  14. 26.

    Ich sehe keinerlei Entlastung für die Mieter*innen. Bin beim Lesen meiner neuen Betriebskostenabrechnung bald vom Glauben abgefallen: letztes Jahr noch 558 Euro Guthaben, dieses Jahr (wenig geheizt!) nur noch 58 Euro Guthaben. Ja, immerhin (noch) nichts nachzahlen, aber Entlastung durch Klimageld kommt nicht. Dann kann das Geld eben woanders nicht ausgegeben werden.

  15. 25.

    Klar. Grünen sind an allem Schuld, auch an ihren Mieterhöhungen in den letzten Jahrzehnten.

  16. 23.

    Das kann sich schnell ändern wenn der CO2 Preis in ein paar Jahren am Zertifikatemarkt gebildet wird. Ich würde nicht riskieren dann nichts mehr zu bekommen weil ich ein paar jahrelang freiwillig verzichtet habe.

  17. 21.

    Staatliche Mieterhöhung dank Ampel

  18. 20.

    Da kann ich Erik nur zustimmen. Das Sparen von Heizkosten und ein milder Winter machen aut Gesetz das Gebäude plötzlich effizienter. Der vorliegende Energieausweis (56kg CO2/m²a) wird vom Vermieter ignoriert, die Berechnung laut Rechtsvorgabe nach Verbrauch ist zu seinen Gunsten. Macht in meinem Fall statt 95% Vermieteranteil nur noch 20% Vermieteranteil aus. Unverschämtheit so etwas undurchdachtes sowohl zu verabschieden als auch zu ratifizieren. In der freien Wirtschaft kann man sich sowas nicht lange erlauben.

  19. 19.

    Da kann ich Erik nur zustimmen. Das Sparen von Heizkosten und ein milder Winter machen aut Gesetz das Gebäude plötzlich effizienter. Der vorliegende Energieausweis (56kg CO2/m²a) wird vom Vermieter ignoriert, die Berechnung laut Rechtsvorgabe nach Verbrauch ist zu seinen Gunsten. Macht in meinem Fall statt 95% Vermieteranteil nur noch 20% Vermieteranteil aus. Unverschämtheit so etwas undurchdachtes sowohl zu verabschieden als auch zu ratifizieren. In der freien Wirtschaft kann man sich sowas nicht lange erlauben.

  20. 18.

    Lindner sei Dank kommt das versprochene Klimageld für alle Bürger gar nicht. So ein Guter.

  21. 17.

    Das ist Bürokratieabbau: selbst aktiv werden und die CO2-Kosten vom Vermieter einfordern. Sie müssen Ihren Anteil selbst ermitteln und führen die Berechnung sowie Aufteilung anhand der Rechnungen ihres Versorgers selbst durch. Erst danach nehmen sie ihren Vermieter auf Erstattung seines Anteiles an den Kohlendioxidkosten in Anspruch.

  22. 16.

    Vielleicht begreift das Volk demnächst, dass das im Grundgesetz verankerte steuerfreie Mindesteinkommen bei den rasanten Preserhöhungen längst nicht mehr ausreicht (10. 908 Euro im Jahr). Es müßte zwangsläufig auf etwa 25.000 Euro für Alleinstehende jährlich steigen. Wo bleibt der Beistand von Grundrechtsexperten, arbeitnehmernahen Parteien und Medienvertretern, auch von Wirtschafts- und Verbrauchersendungen? Dazu käme, dass die Steuerschuld deutlich weiter gemindert wird, beispielsweise die Abzüge für Werbungskosten bei Fahrtkosten, sowohl die Fahrt zur Arbeit als auch die Rückfahrt berücksichtigen. Grundmaßstab könnte hier das gesamte steuerfreie Bürgergeld incl. Miete, Heizung, .Energie etc. sein, zuzüglich einer dem gerechten Lohnabstand dienenden Pauschale. Allein mit jeder Preiserhöhung steigt die Steuerbelastung um 19 Prozent auch der Mietnebenkosten.

  23. 14.

    So ein Blödsinn.

    Der Eigentümer wird per Gesetz nun immer zur Kasse gebeten.

    Ihrer nicht.

    Sie haben da etwas ganz und gar nicht verstanden.

  24. 13.

    Da muss Ihr Energieverbrauch durch die Umstellung auf FW ja erheblich gesunken sein, damit Einsparungen erzielt werden *Ironie aus* FW lohnt sich meist nur iZmhg. mit anderen umfangreichen Sanierungsmaßnahmen. Ohne die künstliche CO² bepreisung wäre die Rechnung eindeutig aber halt nicht umweltfreundlich.

  25. 11.

    Ein Freund hat das bei seiner Gasetagen Heizung gerade durchgerechnet...
    80m2 Wohnung Dachgeschoss, ungedämmt.
    Erstattung vom Vermieter für das ganze Jahr 2023.... 9€
    Er verzichtet drauf den Vermieter anzuschreiben ist Trinkgeld. 0,75€ pro Monat kann er sich dann doch leisten.

  26. 10.

    "...Doch jetzt kommt Entlastung: Bislang mussten Mieter diese Kosten über die Betriebskosten-abrechnung allein tragen...Neu ist, dass sie die Mehrkosten für CO2-Emissionen für Heizung und Warmwasser nicht mehr allein tragen müssen. Vermieter sind jetzt auch in der Pflicht. ..." Was für ein Witz!

    Was ist das für eine Entlastung, wenn nach einer energetischen Sanierung der Mieter den größten CO²-Kosten-Anteil zu tragen hat? Unser Haus ist saniert, seit über 20 Jahren. Die Aufteilung: 20% der Vermieter, 80% der Mieter. Das soll mir mal Jemand erklären. Für mich ist das nur Augenwischerei...

  27. 9.

    Ja was denn nun? Einerseits sollen die Vermieter ihre Häuser auch energetisch sanieren, andererseits (wie Bericht aus der Groningerstr. siehe vorherigen Bericht) wollen dies die Mieter nicht und fürchten Mieterhöhungen.
    Und die Kommentatoren fordern heute Milieuschutz, Mieten runter und wollen die Wohnungsunternehmen enteignen. Morgen sollen dann wieder "alle" mehr für den Umweltschutz tun und investieren. Aber dann bitte nicht auf Kosten des eignen Portemonnaie.

  28. 8.

    Was soll dieser unreflektierte pauschale Unsinn? Was konkret ist gegen eine Aufteilung der CO2-Kosten einzuwenden? Wogegen wollen Sie konkret klagen? Wieso soll der Vermieter alles auf den Mieter abwälzen können?

  29. 7.

    Klagen , Klagen, Klagen, nur so wird man zu Veränderungen an diesem unsäglichen Verhalten der Gesetzgeber kommen, wenn die Gerichte absaufen, kommen wir zu besseren Regeln oder diese werden abgeschafft, schließlich ist das hier ein Rechtsstaat !

  30. 6.

    Techem Heizkosten / Preis pro Einheit: (Preisbremse bereits abgezogen)

    2012 (Öl) = 0,069 €
    2013 (Öl) = 0,122 €
    2014 (Öl) = 0,119 €
    2015 (Öl) = 0,092 €
    2016 (Öl) = 0,081 €
    2017 (Öl) = 0,068 €
    2018 (Öl) = 0,063 €
    2019 (FW) = 0,123 €
    2020 (FW) = 0,123 €
    2021 (FW) = 0,133 €
    2022 (FW) = 0,278 €
    2023 (FW) = 0,320 €

    Der Vermieter hat nach der Sanierung, und Umstellung auf Fernwärme, die Kaltmiete um 100€ angehoben, mit der Begründung der Kosteneinsparung, aber irgendwie bin ich nicht klug genug, diese zu erkennen…

  31. 5.

    Warum erwähnt wieder einmal der rbb24 nicht, dass im Koalitionsvertrag ein Klimageld für alle Bürger versprochen war? Warum? Es wird doch jedes Jahr teurer, mit diesem ganzen CO2 Sch....!Und nicht jeder Vermieter oder Eigentümer kann sich sofort eine Modernisierung leisten! Das ist Erpressung! Freue mich echt auf die anstehenden Wahlen!

  32. 4.

    Komplizierter ging es wohl nicht. Private Vermieter können sich das nicht antun. Nur die großen Vermietungskonzerne sitzen das aus.
    Und die Menschen wundern sich, dass es nicht genügend Wohnungen gibt...

  33. 3.

    Wer sparsam heizt, füllt dem Vermieter den Geldbeutel. Denn somit sinkt der CO2 Anteil pro m2. Zudem wird der Energieausweis schön gerechnet was zu einer schlechteren Einstufung im Mietspiegel und zu Mieterhöhungen führt. Dieses Gesetz muss dringend überarbeitet werden.

  34. 2.

    Haha, ein Modell was der rot-grüne Staat den Bürgern aufzwingt wird jetzt wiederum vom Staat aufgeteilt, na vielen Dank.
    Ich würde hier nie was vermieten wollen bei diesen Auflagen oder eben entsprechend die Miete erhöhen.

  35. 1.

    Komplizierter geht es wohl nicht.
    Sicher hat der Vermieter Einfluss auf den Gebäudezustand, aber keinen Einfluss auf das Heizverhalten. Bei Sanierungsobjekten befürchte ich Entmietung, Abriss und Verkauf des Grundstücks.
    Wird so klimagerechter Wohnraum geschaffen?

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