Belästigung im ÖPNV - Was tun, wenn ich heimlich gefilmt werde?

Sa 16.09.23 | 07:12 Uhr | Von Julian von Bülow
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Symbolbild: Notrufsäule auf U-Bahnhof der Linie U5. (Quelle: imago images/pemax)
Video: rbb24 Abendschau | 16.09.2023 | Material: K. Breinig & J. von Bülow | Bild: imago images/pemax

Vermutlich niemand wird gern von Fremden aus nächster Nähe gefilmt. Dennoch passiert es, etwa in Bus und Bahn. Doch ist das überhaupt legal? Welche Rechte haben Betroffene? Und was kann man dagegen tun? Von Julian von Bülow

"Es war ein Erwachsener, was mich noch mehr geschockt hat. Wenn’s jemand in meinem Alter gewesen wäre, wäre das auch schlimm, aber nicht so ekelhaft", sagt die 17-jährige Carlotta W. Sie wurde schon zum zweiten Mal aus der Nähe von einem fremden Mann ohne Zustimmung in der Bahn gefilmt.

KI erhöht das Missbrauchspotenzial

Als ihr dies das erste Mal widerfährt, sitzt sie mit ihrer Schulklasse im Regionalzug. "Ich habe angefangen zu zittern, habe danach auch geweint. Es ist einfach eine überfordernde Situation", erzählt Carlotta. "Der Regionalzug war voll. Jeder hat es mitbekommen, keiner hat irgendwas gesagt." Es waren dann ihre Freunde, die gesehen haben, dass sie gefilmt werde.

Von fremden Menschen gefilmt zu werden, mögen wohl die wenigsten; dass Aufnahmen davon im Internet landen, vermutlich noch weniger. Carlottas Vater sorgt sich auch darum, was mit diesen Bildern geschehen könnte. Denn im Zeitalter von Videogeneratoren mit künstlicher Intelligenz reichen schon wenige Bilder, um etwa einigermaßen realistische Porno-Montagen zu generieren. Und soweit muss es ja gar nicht erst kommen. Carlotta sagt: "Nur, weil ich bestimmte Sachen an habe, gibt es den Männern nicht das Recht, mich zu filmen oder zu sexualisieren."

Diese Regeln gelten in Bus und Bahn

Was die Männer in ihrem Fall getan haben, ist im ÖPNV allein durch die Verkehrsunternehmen schon verboten. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind da streng: Ob Presse oder Privatperson – wer auf dem Gelände oder in Fahrzeugen der BVG Aufnahmen anfertigen möchte, muss sich vorher eine schriftliche Genehmigung der Pressestelle [bvg.de] einholen. Denn Fahrgäste sollen ungestört von A nach B kommen. Wer dagegen verstößt, den kann die BVG aus ihren Örtlichkeiten schmeißen – so sieht es die Nutzungsordnung vor. Die S-Bahn Berlin ist etwas kulanter, sie erlaubt private Aufnahmen, wenn dabei die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte von Mitarbeitenden und Fahrgästen gewahrt werden.

Jene Rechte sind etwa im Kunsturheberrechtsgesetz definiert, besonders das 'Recht am eigenen Bild', erklärt der Rechtsanwalt und freischaffende Künstler Ringo Krause. Er sagt: "Eine Veröffentlichung darf nur mit Einverständnis der Abgebildeten erfolgen." Ausnahmen davon gebe es für Prominente oder wenn die Abgebildeten nur Beiwerk im Foto sind, etwa bei einer Landschaftsaufnahme oder einem Weitwinkelschnappschuss in der Bahn, sagt Krause. "Wenn die Abgebildeten quasi zufällig auf dem Bild sind und seinen Charakter in keiner Weise bestimmen, müssen sie auch keine Einwilligung geben."

Was kann ich tun?

Beim zweiten Mal sitzt Carlotta W. in der U6. "Ich hab' nicht damit gerechnet, dass ich wieder von einem Fremden gefilmt werde", sagt Carlotta. Mitbekommen habe sie das durch die Spiegelung vom U-Bahn-Fenster. "Ich war genauso überfordert wie beim ersten Mal. Ich wusste auch nicht wirklich, was ich machen soll."

Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten. Die Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten rät: "Habe ich den Eindruck, gefilmt zu werden, ist das Naheliegendste, die Person darauf hinzuweisen, dass ich das nicht möchte. Hört die Person nicht auf, kann ich weggehen."

Das hat auch Carlotta in der U-Bahn getan. Als sie in der Regionalbahn das erste Mal gefilmt wurde, sagte ihre Freundin dem Filmer, dass er die Videos löschen soll.

Er hat nicht mit uns geredet, hat die dann aber gelöscht.

Carlotta W.

Eine weitere Option für den Augenblick: Handy raus und zurückfilmen. Das schüchtert die Filmer möglicherweise ein und lässt sie aufhören, birgt aber auch das Risiko einer Eskalation. Würden beim Zurückfilmen Persönlichkeitsrechte des Filmers verletzt, könne man aber argumentieren, dass dies aus Notwehr geschehen sei, so Rechtsanwalt Krause.

Die BVG teilt auf rbb-Anfrage mit, dass Fahrgäste bei Belästigungen auch jederzeit den Sicherheitsdienst ansprechen können, etwa mit Notruf- und Informationssäulen auf jedem Bahnsteig.

Veröffentlicht dennoch jemand ein Bild ohne Einverständnis, etwa auf einer Social-Media-Plattform, könne man die Unternehmen zur Löschung des Fotos verpflichten, so Rechtsanwalt Krause. Zudem könne man vom Täter rechtlich die Beseitigung des Posts, die Unterlassung weiterer Veröffentlichungen sowie Schmerzensgeld einfordern.

Es existieren keine Zahlen zu Verstößen

BVG und S-Bahn Berlin erheben keine Zahlen, ob Fahrgäste gegen ihren Willen gefilmt werden. In Carlottas Freundeskreis sei sie mit ihren Erfahrungen zumindest nicht die Einzige, sagt sie. Die 17-Jährige wünscht sich, dass Fahrgäste einschreiten und es ansprechen, wenn Leute heimlich oder gegen ihren Willen gefilmt werden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 16.09.2023, 19:30 Uhr

Beitrag von Julian von Bülow

54 Kommentare

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  1. 54.

    Ernsthaft? Sie haben damit angefangen

    „ interstellar Samstag, 16.09.2023 | 21:37 Uhr
    Wenn ein älterer Mann minutenlang gezielt eine 17 jährige in der U-Bahn filmt finde ich den Rat" einfach weggehen" zynisch. “

  2. 53.

    Woran erkennen sie denn, ob und wie lange sie einer filmt??

  3. 52.

    Die Frage im Titel ist gut.

    Ich würde sagen: Ahnungslos gut aussehen.

  4. 51.

    Das ist nur bedingt richtig.
    Ich kann auf der Straße jedermann filmen, auch ohne Einverständnis, mit Ausnahme von Kindern.
    Lediglich das Veröffentlichen ohne Einverständnis hat man zu unterlassen und das gilt sogar für Polizisten, ausgenommen Mitglieder von Spezialeinheiten, aber den Rest darf ich jederzeit filmen, gerade zum Selbstschutz. Das mit den "neun Personen" ist extrem veraltet, denn nicht die Anzahl gilt, sondern halt der Fokus und denk mal weiter, dann kommst du auch drauf, warum das so ist.
    Tipp: Acht Leute umringen eine neunte und das ganze wird gefilmt - du glaubst, du kommst dann mit der Sache durch? Nein, kommt du nicht.

  5. 50.

    Wenn ich minutenlang gefilmt werden würde, wäre ich schön bekloppt. Ich wäre schon längst weg. Minutenlang. Echt jetzt? Da bleiben Sie sitzen?

  6. 46.

    Wenn ein älterer Mann minutenlang gezielt eine 17 jährige in der U-Bahn filmt finde ich den Rat" einfach weggehen" zynisch. Nach dem Motto: Mädchen und Frauen haben eh wenig Rechte, also versteckt euch lieber...

  7. 45.

    Klar, der ekelhafte Typ, der ohne Zustimmung filmt, darf sitzen bleiben und das Opfer hat aus der Situation raus zu gehen. Scheint mir nicht besonders fair...

  8. 44.

    Meine Persönlichkeitsrechte haben in erster Linie mit den Gesetzen zu tun, damit eine einheitliche Handhabe möglich ist.
    Ethische und moralische Gesichtspunkte sind rein persönlich und individuell. Und es gibt Menschen, deren ethische und moralischen Gesichtspunkte auch andere Menschen durchaus Schaden zufügen kann. Daher ist es nicht ausschlaggebend!

  9. 43.

    Einfach weggehen. Raus aus der Situation ist meist das beste.

  10. 41.

    „ Denn im Zeitalter von Videogeneratoren mit künstlicher Intelligenz reichen schon wenige Bilder, um etwa einigermaßen realistische Porno-Montagen zu generieren. “

    Das im Bericht genannte Beispiel ist sehr realistisch. Es gibt Leute, die schauen gerne auf den Busen, unter den Rock usw… Wenn bei entsprechender Kleidung da etwas gefilmt werden kann, wird es verarbeitet werden können. Wollen Sie solche Bilder im Internet sehen? Wohl kaum

  11. 40.

    Andersrum wird juristisch ein Schuh draus: Wenn ich eine Szenenaufnahme mache, z.B. Bahnsteig, Plätze, Gebäude, dürfen ungefragt Menschen mit drauf sein. Es darf nur der Fokus nie direkt auf nur eine Person gerichtet sein. Dann muss ich diese Person fragen. Egal, ob ich die Aufnahme nur für mich verwende oder auch weitergeben oder veröffentlichen möchte. Wenn ich speziell nur eine Person aufnehmen möchte, gilt selbiges. Ich kann auch Personengruppen ab 9 Personen im öffentlichen Raum aufnehmen, z.B. jubelnde Menschen auf nem Konzert und diese verwenden. Allerdings: Wenn sich eine Person dann meldet und deren Veröffentlichung im nachhinein nicht wünscht, dann muss man dieses Foto aus allen Portalen wieder löschen. Das mal so als Faustregeln. Juristisch formuliert klingts komplizierter als ob nichts erlaubt ist.

  12. 39.

    Man kann vieles Vieles übertreiben mit Persönlichkeits Rechten, klar wenn es jemand unangenehm ist hat man natürlich kein Recht es zu machen. aber übertreibt nicht mit Datenschutz, Persönlichkeitsrecht und so weiter. manchmal geht es einfach um Zufälligkeit Fotos und
    wenn man mit dem unbekannten Lover in der Waldbühne ist, dann hat man halt Pech gehabt, dann geht da nicht hin zu einem großen event.
    Immer sind die anderen Schuld.

  13. 38.

    Ich frag mich, was die mit den Videos machen? Ich meine wenn ich als Mann ne hübsche Frau sehe, kann ich sie mir doch anschauen, spricht ja nichts dagegen und dann ist jut. Watt brauch ick da Filme?!?

  14. 37.

    Bei der Gelegenheit würde mich mal interessieren , was eigentlich mit den Videos / Aufnahmen geschieht , die in den U-Bahn-Stationen , U-Bahnen , Bussen etc. angefertigt werden ? Wer hat Zugriff darauf , wie lange , wann wird das Ganze wieder gelöscht und wer kontrolliert das eigentlich alles ? Eine Smartphone-Kamera ist qualitativ ein Witz gegen diese z.T. sehr hoch auflösenden Kameras in den Öffis. Mal ganz abgesehen von der Quantität der eingesetzten Geräte.Kann jeder / jede gerne mal bei der nächsten Busfahrt drauf achten.Das sind schon fast chinesische Verhältnisse hier. Scheint niemanden zu kümmern - oder doch ?

  15. 36.

    So lange Sie für den privaten Gebrauch fotografieren oder filmen, mögen Sie Recht haben. So bald Sie das Material in irgend einer Form in die Öffentlichkeit bringen, brauchen Sie die Zustimmung der abgelichteten Personen. Kann sonst gegebenenfalls teuer werden.

  16. 35.

    Der Sicherheitsdienst sollte auf jedem Bahnhof sein und nicht nur alle paar Jubeljahre mal irgendwo anzutreffen sein. Auf jedem Bahnhof!

  17. 34.

    Jein! Solange Sie die Bilder zB auf Sozial Medias wie Facebook heute Meta nicht einstellen, sondern nur auf Ihrer Festplatte haben befinden Sie sich im sicheren Bereich. Da Facebook die Rechte an den eingestellten Bildern erwirbt wird es kritisch da hier eine kommerzielle Verwertung vorliegen könnte und da müssen die Abgebildeten ihre Zustimmung geben. Da die Unsitte herrscht auf Facebook und Co Bilder einzustellen dürfte hier wohl das Recht des Fotografierten am eigenen Bild verletzt sein!

  18. 33.

    Und dazu möchte ich noch schreiben, dass es natürlich immer auf ein gesundes Abwägen der Situation ankommt. Sollte einen die Provokation und/oder Aggression schon förmlich "anschreien" ist es sicherlich besser, falls man kann, ihr aus dem Weg zu gehen. Jedoch kann man gemeinsam manchmal mehr erreichen, als man denkt ;)

  19. 32.

    Vielen Dank für Ihre Reaktion. Ich bin da mit Ihnen einer Meinung. Was Fotos oder Filme anbelangt, die man in bedrohlichen Situationen als eine Art "Notwehr" macht, ist das wahrscheinlich erlaubt. Wobei ich zugeben muss, dass ich nicht genau weiß, wie die rechtliche Lage wirklich ist. Bei den in dem Artikel angesprochenen Situationen, die doch eher versucht werden, versteckt und heimlich durchzuführen, handelt es sich meiner Meinung nach um Menschen, die man angemessen Ansprechen kann und denen es eher unangenehm ist, wenn sie "ertappt" werden. Und wenn man merkt, dass z.B. eine Frau "geschockt" ist, weil ihr das gerade passiert, hilft Ansprechen ungemein, weil ihr damit das Gefühl der Hilflosigkeit genommen werden kann. Deswegen wünsche ich mir: Schaut euch einfach mal um und Danke für eure Zivilcourage.

  20. 31.

    In den Gesetzen ist schon alles drin. Es braucht nicht noch ein Gesetz. Das Problem ist, ob man mitbekommt, dass die Handycam auf einen gerichtet ist.
    1. Persönlichkeitsrecht: Wenn jemand einen filmt, dann gilt NEIN als nein. Auch schon getätigte Aufnahmen müssen gelöscht werden. Alle weiteren Aktivitäten sind ein Verstoß dagegen.
    2. Recht am eigenen Bild. Es darf nicht ohne ihre Zustimmung veröffentlicht oder weitergegeben werden.
    Für Presse gelten ein paar Ausnahmen.
    Das Problem ist halt wie oft die Feststellung der Übeltäter und deren Habhaftmachung. Das Problem haben grundsätzlich alle Gesetze, gegen die verstoßen wird. Da helfen auch neue Gesetze nicht.

  21. 30.

    In dem Zusammenhang, in dem der rbb von Film- und Fotoaufnahmen im ÖPNV berichtet, stimme ich zu, dass das ein NoGo ist. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen ein Foto oder eine filmische Aufnahme im ÖPNV notwendigen Schutz bietet, etwa wenn man bedroht wird, wenn man einen Streit aufnimmt, wenn in der U-Bahn geraucht wird oder andere Regelverstöße von ÖPNV-Nutzern im Raum stehen. Die Aggression im ÖPNV ist manchmal derart präsent, dass ich es gut verstehen könnte bzw. kann, wenn der ein oder andere sein Mobiltelefon fotografierbereit hält, mglw. allein zu Beweiszwecken. Höfliches Bitten hilft in Berlin leider wenig (eher bekommt man Gewalt angedroht). Und die BVG war und ist nicht ausreichend präsent, um Personen, die sich nicht an Regeln halten, in die Schranken zu weisen.

  22. 29.

    Es ist eine Form von Belästigung, die noch nicht hinreichend im Strafgesetz berücksichtigt wird. Denn nur die Veröffentlichung von Bildmaterial etc. verletzt das sog. Kunst- und Urheberrecht. Die Veröffentlichung lässt sich aber nicht zwingend nachvollziehen und nicht erst diese, sondern bereits der Vorgang der Aufnahme ist hier die Grenzüberschreitung. Ich halte es für einfach und pragmatisch, das Filmen in Bus und Bahn generell zu untersagen bzw. an die jeweiligen Verkehrsbetriebe zu übergeben. Die werden wohl kaum Fleischbeschauung in dieser Form betreiben. Die generelle Videoüberwachung an Bahnhöfen, in Zügen etc. zur Erhöhung eines Sicherheitsgefühls ist ein anderes Thema. Hier geht es um konkrete Einzelhandlungen von Zivilpersonen, keinem Staat, dessen Vertretung oder einer Firma. Die Idee, die übergriffige Person zumindest fotografisch festzuhalten und dann Uhrzeit und Ort auch an die Verkehrsbetriebe weiterzuleiten, wäre sinnvoll. Es bleibt eine rechtliche Lücke.

  23. 28.

    @ Hallo 'Jurist' Lincoln, es natürlich gar nicht, wenn ich eine mir unbekannte Person bewusst und ungefragt fotografiere. Aber ich darf fotografieren. Und wenn da zufällig mehrere Personen mit drauf sind, muss ich auch hinterher nicht um Erlaubnis fragen. Sie als 'Jurist' sollten das wissen.

  24. 27.

    Was man machen kann? Aufstehen und den Platz wechseln. Muss man sich immer streiten? Fremde Idioten sind es nicht werft, sich auf sie einzulassen,

  25. 26.

    @ Harro, es sind rechtliche Hinweise. Mehr nicht. Sehen Sie bessere Möglichkeiten?

  26. 25.

    Tja Fluch und Seegen des digitalen Zeitalters, frei und unreguliert laufender globaler Socialmediaplattformen etc. und wir stehen erst am Anfang von „ChatGPT“ und den Fähigkeiten seiner Bundesgenossen.
    Ich denke man sollte die Person in jedem Fall als erstes fotografieren, bevor man die weiteren Schritte wie ansprechen oder anzeigen einleitet, sozusagen als Sicherung von verdeckten Beweismitteln um im Zweifel gegen einen nicht anonymen Verursacher vorgehen zu können.

  27. 23.

    Nicht nur Frauen werden ohne Erlaubnis gefimt oder fotografiert. Die Frau, die mich fotografierte, verriet sich dadurch, indem sie erschrocken reagierte, als ich wütend in die Kamera ihres Handys starrte.

  28. 22.

    Ich handle und denke nicht in erster Linie nach juristischen, sondern nach ethischen und moralischen Gesichtspunkten. Und die sagen mir ganz klar, dass ein Überbewerten von Bildrechten (an Personen, aber z.B. auch an Objekten) offensichtlich auch negative Folgen hat - wie eben den Verlust unverstellter Zeitdokumente für kommende Generationen. Natürlich soll niemand gg seinen ausdrücklichen Willen aufgenommen werden. Aber man sollte das Problem auch nicht größer reden als es ist.

  29. 21.

    Auch Sie sollten mitbekommen haben das Facebook (Meta) u.a. Das Recht an den von den Nutzern eingestellten Fotos reklamieren und diese, wenn verwertbar verkaufen. Auch Künstler müssen fragen, sonst verstoßen sie gegen das Recht am eigenen Bild, da man als Ottonormalverbraucher keine Person der Zeitgeschichte ist. Hier überschreiten viele eine Grenze bei der, sofern man die Adresse kennt erhebliche Schadensersatzforderungen gelten machen kann. Und ich bin Jurist!

  30. 20.

    Ich habe nur eine meiner Regeln aufgeführt. Auch wenn ich mit der Kamera eine Panoramaaufnahme mache achte ich darauf, dass selbst mit Vergrößern die Personen nur verschwommen sind. Dieses umso mehr, als ich gerne mit SW-Film arbeite. Eben Fotografie aus dem vordigitalen Zeitalter.

  31. 19.

    Schlechtes Beispiel. Die Persönlichkeitsrechte waren zu damaligen Zeiten komplett anders, wenn überhaupt existent. Und heutzutage kannst du zwar auch aufnehmen, MUSST aber direkt danach die Erlaubnis der Person einholen!
    Hier ist auch die Zivilcourage der Fahrgäste zwingend erforderlich! Auch hier sollte es den Tatbestand einer unterlassen Hilfeleistung ermöglicht werden.
    Persönlichkeitsrechte betreffen nicht nur sich selbst, sondern auch andere Menschen!

  32. 18.

    Antwort auf "Water" vom Samstag, 16.09.2023 | 09:49 Uhr
    "Ja, das bekommt man schon mit, wenn jemand Ihre Bewegungen mit der Kamera verfolgt." Nur, dass man sich in der BVG ja nicht so viel bewegt... Das passiert ja überall, schon diese ewigen Selfies, da ist man schnell mit drauf, ohne es zu merken. Mich fragte neulich ne Kollegin, wie es denn in der Waldbühne war.... sie hatte mich im WhatsApp - Status auf einem Selfie von mir völlig fremden Leuten entdeckt - so was kann auch mal ganz schön unangenehm werden.

  33. 17.

    Ja die gibt es. In dem Fall braucht es nicht mal Mut.
    Diejenigen die andere ungefragt fotografieren oder filmen, strotzen sicher nicht vor Selbstbewusstsein, sonst würden sie ja direkt Kontakt aufnehmen oder belästigen.
    Sind also eher kleine Würste, denen man sich gegenüberstellt.
    Was Zivilcourage mit Justiz zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

  34. 16.

    Genau das ist das Problem! Wenn man als Frau keine breiten Schultern an den Tag legt und kein Selbstbewusstsein hat = Opfer !

  35. 15.

    Huhu Johanna, doch, die gibt es, darüber wird nur viel zu wenig gesprochen. Sicherlich noch verbesserungswürdig, aber daran können wir ja Alle was verändern. Das ist auch genau der Grund, warum ich diesen Kommentar so und nicht anders formuliert habe. WIR gehören Alle zu diesem Land und tragen dazu bei, wie es ist. Es kann also jederzeit auch durch mein Verhalten verändert werden, alles eine Frage der Sichtweise.

  36. 14.

    Obwohl mich als mittelalten Durchschnittsmann eh niemand filmen will, ist mir klar, dass man dies meist unangenehm findet. Würde ergo auch niemanden filmen. Allerdings finden Fotoausstellungen von Künstler*n verschiedenster Jahrzehnte, die spontan und ungefragt Alltagsfotos von Menschen gemacht haben, als zeitgeschichtliche Dokumente regelmäßig sehr großes öffentliches Interesse, da die dargestellten Personen sich ganz natürlich verhalten. Insofern sollte man das Problem vielleicht nicht allzu hoch hängen, so lange man nicht in privaten Situationen aufgenommen wird. Und bei Bedarf tatsächlich entspannt, aber laut und bestimmt die Löschung der Aufnahmen verlangen; das sollte wohl meist wirken.

  37. 13.

    Natürlich Zivilcourage ! ! !
    Niemand wird gerne belästigt und alle anderen schauen weg.
    Dass ist ja dann doppelte Demütigung

  38. 12.

    Das sind nicht Ihre Regeln, sondern die gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings sollte man schon unterscheiden, ob man an einem öffentlichen Ort Vorbeigehende mit auf dem Bild hat (das ist erlaubt) oder ob ich einzelne Personen filme.

  39. 10.

    Smartphones sind Fluch und Segen zugleich. Das Filmen und Fotografieren ohne Rücksicht auf fremde Personen hat erheblich zugenommen auch außerhalb der BVG. Als Amateurfotograf habe ich feste Regeln. Eine lautet nie eine fremde Person ohne ihre Zustimmung zu fotografieren. Leider hält sich der größte der Smartphonebesitzer, einschließlich Touristen nicht an solche Regeln. Da hilft nur eines: von der betreffenden Person lautstark in d Öffentlichkeit d Löschung zu verlangen, klappt auch fast immer!

  40. 9.

    Antwort auf Harro
    Dem stimme ich zu bringt gar nichts da Sie sich meist gerade sonstwo befinden.
    Das beste auch aufnehmen den Betreffenden und andere Fahrgäste ansprechen.
    Schau mal der filmt uns .

  41. 8.

    Was mein Wunsch wäre, unabhängig von der Gesetzeslage: falls ihr jemals mitbekommt, dass so etwas gerade stattfindet, helft der Person, die es betrifft. Ich könnte mir vorstellen, dass bei solchen "Filmern" schon ein angemessenes Ansprechen wirkt und der gefilmten Person zeigt, hey, du bist nicht allein. Und an alle Gefilmten: Sagt was und macht darauf aufmerlsam, dass ihr gerade gefilmt werdet, es findet sich nach meiner Erfahrung jemand, der euch hilft. Danke an alle, die Zivilcourage zeigen.

  42. 7.

    Ist leichter gesagt als getan. Wie im Artikel beschrieben, kann das auch zur Eskalation führen. Hier hilft nur Zivilcourage, wenn mehrere Menschen reagieren, verziehen sich solch ekelige Typen in der Regel...

  43. 6.

    Ja, das bekommt man schon mit, wenn jemand Ihre Bewegungen mit der Kamera verfolgt. Oder sogar bestimmte Körperteile filmt.

  44. 5.

    Der Hinweis der BVG, man könne den Sicherheitsdienst rufen, ist ja lustig. Der Sicherheitsdienst ist in der Regel meilenweit weg, auf irgendwelchen ganz anderen Stationen. Bis der da ist, hat der Filmer längst das Weite gesucht.

    Auch der freundliche Tipp, den Filmer zu bitten, das Material zu löschen, ist ein Witz. Das wird der Egoist ganz bestimmt machen, alles klar ...

  45. 4.

    Bekommt man heute eigentlich noch mit, ob man gefilmt wird oder nicht? Die Smartphones lassen sich doch ständig umschalten. Wenn eine Person sich schminkt oder die Haare kontrolliert oder eine andere Person filmt, das ist doch heute schwer zu überprüfen. Das ist das Problem der heutigen Technik.

  46. 3.

    Ich finde es auch nicht angenehm, wenn Leute ihr Handy so hoch vor sich halten, dass die Kamera das Gegenüber erfassen könnte. Man weiß dann nie, werden heimlich Aufnahmen gemacht oder nicht. Dass die Kameras rückseitig angebracht sind, finde ich sehr ungünstig.

  47. 2.

    Am besten das eigene Handy zücken und ein Foto von dem Typen machen! Dann ab zur Polizei und „ Anzeige“ Nur das verstehen solche respektlosen Menschen.

  48. 1.

    Die Gesellschaft verroht immer mehr. Kein Respekt mehr vor anderen Leuten. Der pure Egoismus steht über allem. Ich möchte nicht wissen, was für kranke Zwecke diese Filmer verfolgen. Ekelhaft.

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