Ludwigsfelde (Teltow-Fläming) - Bund plant Ende des Tempolimits auf südlicher A10

Mo 27.11.23 | 12:58 Uhr
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Archivbild: Ein Fahrzeug ist am 30.03.2014 auf der Autobahn A10 nahe Ludwigsfelde (Brandenburg) unterwegs. (Quelle: dpa-Zentralbild/Ralf Hirschberger)
Audio: Antenne Brandenburg | 27.11.2023 | Nachrichten | Bild: dpa-Zentralbild/Ralf Hirschberger

Auf der A10 bei Ludwigsfelde (Teltow-Fläming) will die Autobahn GmbH des Bundes das bisher gültige Tempolimit von 120 Stundenkilometern aufheben. Aus ihrer Sicht sei der Bereich zwischen den Ausfahrten Ludwigsfelde-Ost und -West kein Unfallschwerpunkt. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung sei deshalb unzulässig.

Ludwigsfelder kritisieren Vorhaben

Der Ludwigsfelder Stadtwehrführer Patrice Fischer sieht das anders. Er sagte Antenne Brandenburg vom rbb am Montag, dass eine scharfe Kurve im Bereich des Autobahnabschnitts eine Gefahr sei. "Wenn jemand mit Tempo 200 um die Kurve kommt, wird hier mehr passieren, als bisher passiert ist", sagte Fischer.

Eine mögliche Gefahr wäre zum Beispiel ein Stauende, das wegen der Kurve erst spät zu erkennen sein könnte. Schon jetzt käme es in dem Abschnitt immer wieder zu Unfällen. Erst am vergangenen Montag war ein Mann, der mit seinem Sportwagen unterwegs war, auf der Strecke schwer verletzt worden.

Dennoch könne man feststellen, dass die Situation in anderen Streckenabschnitten, in denen kein Tempolimit gilt, noch schlimmer ist, so Fischer gegenüber der "Märkischen Allgemeinen Zeitung" [Bezahlinhalt]. Zwischen Ludwigsfelde-West und dem Dreieck Nuthetal sowie in Richtung Schönefelder Kreuz beispielsweise, wo es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, gebe "es bei weitem mehr schwere Unfälle", sagte Fischer.

Auch die Stadt Ludwigsfelde und viele Anwohner wehren sich gegen eine Aufhebung des Tempolimits. Neben einer erhöhten Unfallgefahr befürchten Verwaltung und Politik vor allem eine höhere Lärmbelastigung für die nahe der Autobahn lebenden Einwohner. Bevor es zu einer Entscheidung kommt, muss der Plan der Autobahn GmbH noch durch eine offizielle Prüfphase.

Streit über Tempolimit auch auf A24

Der Abschnitt auf der A10 in Teltow-Fläming ist nicht der einzige Autobahn-Teil in Brandenburg, bei dem über das Tempolimit gestritten wird. Auf der A24 zwischen den Dreiecken Havelland und Wittstock/Dosse gibt es seit Jahren ein Hin und Her.

2003 wurde dort ein Tempolimit eingeführt, doch seit März dieses Jahres gilt es nicht mehr. Seitdem ist die Zahl der Unfälle wieder gestiegen, sodass von einigen Seiten eine erneute Geschwindigkeitsbegrenzung gefordert wurde. Die Autobahn GmbH des Bundes entschied sich allerdings vor einigen Wochen vorerst dagegen.

Grafik: A24 bekommt kein neues Tempolimit. (Quelle: rbb)

Sendung: Antenne Brandenburg, 27.11.2023, 12:00 Uhr

21 Kommentare

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  1. 21.

    Die Hochgeschwindigkeitsunfälle sind so wenig, dass sie nicht erfasst werden (können). Kleiner als Promille macht keinen Sinn. Was erforscht ist, ist, dass bei 120 diese zunehmen. (Beim gefühlten Schleichen passiert so allerlei)
    Mein Anliegen: Das Verhalten auf der Autobahn, in Bezug auf das Ausscheren, unterscheidet sich fundamental von dem auf der Skipiste. Ein T.limit zu fordern, damit die Unfälle weniger schwer ausfallen, damit „ich“ geschont werde, beim ausscheren ohne zu schauen, ist mehr als unmoralisch. Vor Gericht ist das sogar VORSATZ wenn es zum Unfall gekommen ist.
    Was ein echtes Argument wäre, wenn die Anwohner, trotz Lärmschutzwände, beeinträchtigt sind. Sind sie es? „Ich finde“ reicht nicht. Wie bei den Windrädern auch.

  2. 20.

    Die Hochgeschwindigkeitsunfälle sind so wenig, dass sie nicht erfasst werden (können). Kleiner als Promille macht keinen Sinn. Was erforscht ist, ist, dass bei 120 diese zunehmen. (Beim gefühlten Schleichen passiert so allerlei)
    Mein Anliegen: Das Verhalten auf der Autobahn, in Bezug auf das Ausscheren, unterscheidet sich fundamental von dem auf der Skipiste. Ein T.limit zu fordern, damit die Unfälle weniger schwer ausfallen, damit „ich“ geschont werde, beim ausscheren ohne zu schauen, ist mehr als unmoralisch. Vor Gericht ist das sogar VORSATZ wenn es zum Unfall gekommen ist.

  3. 19.

    In welcher Unfallstatistik lesen Sie ab, dass dies nicht vorkommt? Gibt sogar Videos auf Youtube von solchen Fällen.

    Dürfte wohl unter "überhöhte Geschwindigkeit" fallen...

  4. 18.

    Bin da letztes Wochenende entlang gefahren und hatte mich gewundert, denn das Tempolimit ist bereits aufgehoben worden - in beide Richtungen! Kommt dieser Artikel somit mit deutlicher Verspätung???

  5. 17.

    In dem Abschnitt auf der A10 gab es faktisch keine baulichen Änderungen. Außerdem ist Fakt, dass höhere Geschwindigkeiten den Lärm erhöhen. So etwas bei einer Autobahn zu fordern, die, wie in diesem Fall, mitten durch eine Stadt verläuft, ist menschenverachtend. Bei jedem weiteren Unfallopfer in dem Abschnitt stellt sich dann die Frage, ob der Mensch bei einer Begrenzung auf 120 km/h noch Leben würde.

  6. 16.

    Gesetzliche Regelungen sollen im Interesse der Menschen sein. In vielen Rechtsnormen ist die Sicherheit der Menschen im Vordergrund.
    Allerdings beim Auto drehen einige durch, selbst der Gesetzgeber weil er im Interesse der Autolobby agiert.
    Wenn es genügend Unfälle gegeben hat wird es wieder zurückgedreht. Und viele Gebrauchte Arbeitnehmer sind entweder Tot oder schwer beeinträchtigt.
    Recht sollte dem Menschen dienlich sein, nicht der Autolobby, oder individueller Interessen der Minderheit.

  7. 15.

    Ihre Annahme, dass „mit 300 einer hinten rein kracht“, kommt lt. Unfallstatistik nicht vor. Es sei denn, Sie scheren aus... was über die Eignung, ein Fahrzeug mit 120 zu führen, aussagt, dass Sie überprüft werden müssen.

  8. 14.

    Was hilft mir die Eigenverantwortung, wenn ich 120 fahre einen LKW überhole und mir mit 300 einer hinten rein kracht?

  9. 13.

    Wird es ja auch nicht. Laut der Gesetze ist es so, dass eine Änderung der Bedingungen zwingend eine Überprüfung der festgesetzten oder freigegebenen Geschwindigkeiten nach sich zieht. Wird ein Limit eingeführt und die Unfallzahlen sinken, dann ändert sich erst mal gar nichts. Erfolgt in der Zwischenzeit aber ein Ausbau oder eine sonstige gravierende Veränderung (zum Beispiel neue Standstreifen, veränderte Ausfahrten), dann muss zwingend neu abgewogen werden und wenn davon auszugehen ist, dass die Gefahr ausreichend beseitigt wurde oder die Gefahr nach der Veränderung nicht mehr nachweisbar ist, dann entfällt nach Gesetz die Begründung. Ein weiterer Faktor für eine Änderung wären aber zum Beispiel auch technischer Fortschritt, der eine alte Limitierung in Frage stellen kann. Kürzere Bremswege können damit durchaus auch jahrzehntealte Limits obsolet machen, wenn dadurch die ursprüngliche Gefahr beseitigt ist.

  10. 12.

    Das Bild ist aber inhaltlich unvollständig. Die Aufhebung auf der A24 basiert nicht ausschließlich auf den geringeren Unfallzahlen sondern maßgeblich auf dem inzwischen erfolgten "Ausbau". Somit sind die ursprünglichen Bedingungen, die zum Tempolimit geführt hatten, nicht länger gegeben und dieses ist daher aufzuheben. Auch Behörden haben sich an Recht und Gesetz zu halten und da sind die Vorgaben für die Festsetzung von Tempolimits nun mal vorgegeben. Jedes Limit ist genau so wie jede Freigabe immer faktenbasiert zu begründen. Ändern sich die Gründe, muss neu bewertet werden. Mit Schildbürgertum hat das gar nichts zu tun.

  11. 11.

    Man darf doch bei einer solchen Entscheidung nicht außer Acht lassen, dass die A10 mitten durch das Stadtgebiet von Ludwigsfelde führt. Auf der A115, die am Potsdamer Kirchsteigfeld "nur" vorbeiführt, gilt doch auch Tempo 120. Wo also ist das Problem? Abgesehen davon, dass die Aufhebung des Tempolimits einfach nicht mehr in die Zeit passt.

  12. 10.

    Ja, aber ich fürchte, das ist Wunschdenken in der reinsten Form. Trauen Sie unseren Mitbürgern wirklich soviel zu? Einigen wenigen sicherlich, aber die breit Masse? Eigenverantwortung - das ist nicht etwas, was viele Menschen leben - leider. Der Mensch muss geführt werden - ansonsten versinken wir im Chaos.

  13. 9.

    Ok. Hab mich durch das Gesetzgeschwurbel gelesen.
    Kurz: da wo es nicht nötig ist, darf der Verkehr nicht eingeschränkt werden.
    Soweit so gut.
    Die Unfallzahlen durch Begrenzen der Geschwindigkeit zu reduzieren ist das Eine. Wenn es funktioniert sollte man froh sein und das nicht zum Anlass nehmen, die Beschränkung aufzuheben.
    Ist doch völlig bekloppt.

  14. 8.

    „Erst am vergangenen Montag war ein Mann, der mit seinem Sportwagen unterwegs war, auf der Strecke schwer verletzt worden.“
    Dieser Satz ist ein sehr gutes Beispiel. Ob jemand erkennt, warum es so stark lenkend ist, dass eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung geradezu zwingend wird... nach dem Ausbau der Autobahn.
    Genauso das letzte Bild. Es lenkt in die Richtung, ein Limit einzuführen. Eigentlich eine gute Sache für den Schulunterricht, sich kritisch auseinanderzusetzen mit Aussagen, die auf den ersten Blick das Gegenteil aussagen (sollen) von dem was richtig ist.

  15. 7.

    Geil:

    Viele Unfälle -> Tempolimit -> Unfälle gehen zurück -> dann kann man das Tempolimit ja aufheben. (-> dann wieder mehr Unfälle, hat ja keiner ahnen können)

    Muss wohl so ne spezielle Autolandlogik sein....

    130 überall fertsch...

  16. 6.

    „Erst am vergangenen Montag war ein Mann, der mit seinem Sportwagen unterwegs war, auf der Strecke schwer verletzt worden.“
    Dieser Satz ist ein sehr gutes Beispiel. Ob jemand erkennt, warum es so stark lenkend ist, dass eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung geradezu zwingend wird... nach dem Ausbau der Autobahn.
    Genauso das letzte Bild. Es lenkt in die Richtung, ein Limit einzuführen. Eigentlich eine gute Sache für den Schulunterricht, sich kritisch auseinanderzusetzen mit Aussagen, die auf den ersten Blick das Gegenteil aussagen (sollen) von dem was richtig ist.

  17. 5.

    Ja, leider gibt es das: § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO. Man sagt so 30 % mehr Unfälle als auf vergleichbaren Abschnitten. Wenn Sie das zynisch finden, dann sind sie nicht alleine ...

  18. 4.
    Antwort auf [Wolfram Schulz ] vom 27.11.2023 um 14:44

    Schon mal einen Blick auf das Bild (ganz unten) "Was bisher geschah" geworfen??
    Sowas nenne ich einfach nur Schildbürgerei.

  19. 3.

    Ist denn nicht jeder KFZ-Führer selbst verantwortlich. Eine dem Verkehr angemessene Geschwindigkeit ist einzuhalten!!
    Wenn ich mit 200Km/h unterwegs bin, bin ich dafür verantwortlich den Überblick und vorausschauend zu fahren.

  20. 2.

    "Eine Geschwindigkeitsbegrenzung sei deshalb unzulässig."
    Das klingt für mich ziemlich bescheuert. Gibt's denn tatsächlich ein Gesetz, welches Geschwindigkeitsbegrenzungen verbietet, wenn nicht genug Unfälle passieren ?
    Ab wieviel Toten und Verletzten ist denn eine Geschwindigkeitsbegrenzung gesetzlich erlaubt ?

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