Kritik der Datenschutzbeauftragten -
Die Brandenburger Polizei hat nach eigenen Angaben auf die Kritik an der automatischen Kennzeichenerfassung auf Autobahnen reagiert. Künftig sollen die Daten auf dem Server der Kennzeichenerfassung (Kesy) maximal drei Monate gespeichert sein, heißt es in einem Schreiben von Brandenburgs Polizeipräsident Roger Höppner an die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Hartge hatte die bisherige Praxis als unzulässig bewertet. Auf Brandenburgs Autobahnen werden seit dem Jahr 2010 wegen laufender Ermittlungsverfahren und auf Anordnung der Staatsanwaltschaften Kennzeichen erfasst und gespeichert. Öffentlich bekannt wurden die Überwachungsanlagen im Fall der 15-jährigen vermissten Rebecca aus Berlin, weil ein Tatverdächtiger durch Kesy auf der Autobahn erfasst wurde.
Das Verfassungsgericht Brandenburg rechnet in diesem Jahr mit einer Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde. Das erklärte das Gericht in Potsdam am Dienstag auf Nachfrage.
Weniger Zugriffsberechtigte, deutlichere Trennung
Der Polizeipräsident rechtfertigt den Aufzeichnungsmodus in seinem Schreiben grundsätzlich, will aber Mängel im Umgang mit dem Kesy-System abstellen. Er weist darauf hin, dass ohnehin nur mit Gerichtsbeschluss und per Anordnung einer Staatsanwaltschaft Daten aufgezeichnet werden. Nach Ablauf eines Beschlusses sollen die Daten gelöscht werden. Die Zahl der Mitarbeiter, die Zugriff auf die Kesy-Daten haben ist laut Polizei auf 14 verringert worden, im vergangenen Mai seien es noch 57 Sachbearbeiter gewesen.
Die Datenschutzbeauftragte hatte auch eine fehlende Trennung der erhobenen und gespeicherten Daten für die vielen parallelen Ermittlungsverfahren kritisiert - das erschwere eine sofortige Löschung. Die Daten sollen nun konkreten Verfahren zugeordnet werden.
Sendung: rbb UM6, 03.02.2020, 18:00 Uhr