Grundstücksstreit - Rangsdorfer Familie will am BGH gegen Zwangsräumung ihres Hauses vorgehen

Di 01.08.23 | 11:20 Uhr
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Archivbild: Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming). (Quelle: dpa/S. Stache)
Video: rbb24 | 01.08.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/S. Stache

Neue juristische Runde im Rangsdorfer Grundstücksstreit: Die aufgrund eines Behördenfehlers zur Aufgabe ihres neu erbauten Hauses vepflichtete Familie will nun auf Bundesebene weiter kämpfen.

Die Familie aus Rangsdorf (Teltow-Fläming), die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus verlieren soll, will gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) beim Bundesgerichtshof vorgehen.

Die Partei habe eine sogenannte "Nichtzulassungsbeschwerde" eingereicht, erklärte ein Sprecher des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Zunächst hatte die "Märkische Allgemeine" [Bezahlinhalt] berichtet.

Mit diesem juristischen Antrag wehrt sich der Einreichende dagegen, dass eine nächste Klageinstanz - also hier nun der BGH - das Urteil der bis dahin letzten Instanz nicht überprüft. Das Brandenburger OLG hatte Ende Juni entschieden, dass die Familie ihr Grundstück verlassen und ihr darauf gebautes Eigenheim abreißen muss. Eine Revision gegen das Urteil hatte das OLG nicht zugelassen. Dagegen geht die Familie nun also mit der Beschwerde vor.

Offenbar Verhandlungen über eine Entschädigung

Das Justizministerium im Brandenburg wollte sich zu dem Fall explizit nicht äußern, da man in dem Fall mit der Familie Stillschweigen vereinbart habe. Das Ministerium befindet sich in Verhandlungen mit der Familie über eine mögliche Entschädigung.

Die Familie hatte das etwa 1.000 Quadratmeter große Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hatte, meldete sich der Erbe und forderte das Grundstück vor Gericht zurück.

Das Landgericht Potsdam entschied darauf im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Dies wurde vom OLG bestätigt und nun auch die Herausgabe des Grundstücks samt Entschädigung angeordnet.

Sendung: Antenne Brandenburg, 01.08.2023, 12:00 Uhr

123 Kommentare

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  1. 123.

    Das ist ein berechtigter Einwand.Nur möc möchte ich sehen,dass ein Staatsanwalt ein Gericht Anklage.

  2. 122.

    Deswegen mein Vorschlag weiter unten, daß sich eigentlich die beiden Geschädigten zusammentun müßten, um genug juristische Schlagkraft gegen den Schädiger zu errreichen.

  3. 121.

    Liege ich da falsch in meinem Rechtsempfinden? Wenn ich etwas veräußere, das nicht mein Eigentum ist, mir den Erlös noch in die Tasche stecke, dann ist das doch ein Strafbestand. Auch wenn ich, nachdem das aufgeflogen ist, eine Entschädigung anbiete, bleibt es doch trotzdem eine strafbare Handlung, die bestraft wird. Und wie heißt es so schön, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Also bestraft die verantwortlichen strafrechtlich! Auch wenn es sich nicht um eine Privatperson, sondern um eine Behörde handelt.
    Betrug bleibt Betrug.

  4. 120.

    Hatte ich sinngemäß so geschrieben.
    Aber natürlich sind Grundsatzurteile, also die Auslegung und Anwendung der Gesetze durch den BGH und seine Bundesverwanten, je nach Rechtsgebiet, rechtsverbindlich, genau das ist eine wesentliche Aufgabe des BGH. Gerichtsurteile die sich nicht an Grundsatzurteile des BGH orientieren, können erfolgreich im Revisionszug angefochten werden, denn es liegt ja Zweifelsfall ein Rechtsfehler vor. Liegt der Streitwert unter 20000 Euro und ist die Revision durch das Berufungsgericht verschlossen, bleibt in diesem Fall noch der Gang vors BVerfG, der wiederum eine Revision ermöglichen kann.

  5. 119.

    "aber da muss letzt wohl ein salomonisches Urteil gefällt werden." Nein, das Gericht hat geltendes Recht durchzusetzen.
    Das einzig Interessante ist das Ergebnis der Entschädigungsverhandlungen oder ob es dort auch zu einem Prozeß kommen muß.

  6. 118.

    Der Begriff Präzendenzfall in D falsch. Ein Urteil eines Richters entwickelt in D kein neues Recht, an das sich andere Richter halten müßten. Jeder Richter entscheidet in D autonom auf Grundlage des vom Gesetzgeber veröffentlichten Rechts neu - er kann sich an ähnlich gelagerten Fällen der Vergangenheit orientieren (wird auch gern von Verteidigung und Anklage drauf hingewiesen), muß es aber nicht und kann sich selbst ein anderes Urteil bilden. Auch der BGH setzt kein Recht im engeren Sinne, er kann nur den Gesetzgeber verpflichten eine Gesetzesänderung nach seiner Maßgabe vorzunehmen (also Gesetze zu überarbeiten) oder kann Teile vorübergehend außer Kraft setzen, welches dann später geändertes geltendes Recht wird, wenn es im z.Bsp. BGBl. veröffentlicht wird.

  7. 117.

    "Da bei der Versteigerung ein offizieller Kaufvertrag zustande gekommen ist" Das ist doch die Crux. Der Vertrag ist von Anfang an ungültig, da die Versteigerung aus der er folgte nicht rechtsgültig war und auf einem Irrtum der Behörde beruht.

  8. 116.

    Das mag ja sein, aber da muss letzt wohl ein salomonisches Urteil gefällt werden.
    Weso sollen die Leute, die nichts falsch gemacht haben, wegen des Versagens von Behörden und Justiz ins Unglück gestoßen werden? Es muss doch angewogen werden, für wen die Folgen schlimmer wären.
    Versetzen Sie sich mal in die Lage der Rangsdorfer. Würden Sie solche Ungerechtigkeit hinnehmen?

  9. 115.

    Der Behördenweg ist für ale Schuldener gleich, auch für diejenigen die im Ausland leben. einzuhalten
    Hat eine Behörde einen Schuldner fesgestellt, muss dieser persönlich angeschrieben werden, und das Schreiben zugestellt werden, damit er vom Sachvehalt die notwendige Kenntnis erlangt, und auf dieses Schreiben reagieren kann, entweder mit einem Widerspruch, oder mit der Begleichung der Summe.
    An diesem Rechtsweg führt kein Weg vorbei!

    Hier hat die Behörde in Freiburg als erste versagt, und die Ämter in Luckewalde anschließend ebenso.
    .

  10. 114.

    Auch der Schuldner hat Rechte. Es existieren natürlich auch Rechtsbehelfe für den Schuldner in der Zwangsvollstreckung, wie die Vollstreckungserinnerung, die sofortige Beschwerde, die Drittwiderspruchsklage, die Klage auf vorzugsweise Befriedigung und die Vollstreckungsabwehrklage.
    Dem geht natürlich voraus, dass der Schuldner überhaupt Kenntnis von der Zwangsvollstreckung haben musste.
    Und genau da sind wir beim Verfahrensfehler. Das AG hat nicht alle notwendigen Schritte unternommen, die gegenwärtige Anschrift des Schuldners zu ermitteln und hat mit dem Versäumnis gegen den Schuldner ohne Not einfach zwangsvollstreckt.

  11. 113.

    Ach Lieschen, selten solchen Unsinn gelesen.
    Wäre es wahr, was Sie schreiben, dann wäre die Familie nicht in diese Lage gekommen, da sie nach wie vor der rechtmäßiger Eigentümer des Grunstücks wäre.

  12. 112.

    Das heißt also explizit,ich muß sehr vorsichtig sein,ob das Handeln der Deutschen Justiz.wie des Amtsgerichtes sls Verkäufer rechtmäßig ist.Das heißt,man muß sehr vorsichtig sein,ob einen die Justiz nicht betrügt.Das kann man natürlich dann auch auf das jetzige Urteil anwenden und folglich das Grundstück verteidigen
    Es gibt nur eine Justiz und entweder gelten deren Entscheidungen,wie z.B.eine Zwangsversteigerung,oder sie gelten nicht,wie jetzt das Urteil,zumal der Richter als offensichtlicher Überzeugungstäter keine Überprüfung srines Urteiles zulassen will.

  13. 111.

    Das stimmt nur teilweise. Rechtssprechung entwickelt sich auch in D. aufgrund von Präzedenzfällen und der Auslegung der Rechtssprechung ohne dass bestehende Gesetze geändert wurden.
    Genau darin besteht ja die Aufgabe des BGH. Und die Rechtssprechung des BGH (sog. Grundsatzurteile sind dann rechtsverbindlich für jedermann )
    In den USA dagegen ist schon jedes rechtskräftige Urteil in der speziellen Auslegung allgemein rechtsverbindlich.
    Der Unterschied dürfte klar sein. D. lässt ein gewisses Maß an Rauschen zu und greift in die Rechtssprechung bei einem zu niedrigen Signal Rauschabstand ein, um den Abstand entsprechend wieder zu normalisieren. Ist absehbar, dass sich der Abstand vom BGH nicht mehr hinreichend normalisieren lässt, ist der Gesetzgeber zur Nachjustierung gefragt.
    Halte ich persönlich grundsätzlich für ein gut praktikables und robustes System.

  14. 110.

    Wenn sie wissen, dass sie eine Sache widerrechtlich erwerben, machen sie sich im Sinne des Betrugs strafbar. Davon kann man bei Verfahrensfehler im Falle von Zwangsvollstreckungen natürlich nicht ausgehen.
    Zweitens weil der Eigentümer den Urzustand seines Eigentums verlangen kann und für den Zeitraum der widerrechtlichen Nutzung einen Anspruch auf Entschädigung hier Pacht bzw. Nutzungsentgelt hat.
    Der Familie muss auch klar sein, dass der BGH in einem Revisionsverfahren zu dem Schluss kommen könnte, dass die veranschlagte Nutzungsentgelt des OLG grundsätzlich zu niedrig veranschlagt wurde.
    Will sagen, es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das Ding nicht nur ein Rohrkrepierer wird, sondern nach hinten losgeht.

  15. 109.

    Frank hat recht. Hätte der Erbe aus Ami-Land seine Schulden an die Stadt Preisgau bezahlt, wäre es gar nicht erst zu ner Zwangsversteigerung gekommen! Die beiden Gericht, wegen deren Fehlentscheidungen die Familie vor den BGH gehen muss, haben Rechtsbeugung praktiziert. Aus Angst, der Erbe könnte mit amerikanischen Anwälten kommen?

  16. 108.

    Die Zwangsversteigerung war nicht unrechtmäßig. Wenn Sie den Artikel vom 28.06. gelesen hätten, wwürden Sie nicht so neunmalklug daherreden.
    "... Das 1.000 Quadratmeter große Grundstück war in der Zwangsversteigerung gelandet, weil der Eigentümer Erik William S., ... , 7.000 Euro Schulden bei der Stadt Freiburg im Breisgau hatte. ..."
    Eintrag im Grundbuch hin oder her. Der Ami hätte seine Schulden an die Stadt Freiburg bezahlen müssen! Dafür hätte er sein Grundstück ja verkaufen können.
    Ich hoffe für die Familie, dass der BGH in deren Sinne entscheidet, denn wegen Unterlassung des AG Luckenwalde und wegen der falschen Entscheidungen des LG Postdam und des OLG Brandenburg darf eine Familie, die sich an Recht und Gesetz hielt, nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden!

  17. 107.

    Der angebliche Eigentümer, muss vom Land entschädigt werden, immer wer den Fehler macht, muss auch zahlen. Da bei der Versteigerung ein offizieller Kaufvertrag zustande gekommen ist, hat das Land auch das Grundstück zu zahlen, an den angeblichen Erben. Die neuen Eigentümer hab ja nichts verbotenenes getan. Das Land hat den Erben wohl zwangsenteignet und dies muss der Bund oder das Land mit den Erben klären.

  18. 106.

    Sie reden populistisch daher, was Sie für eine Verschwendung halten, das halten Andere für eine notwendige Ausgabe.
    Über politisches handeln, wird bei Wahlen entschieden, und nicht vor Gericht.

  19. 105.

    Da irren Sie, hätte er kein Interesse am Grundstück gehabt, dann hätte er das Erbe nicht angetrerten, sondern ausgeschlagen.
    Ergo, er ist der rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks, und nach dem Debakel der Justiz soll er auf sein Grundstück verzichten? Alle die jetzt so daher reden, die würden auch verärgert sein und ganz anders denken, wenn sie selbst betroffen wären.

    Einziger der hier fair zu handeln hat, das sind die politisch Verantwortlichen,

  20. 104.

    "... hat wenig mit lebendiger Rechtsstaatlichkeit" Was meinen Sie genau mit lebendiger Rechtsstaatlichkeit? Das OLG hat sich damit genau an geltendes Recht gehalten? Verlangen Sie eine Rechtsbeugung vom OLG? Sollte Sie zu viele US-Serien gesehen haben: In D gilt kein anglikanisches Präzedenzrecht, ein Richter hier kann kein Recht schreiben, sondern nur anwenden
    "das Opfer verachtende Farce...." Es gibt zwei Opfer des Behördenfehlers, der Erbe und Eigentümer (seit Antritt des Erbes) ist genauso Opfer.

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