Urteil zu Grundstücksstreit - Familie Walter muss raus aus ihrem Haus

Do 29.06.23 | 17:39 Uhr | Von Katrin Neumann
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Christian Odenbreit, Vorsitzender Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG), steht vor der Urteilsverkündung im Saal 200 an seinem Platz. (Quelle: dpa/Soeren Stache)
Video: rbb|24 | 30.06.2023 | Material: rbb24 Brandenburg aktuell | Bild: dpa/Soeren Stache

Es ist ein Urteil, das es so in Brandenburg noch nie gab: Aufgrund eines Justizfehlers bei einer Zwangsversteigerung muss Familie Walter ihr Haus in Rangsdorf wieder verlassen. Das Land verspricht Wiedergutmachung, doch der Schaden ist groß. Von Katrin Neumann

  • Familie Walter muss Grundstück zurückgeben und erbautes Haus abreißen lassen
  • Justizministerium sieht Fehler ein, will außergerichtlich Schadenersatz leisten
  • Schadenersatz wird aber wohl nicht für alle entstandenen Kosten aufkommen

Den letzten Akt in dem juristischen Drama um ihr Haus in Rangsdorf wollte sich Familie Walter offenbar nicht mehr in einem Gerichtssaal zumuten. Zum Urteil war sie erst gar nicht mehr erschienen. Der zuständige Richter am Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel verkündete die Entscheidung am Donnerstag alleine - ohne Kläger, Angeklagte, Anwälte, aber in Anwesenheit zahlreicher Journalisten. Die Entscheidung zieht juristisch einen Strich unter ein langwieriges Verfahren.

Weil das Amtsgericht Luckenwalde 2010 bei der Versteigerung des verwilderten Grundstücks in Rangsdorf einen Fehler gemacht hatte, verliert Familie Walter ihr Haus, ihr Grundstück und sehr viel Geld. Das steht nun fest.

Und nicht nur das: Richter Christian Odenbreit erklärt, dass Familie Walter ihr neu auf dem ersteigerten Grundstück gebautes Haus abreißen lassen muss. Der Kläger, ein US-Amerikaner mit deutschen Wurzeln, wird wieder als alleiniger Eigentümer ins Grundbuch eingetragen und erhält 6.000 Euro Nutzungsentschädigung von der Familie. Bis Ende Juni 2024 müssen die Walters das Grundstück geräumt haben.

Auch der Kläger hat nichts falsch gemacht

Die Familie Walter selbst nahm das Urteil heute aus der Distanz und - nach eigener Aussage - gefasst zur Kenntnis. Es habe sich im Vorfeld abgezeichnet, so Kristin Walter telefonisch gegenüber rbb|24. Nur die Frist von einem Jahr für Abriss und Auszug hält sie für zu kurz.

So ungerecht und schwer nachvollziehbar das Urteil und der mehr als zehn Jahre andauernde Prozess erscheinen mögen, auch der amerikanische Kläger hat juristisch nichts falsch gemacht. Das Amtsgericht Luckenwalde hatte nachweislich nicht mit genug Nachdruck nach dem rechtmäßigen Besitzer gesucht. Es wäre möglich gewesen, ihn trotz mehrerer Wohnortwechsel und eines geläufigen Namens ausfindig zu machen. Der Besitzer selbst will allerdings nicht in das Haus einziehen und wisse auch noch nicht, was mit dem Haus, aus dem die Familie nun raus muss, passieren soll, so sein Anwalt.

Brandenburger Justiz sieht ihr Versagen ein

Bereits im Vorfeld des heutigen Urteils hatte die Brandenburger Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) den Fehler des Amtsgericht Luckenwalde zugegeben und den Walters schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen. Heißt: Für den finanziellen Verlust wolle man aufkommen.

In welchem Rahmen das geschieht, steht noch nicht fest. Auch, ob der entstandene Schaden der Familie komplett ausgeglichen wird, ließ Hoffmann bislang offen. Man wolle nach dem Urteil so schnell wie möglich mit Familie Walter ins Gespräch kommen und zu einer Einigung finden, so Hoffmann laut einer Pressemitteilung ihres Hauses.

Es sei bereits eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die sich mit der Analyse des Urteils beschäftige, teilte das Justizministerium kurz nach dem Urteil mit. Man wolle eine "ausgewogene und gerechte Lösung" finden, was Amtshaftungsansprüche angehe. Entschädigungsansprüche sollen außergerichtlich geregelt werden. "Das Land steht hier in der Verantwortung, die durch den Fehler bei der Zwangsversteigerung verursachten materiellen Schäden zu ersetzen", heißt es in der Mitteilung.

Keine Gesetzesänderung geplant

Der Fall von Familie Walter hat bundesweit Schlagzeilen gemacht und politische Debatten über den Ablauf von Zwangsversteigerungen ausgelöst. Péter Vida (BVB/Freie Wähler) fordert schnelle und unbürokratische Hilfe. In einer Reaktion auf das OLG-Urteil wollen die Freien Wähler, dass das Justizministerium "dem Eigentümer das Grundstück abkauft und der Familie dann kostenlos übereignet. So könnte am schnellsten das erschütterte Vertrauen wiederhergestellt werden". Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Tina Fischer, drängte als Reaktion auf das Urteil ebenfalls darauf, "dass das Ministerium hier jetzt Tempo macht".

Die rechtspolitische Sprecherin der Linken, Marlen Block, forderte im Justizausschuss gar eine Gesetzesanpassung, die die Recherche von Besitzverhältnissen bei Versteigerungsobjekten strenger regelt. Block war bei der Urteilsverkündung am Donnerstag vor Ort dabei. "Recht und Gerechtigkeit fallen hier deutlich auseinander", so ihre Bewertung.

Einer Gesetzesänderung hat Justizministerin Hoffmann bereits eine Absage erteilt. Die vorhandenen Gesetze reichten aus. Der Fehler, der Familie Walter zugestoßen ist, sei einmalig und auf individuelles Versagen und nicht auf eine Gesetzeslücke zurückzuführen.

Hohe Verfahrenskosten bleiben

Zu welchem Abschluss das außergerichtliche Verfahren nun kommen wird, ist offen. Sie hoffe auf gute Gespräche mit dem Ministerium, sagt Kristin Walter telefonisch. Der Schaden dürfte mit Geld allerdings kaum wieder gutzumachen sein. Hinter den Walters liegen zehrende Jahre der Ungewissheit. Nicht nur der Hausbau hat Geld verschlungen, auch der lange bürokratische Rechtsstreit.

Die Familie soll nun auch für die Kosten des Verfahrens des Besitzers aufkommen, zusätzlich zu den eigenen Verfahrenskosten in Höhe von rund 65.000 Euro. Hinzu kommt der Abriss des 170-Quadratmeter-Hauses.

Völlig offen ist zudem, wo sie künftig wohnen werden. Die Kinder gehen in Rangsdorf zur Schule, ein neues Haus könnten sie sich bei den derzeitigen Zinsen und Baupreisen nicht leisten. Die Suche nach einer neuen Heimat hat für die Walters mit dem Urteil nun wieder begonnen.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 29.06.2023, 19:30 Uhr

Beitrag von Katrin Neumann

46 Kommentare

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  1. 46.

    leider wissen wir nicht alles genau - Frage-1. wem gehörte das "verwilderte " Grundstück vor 10 Jahren 2. wenn es doch eben diesen Eigentümer gab-warum wurde dann zwangsvollstreckt ?wenn er Schulden hatte bei der Stadt - dann kann ja die Stadt zwangsvollstrecken eben in sein Vermögen - dazu ist ein Titel gegenüber dem Schuldner nötig und mit dem Titel kann die Stadt dann das Grundstück zwangsversteigern-also was war hier genau los

  2. 45.

    Das behaupten sie!
    Im Artikel steht jeweils:
    " Das Amtsgericht Luckenwalde hatte nachweislich nicht mit genug Nachdruck nach dem rechtmäßigen Besitzer gesucht. Es wäre möglich gewesen, ihn trotz mehrerer Wohnortwechsel und eines geläufigen Namens ausfindig zu machen."
    Die Betohnung liegt ja wohl auf NACHWEISLICH. Jedenfalls konnte sich das AG nicht einfach auf das Ergebnis der Stadt Freiburg verlassen, sondern war selbst zur Recherche des Aufenthaltortes verpflichtet, bevor es zum letzten Mittel der Enteignung greift. Und mit Recherche ist nicht der einfache Blick in das Grundbuch und die Anfrage beim Einwohnermeldeamt gemeint, Es gibt noch das Ausländerregister, das Kraftfahrt-Bundesamt oder den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.
    Und es spielt überhaupt keine Rolle, von welchen Motivationen sich der Eigentümer leiten ließ, seinen Wohnsitz ständig zu wechseln. Entscheidend ist nur die Tatsache, dass man ihn offenbar hätte finden können.

  3. 44.

    'Das lange Verfahren zeigt, dass es sich kein Jurist leicht gemacht hat.'
    Würde ich einmal in Frage stellen.
    Liegt es nicht eher an den endlosen Warte- bzw. Bearbeitungszeiten wegen Personalmangel?

  4. 43.

    Und da liegt m.E. der Fehler in der Beurteilung durch das Gericht: Der Schuldner setzt sich ins Ausland ab, um (wissentlich und gewollt) weniger einschneidenden Vollstreckungsmaßnahmen zu entgehen. Dem Gläubiger wird aber auferlegt, erst alle 196 Staaten dieser Welt abzufragen, ob sich der Schuldner sich nicht vielleicht doch irgendwo versteckt.
    Es ist auch nicht so, dass gleich einen Tag nach dem Fälligwerden der Steuerschuld die Zwangsversteigerung angeordnet wurde.
    Zunächst hat die Stadt Freiburg versucht, den Schuldner ausfindig zu machen und geeignete Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen - offensichtlich ohne Erfolg. Da das Grundstück hier belegen ist, wurde das Amtsgericht ersucht, die Zwangsversteigerung - eben als letztes verbliebenes und damit einziges Mittel - durchzuführen.
    Und erst nachdem alles abgewickelt war, kommt der Schuldner aus dem Ausland zurück und macht einen auf unschuldig!

  5. 42.

    Richter sind Justiz angestellte, die sich an geltende Gesetze zu halten haben. Das lange Verfahren zeigt, dass es sich kein Jurist leicht gemacht hat. Unverständlich ist nur für mich, warum der von dort stammende Erbe ihnen nicht das Grundstück verkauft hat. Er hat doch eh nicht vor zurückzukehren und selbst zu bauen.

  6. 41.

    Genau so ähnlich hatte ich das auch im vorangegangenen Artikel kommentiert.
    (https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/06/brandenburg-zwangsversteigerung-rangsdorf-streit-urteil-oberlandesgericht.html)
    Mit ein bisschen guten Willen von zwei Seiten (Luckenwalde und dem Eigentümer) und dem nötigen Kleingeld könnte man vielleicht doch noch eine einvernehmliche Lösung für alle finden.
    Ich wünsche es allen Seiten.

  7. 40.

    dann müsste auch das Finanzamt mit SOFORTIGER Wirkung tätig werden und SÄMTLICHE Steuern wie Erbschaftssteuer, Grundsteuer etc. einfordern. Und zwar RÜCKWIRKEND. Wen meint man wer dann dagegen klagt. Und wenn der Richter es so will daß dieses Gelände im Urzustand wieder zur Rückgabe hergestellt wird, kann er ja mit verfaultem Holz und rostigen Nägeln die Bretterbude zusammenbauen. Und zwar inmitten von meterhohen Brennesseln und Dornengestrüpp. Undzwar ohne Handschuhe etc. Denn so soll es ja vorher ausgesehen haben.

  8. 39.

    Das sagt ihnen vielleicht ihr Bauchgefühl. Tatsächlich hätte vor der Zwangsversteigerung ausgelotet werden müssen ob der säumige Eigentümer seine Außenstände begleicht bevor man zur Zwangsvollstreckung und damit Enteignung schreitet.
    Die Zwangsvollstreckung ist immer das letzte Mittel und nicht die erste Maßnahme, auch wenn es hierbei um säumige Steuern geht.
    Auch wenn der Schuldner „abgetaucht“ ist, kann nicht gleich vollstreckt werden, da man jedem Bürger gewisse Fristen einräumen muss.
    Die Familie hat natürlich im guten Glauben gehandelt, deswegen war und ist hier die Politik gefordert.

  9. 38.

    Das Amtsgericht hat die Zwangsversteigerung durchgeführt, für die Klage war aufgrund des Streitwerts das LG Brandenburg in 1. Instanz zuständig.
    Ich hatte geschrieben das der BGH höchstwahrscheinlich die Beschwerde und Revision abweisen würde und dies auch begründet.

  10. 37.

    So schlecht ist das Urteil aus moralischer Sicht doch gar nicht. Denn der US-Eigentümer bekommt eben NICHT das Haus, sondern "nur" 6.000 EUR Nutzungsentschädigung und das Grundstück, Wert vielleicht 100.000 EUR, also insgesamt 106.000 EUR.
    Da er geldgeil ist, wird er, wenn man ihm eine höhere Summe, sagen wir 150.000 EUR, anbietet vielleicht alles abgeben und das Haus kann stehenbleiben. Das wäre doch ein Schnäppchen fürs Land, aber natürlich würde der US-Boy auch noch mehr nehmen - ist halt Verhandlungspoker. Mal sehen, wer da am Ende die stärkeren Nerven hat, ich wette jedenfalls dass das Haus am Ende nicht abgerissen wird, man muss nur bereit sein, diese Option zu spielen.

  11. 36.

    Eine Entschädigung bedeutet keinesfalls einen Ersatz. Ich gehe davon aus das die Entschädigung höchstens die entstandenen Kosten decken wird. Bei heutigen Preisen wird es jedoch nicht mehr möglich sein eine Immobilie mit entsprechenden Ausmaßen zu erhalten. Daher die GoFundMe-Seite um diese Brücke zu bilden. Damit könnte man ein "Happy End" schaffen. Das sollte zeigen ob hier die Leute nur ihr Beileid bekundigen oder aktiv helfen wollen.

  12. 35.

    die bekommen eine Entschädigung vom Land Brandenburg,das wurde oft geschrieben!die Gerichtskosten müssen die Walters allerdings wohl tragen,weil die Verfahren gerecht entschieden wurden und obdachlos wird diese Familie nicht werden

  13. 34.

    Genau bei solch einem Beispiel währe ein gut organisiertes Crowdfunding gold wert. Da würde ich sofort 20euro reingeben und es würden sicher auch andere mitmachen.

  14. 33.

    Was sind das für Richter, die aufgrund es aufgrund von Paragraphen schaffen, für einen Fehler, den eine Behörde gemacht hat ein Familie soviel "Ungerechtigkeit ", Leid und Finanziellen Schaden zuzufügen? Tja, vom Gericht kommt halt nur ein Urteil - moralische Gerechtigkeit wieder nicht enthalten

  15. 32.

    Ich finde es legitim, wenn man sich von seinen Gefühlen leiten lässt - zumal dieses Urteil gegen gesundes Rechtsempfinden (oder auch Menschenverstand) verstößt. M.E. hätte das Gericht zwischen den einzelnen Rechtsvorgängen (Zwangsversteigerung und Nutzen durch den Erwerber) unterscheiden müssen.
    Der Besitzer hätte maximal Anspruch auf den (nach Abzug der durch seine eigenen Pflichtversäumnisse entstandenen Steuerschulden) verbleibenden Erlös aus der Zwangsversteigerung.
    Die Familie hat das Grundstück in gutem Glauben erworben und hat daraus auch den entsprechenden Rechtsschutz - und selbst wenn: Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit kennen das Rechtsobjekt "Gebäude auf fremden Grund und Boden". Auch hierzu gibt es genügend Referenzurteile, dass der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, den Hauseigentümer zu entschädigen, wenn er jetzt die Rückgabe des Grundstückes verlangt - dass das Gebäude auf Kosten des Hausbesitzers abgerissen werden muss, ist einfach nur falsch.

  16. 31.

    Echt interessant, dass der Amerikaner nur Rechte als Grundstückseigentümer hat - m.E. ergibt sich schon aus dem Grundgesetz der schöne Satz: Eigentum verpflichtet!
    Mit seinen Pflichten hat er es aber wohl nicht so genau genommen, sonst wäre das Grundstück nicht in dem beschrieben Zustand und er hätte auch zeitnah von den Vollstreckungsmaßnahmen erfahren. Das wollte er aber offenbar nicht, sondern sich erstmal vor seinen Steuerschulden drücken?! Andernfalls wäre ja auch seine Anschrift im Ausland bekannt gewesen; auch gibt es m.E. die Pflicht, bei langem Auslandsaufenthalt einen inländischen Empfangsbevollmächtigten zu benennen. Mich verwundert es, dass im Rahmen der Vollstreckungsmaßnahmen nicht von der Öffentlichen Bekanntgabe Gebrauch gemacht wurde.
    Aber das scheint ja alles egal zu sein, Hauptsache man kann - trotz eigener Pflichtversäumnisse - hinterher seine Rechte geltend machen, koste es was es wolle!

  17. 30.

    Wir wissen das die Familie Wagner heiß Sundays in Rangsdorf wohnt. Wie heißt denn der Eigentümer und wo wohnt der bitte mal mit Hausnummer und Telefon evtl. Auch seine Adresse in Amerika wenn vorhanden

  18. 29.

    Die Beschwerde beim Bundesgerichtshof kann sich die Familie bestimmt nicht mehr leisten,oder bekommt sie Armenrecht.
    Ist ein Amtsgericht,und das ist für die Grundstücksangelegenheit verantwortlich,neuerdings kein Gericht mehr?Mir ist nicht bekannt,dass die Justiz erst beim Landgericht anfängt.Also hat die ursprüngliche Justiz grob fahrlässig gegen das Gesetz verstoßen.
    Wird das Amtsgericht dazu in Haftung genommen oder vom Staatsanwalt der Verantwortliche wegen Rechtsbeugung angeklagt?

  19. 28.

    Das spielt überhaupt keine Rolle. Und wenn er auf seinem Grundstück den ganzen Tag auf den Händen im Kreis läuft. Es ist alleine seine Entscheidung.

  20. 27.

    Der Streitwert ist sicher hoch genug, Beschwerde beim BGH einzulegen und eine Revision auf diesem Wege anzustreben.
    Aber ganz ehrlich, die Rechtslage ist doch überhaupt nicht strittig. Der BGH wird nur dann tätig, wenn die deutsche Rechtssprechung zu ähnlich gelagerten Fällen signifikant auseinanderfällt oder im Hauptverfahren eklatante Verfahrensfehler gemacht wurden.
    Weiter Klagen macht doch angesichts des Sachverhalts überhaupt keinen Sinn. Ich glaube eine Beschwerde zu diesem Thema wurde auch bereits vom BVerfG abgewiesen.
    Nochmal hier war klar das Land Brandenburg in der Pflicht die Familie aufgrund des Verfahrensfehlers des AG Luckenwalde aufzufangen. Das Haus war ja bereits gebaut, Kredite mussten bereits bedient werden, also kurz um Tatsachen geschaffen. Ist für mich ein echter politischer Skandal der Extraklasse. Die Politik hat hier auf ganzer Linie versagt und NICHT die Rechtsprechung der brandenburgischen Landgerichte.

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