Urteil zu Grundstücksstreit - Familie Walter muss raus aus ihrem Haus

Do 29.06.23 | 17:39 Uhr | Von Katrin Neumann
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Christian Odenbreit, Vorsitzender Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG), steht vor der Urteilsverkündung im Saal 200 an seinem Platz. (Quelle: dpa/Soeren Stache)
Video: rbb|24 | 30.06.2023 | Material: rbb24 Brandenburg aktuell | Bild: dpa/Soeren Stache

Es ist ein Urteil, das es so in Brandenburg noch nie gab: Aufgrund eines Justizfehlers bei einer Zwangsversteigerung muss Familie Walter ihr Haus in Rangsdorf wieder verlassen. Das Land verspricht Wiedergutmachung, doch der Schaden ist groß. Von Katrin Neumann

  • Familie Walter muss Grundstück zurückgeben und erbautes Haus abreißen lassen
  • Justizministerium sieht Fehler ein, will außergerichtlich Schadenersatz leisten
  • Schadenersatz wird aber wohl nicht für alle entstandenen Kosten aufkommen

Den letzten Akt in dem juristischen Drama um ihr Haus in Rangsdorf wollte sich Familie Walter offenbar nicht mehr in einem Gerichtssaal zumuten. Zum Urteil war sie erst gar nicht mehr erschienen. Der zuständige Richter am Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel verkündete die Entscheidung am Donnerstag alleine - ohne Kläger, Angeklagte, Anwälte, aber in Anwesenheit zahlreicher Journalisten. Die Entscheidung zieht juristisch einen Strich unter ein langwieriges Verfahren.

Weil das Amtsgericht Luckenwalde 2010 bei der Versteigerung des verwilderten Grundstücks in Rangsdorf einen Fehler gemacht hatte, verliert Familie Walter ihr Haus, ihr Grundstück und sehr viel Geld. Das steht nun fest.

Und nicht nur das: Richter Christian Odenbreit erklärt, dass Familie Walter ihr neu auf dem ersteigerten Grundstück gebautes Haus abreißen lassen muss. Der Kläger, ein US-Amerikaner mit deutschen Wurzeln, wird wieder als alleiniger Eigentümer ins Grundbuch eingetragen und erhält 6.000 Euro Nutzungsentschädigung von der Familie. Bis Ende Juni 2024 müssen die Walters das Grundstück geräumt haben.

Auch der Kläger hat nichts falsch gemacht

Die Familie Walter selbst nahm das Urteil heute aus der Distanz und - nach eigener Aussage - gefasst zur Kenntnis. Es habe sich im Vorfeld abgezeichnet, so Kristin Walter telefonisch gegenüber rbb|24. Nur die Frist von einem Jahr für Abriss und Auszug hält sie für zu kurz.

So ungerecht und schwer nachvollziehbar das Urteil und der mehr als zehn Jahre andauernde Prozess erscheinen mögen, auch der amerikanische Kläger hat juristisch nichts falsch gemacht. Das Amtsgericht Luckenwalde hatte nachweislich nicht mit genug Nachdruck nach dem rechtmäßigen Besitzer gesucht. Es wäre möglich gewesen, ihn trotz mehrerer Wohnortwechsel und eines geläufigen Namens ausfindig zu machen. Der Besitzer selbst will allerdings nicht in das Haus einziehen und wisse auch noch nicht, was mit dem Haus, aus dem die Familie nun raus muss, passieren soll, so sein Anwalt.

Brandenburger Justiz sieht ihr Versagen ein

Bereits im Vorfeld des heutigen Urteils hatte die Brandenburger Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) den Fehler des Amtsgericht Luckenwalde zugegeben und den Walters schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen. Heißt: Für den finanziellen Verlust wolle man aufkommen.

In welchem Rahmen das geschieht, steht noch nicht fest. Auch, ob der entstandene Schaden der Familie komplett ausgeglichen wird, ließ Hoffmann bislang offen. Man wolle nach dem Urteil so schnell wie möglich mit Familie Walter ins Gespräch kommen und zu einer Einigung finden, so Hoffmann laut einer Pressemitteilung ihres Hauses.

Es sei bereits eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die sich mit der Analyse des Urteils beschäftige, teilte das Justizministerium kurz nach dem Urteil mit. Man wolle eine "ausgewogene und gerechte Lösung" finden, was Amtshaftungsansprüche angehe. Entschädigungsansprüche sollen außergerichtlich geregelt werden. "Das Land steht hier in der Verantwortung, die durch den Fehler bei der Zwangsversteigerung verursachten materiellen Schäden zu ersetzen", heißt es in der Mitteilung.

Keine Gesetzesänderung geplant

Der Fall von Familie Walter hat bundesweit Schlagzeilen gemacht und politische Debatten über den Ablauf von Zwangsversteigerungen ausgelöst. Péter Vida (BVB/Freie Wähler) fordert schnelle und unbürokratische Hilfe. In einer Reaktion auf das OLG-Urteil wollen die Freien Wähler, dass das Justizministerium "dem Eigentümer das Grundstück abkauft und der Familie dann kostenlos übereignet. So könnte am schnellsten das erschütterte Vertrauen wiederhergestellt werden". Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Tina Fischer, drängte als Reaktion auf das Urteil ebenfalls darauf, "dass das Ministerium hier jetzt Tempo macht".

Die rechtspolitische Sprecherin der Linken, Marlen Block, forderte im Justizausschuss gar eine Gesetzesanpassung, die die Recherche von Besitzverhältnissen bei Versteigerungsobjekten strenger regelt. Block war bei der Urteilsverkündung am Donnerstag vor Ort dabei. "Recht und Gerechtigkeit fallen hier deutlich auseinander", so ihre Bewertung.

Einer Gesetzesänderung hat Justizministerin Hoffmann bereits eine Absage erteilt. Die vorhandenen Gesetze reichten aus. Der Fehler, der Familie Walter zugestoßen ist, sei einmalig und auf individuelles Versagen und nicht auf eine Gesetzeslücke zurückzuführen.

Hohe Verfahrenskosten bleiben

Zu welchem Abschluss das außergerichtliche Verfahren nun kommen wird, ist offen. Sie hoffe auf gute Gespräche mit dem Ministerium, sagt Kristin Walter telefonisch. Der Schaden dürfte mit Geld allerdings kaum wieder gutzumachen sein. Hinter den Walters liegen zehrende Jahre der Ungewissheit. Nicht nur der Hausbau hat Geld verschlungen, auch der lange bürokratische Rechtsstreit.

Die Familie soll nun auch für die Kosten des Verfahrens des Besitzers aufkommen, zusätzlich zu den eigenen Verfahrenskosten in Höhe von rund 65.000 Euro. Hinzu kommt der Abriss des 170-Quadratmeter-Hauses.

Völlig offen ist zudem, wo sie künftig wohnen werden. Die Kinder gehen in Rangsdorf zur Schule, ein neues Haus könnten sie sich bei den derzeitigen Zinsen und Baupreisen nicht leisten. Die Suche nach einer neuen Heimat hat für die Walters mit dem Urteil nun wieder begonnen.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 29.06.2023, 19:30 Uhr

Beitrag von Katrin Neumann

46 Kommentare

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  1. 46.

    leider wissen wir nicht alles genau - Frage-1. wem gehörte das "verwilderte " Grundstück vor 10 Jahren 2. wenn es doch eben diesen Eigentümer gab-warum wurde dann zwangsvollstreckt ?wenn er Schulden hatte bei der Stadt - dann kann ja die Stadt zwangsvollstrecken eben in sein Vermögen - dazu ist ein Titel gegenüber dem Schuldner nötig und mit dem Titel kann die Stadt dann das Grundstück zwangsversteigern-also was war hier genau los

  2. 45.

    Das behaupten sie!
    Im Artikel steht jeweils:
    " Das Amtsgericht Luckenwalde hatte nachweislich nicht mit genug Nachdruck nach dem rechtmäßigen Besitzer gesucht. Es wäre möglich gewesen, ihn trotz mehrerer Wohnortwechsel und eines geläufigen Namens ausfindig zu machen."
    Die Betohnung liegt ja wohl auf NACHWEISLICH. Jedenfalls konnte sich das AG nicht einfach auf das Ergebnis der Stadt Freiburg verlassen, sondern war selbst zur Recherche des Aufenthaltortes verpflichtet, bevor es zum letzten Mittel der Enteignung greift. Und mit Recherche ist nicht der einfache Blick in das Grundbuch und die Anfrage beim Einwohnermeldeamt gemeint, Es gibt noch das Ausländerregister, das Kraftfahrt-Bundesamt oder den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.
    Und es spielt überhaupt keine Rolle, von welchen Motivationen sich der Eigentümer leiten ließ, seinen Wohnsitz ständig zu wechseln. Entscheidend ist nur die Tatsache, dass man ihn offenbar hätte finden können.

  3. 44.

    'Das lange Verfahren zeigt, dass es sich kein Jurist leicht gemacht hat.'
    Würde ich einmal in Frage stellen.
    Liegt es nicht eher an den endlosen Warte- bzw. Bearbeitungszeiten wegen Personalmangel?

  4. 43.

    Und da liegt m.E. der Fehler in der Beurteilung durch das Gericht: Der Schuldner setzt sich ins Ausland ab, um (wissentlich und gewollt) weniger einschneidenden Vollstreckungsmaßnahmen zu entgehen. Dem Gläubiger wird aber auferlegt, erst alle 196 Staaten dieser Welt abzufragen, ob sich der Schuldner sich nicht vielleicht doch irgendwo versteckt.
    Es ist auch nicht so, dass gleich einen Tag nach dem Fälligwerden der Steuerschuld die Zwangsversteigerung angeordnet wurde.
    Zunächst hat die Stadt Freiburg versucht, den Schuldner ausfindig zu machen und geeignete Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen - offensichtlich ohne Erfolg. Da das Grundstück hier belegen ist, wurde das Amtsgericht ersucht, die Zwangsversteigerung - eben als letztes verbliebenes und damit einziges Mittel - durchzuführen.
    Und erst nachdem alles abgewickelt war, kommt der Schuldner aus dem Ausland zurück und macht einen auf unschuldig!

  5. 42.

    Richter sind Justiz angestellte, die sich an geltende Gesetze zu halten haben. Das lange Verfahren zeigt, dass es sich kein Jurist leicht gemacht hat. Unverständlich ist nur für mich, warum der von dort stammende Erbe ihnen nicht das Grundstück verkauft hat. Er hat doch eh nicht vor zurückzukehren und selbst zu bauen.

  6. 41.

    Genau so ähnlich hatte ich das auch im vorangegangenen Artikel kommentiert.
    (https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/06/brandenburg-zwangsversteigerung-rangsdorf-streit-urteil-oberlandesgericht.html)
    Mit ein bisschen guten Willen von zwei Seiten (Luckenwalde und dem Eigentümer) und dem nötigen Kleingeld könnte man vielleicht doch noch eine einvernehmliche Lösung für alle finden.
    Ich wünsche es allen Seiten.

  7. 40.

    dann müsste auch das Finanzamt mit SOFORTIGER Wirkung tätig werden und SÄMTLICHE Steuern wie Erbschaftssteuer, Grundsteuer etc. einfordern. Und zwar RÜCKWIRKEND. Wen meint man wer dann dagegen klagt. Und wenn der Richter es so will daß dieses Gelände im Urzustand wieder zur Rückgabe hergestellt wird, kann er ja mit verfaultem Holz und rostigen Nägeln die Bretterbude zusammenbauen. Und zwar inmitten von meterhohen Brennesseln und Dornengestrüpp. Undzwar ohne Handschuhe etc. Denn so soll es ja vorher ausgesehen haben.

  8. 39.

    Das sagt ihnen vielleicht ihr Bauchgefühl. Tatsächlich hätte vor der Zwangsversteigerung ausgelotet werden müssen ob der säumige Eigentümer seine Außenstände begleicht bevor man zur Zwangsvollstreckung und damit Enteignung schreitet.
    Die Zwangsvollstreckung ist immer das letzte Mittel und nicht die erste Maßnahme, auch wenn es hierbei um säumige Steuern geht.
    Auch wenn der Schuldner „abgetaucht“ ist, kann nicht gleich vollstreckt werden, da man jedem Bürger gewisse Fristen einräumen muss.
    Die Familie hat natürlich im guten Glauben gehandelt, deswegen war und ist hier die Politik gefordert.

  9. 38.

    Das Amtsgericht hat die Zwangsversteigerung durchgeführt, für die Klage war aufgrund des Streitwerts das LG Brandenburg in 1. Instanz zuständig.
    Ich hatte geschrieben das der BGH höchstwahrscheinlich die Beschwerde und Revision abweisen würde und dies auch begründet.

  10. 37.

    So schlecht ist das Urteil aus moralischer Sicht doch gar nicht. Denn der US-Eigentümer bekommt eben NICHT das Haus, sondern "nur" 6.000 EUR Nutzungsentschädigung und das Grundstück, Wert vielleicht 100.000 EUR, also insgesamt 106.000 EUR.
    Da er geldgeil ist, wird er, wenn man ihm eine höhere Summe, sagen wir 150.000 EUR, anbietet vielleicht alles abgeben und das Haus kann stehenbleiben. Das wäre doch ein Schnäppchen fürs Land, aber natürlich würde der US-Boy auch noch mehr nehmen - ist halt Verhandlungspoker. Mal sehen, wer da am Ende die stärkeren Nerven hat, ich wette jedenfalls dass das Haus am Ende nicht abgerissen wird, man muss nur bereit sein, diese Option zu spielen.

  11. 36.

    Eine Entschädigung bedeutet keinesfalls einen Ersatz. Ich gehe davon aus das die Entschädigung höchstens die entstandenen Kosten decken wird. Bei heutigen Preisen wird es jedoch nicht mehr möglich sein eine Immobilie mit entsprechenden Ausmaßen zu erhalten. Daher die GoFundMe-Seite um diese Brücke zu bilden. Damit könnte man ein "Happy End" schaffen. Das sollte zeigen ob hier die Leute nur ihr Beileid bekundigen oder aktiv helfen wollen.

  12. 35.

    die bekommen eine Entschädigung vom Land Brandenburg,das wurde oft geschrieben!die Gerichtskosten müssen die Walters allerdings wohl tragen,weil die Verfahren gerecht entschieden wurden und obdachlos wird diese Familie nicht werden

  13. 34.

    Genau bei solch einem Beispiel währe ein gut organisiertes Crowdfunding gold wert. Da würde ich sofort 20euro reingeben und es würden sicher auch andere mitmachen.

  14. 33.

    Was sind das für Richter, die aufgrund es aufgrund von Paragraphen schaffen, für einen Fehler, den eine Behörde gemacht hat ein Familie soviel "Ungerechtigkeit ", Leid und Finanziellen Schaden zuzufügen? Tja, vom Gericht kommt halt nur ein Urteil - moralische Gerechtigkeit wieder nicht enthalten

  15. 32.

    Ich finde es legitim, wenn man sich von seinen Gefühlen leiten lässt - zumal dieses Urteil gegen gesundes Rechtsempfinden (oder auch Menschenverstand) verstößt. M.E. hätte das Gericht zwischen den einzelnen Rechtsvorgängen (Zwangsversteigerung und Nutzen durch den Erwerber) unterscheiden müssen.
    Der Besitzer hätte maximal Anspruch auf den (nach Abzug der durch seine eigenen Pflichtversäumnisse entstandenen Steuerschulden) verbleibenden Erlös aus der Zwangsversteigerung.
    Die Familie hat das Grundstück in gutem Glauben erworben und hat daraus auch den entsprechenden Rechtsschutz - und selbst wenn: Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit kennen das Rechtsobjekt "Gebäude auf fremden Grund und Boden". Auch hierzu gibt es genügend Referenzurteile, dass der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, den Hauseigentümer zu entschädigen, wenn er jetzt die Rückgabe des Grundstückes verlangt - dass das Gebäude auf Kosten des Hausbesitzers abgerissen werden muss, ist einfach nur falsch.

  16. 31.

    Echt interessant, dass der Amerikaner nur Rechte als Grundstückseigentümer hat - m.E. ergibt sich schon aus dem Grundgesetz der schöne Satz: Eigentum verpflichtet!
    Mit seinen Pflichten hat er es aber wohl nicht so genau genommen, sonst wäre das Grundstück nicht in dem beschrieben Zustand und er hätte auch zeitnah von den Vollstreckungsmaßnahmen erfahren. Das wollte er aber offenbar nicht, sondern sich erstmal vor seinen Steuerschulden drücken?! Andernfalls wäre ja auch seine Anschrift im Ausland bekannt gewesen; auch gibt es m.E. die Pflicht, bei langem Auslandsaufenthalt einen inländischen Empfangsbevollmächtigten zu benennen. Mich verwundert es, dass im Rahmen der Vollstreckungsmaßnahmen nicht von der Öffentlichen Bekanntgabe Gebrauch gemacht wurde.
    Aber das scheint ja alles egal zu sein, Hauptsache man kann - trotz eigener Pflichtversäumnisse - hinterher seine Rechte geltend machen, koste es was es wolle!

  17. 30.

    Wir wissen das die Familie Wagner heiß Sundays in Rangsdorf wohnt. Wie heißt denn der Eigentümer und wo wohnt der bitte mal mit Hausnummer und Telefon evtl. Auch seine Adresse in Amerika wenn vorhanden

  18. 29.

    Die Beschwerde beim Bundesgerichtshof kann sich die Familie bestimmt nicht mehr leisten,oder bekommt sie Armenrecht.
    Ist ein Amtsgericht,und das ist für die Grundstücksangelegenheit verantwortlich,neuerdings kein Gericht mehr?Mir ist nicht bekannt,dass die Justiz erst beim Landgericht anfängt.Also hat die ursprüngliche Justiz grob fahrlässig gegen das Gesetz verstoßen.
    Wird das Amtsgericht dazu in Haftung genommen oder vom Staatsanwalt der Verantwortliche wegen Rechtsbeugung angeklagt?

  19. 28.

    Das spielt überhaupt keine Rolle. Und wenn er auf seinem Grundstück den ganzen Tag auf den Händen im Kreis läuft. Es ist alleine seine Entscheidung.

  20. 27.

    Der Streitwert ist sicher hoch genug, Beschwerde beim BGH einzulegen und eine Revision auf diesem Wege anzustreben.
    Aber ganz ehrlich, die Rechtslage ist doch überhaupt nicht strittig. Der BGH wird nur dann tätig, wenn die deutsche Rechtssprechung zu ähnlich gelagerten Fällen signifikant auseinanderfällt oder im Hauptverfahren eklatante Verfahrensfehler gemacht wurden.
    Weiter Klagen macht doch angesichts des Sachverhalts überhaupt keinen Sinn. Ich glaube eine Beschwerde zu diesem Thema wurde auch bereits vom BVerfG abgewiesen.
    Nochmal hier war klar das Land Brandenburg in der Pflicht die Familie aufgrund des Verfahrensfehlers des AG Luckenwalde aufzufangen. Das Haus war ja bereits gebaut, Kredite mussten bereits bedient werden, also kurz um Tatsachen geschaffen. Ist für mich ein echter politischer Skandal der Extraklasse. Die Politik hat hier auf ganzer Linie versagt und NICHT die Rechtsprechung der brandenburgischen Landgerichte.

  21. 26.

    Was sind das für Richter? West-Importe die dort schon negativ aufgefallen sind?

  22. 25.

    Das Land steht dafür finanziell ein? Das sind dann doch wieder mal wir der steuerzahler

  23. 24.

    Und wenn es Ihr Grundstück gewesen wäre? Sie hätten das bestimmt der Familie geschenkt und auf Ihren Rechtsanspruch verzichtet.
    Und Ihre möglichen Horrorszenarien sind kein konstruktiver Beitrag.
    Auch wenn es mir von ganzem Herzen leid tut für die Familie. Bis Ende 2024 ist noch viel Zeit und Unterstützung wurde zugesagt. Das ist mehr, als enteignete Familien je bekommen haben.

  24. 23.

    Da wünscht man den Walters viel Glück bei der Wohnungssuche. Ist 100% verschulden des Amtsgerichts. Es sollte zumindest die entstandenen Kosten tragen. Anstatt hier lange rumzueiern könnte mal jemand eine GoFundMe-Seite auf machen um der Familie Unterstützung zu geben.

  25. 22.

    Mich wundert eine Sache sehr. Normalerweise wird doch für jedes Privatgrundstück eine Grundsteuer gezahlt. Von wem bekam das Finanzamt diese Steuer? Von dem "Erben" oder der Familie Walter? Normalerweise müsste er ja rückwirkend Steuern nachzahlen. Und wenn die Fa. Walter schon den neuen Steuerbescheid abgegeben hat (Grundsteuer) und auch dementsprechend eingestuft wurde, wäre ja dieses rückfällig. Ob die es beim Finanzamt auch so sehen oder er trotzdem weiter Steuern dafür zahlen muß?

  26. 21.

    Mag ja alles stimmen was Sie geschrieben haben. Nur haben Sie einen Punkt übersehen. Die Möglichkeit gegen dieses, nennen wir es mal "Skandalurteil", in Revision zu gehen wurde leider nicht zugelassen.

  27. 20.

    Der Alteigentümer will doch nur Geld

  28. 19.

    Ja aber so ist das auch in unserem Rechtssystem: Erst wenn die Fehler einer Seite durch ein Gericht festgemacht wurden, muss die beklagte Seite reagieren. Nicht vorher! Denn das wäre vor der Gerichtsverhandlung ein quasi Eingeständnis der eigenen Schuld. Ohne Urteil kein Grund zur Reaktion!

  29. 18.

    @PaulaW.
    Sie haben das ausgezeichnet kommentiert. Ich kann Ihnen nur zustimmen. MfG

  30. 17.

    Auch wenn es hart klingt, aber die Gerichte müssen dem Recht und nicht der Moral Geltung verschaffen.
    Fakt ist, sie müssen schon nachweisbar ernsthaft versucht haben mit den Schuldner in Kontakt zu treten, bevor sie über seinen Kopf hinweg sein Eigentum einfach zwangsvollstrecken, ihn also enteignen.
    Das AG hat genau das versäumt und die Landgerichte haben dann erwartbar zu Gunsten des Eigentümers entschieden.
    Für die Moral war hier die Politik zuständig und die haben die Familie schlicht und ergreifend im Regen stehen lassen.

  31. 16.

    Es wurde ein Urteil gefällt. Das ist mit dem geltenden Recht vereinbart. Leider lassen sich viele Leser von ihren Gefühlen leiten und nicht bin der Rechtslage.

    Der Kollege hat ein Urteil gesprochen. Dagegen können Rechtsmittel eingelegt werden. Die Forderung nach Schadenersatz ect ist totaler Unsinn und auch nicht möglich.

    Niemand hier kennt die vollständigen Akten und auch nicht die Aussagen der Zeugen ect.

    Viele Forderungen hier sind totaler Quatsch

  32. 15.

    Grundlos wird ja nicht zwangsversteigert. Also irgendwelche Gläubiger müssen ja über einen vollstreckbaren Titel verfügen.
    Ich kann mir nur vorstellen, dass der Grund für eine Zwangsversteigerung hinfällig ist, weil der Eigentümer zwischenzeitlich seinen Zahlungsverpflichtungen nach kam.
    Anders kann es eigentlich nicht gelaufen sein.

  33. 14.

    Ich kann dieses Urteil absolut nicht nachvollziehen. Warum müssen die denn dafür Bluten wenn von Amts wegen Fehler gemacht wurden? Was ist, wenn jetzt den Kindern betreffend plötzlich das Jugendamt auftaucht mit Ausrede von Kindsgefährdung da die Eltern ja jetzt obdachlos sind? Und die Eltern ihren Arbeitsplatz bis dahin in der Nähe hatten und jetzt plötzlich ihren Job dadurch verlieren? Haben die Herrschaften in den Roben schonmal daran gedacht? Vor allem müssen vor allem die Kinder sich komplett umgewöhnen müssen. Da sollten die Verursacher, hier Ämter und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft und zur Kasse gebeten werden. In der Onlineausgabe des Tagesspiegels war das Haus abgebildet. Was da an Arbeit dahintersteckte. Unfassbar.

  34. 13.

    Ja klar, er wollte den Kaufpreis drücken. Ich schrieb ja nicht umsonst für Lau.

  35. 12.

    Und nochmal... wieso klagt der Altbesitzer gegen den Käufer? Es gibt keinerlei direkte Geschäftsbeziehung zwischen beiden.
    Das Objekt wurde vom Amt Luckenwalde verkauft/versteigert. Ich nehme an, die Kaufsumme ging nicht an den unbekannten Besitzer? Wie auch, wenn unbekannt. Also hätte meines Erachtens das Amt Luckenwalde als Veräusserer verklagt werden müssen. Oder bin ich einfach nur vollkommen unterbelichtet, was dieses Thema angeht?

  36. 11.

    Für jedes (auch unbebautes) Grundstück, fällt die Grundsteuer an. Wer hat diese vor der Versteigerung entrichtet? Ich nehme mal an... niemand. Eigentum verpflichtet... mir war doch so? Ich denke, das Grundstück stand Jahrzehnte leer, da wird das keine kleine Summe sein. Bekommt der Alteigentümer das Grundstück erst nach Zahlung o.g. Grundsteuerschulden zurück, oder fällt das nach verkündetem Urteil einfach flach. Eigentlich sind das zwei unterschiedliche Gerichtsverfahren.

  37. 10.

    Da sind sie falsch "gewickelt" laut rbb24 hat der Eigentümer auf den Abriss bestanden.
    Wenn er sich es anders überlegt kann er sich mit Familie Walter einigen, dem steht nichts im Wege.

  38. 9.

    "In einer Reaktion auf das OLG-Urteil wollen die Freien Wähler, dass das Justizministerium "dem Eigentümer das Grundstück abkauft und der Familie dann kostenlos übereignet." Ja und SÄMTLICHE Kosten, auch die GERICHTSKOSTEN DER Fam. Walter und die des Kläger hat m. E. nicht Fam. Walter sondern Brandenvurg im Wege der Antshaftung zu übernehmen. Man hat der Fam. 10 Jahre lang das Leben schwer gemacht,sie jetzt auch noch Obdachlos und hochverschuldet zurückzulassen ist unmenschlich und geht gar nicht.Auch in Hinblick auf die Kinder,die dort ihren Kebensmittelpunkt mit Schule und Freunden haben. Dieses Disaster verlangt außerdem nach einer staatlichen Entschädigung. Ich finde das alles unfassbar.

  39. 8.

    Unfassbar. Mir fehlen die Worte. Die Angestellten in den Amt Luckenwalde sollten sich schämen, die das verzapft haben.
    Wieso müssen die das Haus abreißen?
    Und der Eigentümer weiß nicht was er mit dem Haus anfangen soll?
    Er könnte es vermieten. Oder verkaufen.
    Ja, an die Stadt, damit die Familie dort wieder einziehen kann.
    Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
    Das müsste man dem Eigentümer schmackhaft machen. Der weiß doch nicht so richtig damit was anzufangen.

  40. 7.

    Und wenn der Eigentümer nicht verkaufen will? Zum Kaufvertrag gehören immer noch 2 Parteien. Der Wert des Grundstücks dürfte in den nächsten Jahren weiter steigen.

  41. 6.

    Ich zweifle - daran, was es soll. Worum geht es eigentlich ? Wem gehört das Grundstück eigentlich. Gysi sagte mal- wer hat es sich den angeeignet - es waren Raubritter !!
    Den Vorgang habe ich lange verfolgt und trotzdem frage ich mich, was hat die Politik gemacht - wie immer nichts? Für den den gerichtlich festgestellten Eigentümer ist das Grundstück - außer Geld - nichts wert. Mir kann keiner erzählen, dass der Buddelkasten auf dem Grundstück für ihn Heimat war. Und der Staat läßt den Hausbauer vor das Gericht fahren, obwohl er weiß, hier ist etwas schief gegangen. Schlimmer noch, der brav glaubende Bürger wird wohl auf Kosten sitzen bleiben. Total nett und was wäre in unserem Rechtsstaat, wenn der Bürger hätte nicht klagen können. Wer dieses versteht, sollte einen Orden bekommen.

  42. 5.

    Soweit ich informiert bin gab es die ja gerade nicht. Der Eigentümer war clever und hat seine Position geschickt zu seinem Vorteil genutzt. Der dachte er bekäme noch für Lau das Haus als Bonus oben drauf. Pech gehabt, das OLG hat Abriss beschlossen!!
    Deswegen wird der Kauf und die Rückübereignung schon an den Preisvorstellungen des Eigentümers scheitern.
    Nein, das Land Brandenburg hätte nach Klage des Eigentümers sofort für die Familie Abhilfe schaffen müssen. Das wäre für alle Beteiligten bei der Rechtslage die billigste und beste Lösung gewesen. Stattdessen hat man die Familie von Anfang an im Regen stehen lassen, wohl wissend, dass sie dem Eigentümer ins offene Messer laufen.

  43. 4.

    Unfassbar und obendrein pervers, dass man ein Heim für sich und seine Familie geschaffen hat und dann nicht genug, dass man ausziehen muß. Dazu kommt das man zusehen muß, wie man dieses zu Hause selbst abreißen soll.
    Unglaublich und alles wegen einer schlampigen Arbeit eines oder mehrerer MA einer Behörde. Da stehen zu den 5stelligen Abrisskosten noch die Prozesskosten an und Kosten für die neue Bleibe obendrein.

  44. 3.

    Der Schadensersatz des Gerichts müsste meines Erachtens um eine Million betragen. "...verspricht schnelle Hilfe..." hört sich an wie Hilfe für Bittsteller. Das sind in Wirklichkeit verlorene Lebensjahre für die Eltern und vor allem auch für die Kinder. Und es muss auch ein Verantwortlicher beim Gericht gefunden und benannt werden und disziplinarisch belangt werden. Mit der Schulter zucken reicht da nicht. Meine Meinung.

  45. 2.

    Oh je. Es tut mir wirklich sehr Leid für Familie Walter. Wir können nur hoffen, dass sich die Verantwortlichen der Landesregierung nicht nur versprochen haben, sondern ihre Versprechen auch halten.
    Nebei bleibt sicher auch ein unsympathisches Geschmäckle gegenüber dem Kläger. Dass es sein Eigentum bleibt, steht nun ohne Zweifel fest. Es gäbe aber sicher auch eine einvernehmliche Entschädigungslösung, an der der Kläger dann auch nicht verhungern würde.

  46. 1.

    Das Land sollte dem Besitzer das Haus abkaufen und der Familie kostenfrei übereignen. Dieses Mal ordentlich und fehlerfrei. Das wäre Wiedergutmachung im besten Sinne.

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