Konsequenz aus Pannenwahl -
Berlin zieht weitere Lehren aus der Pannenwahl vor zwei Jahren. So soll es neben dem angekündigten Landeswahlamt auch Verstärkung bei den Bezirkswahlämtern geben: Nach Kritik von Landeswahlleiter Stephan Bröchler in einem rbb-Interview hat der schwarz-rote Senat nun insgesamt 36 zusätzliche Stellen für die Bezirkswahlämter beschlossen - je drei pro Bezirk.
Das Geld dafür, rund 2,3 Millionen Euro, komme aus dem Etat der Senatskanzlei, sagte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Dienstag. "Mir ist wichtig, dass wir dem Landeswahlleiter das mit an die Hand geben, was er braucht, um ordnungsgemäße Wahlen durchzuführen", sagte Wegner.
Bröchler sprach von einer "wichtigen Weichenstellung". Er freue sich sehr darüber, dass "die Bezirke nun in der Lage sind, ihren Anteil für funktionierende Wahlen zu leisten", machte Bröchler im rbb deutlich.
Der Landeswahlleiter hatte vor Kurzem Alarm geschlagen. Im Haushaltsentwurf für die beiden kommenden Jahre sei kein Geld für feste Stellen in den Bezirkswahlämtern vorgesehen, warnte Bröchler - damit sei nicht gesichert, dass kommende Wahlen in Berlin pannenfrei ablaufen könnten.
Eine Expertenkommission, die die Pannen bei der Berlinwahl am 26. September 2021 aufgearbeitet hatte, empfahl unter anderem dringlich diese zusätzlichen Stellen. So sollen gemeinsame Wahlstandards in den verschiedenen Bezirken gewährleistet werden.
Innensenatorin Iris Spranger (SPD) lobt die Vorlage des Senats: "Wir packen die Ursachen der Ereignisse bei den Wahlen im Jahr 2021 an, schaffen klare Strukturen und Verantwortlichkeiten in der Berliner Wahlorganisation", so Spranger.
Die Senatsvorlage muss nun noch den Rat der Bürgermeister passieren. Das Landeswahlamt und die ständigen Bezirkswahlämter sollen am 1. Januar 2024 an den Start gehen.
Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus war im Februar dieses Jahres wiederholt worden, nachdem das Landesverfassungsgericht sie für ungültig erklärt hatte. Grund waren zahlreiche Pannen gewesen, wie fehlende Stimmzettel oder Warteschlagen vor den Wahllokalen. Ob auch die Bundestagswahl in Berlin ganz oder teilweise wiederholt werden muss, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Sendung: rbb 88.8, 27.09.2023, 06:30 Uhr