Gericht bittet um weitere Stellungnahme -
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Frage, in wie vielen Stimmbezirken die Bundestagswahl 2021 in Berlin wiederholt werden muss, wird voraussichtlich nicht mehr im August fallen.
Das geht nach rbb-Informationen aus einer E-Mail der Landeswahlleitung an die Berliner Kreiswahlleiter und Bezirkswahlämter hervor. In der E-Mail werden die Bezirke gebeten, zu überprüfen, ob der Beschluss des Bundestages, die Wahl in 431 Stimmbezirken zu wiederholen, tatsächlich umgesetzt werden kann. Das Ergebnis soll bis Ende August übermittelt werden.
Urteil könnte sich weiter verschieben
Dabei könnte es nach rbb-Informationen auch um die Frage gehen, ob die betroffenen Wahlbezirke korrekt ermittelt worden sind - ob also der Bundestagsbeschluss selbst formell richtig und technisch umsetzbar ist. Da sich die Karlsruher Richter erst mit der entsprechenden Stellungnahme der Landeswahlleitung befassen müssen, bevor sie über ihr Votum beraten, ist eine Urteilsverkündung im August unwahrscheinlich und könnte sich darüber hinaus noch mehrere Wochen hinziehen.
Die Bezirke hoffen außerdem, dass das Bundesverfassungsgericht ihnen einige Wochen vor der Urteilsverkündung Bescheid gibt, damit sie die Wahl mit mit mehr Vorlauf vorbereiten können. Damit könnte sich das Urteil womöglich noch weiter verschieben.
60 Tage für die Vorbereitung
Ab Urteilsverkündung haben die Bezirke nur sechzig Tage Zeit, die Wiederholungswahl durchzuführen. Da die Akquise von Wahlhelfern und Räumlichkeiten in der Adventszeit als schwierig gilt, hatte sich Landeswahlleiter Stephan Bröchler für einen Wahltermin Anfang 2024 ausgesprochen - dafür müsste das Urteil spät im Herbst fallen.
Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP hatten im November 2022 beschlossen, dass die Bundestagswahl von 2021 in 431 Berliner Stimmbezirken wiederholt werden muss, wegen der vielen Fehler am Wahltag. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion reicht das aber nicht. Sie wollen, dass die Wahl in sechs Bezirken komplett wiederholt wird, also in deutlich mehr Stimmbezirken.
Sendung: rbb 88.8, 24.08.2023, 8:00 Uhr