Potsdam - Freie Wähler starten zweites Abwahlverfahren gegen Oberbürgermeister Schubert

Fr 08.11.24 | 19:32 Uhr
Mike Schubert (SPD), Oberbürgermeister von Potsdam (Quelle: dpa/Sebastian Christoph Gollnow)
dpa/Sebastian Christoph Gollnow
Audio: Antenne Brandenburg vom rbb | 08.11.2024 | Arne Sprung | Bild: dpa/Sebastian Christoph Gollnow

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit April wegen der Annahme kostenloser VIP-Tickets gegen den Potsdamer Rathauschef Mike Schubert (SPD). Ein erster Abwahlantrag scheiterte, jetzt folgt ein zweiter Anlauf.

Wegen Korruptionsvorwürfen droht dem Potsdamer Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) erneut ein Abwahlantrag. Der Stadtverordnete der BVB/Freien Wähler, Andreas Menzel, startete das Verfahren am Freitagnachmittag, wie die Fraktion mitteilte.

Sein Fraktionskollege Michael Reichert hatte den Vorgang dem rbb zuvor bereits bestätigt. Reichert sagte, es komme immer mehr ans Licht. Das Ganze habe inzwischen eine Größenordnung erreicht, die man nicht akzeptieren könne.

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Vorteilsannahme

Der Rathauschef in der Landeshauptstadt steht seit Monaten wegen der Annahme kostenloser Tickets für Sportveranstaltungen in der Kritik. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt wegen des Verdachts der Vorteilsannahme. Die Behörde prüft, ob Schubert Einladungen zu mehreren Veranstaltungen für sich und teils auch für seine Ehefrau im vergangenen Jahr nicht hätte annehmen dürfen. Nach rbb-Recherchen soll Schubert für sich und seine Frau VIP-Tickets im Wert von 13.000 Euro angenommen haben.

Das Stadtparlament hat 56 Abgeordnete. Für einen Abwahlantrag ist nach dem Brandenburger Kommunalwahlgesetz die Unterstützung von mindestens der Hälfte der Mitglieder nötig, für einen Beschluss zur Abwahl eine Mehrheit von zwei Dritteln.

Nach Darstellung der BVB/Freien Wähler haben einige Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung (SVV) ihre Unterstützung für eine Abwahl bereits signalisiert. "Am Montag haben wir die Fortsetzung der Stadtverordnetenversammlung, dann wissen wir mehr", sagte Menzel laut einer Mitteilung.

Zwischen der Antragstellung und dem Beschluss muss mindestens ein Monat und dürfen höchstens drei Monate liegen.

Erster Abwahlantrag gegen Schubert war im Juni gescheitert

Ein erster Abwahlantrag gegen Schubert war im Juni gescheitert, weil er mit Stimmen der AfD zustande gekommen sein soll und daraufhin andere Abgeordnete ihre Unterschriften zurückzogen.

Die BVB/Freien Wähler hatten zuvor auch schon den Rücktritt des Oberbürgermeisters oder das Ruhenlassen des Amtes bis zum Ende der staatsanwaltlichen Ermittlungen gefordert.

Schubert kündigte an, sich nach dem Ende der Ermittlungen zum Ergebnis zu äußern. Er bestreitet, korrupt zu sein, räumte aber ein, sich angreifbar gemacht zu haben.

Im Februar hatte er beim Innenministerium selbst die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen sich beantragt.

Sendung: Antenne Brandenburg vom rbb, 08.11.2024, 21:00 Uhr

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