Berlin -
Der Berliner Senat hat die Einführung der viel diskutierten Bezahlkarte für Asylbewerber beschlossen. Das teilte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) nach der Senatssitzung am Dienstag mit.
Die Karte sollen künftig alle neu in Berlin ankommenden Asylsuchenden erhalten, die einer Aufnahmeeinrichtung des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) untergebracht sind und Anspruch auf entsprechende Leistungen haben. Die Karte kann bundesweit in allen Geschäften und im Internet als Zahlungsmittel genutzt werden.
Obergrenze gilt nur in den ersten sechs Monaten
Vorgesehen ist eine Bargeld-Obergrenze von monatlich 50 Euro für Erwachsene und Kinder. Der Rest des Geldbetrages, der Asylsuchenden laut Gesetz zusteht, kann nur mit der Karte ausgegeben werden. Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung die Karte nicht nutzen können, sind von der Regelung ausgeschlossen, so der Senat.
Die Beschränkung auf 50 Euro soll nach den ersten sechs Monaten der Nutzung wegfallen. Sechs Monate nach der Einführung soll es außerdem eine Evaluation durch die Sozialverwaltung in Abstimmung mit der Senatskanzlei geben. Dabei soll auch die mögliche Rechtsprechung zur Bezahlkarte berücksichtigt werden.
Das jetzige Berliner Modell ist ein Kompromiss. Die CDU und namentlich auch der Regierende Bürgermeister hatten die Einführung einer Bezahlkarte mit einer Bargeld-Obergrenze von 50 Euro gefordert. Wegner hatte dieser Variante bei einer Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im November 2023 zugestimmt. Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) hatte die Bargeldbegrenzung mehrfach öffentlich als diskriminierend kritisiert und eine andere Ausgestaltung der Bezahlkarte gefordert.
Sendung: radioeins, 17.12.2024, 14.00 Uhr