Festlegung bei Zuständigkeiten - Berliner Senat beschließt Gesetz zur Verwaltungsreform

Di 17.12.24 | 19:02 Uhr
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Symbolbild: «Ungültig» steht im Ausbildungsbürgeramt auf einem Stempel. (Quelle: dpa/Gollnow)
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Audio: rbb24 Inforadio | 17.12.2024 | Jan Menzel | Bild: dpa/Gollnow

Mit dem sogenannten Landesorganisationsgesetz möchte der rot-schwarze Senat die Verwaltungsstrukturen in Berlin klarer regeln: vor allem die Aufgabenverteilung
zwischen Senat und Bezirken. Jetzt gibt es einen Gesetzentwurf.

Der Senat hat am Dienstag einen Entwurf für ein neues "Landesorganisationsgesetz" sowie Änderungen der Landesverfassung beschlossen. Mit dem Vorhaben, einem der zentralen Anliegen in dieser Legislaturperiode, soll eine umfassende Reform der Verwaltung in Berlin eingeleitet werden, bei der die Zuständigkeiten neu geregelt werden.

Ein Kernpunkt der Reform ist das Durchgriffsrecht des Senats auf die Bezirksebene. Das soll laut Gesetzentwurf künftig möglich sein, wenn ein "erhebliches Gesamtinteresse des Landes" vorliegt. Gleichzeitig sollen die Bezirke mehr Mitsprache bekommen. Bei Zuständigkeitskonflikten zwischen Senat und Bezirken ist geplant, dass eine Einigungsstelle, die paritätisch mit Senats- und Bezirksvertretern besetzt ist, eine Lösung herbeiführt.

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sprach von einem "Meilenstein" und bekräftigte das Ziel, "das ärgerliche Behörden-Ping-Pong" zu beenden.

Künftig werden alle Aufgaben der Berliner Verwaltung und die Zuständigkeiten in einem einheitlichen Katalog dargestellt, der bisher gut 4.000 Punkte umfasst und noch nicht fertig ist. Hierzu ist eine Verfassungsänderung notwendig. Schließlich soll in der Verfassung das sogenannte Konnexitätsprinzip verankert werden: Der Senat muss also für Aufgaben, die die Bezirke erfüllen müssen, die nötigen Mittel zur Verfügung stellen.

Laut Wegner "noch offene Punkte"

Wegner räumte ein, dass es bei dem Projekt "noch offene Punkte" gebe. Der Regierende Bürgermeister betonte aber, er sehe "keine unüberwindbaren Hürden". Für die beabsichtigten Änderungen der Landesverfassung ist die Koalition auch auf Stimmen der Opposition angewiesen.

Grüne und Linke waren in den bisherigen Prozess einer Verwaltungsreform eng eingebunden. Grünen-Fraktionschef Werner Graf spricht nun von einem großen Schritt in die richtige Richtung. Auch die parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion Hendrikje Klein lobte, dass Kritik ihrer Fraktion aufgenommen worden sei. Entscheidend, so Klein, seien aber nun die genauen Formulierungen im Gesetzestext.

Teil der Reform ist zudem die Anhebung der Altersgrenze von Berlins Beamten für den Ruhestand. Sie sollen künftig bis 67 Jahren arbeiten.

Die geplanten Gesetzesänderungen werden nun im Rat der Bürgermeister diskutiert und gehen anschließend noch einmal in den Senat. Anfang kommenden Jahres soll das Vorhaben dann zur Beratung ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.12.2024, 15:20 Uhr

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7 Kommentare

  1. 6.

    Wo ist das erhebliche Gesamtinteresse des Landes Berlins für ein Hertha-Fußballstadion? Da habe ich erhebliche Zweifel, dass dies vor dem Verwaltungsgericht Bestand hätte.

  2. 5.

    Ein Kernpunkt der Reform ist das Durchgriffsrecht des Senats auf die Bezirksebene. Das soll laut Gesetzentwurf künftig möglich sein, wenn ein "erhebliches Gesamtinteresse des Landes" vorliegt. Gleichzeitig sollen die Bezirke mehr


    Ein Freibrief für Spranger in Bezug auf das eigene Hertha Stadion. Der Bezirk ist dagegen und Spranger wird wie im alten Rom ihren Willen durchsetzen

  3. 4.

    Wenn ich lese, dass Grüne und Linke das loben, wird mir schon Angst und Bange!

  4. 3.

    Der Pleiten, Pech und Pannen Senat plant den nächsten Schuss in den Ofen. Wenn es nicht so wahnsinnig peinlich wäre was diese Vollversager abliefen und noch dazu dringend benötigte Gelder verschwenden würde, könnte man darüber lachen.

  5. 2.

    Oh, wie oft habe ich das in den letzten Jahrzehnten nun schon gehört.

  6. 1.

    Angesichts eines oftmaligen Gerangels zwischen dem Senat und den Bezirken, was leider oftmals von Macht und nicht von Inhalten bestimmt ist, erscheint mir der Gesetzentwurf als so etwas wie ein Hilfeschrei. Etwas wesentlicher kommt mir das Einräumen von Ermessen bei der Sachbearbeitung zu - im deutschen Denken offenbar ein Tabubegriff - und die Gewährung von Kompetenzüberschreitungen. Ein wesentlicher Punkt der Nichtzusammenarbeit auf der untersten, keineswegs zu vernachlässigenden Ebene, ist das an den Verwaltungshochschulen bis zum Exzess erlernten Handelns nach präzise abgegrenzter Kompetenz, womit gutgemeinte und sinnvolle Vorhaben an so mancher Schreibtischkante scheitern. Nur bei Großvorhaben wird als Ausnahme i. S. eines Projektes gearbeitet.

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