Gerichtsbeschluss -
Das zeitweilig verbotene, rechtsextreme Magazin "Compact" führt wieder ein Bankkonto. Das teilte der Herausgeber, Jürgen Elsässer, am Dienstag in Potsdam auf einer Pressekonferenz der AfD-Fraktion mit. Elsässer beruft sich auf einen Bescheid des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt. "Compact" hat seinen Sitz in Sachsen-Anhalt.
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg verpflichtete die Sparkasse Burgenlandkreis im November zur Eröffnung eines Girokontos. Diese und weitere Banken hatten zuvor eine Kontoeröffnung abgelehnt.
Vermögen im Zuge eines Verbotsverfahrens eingezogen
Die Konto-Verweigerung stelle eine Ungleichbehandlung dar, die nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei, so das Gericht. "Insbesondere stelle eine verfassungsfeindliche Zielsetzung keinen Grund zur Ungleichbehandlung durch Vorenthaltung eines Girokontos dar." Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar.
Das "Compact"-Konto war im Juli 2024 gesperrt worden, nachdem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Magazin verboten und das Vermögen eingezogen hatte. Dagegen war der Verlag beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich vorgegangen. Dieses setzte einen Vollzug des Verbots zunächst aus. Im Februar soll im Hauptsacheverfahren entschieden werden.
Sprachrohr der rechtsextremen Szene
Elsässer bezeichnete das Vorgehen Faesers gegen "Compact" als undemokratisch. Faeser habe den Verlag "austrocknen" wollen. Über zwei Monate lang habe man keine Rechnungen bezahlen, Spenden erhalten und Mitarbeiter bezahlen können, so Elsässer. Den aktuellen Gerichtsbeschluss bezeichnete er als "Musterurteil", mit dem sich auch andere Medien wieder einen Bankzugang erstreiten könnten.
Das 2010 gegründete "Compact"-Magazin ist Sprachrohr der rechtsextremen Szene in Deutschland. Die monatlich erscheinende Zeitschrift, aber auch der Onlinekanal "Compact-TV" verbreitet immer wieder rechtsextremistische, völkische und verschwörungstheoretische Inhalte.
Im Dezember 2021 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz das Magazin als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
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