Rechtsextremes Magazin - Bundesverwaltungsgericht hebt "Compact"-Verbot vorläufig auf

Mi 14.08.24 | 17:42 Uhr
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Eine Mitarbeiterin einer Bahnhofsbuchhandlung hält eine Ausgabe des Magazins "Compact". (Quelle: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 14.08.2024 | Franziska Maushake und Markus Woller | Bild: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Im Juli verbot das Bundesinnenministerium das "Compact"-Magazin mit der Begründung, dieses sei ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Die verbreitende Firma klagte dagegen - vorerst mit Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins im Eilverfahren teilweise ausgesetzt. Das teilte das Gericht in Leipzig am Mittwoch mit. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Bis dahin darf das Magazin wieder erscheinen.

Das Bundesinnenministerium hält sein Verbot des Magazins dennoch weiter für begründet. Das Ministerium habe das verfassungsfeindliche und aggressiv-kämpferische Agieren der Compact-Magazin GmbH in der Verbotsverfügung umfassend begründet und durch Beweismaterial der Sicherheitsbehörden belegt, erklärte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin.

Das Ministerium werde seine Rechtsauffassung für das Verbot im Hauptsacheverfahren weiter umfassend darlegen. Dazu würden derzeit auch Beweismittel ausgewertet, die bei Durchsuchungen zur Durchsetzung des Vereinsverbots sichergestellt wurden.

Die Compact-Magazin GmbH wird bereits seit Juli 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin am 16. Juli dieses Jahres verboten. Sie begründete den Schritt damit, dass "Compact" ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Es hetze "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie."

Polizisten hatten vorher in vier Bundesländern Räume des Magazins und Wohnungen der Geschäftsführung durchsucht, unter anderem auch in Falkensee (Havelland) und Werder (Potsdam-Mittelmark). Als Grundlage für das Verbot nutzte das Innenministerium das Vereinsgesetz und verbot die Firmen, die hinter "Compact" stehen.

Gericht: Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots

"Compact" hatte gegen das Verbot eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt entschieden.

Hinsichtlich der Klage prüft das Gericht "summarisch" die Erfolgsaussichten. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Es könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund - sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten - erfülle.

Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar "Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde" erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen "eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das "Compact"-Verbot mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sei [bverwg.de]. Vor einem Verbot eines ganzen Mediums müsse man immer auch mildere Mittel, beispielsweise presserechtliche Maßnahmen oder Veranstaltungsverbote in den Blick nehmen, so das Gericht weiter.

Weitermachen unter Auflagen

Das Gericht begründete, es habe die Interessen des Magazins und der damit verbundenen Rolle der Pressefreiheit gegen das öffentliche Interesse an der Unterbindung verfassungsfeindlicher Aktivitäten abgewogen, mit dem Ergebnis: "Compact" darf vorerst weitermachen, aber unter bestimmten Auflagen - diese wurden zunächst nicht genannt, da der Urteilsbeschluss am Mittwochnachmittag noch nicht öffentlich zur Verfügung stand.

Die Entscheidung des Gerichts betrifft nur die Compact-Magazin GmbH, die sich vor allem um das gedruckte Magazin kümmert, nicht aber andere in der Verbotsverfügung genannte Firmen oder Personen. Deren Eilanträge wurden abgewiesen. Die Entscheidung des Eilverfahrens stellt außerdem keine Vorentscheidung dar, da das Gericht die inhaltliche Bewertung des Verbots offen gelassen hat und nur über den Zeitpunkt des Vollzugs entschied.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 14.08.2024, 19:30 Uhr

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214 Kommentare

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  1. 214.

    "...sie ist aber zweifellos demokratisch und steht auf dem Boden des Grundgesetzes!" Na und? Das tun andere Parteien auch, sonst wären sie verboten. Einzig bei der NPD, heute Dritter Weg, hat das BVerfG das Gegenteil bestätigt und dies ist auch die einzige Institution, die dies darf. Alle anderen Behörden dürfen den Verdacht äußern, mehr aber auch nicht. Auf dem Boden der Demokratie zu stehen ist also der Normalfall und bedeutet trotzdem nicht, dass zukunftsfähige und gesellschaftlich fördernde Politik gemacht wird. Davon hat sich eine SPD schon lange entfernt und ihre ehemalige treue Wählerschaft leider verlassen.

  2. 213.

    Danke für Ihr Kompliment, aber ich versuche nur ehrlich und objektiv zu sein!

  3. 212.

    Zitat:
    Nachfrage bei der taz: Wie steht es um die Beteiligungsverhältnisse des Genossen Scholz? Antwort: Olaf Scholz ist seit 2019 Mitglied der taz Genossenschaft, sein Anteil liege eher am unteren Rand dessen, was eine Mitgliedschaft ermöglicht (laut dem Portal The Pioneer rund 1.000 Euro). "5% der Anteile hält bei der taz Genossenschaft keine einzelne Person." Nach der Satzung wäre dies auch gar nicht zulässig.

    Quelle Abgeordnetenwatch--Bundestagsseite
    "Bundeskanzler Scholz muss Eintrag zu taz-Beteiligung entfernen"

    Würde mir wünschen, unsere Top-Politiker müssten ebenfalls für alles, was sie beaußten Belege/Fakten bringen...

  4. 211.

    Ich persönlich versuche über den Tellerrand zu schauen und da ist dieses Compact-Magazin ersteinmal ein Presseorgan. Und wenn der Staat mit diem Verbot durch die Hintertür durchkommt, was passiert dann in der Zukunft? Was passiert mit unliebsamen Journalisten, Zeitungen, Zeitschriften etc., wenn sie Artikel schreiben/veröffentlichen, welche die amtierende Regierung kritisiert? Die Daseinsberechtigung der Presse besteht auch darin Kritik und Fehlverhalten der Regierung zu formulieren und dem Volk zugänglich zu machen. Demokratie bedeutet für mich, andere Meinungen zuzulassen und mich mit ihnen auseinander zu setzen. Es bedeutet für mich aber nicht, die anders denkend aus einer Machtposition heraus Mundtot zu machen.

  5. 210.

    Die nächsten Umfragen vor der Wahl werden zeigen wie der Souverän auf die Entscheidung reagiert.
    Für die Ampel Parteien sieht es in Sachsen und Thüringen schon jetzt ziemlich düster aus!

  6. 209.

    Die Genossenschaft

    Die taz-Genossenschaft hat derzeit 11.676 Mitglieder, die ein Kapital von mehr als zehn Millionen Euro eingebracht haben. Ein Anteil kostet 500 Euro – zahlbar auf einen Schlag oder in 20 monatlichen Raten von je 25 Euro. Jedes Mitglied hat auf der jährlichen Genossenschaftsversammlung – unabhängig von der Zahl der Anteile – genau eine Stimme.

    Zitat aus der TAZ--23.3.2012--Olaf Scholz: Der Erfinder der TAZ-Genossenschaft

    Zitat Olaf Scholz--"Man muss mit seinem Geld auskommen"--Das sollte er mal seinen "Genossen" in der Ampel sagen.
    Ich meine mal gelesen zu haben, Luisa Neubauer besitzt auch GenossenschaftsANTEILE--(von ihrer Oma bekommen)

    Diese TAZ-Anmteile waren kürzlich Thema--weil er seinen Eintrag beim Bundestag hatte löschen lassen--oder so ähnlich

  7. 208.

    Lars:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 19:40
    Nicht ich, Sie Schlaumeier. Einfach mal nach den Umfrageergebnissen schauen. Ihre Ampel steht am Abgrund, ob Sie das wollen oder nicht!"

    Es ist nicht "meine" Ampel, allenfalls unsere Regierung!

  8. 207.

    Wenn keiner das rechtsextreme Hetzblatt lesen würde, müsste man es auch nicht verbieten. Anscheinend ist der Inhalt so
    interessant und lesenswert, das man für die Hetze auch noch Geld ausgibt, anstatt den Vorwärts, die Parteizeitung der SPD sich zu Gemüte zu führen.

  9. 205.

    Sebastian:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 19:12
    Ah, für demokratisch Parteien? So wie die Partei von Fr. Faeser?"

    Egal, ob man für oder gegen die SPD ist, sie ist aber zweifellos demokratisch und steht auf dem Boden des Grundgesetzes!

    Sebastian:
    "Nein, das denke ich nicht."

    Dann sollten Sie mal Ihr Demokratieverständnis und Ihre Haltung zur FDGO überprüfen!

    Sebastian:
    "Langsam aber sicher haben die Menschen die Schnauze echt voll."

    Ich weiß, dass die AfD von Demokratie und Menschenrechten die Schnauze voll hat, aber es sind nicht DIE Menschen, sondern nur ein kleiner Teil der Deutschen?

    Sebastian:
    "Was hier eingerichtet werden soll, ist ein Staat den wir schon einmal hatten."

    Da verwechseln Sie aber die SPD mit der AfD!

    Sebastian:
    "Aber wählen Sie ruhig demokratisch!"

    Im Gegensatz zu Ihnen werde ich dies tun.

  10. 204.

    Nicht ich, Sie Schlaumeier. Einfach mal nach den Umfrageergebnissen schauen. Ihre Ampel steht am Abgrund, ob Sie das wollen oder nicht!

  11. 203.

    Die 1. Ausgabe nach diesem Urteil gönne ich mir auch ! Ich hoffe, das nicht gleich die ganze Auflage vergriffen ist. Das ist ein historisches Dokument.

  12. 202.

    Keine Regierungsverantwortung ! Schade eigentlich bei so guten Denkansätzen. Die vermisst man anderen sehr häufig.

  13. 201.

    Es ist gut und lobenswert, das Sie so offen eine Selbst-Einschätzung und Selbst-Reflektion in aller Öffentlichkeit abgeben. Für soviel Mut braucht es schon einige Überwindung. Dafür meine Anerkennung !

  14. 200.

    Lars:
    "Jetzt muss die FDP den Rücktritt Faesers durchsetzen. Zur Not unter Androhung der Beendigung der Koalition."

    Warum??? Nur, weil SIE dies so wollen??? Gut, dass Sie keine Regierungsverantwortung haben!

  15. 199.

    "Auch ihr sonstiges Verhalten und politisches Wirken schadet dem friedlichen Zusammenleben."

    Ein rechtsextremes Hetzblatt schadet nicht dem friedlichen Zusammenleben? Eine denkwürdige Auffassung, die sie da haben.

    "Frau Faeser, die früher Artikel für eine Antifazeitung geschrieben hat ist also gesichert linksextrem und hat in ihrem Amt rein gar nichts zu suchen."

    Ich wäre an ihrer Stelle sehr vorsichtig, ihre haltlose Unterstellung ist bereits jetzt eine strafbare Handlung.

  16. 198.

    Berliner:
    "Eines ist klar, die 1. Ausgabe nach diesem Urteil gönne ich mir.
    Wie konnte man nur so dilettantisch an die Sache herangehen."

    Man muss nicht aus Trotz Verfassungsfeind unterstützen!

  17. 197.

    Ihre Bedenken sind nicht von der Hand zuweisen. Irgendwie erinnert das tatsächlich an die erprobten Methoden von 33, nur subtiler und nicht so brachial und mit einem demokratischen Mäntelchen verhüllt. Aber man weiß, es funktioniert und warum soll man altbewährtes nicht kopieren. Der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel. Hingegen bei der politischen Konkurrenz ist das natürlich hochgradig verwerflich.

  18. 196.

    Viele zeigen mit ihren Kommentaren, daß sie das Elsässer-Blatt, verteidigen. Das können, dürfen Sie alles tun. Sie dürfen das Blatt, welches vom erwiesenen Hetzer Elsässer, zur Finanzierung der rechten Szene ins Leben gerufen wurde auch gern in Ihren Lesezirkeln gemeinsam ,,studieren'' um sich fortzubilden, dürfen sich aber nicht in unflätiger und herabwürdigeren Art+Weise über Menschen auslassen. Über Ihren Geisteszustand äußere ich mich ja auch nicht!

  19. 195.

    Lars:
    "Antwort auf [Großkalibrig] vom 14.08.2024 um 18:42
    Danken? Für was? Das Sie die Meinungsfreiheit mit Füßen getreten hat?"

    Was ist denn das für ein Unsinn?!?
    Hier wurde keine Meinungsfreiheit "mit Füßen getreten"!
    Auch Meinungsfreiheit hat Grenzen. Und nach dem BVerwG bewegt sich Compact an dieser Grenze. Die Entscheidung, ob es diese Grenze überschriftten hat, ist noch offen! Es ist keinesfalls offensichtlich rechtmäßig oder rechtswidrig, hat das BVerwG festgestellt!

    Lars:
    "Wer hier unseren Rechtsstaat und die Demokratie abschaffen will, darüber sollten die Menschen wirklich mal nachdenken!"

    ... und nicht mehr die AfD wählen!

    Denn:
    "Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin zu 1 mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt." (BVerwG zur Compact-Herausgeberin)

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