Rechtsextremes Magazin - Bundesverwaltungsgericht hebt "Compact"-Verbot vorläufig auf

Mi 14.08.24 | 17:42 Uhr
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Eine Mitarbeiterin einer Bahnhofsbuchhandlung hält eine Ausgabe des Magazins "Compact". (Quelle: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 14.08.2024 | Franziska Maushake und Markus Woller | Bild: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Im Juli verbot das Bundesinnenministerium das "Compact"-Magazin mit der Begründung, dieses sei ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Die verbreitende Firma klagte dagegen - vorerst mit Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins im Eilverfahren teilweise ausgesetzt. Das teilte das Gericht in Leipzig am Mittwoch mit. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Bis dahin darf das Magazin wieder erscheinen.

Das Bundesinnenministerium hält sein Verbot des Magazins dennoch weiter für begründet. Das Ministerium habe das verfassungsfeindliche und aggressiv-kämpferische Agieren der Compact-Magazin GmbH in der Verbotsverfügung umfassend begründet und durch Beweismaterial der Sicherheitsbehörden belegt, erklärte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin.

Das Ministerium werde seine Rechtsauffassung für das Verbot im Hauptsacheverfahren weiter umfassend darlegen. Dazu würden derzeit auch Beweismittel ausgewertet, die bei Durchsuchungen zur Durchsetzung des Vereinsverbots sichergestellt wurden.

Die Compact-Magazin GmbH wird bereits seit Juli 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin am 16. Juli dieses Jahres verboten. Sie begründete den Schritt damit, dass "Compact" ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Es hetze "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie."

Polizisten hatten vorher in vier Bundesländern Räume des Magazins und Wohnungen der Geschäftsführung durchsucht, unter anderem auch in Falkensee (Havelland) und Werder (Potsdam-Mittelmark). Als Grundlage für das Verbot nutzte das Innenministerium das Vereinsgesetz und verbot die Firmen, die hinter "Compact" stehen.

Gericht: Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots

"Compact" hatte gegen das Verbot eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt entschieden.

Hinsichtlich der Klage prüft das Gericht "summarisch" die Erfolgsaussichten. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Es könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund - sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten - erfülle.

Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar "Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde" erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen "eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das "Compact"-Verbot mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sei [bverwg.de]. Vor einem Verbot eines ganzen Mediums müsse man immer auch mildere Mittel, beispielsweise presserechtliche Maßnahmen oder Veranstaltungsverbote in den Blick nehmen, so das Gericht weiter.

Weitermachen unter Auflagen

Das Gericht begründete, es habe die Interessen des Magazins und der damit verbundenen Rolle der Pressefreiheit gegen das öffentliche Interesse an der Unterbindung verfassungsfeindlicher Aktivitäten abgewogen, mit dem Ergebnis: "Compact" darf vorerst weitermachen, aber unter bestimmten Auflagen - diese wurden zunächst nicht genannt, da der Urteilsbeschluss am Mittwochnachmittag noch nicht öffentlich zur Verfügung stand.

Die Entscheidung des Gerichts betrifft nur die Compact-Magazin GmbH, die sich vor allem um das gedruckte Magazin kümmert, nicht aber andere in der Verbotsverfügung genannte Firmen oder Personen. Deren Eilanträge wurden abgewiesen. Die Entscheidung des Eilverfahrens stellt außerdem keine Vorentscheidung dar, da das Gericht die inhaltliche Bewertung des Verbots offen gelassen hat und nur über den Zeitpunkt des Vollzugs entschied.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 14.08.2024, 19:30 Uhr

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214 Kommentare

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  1. 214.

    "...sie ist aber zweifellos demokratisch und steht auf dem Boden des Grundgesetzes!" Na und? Das tun andere Parteien auch, sonst wären sie verboten. Einzig bei der NPD, heute Dritter Weg, hat das BVerfG das Gegenteil bestätigt und dies ist auch die einzige Institution, die dies darf. Alle anderen Behörden dürfen den Verdacht äußern, mehr aber auch nicht. Auf dem Boden der Demokratie zu stehen ist also der Normalfall und bedeutet trotzdem nicht, dass zukunftsfähige und gesellschaftlich fördernde Politik gemacht wird. Davon hat sich eine SPD schon lange entfernt und ihre ehemalige treue Wählerschaft leider verlassen.

  2. 213.

    Danke für Ihr Kompliment, aber ich versuche nur ehrlich und objektiv zu sein!

  3. 212.

    Zitat:
    Nachfrage bei der taz: Wie steht es um die Beteiligungsverhältnisse des Genossen Scholz? Antwort: Olaf Scholz ist seit 2019 Mitglied der taz Genossenschaft, sein Anteil liege eher am unteren Rand dessen, was eine Mitgliedschaft ermöglicht (laut dem Portal The Pioneer rund 1.000 Euro). "5% der Anteile hält bei der taz Genossenschaft keine einzelne Person." Nach der Satzung wäre dies auch gar nicht zulässig.

    Quelle Abgeordnetenwatch--Bundestagsseite
    "Bundeskanzler Scholz muss Eintrag zu taz-Beteiligung entfernen"

    Würde mir wünschen, unsere Top-Politiker müssten ebenfalls für alles, was sie beaußten Belege/Fakten bringen...

  4. 211.

    Ich persönlich versuche über den Tellerrand zu schauen und da ist dieses Compact-Magazin ersteinmal ein Presseorgan. Und wenn der Staat mit diem Verbot durch die Hintertür durchkommt, was passiert dann in der Zukunft? Was passiert mit unliebsamen Journalisten, Zeitungen, Zeitschriften etc., wenn sie Artikel schreiben/veröffentlichen, welche die amtierende Regierung kritisiert? Die Daseinsberechtigung der Presse besteht auch darin Kritik und Fehlverhalten der Regierung zu formulieren und dem Volk zugänglich zu machen. Demokratie bedeutet für mich, andere Meinungen zuzulassen und mich mit ihnen auseinander zu setzen. Es bedeutet für mich aber nicht, die anders denkend aus einer Machtposition heraus Mundtot zu machen.

  5. 210.

    Die nächsten Umfragen vor der Wahl werden zeigen wie der Souverän auf die Entscheidung reagiert.
    Für die Ampel Parteien sieht es in Sachsen und Thüringen schon jetzt ziemlich düster aus!

  6. 209.

    Die Genossenschaft

    Die taz-Genossenschaft hat derzeit 11.676 Mitglieder, die ein Kapital von mehr als zehn Millionen Euro eingebracht haben. Ein Anteil kostet 500 Euro – zahlbar auf einen Schlag oder in 20 monatlichen Raten von je 25 Euro. Jedes Mitglied hat auf der jährlichen Genossenschaftsversammlung – unabhängig von der Zahl der Anteile – genau eine Stimme.

    Zitat aus der TAZ--23.3.2012--Olaf Scholz: Der Erfinder der TAZ-Genossenschaft

    Zitat Olaf Scholz--"Man muss mit seinem Geld auskommen"--Das sollte er mal seinen "Genossen" in der Ampel sagen.
    Ich meine mal gelesen zu haben, Luisa Neubauer besitzt auch GenossenschaftsANTEILE--(von ihrer Oma bekommen)

    Diese TAZ-Anmteile waren kürzlich Thema--weil er seinen Eintrag beim Bundestag hatte löschen lassen--oder so ähnlich

  7. 208.

    Lars:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 19:40
    Nicht ich, Sie Schlaumeier. Einfach mal nach den Umfrageergebnissen schauen. Ihre Ampel steht am Abgrund, ob Sie das wollen oder nicht!"

    Es ist nicht "meine" Ampel, allenfalls unsere Regierung!

  8. 207.

    Wenn keiner das rechtsextreme Hetzblatt lesen würde, müsste man es auch nicht verbieten. Anscheinend ist der Inhalt so
    interessant und lesenswert, das man für die Hetze auch noch Geld ausgibt, anstatt den Vorwärts, die Parteizeitung der SPD sich zu Gemüte zu führen.

  9. 205.

    Sebastian:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 19:12
    Ah, für demokratisch Parteien? So wie die Partei von Fr. Faeser?"

    Egal, ob man für oder gegen die SPD ist, sie ist aber zweifellos demokratisch und steht auf dem Boden des Grundgesetzes!

    Sebastian:
    "Nein, das denke ich nicht."

    Dann sollten Sie mal Ihr Demokratieverständnis und Ihre Haltung zur FDGO überprüfen!

    Sebastian:
    "Langsam aber sicher haben die Menschen die Schnauze echt voll."

    Ich weiß, dass die AfD von Demokratie und Menschenrechten die Schnauze voll hat, aber es sind nicht DIE Menschen, sondern nur ein kleiner Teil der Deutschen?

    Sebastian:
    "Was hier eingerichtet werden soll, ist ein Staat den wir schon einmal hatten."

    Da verwechseln Sie aber die SPD mit der AfD!

    Sebastian:
    "Aber wählen Sie ruhig demokratisch!"

    Im Gegensatz zu Ihnen werde ich dies tun.

  10. 204.

    Nicht ich, Sie Schlaumeier. Einfach mal nach den Umfrageergebnissen schauen. Ihre Ampel steht am Abgrund, ob Sie das wollen oder nicht!

  11. 203.

    Die 1. Ausgabe nach diesem Urteil gönne ich mir auch ! Ich hoffe, das nicht gleich die ganze Auflage vergriffen ist. Das ist ein historisches Dokument.

  12. 202.

    Keine Regierungsverantwortung ! Schade eigentlich bei so guten Denkansätzen. Die vermisst man anderen sehr häufig.

  13. 201.

    Es ist gut und lobenswert, das Sie so offen eine Selbst-Einschätzung und Selbst-Reflektion in aller Öffentlichkeit abgeben. Für soviel Mut braucht es schon einige Überwindung. Dafür meine Anerkennung !

  14. 200.

    Lars:
    "Jetzt muss die FDP den Rücktritt Faesers durchsetzen. Zur Not unter Androhung der Beendigung der Koalition."

    Warum??? Nur, weil SIE dies so wollen??? Gut, dass Sie keine Regierungsverantwortung haben!

  15. 199.

    "Auch ihr sonstiges Verhalten und politisches Wirken schadet dem friedlichen Zusammenleben."

    Ein rechtsextremes Hetzblatt schadet nicht dem friedlichen Zusammenleben? Eine denkwürdige Auffassung, die sie da haben.

    "Frau Faeser, die früher Artikel für eine Antifazeitung geschrieben hat ist also gesichert linksextrem und hat in ihrem Amt rein gar nichts zu suchen."

    Ich wäre an ihrer Stelle sehr vorsichtig, ihre haltlose Unterstellung ist bereits jetzt eine strafbare Handlung.

  16. 198.

    Berliner:
    "Eines ist klar, die 1. Ausgabe nach diesem Urteil gönne ich mir.
    Wie konnte man nur so dilettantisch an die Sache herangehen."

    Man muss nicht aus Trotz Verfassungsfeind unterstützen!

  17. 197.

    Ihre Bedenken sind nicht von der Hand zuweisen. Irgendwie erinnert das tatsächlich an die erprobten Methoden von 33, nur subtiler und nicht so brachial und mit einem demokratischen Mäntelchen verhüllt. Aber man weiß, es funktioniert und warum soll man altbewährtes nicht kopieren. Der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel. Hingegen bei der politischen Konkurrenz ist das natürlich hochgradig verwerflich.

  18. 196.

    Viele zeigen mit ihren Kommentaren, daß sie das Elsässer-Blatt, verteidigen. Das können, dürfen Sie alles tun. Sie dürfen das Blatt, welches vom erwiesenen Hetzer Elsässer, zur Finanzierung der rechten Szene ins Leben gerufen wurde auch gern in Ihren Lesezirkeln gemeinsam ,,studieren'' um sich fortzubilden, dürfen sich aber nicht in unflätiger und herabwürdigeren Art+Weise über Menschen auslassen. Über Ihren Geisteszustand äußere ich mich ja auch nicht!

  19. 195.

    Lars:
    "Antwort auf [Großkalibrig] vom 14.08.2024 um 18:42
    Danken? Für was? Das Sie die Meinungsfreiheit mit Füßen getreten hat?"

    Was ist denn das für ein Unsinn?!?
    Hier wurde keine Meinungsfreiheit "mit Füßen getreten"!
    Auch Meinungsfreiheit hat Grenzen. Und nach dem BVerwG bewegt sich Compact an dieser Grenze. Die Entscheidung, ob es diese Grenze überschriftten hat, ist noch offen! Es ist keinesfalls offensichtlich rechtmäßig oder rechtswidrig, hat das BVerwG festgestellt!

    Lars:
    "Wer hier unseren Rechtsstaat und die Demokratie abschaffen will, darüber sollten die Menschen wirklich mal nachdenken!"

    ... und nicht mehr die AfD wählen!

    Denn:
    "Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin zu 1 mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt." (BVerwG zur Compact-Herausgeberin)

  20. 194.

    "Frau Faeser ist ausgebildete Rechtsanwältin und hätte wissen müssen, dass sie gegen die Verfassung verstößt. Denn das ist mehr als offenkundig."
    Wieso ? Woher wissen Sie das ? Jetzt sind Sie auch noch Rechtsanwalt. Ganz schön dicke Lippe ....

  21. 193.

    unbezahlbar:
    "Herr Scholz besitzt übrigens Anteile an der TAZ."

    Das ist falsch!

    Die taz gehört der "TAZ Verlags- und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung Berlin", bei der Herr Scholz kein Gesellschafter ist!

    Herausgeberin ist die "Taz, die Tageszeitung Verlagsgenossenschaft eG", an der man keine Anteile haben, sondern in der man nur Mitglied sein kann - als einer von über 22.000 Mitgliedern!

  22. 192.

    Ah, für demokratisch Parteien? So wie die Partei von Fr. Faeser? Nein, das denke ich nicht. Langsam aber sicher haben die Menschen die Schnauze echt voll. Was hier eingerichtet werden soll, ist ein Staat den wir schon einmal hatten. Aber wählen Sie ruhig demokratisch!

  23. 191.

    "Wer weiß denn heute, was aus dem chinesischen Spion bei Krah geworden ist (zuvor bei SPD und VS gearbeitet unterlassene Info an Krah)oder hat je einer die Tonaufnahmen bezüglich der russischen Bestechungsgelder gehört, was aus dem Geheimtreffen geworden ist?"

    Stellen sie sich absichtlich unwissend oder arbeiten sie für RT oder AfD? Wobei da die Übergänge bekanntlich fließend sind.

  24. 190.

    Ich lese aus Ihren Zeilen schon eine gewisse Verzweiflung, weil der Schuss erstmal nach hinten losgegangen ist. Es war ja eigentlich schon mit Ansage. Dann auch noch der Trick mit dem Verein. Auch das Schönreden hilft da nicht weiter. Die überwiegenden Meinungen sind nicht gerade Pro-Faeser und dem Verbot! Selbst die linke TAZ ist strikt gegen ein Verbot. Das will ja schon was heißen, wenn die eigene Klientel dagegen ist.

  25. 189.

    Tschako:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 18:29
    Was hat der Deutscher Skatverband nun mit den grünen Polizisten und deren Gesinnung zu tun ?"

    Entgegen der Behauptung desjenigen, dem ich da geantwortet habe, spiegelt der Deutsche Skatverband genausowenig die Gesinnung aller Deutschen wieder, wie die PolizeiGrün die Gesinnung aller Polizisten wiederspiegelt.

  26. 188.

    Jetzt muss die FDP den Rücktritt Faesers durchsetzen. Zur Not unter Androhung der Beendigung der Koalition. Sonst werden sie die Bundestagswahl nicht überleben!

  27. 187.

    Interessant. Und sie meinen ernsthaft wir sollten uns als gute Demokraten beispielsweise im Straßenverkehr ersteinmal über die „richtige“ Höchstgeschwindigkeit, über die Gültigkeit von Ampeln und Stoppschildern verständigen und im Zweifel nicht die StVO heranziehen?
    Oder denken sie ernsthaft, man hätte Hitler und sein Wurstblatt „Der Stürmer“ 1933 einfach im Reichstag wegquatschen können?

  28. 186.

    Tommy:
    "Wie auch die Einstufungen ihrer politischen Gegner "IHRES" weisungsgebundenen Verfassungsschutzes, auch kurz vor den Wahlen."

    Das haben aber unabhängige Berichte bestätigt. Außerdem war das nicht "ihr" Bundesverfassunsgschutz, sondern die Landesverfassungsschutzbehörden, die nicht unter der Kompetenz von Frau Faeser liegen!

    Tommy:
    "Dafür aber für paar Wochen/Monate Presse, Kritik und Aufklärung Mundtot gemacht und vielleicht paar % der unentschlossenen ergattert."

    Compact ist nicht DIE Presse, und sachliche Kritik und Aufklärung sehen anders aus als Compact!

  29. 185.

    Hallo Eric N.,
    das ist nichts "umdeklariert" worden, sondern es ist § 17 des Vereinsgesetz angewandt worden. Wissen Sie was ganz düstere Zeiten, von denen Sie schreiben, sind? Das ewige Erfinden von Vorwürfen, die sich bei genauerer Betrachtung als rechtsradikale Propaganda herausstellen.

  30. 184.

    Eines ist klar, die 1. Ausgabe nach diesem Urteil gönne ich mir.
    Wie konnte man nur so dilettantisch an die Sache herangehen.

  31. 183.

    Sebastian:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 17:41
    Sie mit Ihrer demokratischen Mehrheit, die Landtagswahlen werden einen kleiner Vorgeschmack geben was im nächsten Jahr passiert. Eins ist aber sicher, Rot/Grün wird es nicht mehr geben!"

    Rot/GRün haben wir aber auch schon jetzt nicht! Und die überwältigende Mehrheit wird sich bei der Wahl gegen die AfD und für demokratische Parteien entscheiden.

  32. 182.

    Der Mut wird aber nicht belohnt werden. besonders dann wenn Dilettantismus Regie führt. Da wird die Demokratie ad absurdum geführt und massiv geschädigt. Die AfD wird das Ganze sicherlich mehr als nur freuen. Kostenlose Wahlwerbung von berufener Stelle. Besser geht's doch wirklich nicht mehr, oder ?

  33. 181.

    Der Mut wird aber nicht belohnt werden. besonders dann wenn Dilettantismus Regie führt. Da wird die Demokratie ad absurdum geführt und massiv geschädigt. Die AfD wird das Ganze sicherlich mehr als nur freuen. Kostenlose Wahlwerbung von berufener Stelle. Besser geht's doch wirklich nicht mehr, oder ?

  34. 180.

    Bis dieses Verfahren durch ist, wird es Fr. Faeser in diesem Amt nicht mehr geben.

  35. 179.

    Eric N.:
    "Nicht nur die Verhältnismäßigkeit sondern auch der Weg ist nicht Rechtsstaatlich."

    Das sieht das BVerwG ganz anders:
    "Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin zu 1. Alles spricht auch dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist. In materieller Hinsicht gibt es keine Zweifel daran, dass es sich bei der Antragstellerin zu 1 um einen Verein i.S.d. § 2 Abs. 1 VereinsG handelt, der sich die Aktivitäten der Antragstellerin zu 2 als seiner Teilorganisation zurechnen lassen muss."

    Eric N.:
    "Frau Faeser muss zurücktreten, sie ist unhaltbar und selbst eine Gefahr für for FDG."

    Warum? Denn "Alles spricht auch dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist." (BVerwG)!

  36. 178.

    Danken? Für was? Das Sie die Meinungsfreiheit mit Füßen getreten hat? Wer hier unseren Rechtsstaat und die Demokratie abschaffen will, darüber sollten die Menschen wirklich mal nachdenken!

  37. 177.

    Steffen:
    "Antwort auf [Karl-Heinz] vom 14.08.2024 um 17:59
    "Warum wurde denn noch nicht direkt das Magazin, sondern der Verein, der dahinter steht, verboten?" Ja, das wäre der korrekte Weg gewesen. Man sah aber offenbar keine Erfolgsaussichten und wollte das Problem daher auf Umwegen lösen. Faeser hat ja selbst zugeben müssen, den Weg gewählt zu haben, weil Vereinsverbote leichter als Presseverbote sind. Presseverbote gehen nur über die Justiz oder bei unmittelbarer Gefahr im Verzug."

    Das BVerwG dazu: "Alles spricht auch dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist."

  38. 176.

    Der Rücktritt ist erst dann ein Thema, wen das Hauptverfahren Frau Faeser VerfSsjngsbruch attestiert.

    Soweit ist es aber noch nicht...


  39. 175.

    Mir stellt sich die Frage, ob das nicht schon alles Kurzschluss-Handlungen sind ? Ob nun Haldenwang mit seinen entlarvenden Äußerungen, das geheime Treffen in Potsdam, der chinesische Spion, das Rascheln beim Geldzählen und jetzt dieses Verbot zeugt doch von einer gewissen Panik-und Untergangsstimmung. Komischer Weise immer passend vor Wahlen und immer alles rein zufällig. Ich möchte nicht in der Haut von Faeser oder Scholz stecken. Gerade wenn so ein Wahl-Debakel ins Haus steht und dann noch solche Leichen im Keller....Was wird wohl in den Geschichtsbüchern über diese Zeit stehen ?

  40. 174.

    Großkalibrig:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 17:36
    Also wenn ein Gericht bei so einer wichtigen Entscheidung des Verbotes eines Presseorganes schon zweifelt, dann kann es ja mit dem Fachwissen und der Expertise der Innenministerin und ihre Berater nicht so weit her sein."

    Falsch! Zweifeln heißt, es steht (noch) nicht fest, es gibt gute Gründe dafür und gute Gründe dagegen! BVerwG: "Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Verbotsverfügung erweisen sich die Erfolgsaussichten der Klage der Antragstellerin zu 1 als offen." Es ist also in der Hauptsache alles noch offen!!!

    Großkalibrig:
    "Bei dieser Art von Verboten darf es absolut kein Vertuen geben. Es ist und bleibt schlechtes juristisches Handwerk."

    Aber es ist doch alles noch offen!

    Großkalibrig:
    "Wahrscheinlich hat die anstehende Wahlschlappe der SPD in den 3 Landtagen eine gewichtige Rolle gespielt."

    Pure unbelegte, faktenfreie Spekulation!

  41. 173.

    Mir stellt sich die Frage, ob das nicht schon alles Kurzschluss-Handlungen sind ? Ob nun Haldenwang mit seinen entlarvenden Äußerungen, das geheime Treffen in Potsdam, der chinesische Spion, das Rascheln beim Geldzählen und jetzt dieses Verbot zeugt doch von einer gewissen Panik-und Untergangsstimmung. Komischer Weise immer passend vor Wahlen und immer alles rein zufällig. Ich möchte nicht in der Haut von Faeser oder Scholz stecken. Gerade wenn so ein Wahl-Debakel ins Haus steht und dann noch solche Leichen im Keller....Was wird wohl in den Geschichtsbüchern über diese Zeit stehen ?

  42. 172.

    Leider war das kostenlose Werbung für dieses unsägliche Magazin. Würde mich wundern, wenn sich die Auflage nunmehr nicht erhöht.

    Es zeigt sich: Aktionismus ist ein schlechter Ratgeber. Es fehlt eine stichhaltige Strategie gegen Rechts!

  43. 171.

    Wenn also den professionellen Politikern außer verbieten, jede weitere Idee der Auseinandersetzung mit "ungeliebten" Menschen anderer politischer Einstellung, abhanden gekommen ist, so stellen unsere Gerichte, den zwar ungewollten, Ausgleich wieder her. Nu schau an - vorerst.

    Wenn man als Demokrat nicht in der Lage ist, die Auseinandersetzung zu debattieren ist es ratsam einfach auf zu hören um den Platz für jene frei zu machen, die es wenigstens versuchen. Es ist also Zeit für Frau Faeser.

    Die Hessen können so froh sein.

  44. 170.

    Felix:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 17:41
    Die Ampel hat alle zusammen unter 30%. Meinen Sie wirklich allen Ernstes, dass die die nächsten Bundestagswahlen überstehen? Von den Landtagswahlen ganz zu schweigen. ich lade Sie gerne mal in die Realität ein."

    Wo habe ich das Gegenteil behauptet?

    P.S.
    Die AfD hat bundesweit noch weniger Zustimmung als die Regierung!

  45. 168.

    Es sind hier immer die gleichen Protagonisten die sich über eine vermeintliche Schlappe der Demokratie freuen.

  46. 167.

    Steffen:
    "Der rechtsstaatliche Weg wäre ein Verbot über die Justiz gewesen, statt das Vereinsrecht für einen Verlag zu verbiegen. Ein Verlag ist normalerweise kein(e) Verein(igung), dafür fehlen regelmäßig die bestimmenden Voraussetzungen."

    Das sieht das BVerwG aber ganz anders:
    "Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin zu 1. Alles spricht auch dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist. In materieller Hinsicht gibt es keine Zweifel daran, dass es sich bei der Antragstellerin zu 1 um einen Verein i.S.d. § 2 Abs. 1 VereinsG handelt, der sich die Aktivitäten der Antragstellerin zu 2 als seiner Teilorganisation zurechnen lassen muss." (Originalzitat aus der BVerwG-Pressemitteilung)

  47. 166.

    Mir stellt sich die Frage, ob das nicht schon alles Kurzschluss-Handlungen sind ? Ob nun Haldenwang mit seinen entlarvenden Äußerungen, das geheime Treffen in Potsdam, der chinesische Spion, das Rascheln beim Geldzählen und jetzt dieses Verbot zeugt doch von einer gewissen Panik-und Untergangsstimmung. Komischer Weise immer passend vor Wahlen und immer alles rein zufällig. Ich möchte nicht in der Haut von Faeser oder Scholz stecken. Gerade wenn so ein Wahl-Debakel ins Haus steht und dann noch solche Leichen im Keller....Was wird wohl in den Geschichtsbüchern über diese Zeit stehen ?

  48. 165.

    Steffen:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 16:24
    Sie überschätzen Ihre juristischen Fähigkeiten ja sehr gerne einmal. Hier ist es leider auch wieder so."

    Dieses Kompliment gebe ich gern an Sie zurück.

    Steffen:
    "Wenn das Gericht davon ausgeht, dass das Verbot nicht zulässig war, dann war es logischerweise mit nicht rechtsstaatlichen Mitteln herbeigeführt."

    Es geht hier aber gerade nicht um die Zulässigkeit, sondern um die Begründetheit! Das Verbot war unzweifelhaft zulässig. (Zuständigkeit, For, Frist gewahrt.) Die Frage ist einzig, ob es auch begründet ist!

    Steffen:
    "Zwar liegt die Hauptentscheidung noch nicht vor, aber nach Ansicht aller seriösen Rechtswissenschaftler kann das Urteil nicht anders ausfallen."

    Haben Sie wirklich ALLE seriösen Rechtswissenschaftler gefragt?

  49. 164.

    Herr Scholz hätte wissen müssen, was er sich , uns allen und seiner Ampel mit Frau Faeser zumutet.

    Vielleicht hatte er gehofft, seine Medien werden den Ball flach halten.

    Herr Scholz besitzt übrigens Anteile an der TAZ.

  50. 163.

    Na Sie holen ja ziemlich weit aus, auch bissl unlogisch.
    Grundsätzlich ist aber auch so, dass selbst schlechte Werbung für den Anbieter gute Werbung ist. Frau Faeser hat sich das schon gut überlegt, ob Sie die Zeitschrift Compact in aller Munde hebt mit dieser Aktion. Und ich denke, sie hat auch mit einer Gegenreaktion gerechnet und das ihre Aktion in Teilen erstmal angezweifelt wird. Endletztlich warten viele wie auch ich auf das entgültige Ergebnis, wie weit Meinungsfreiheit nach unserem Grundgesetz gehen darf. Selbst das Grundgesetz schränkt Meinungsfreiheit nämlich ein, wenn auch mit sehr engen wenigen Punkten. Wobei es in diesem Fall ja konkret nicht um die Zeitschrift an sich geht, sondern um den Verlag und dessen Aktivitäten.

  51. 162.

    Da es rechtes, linkes und grünes extremes Gedankengut gibt, ist es nicht viel leichter eine Politik statt Verbote zu machen, die die Menschen überzeugt? Mit etwas Anstrengung?

  52. 161.

    Philip:
    "Denn das GG schützt den Bürger vor Übergriffen des Staates. Sie vergessen auch, dass selbst alle anderen Richter letztendlich von der Politik bestimmt werden. Denn die Gremien können selbst nur die Wählen die zuvor von der Politik vorgeschlagen wurden.
    An welcher Stelle soll ich da jetzt Vertrauen zu Gerichten haben? Staatsanwälte weisungsgebunden... geschenkt."

    Sie haben offenbar mehr Vertrauen zu Richtern, die von nicht demokratisch gewählten Diktatoren eingesetzt werden!

  53. 160.

    Zumindest, hatte Sie den Mut dieses Naziblatt einzustampfen, Dfür sollten wir Ihr schon danken. Und jetzt gehts eben weiter!

  54. 159.

    Philip:
    "Antwort auf [toberg] vom 14.08.2024 um 17:42
    Sie vergessen dass laut einer Anfrage der AfD die Bundesregierung zugeben musst, ..."

    Aber das war doch auch nie ein Geheimnis! Deshalbwar dies auch keine "Zugeben-Müssen", sondern eine Antwort auf eine Frage.

    Philip:
    "Sie vergessen dass die Verfassungsrichter auch der Länder vom Parlament ausgesucht werden."

    Wer denn sonst, wenn nicht die demokratisch gewählten Abgeordneten?

    Philip:
    "Also jenen, wie Frau Faeser, die regelmäßig die Angeklagten vor diesen Gerichten sind."

    Wie oft war sie schon "regelmäßig" angeklagt???

  55. 157.

    >"Eins ist aber sicher, Rot/Grün wird es nicht mehr geben!"
    Das sehe ich auch so, zumindest für Flächenbundesländer. Es wird nur eben alles komplizierter mit Koalitionen und Mehrheitsfindungen. Ich prophezeie mal italienische Parlamentsverhältnisse.

  56. 155.

    Was hat der Deutscher Skatverband nun mit den grünen Polizisten und deren Gesinnung zu tun ?

  57. 153.

    Es ging, so würde ich vermuten, nur um ein Zeichen so kurz vor den Whlen in Ostdeutschland. Negative Schlagzeilen für die politische Konkurrenz und Mundtot machen. Wie auch die Einstufungen ihrer politischen Gegner "IHRES" weisungsgebundenen Verfassungsschutzes, auch kurz vor den Wahlen. Dass sie sowieso bald nicht mehr im Amt sein wird, das wird ihr selber klar sein bei den Umfragewerten und dem Unmut der Bevölkerung wenn sie öffentlich irgendwo auftreten.
    Sie trägt also gar kein Risiko. Wenn sie verliert zahlt der Staat. Und weg ist sie sowieso. Dafür aber für paar Wochen/Monate Presse, Kritik und Aufklärung Mundtot gemacht und vielleicht paar % der unentschlossenen ergattert.
    Wer weiß denn heute, was aus dem chinesischen Spion bei Krah geworden ist (zuvor bei SPD und VS gearbeitet unterlassene Info an Krah)oder hat je einer die Tonaufnahmen bezüglich der russischen Bestechungsgelder gehört, was aus dem Geheimtreffen geworden ist?

  58. 152.

    Ein erschreckendes Szenario, aber durchaus realistisch angesichts des stümperhaften Vorgehens des Verbotes. Da wird immer soviel über 1933 gejammert, darf sich nicht wiederholen usw. während hier solche Aktionen über die Bühne gehen.
    Die hochgejazzte Wannseekonferenz 2.0 hat da auch schon einen kleinen Vorgeschmack gegeben, wo jetzt nochmal einer knackig draufgesetzt wurde.

  59. 151.

    Tschako:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 17:32
    Der Verein spiegelt die vorherrschende Gesinnung und Interessenlage wieder, sonst bedürfte es ja keines Vereines. Man stelle sich mal einen Verein PolizeiBlau vor."

    Und der Deutscher Skatverband e.V. "spiegelt die vorherrschende Gesinnung und Interessenlage wieder, sonst bedürfte es ja keines Vereines"?

    Der Verein spiegelt nur die Gesinnung und Interessenlage der Mitglieder wieder, und das ist eine kleine Minderheit der Polizisten!

  60. 150.

    Natürlich auch Schlappe für Faesers Inlandsgeheimdienstchefs Haldenwang, der das Presseverbot in Szene setzte.

  61. 149.

    Sie mit Ihrer demokratischen Mehrheit, die Landtagswahlen werden einen kleiner Vorgeschmack geben was im nächsten Jahr passiert. Eins ist aber sicher, Rot/Grün wird es nicht mehr geben!

  62. 148.

    >"Ein guter Tag für die Meinungsfreiheit."
    Für die Meinungsfreiheit ist jeder Tag ein guter Tag! Meinungsfreiheit hört da auf, wo Aufrufe zum Handeln gegen unser Grundgesetz anfängt. Wo in diesem Fall von Compact die Grenze ist, wird in einem rechtsstaatlichen Verfahren noch geklärt. Alles auf der Grundlage unseres Grundgesetzes.

  63. 147.

    Nicht nur die Verhältnismäßigkeit sondern auch der Weg ist nicht Rechtsstaatlich. Man kann quasi alles was mehr als 2 Personen betrifft willkürlich als Verein umdeklarieren und dann einfach verbieten. Sorry, aber auch den rbb, Focus, Stern, die Bild oder den Bäcker um die Ecke... Da müssen sich nur die Politischen Verhältnisse ändern und man erfindet einfach irgendwelche Vorwürfe oder legt irgendetwas aus wie man gerne möchte. Ganz düstere Zeiten.
    Frau Faeser muss zurücktreten, sie ist unhaltbar und selbst eine Gefahr für for FDG.

  64. 146.

    "Warum wurde denn noch nicht direkt das Magazin, sondern der Verein, der dahinter steht, verboten?" Ja, das wäre der korrekte Weg gewesen. Man sah aber offenbar keine Erfolgsaussichten und wollte das Problem daher auf Umwegen lösen. Faeser hat ja selbst zugeben müssen, den Weg gewählt zu haben, weil Vereinsverbote leichter als Presseverbote sind. Presseverbote gehen nur über die Justiz oder bei unmittelbarer Gefahr im Verzug.

  65. 145.

    ich habe nicht geschrieben, dass Frau Faeser nichts mit Linksextremismus zu tun hat, nur das Thema ihres Artikel von ihr eben nicht. Das wollte ich unterschieden wissen.
    Ich weiß natürlich (auch...)nicht, ob Frau Faeser damals nur eine blöde Entscheidung getroffen hat oder linksextremistisch ist. Für letzteres fallen mir keine weiteren Gelegenheiten ein, für ersteres schon,..:-)

  66. 144.

    Also wenn ein Gericht bei so einer wichtigen Entscheidung des Verbotes eines Presseorganes schon zweifelt, dann kann es ja mit dem Fachwissen und der Expertise der Innenministerin und ihre Berater nicht so weit her sein. Bei dieser Art von Verboten darf es absolut kein Vertuen geben. Es ist und bleibt schlechtes juristisches Handwerk. Wahrscheinlich hat die anstehende Wahlschlappe der SPD in den 3 Landtagen eine gewichtige Rolle gespielt.

  67. 143.

    Die Ampel hat alle zusammen unter 30%. Meinen Sie wirklich allen Ernstes, dass die die nächsten Bundestagswahlen überstehen? Von den Landtagswahlen ganz zu schweigen. ich lade Sie gerne mal in die Realität ein.

  68. 142.

    Sie überschätzen Ihre juristischen Fähigkeiten ja sehr gerne einmal. Hier ist es leider auch wieder so.
    Wenn das Gericht davon ausgeht, dass das Verbot nicht zulässig war, dann war es logischerweise mit nicht rechtsstaatlichen Mitteln herbeigeführt. Zwar liegt die Hauptentscheidung noch nicht vor, aber nach Ansicht aller seriösen Rechtswissenschaftler kann das Urteil nicht anders ausfallen. Der rechtsstaatliche Weg wäre ein Verbot über die Justiz gewesen, statt das Vereinsrecht für einen Verlag zu verbiegen. Ein Verlag ist normalerweise kein(e) Verein(igung), dafür fehlen regelmäßig die bestimmenden Voraussetzungen. Die waren nach Kenntnislage bei der Compact GmbH nicht gegeben. Da die Firma zudem nicht umstürzlerisch agiert, sondern "nur" das Magazin herausgebracht hat, entfällt der Verbotsgrund ohnehin. Man kann in einem Rechtsstaat nicht den Herausgeber verbieten, um das Produkt als eigentliches Ziel zu verhindern.

  69. 141.

    Was ist denn daran merkwürdig? Kann er doch so äußern, wenn er will. Oder?

  70. 140.

    Wie weit rechtsdraußen muss man sein wenn man Frsu Faeser als linksextrem bezeichnet?

  71. 139.

    Ein gutes Beispiel wie weit die deutsche Bevölkerung schon Massenhypnotisiert ist. Viele können schon vor lauter Angst gar keinen klaren Gedanken mehr fassen.

  72. 138.

    Mit Ihrer Lesekompetenz ist es nicht weit her, oder? In der Hauptsache ist noch gar nicht entschieden, es kann also das Verbot auch bestätigt werden. Einstweilg heißt nicht für immer in Stein gemeißelt.

  73. 137.

    Warum wurde denn noch nicht direkt das Magazin, sondern der Verein, der dahinter steht, verboten? Beides ließe doch das GG zu, oder?

  74. 136.

    Sie vergessen dass laut einer Anfrage der AfD die Bundesregierung zugeben musst, bis Anfang des Jahres mit den Richtern des Verfassungsgerichtes bereits sage und schreibe 40x auf Steuerzahlerkosten lecker essen war und die Richter auch sonst regelmäßig zu Events eingeladen werden. Sie vergessen dass die Verfassungsrichter auch der Länder vom Parlament ausgesucht werden. Also jenen, wie Frau Faeser, die regelmäßig die Angeklagten vor diesen Gerichten sind. Denn das GG schützt den Bürger vor Übergriffen des Staates. Sie vergessen auch, dass selbst alle anderen Richter letztendlich von der Politik bestimmt werden. Denn die Gremien können selbst nur die Wählen die zuvor von der Politik vorgeschlagen wurden.
    An welcher Stelle soll ich da jetzt Vertrauen zu Gerichten haben? Staatsanwälte weisungsgebunden... geschenkt.

  75. 135.

    Genau wie bei den Rechten. Die haben auch nichts mit Rechtsextremismus zu tun.

  76. 134.

    Der Verein spiegelt die vorherrschende Gesinnung und Interessenlage wieder, sonst bedürfte es ja keines Vereines. Man stelle sich mal einen Verein PolizeiBlau vor.

  77. 133.

    Thomas:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 15:31
    Das BVerfG wurde noch garnicht angerufen."

    Richtig. War mein Fehler. Auch im Übrigen stimme ich Ihnen zu.

  78. 131.

    Sie hauen ja hier Sachen raus... herrje. Meine poitische Liebe ist Frau Faeser auch nicht. Dennoch sollte man doch sachlich bleiben. Warten wir mal das / die Hauptverfahren ab. Was Recht ist, wird dabei auch Recht bleiben, gerade mit Blick auf das fast höchste Gut unseres Grundgesetzes die Pressefreiheit. Dies hier ist keine Komplettabsage an das Bundesinnenministerium, sondern im Zweifel zu Gusten des Angeklagten. Dies hier war "nur" ein Eilverfahren und hat nur in Teilen die Entscheidung von Frau Faeser angezweifelt!

  79. 130.

    Peter W.:
    "Die Ampel samt Faeser wird verschwinden wie auch der ÖR und die staatsfinanzierten linken NGOs verschwinden werden."

    ... wenn Sie und die AfD an die Macht kommen! Das wird aber die demokratische Mehrheit verhindern!

  80. 129.

    Aber bei ihrer Einstellung und Ministerin der Radieschenpartei hat sie es bestimmt gern gemacht.

  81. 128.

    Heiko:
    "Antwort auf [toberg] vom 14.08.2024 um 16:39
    Das hat nichts mit gelingen zutun. Denn dieses "Gelingen" ist verfassungswidrig. Frau Faeser ist ausgebildete Rechtsanwältin und hätte wissen müssen, dass sie gegen die Verfassung verstößt."

    Aber das steht doch noch gar nicht fest, weil das BVerwG noch gar nicht endgültig entschieden hat!!!

    Heiko:
    "Denn das ist mehr als offenkundig."

    NEIN! Das Gericht hat lediglich Zweifel! Anderenfalls hätte es das Verbot als offenkundig rechtswidrig zurückgewiesen. Das hat es anber nicht getan, weil es nicht offenkundig rechtswidrig ist!

  82. 127.

    Ja, und welche Beutung hat dieser Verein insbesondere angesichts der Behauptung im Ausggangskommentar???

  83. 126.

    Frau Faeser hat nicht "Artikel für eine Antifa-Zeitung geschrieben", sondern EINEN Artikel. Sie suggerieren mit Ihrer Formulierung, sie hätte das öfter gemacht. In dem Gastbeitrag ging es um rechtsextreme Drohbriefe, die sie und andere erhalten haben. Man kann sicher darüber streiten , warum sie diesen Beitrag ausgerechnet in diesem Medium veröffentlicht hat, der Inhalt desselben allerdings hast nichts mit Linksextremismus zu tun.

  84. 125.

    Sie fragen noch? Weil wir unser Land und unser Europa und unsere Freiheit vor der ,,Achse des Bösen“/Putin, Trump, Musk, China und so weiter schützen müssen! Das wissen Sie doch selbst!

  85. 124.

    Ein guter Tag für die Meinungsfreiheit.

  86. 123.

    Das BVerfG wurde noch garnicht angerufen. Das passiert sicher noch, wenn das BVerwG Faeser im Hauptverfahren folgt.
    Aber so oder so, es besteht kein Grund für ein Rücktritt der Ministerin, auch wenn die Forderungen von einigen natürlich wieder laut werden.
    Immerhin hat Faeser als eine der wenigen Innenminister den Schneid sich den möglichen Verboten überhaupt zu bedienen. Was nutzen uns alle Sicherungsklauseln, wenn sie das Papier nicht wert sind auf dem sie stehen. In dem gleichen Sud kam Gröhlfatz 1933 auch an die Macht und alle konnten dann sehen worin seine „großen“ Ideen mündeten.

  87. 122.

    Die Ampel samt Faeser wird verschwinden wie auch der ÖR und die staatsfinanzierten linken NGOs verschwinden werden. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit wird besonders bei den Menschen die 40 Jahre in einem Regime leben mussten und sich 89 davon befreit haben spuren hinterlassen. Das schlägt sich in den Wahlumfragen nieder. Dafür sind sie und ich 89 nicht auf die Straße gegangen und haben unser Leben aufs Spiel gesetzt, damit ca 30 Jahre später die nächsten angeblich demokratischen Kräfte uns das errungene und aufgebaute und die Freiheit wieder wegnehmen.
    Wir haben das alles schon einmal erlebt und wollen das nie wieder.

  88. 121.

    Holgi:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 16:54
    Haben Sie denn das Compact -Magazin regelmäßig selbst gelesen oder nur die Meinungen und Kommentare von anderen Dritten übernommen ?"

    Ich muss nicht alles selber lesen, um informiert zu sein.

    Ich vetraue da auf das BVerwG, das feststellt, dass "einzelne Ausführungen (...) Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen" lassen und "Überwiegendes darauf hin (deutet), dass (die Compact-Herausgeberin) mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt". (Originalzitate aus der BVerwG-Pressemitteilung)

  89. 120.

    „ Frau Faeser…. ist also gesichert linksextrem…“

    Sie wissen schon, dass diese Unterstellung strafrechtlich relevant sein kann?

  90. 119.

    Märchenstunde!? Frau Faeser hat Nicht verfassungswidrig gehandelt. 6, setzen!

  91. 118.

    Nun, heute tritt der Fall ein, oder warum wird die amerikanische Administration auf deutschen Boden atomfähige Raketen stationierten?

    #103 Tochter des Fabrikanten,
    An wen oder was ich glaube, bleibt mir überlassen, kommentierte ich nur eine Aussage von Rupert Scholz unmittelbar nach dem Verbot dieser Zeitschrift.
    Das er damit Recht behalten sollte, zeigt das heute vorläufige Urteil.
    Ob es aber jetzt noch zu einem endgültigen Verbot kommt, kann ich mir nicht vorstellen, da die bisherige Verfahrensweise eklatante Fehler aufweist. Im Kampf gegen Rechts gelten eben auch Regeln, die ein gewisses Klientel nicht wahrhaben will, noch kann.

  92. 117.

    Das hat nichts mit gelingen zutun. Denn dieses "Gelingen" ist verfassungswidrig. Frau Faeser ist ausgebildete Rechtsanwältin und hätte wissen müssen, dass sie gegen die Verfassung verstößt. Denn das ist mehr als offenkundig. Diese Frau ist unhaltbar. Auch ihr sonstiges Verhalten und politisches Wirken schadet dem friedlichen Zusammenleben.
    Frau Faeser, die früher Artikel für eine Antifazeitung geschrieben hat ist also gesichert linksextrem und hat in ihrem Amt rein gar nichts zu suchen.

  93. 116.

    Deutscher Bundestag--28.3.2024
    Inneres und Heimat

    Eingetragener Verein "PolizeiGrün"

    Im Artikel auf die Drucksache --20/10779 klicken

    (Kleine Anfrage AfD)

  94. 115.

    Vor den Wahlen (Land, bald 25 Bund)bleibt dem Gericht auch gar nichts weiter übrig. Im ersten Bundesland sind laut aktuellen Umfragen die Ampelparteien schon komplett aus dem Landtag gefegt. Von SPD über Grüne bis FDP deutlich unter 5% oder gar schon bei den Sonstigen verbucht.
    Ich habe gerade vom Blogger "Achtung Reichelt" Ex-BILD Chef einen Beitrag vom 12.08. gesehen der einfach umhaut.

  95. 114.

    Die eigentliche Katastrophe ist, Compact hatte bisher eine Auflage von 40.000 Stück. Und hat nun Werbung bekommen durch das Verbotsverfahren. Nun darf es wieder erscheinen und wird wohl die Auflage steigern können…. Ob nun in der Hauptsache pro oder gegen entschieden wird, bleibt abzuwarten. Aber etwas geschickter hätte Faeser vorgehen sollen. Gegen Compact wurde mE im Vorfeld nicht wegen einzelner Artikel etwas unternommen. Genau darin sieht das Gericht ein Problem. Die Verhältnismäßigkeit des Verbots wird der Hauptaugenmerk auch in der Hauptverhandlung sein. Ich fürchte, diese Verbot wird in der jetzigen Form auch endgültig gekippt werden.

  96. 113.

    Haben Sie denn das Compact -Magazin regelmäßig selbst gelesen oder nur die Meinungen und Kommentare von anderen Dritten übernommen ?

  97. 112.

    Aber das ist doch nur eine kleine Minderheit bei der Polizei ohne jegliche Relevanz, wie in dem Ausgangskommentar behauptet!

  98. 111.

    Johann Christoph von Westerstetten:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 16:03
    Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz hatte Faesers Vorgehen als „verfassungswidrig“ bezeichnet. Auch auf der linken Seite des politischen Spektrums gab es Kritik, es handele sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit.
    Der auch keine Ahnung?"

    Letztendlich entscheidet aber kein Rupert Scholz sondern die Gerichte!

    Johann Christoph von Westerstetten:
    "Sie aber?"

    Ich habe mich inhaltlich nicht zum Verbot geäußert. Unjd das BVerwG findet ein Verbot auch nicht abwegig, sondern hat bislang lediglich Zweifel geäußert.

  99. 110.

    Deborah:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 16:32
    Es gibt doch eine kleine Verein für grüne Polizisten, Polizei Grün."

    Wo?
    Und welche Bedeutung hat dieser Verein?

  100. 108.

    Dem Gericht bleibt doch garnichts anderes übrig als den Betrieb des Magazins bis auf weiteres zu ermöglichen.
    Wie sollen denn die Unmengen an beschlagnahmten Schriftstücken und Festplatten gesichtet, eingeordnet und bewertet werden? In den wenigen Wochen? In der Urlaubszeit?

    Ausgeschlossen! Geht doch gar nicht!

  101. 107.

    gustavo:
    "Keine Überraschung. Das Bundesverwaltungsgericht: Das ausgesprochene #Vereinsverbot sei unverhältnismäßig."

    Das hat das BVerwG aber NICHT entschieden! DEs hat lediglich Zweifel, so dass dies noch genau geprüft werden muss - mit offenem Ausgang!

    Das Verbot ist weder eindeutig rechtmäßig, noch eindeutig rechtswidrig!

  102. 106.

    Holgi:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 16:16
    Sie gehören doch auch zu den Enttäuschten oder freuen Sie sich mit ?"

    Ich kann mit der Entscheidung leben, aber als Demokrat und Mensch darüber sicher nicht freuen, dass ein Magazin erscheint, zu dem das BVerwG feststellt, dass es "Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)" gibt und dass es "in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt" (Originalzitate aus der BVerwG-Presseerklärung).

    P.S.
    Es wurde nicht das Verbot aufgehoben, sondern lediglich die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Verbotsverfügung nach § 123 VwGO wiederhergestellt.

  103. 105.

    .....Wolfgang Kubicki hat sich seit ein paar Jahren ganz schön verändert und das nicht zu seinem Vorteil. Ich kann Ihn selber so langsam nicht mehr allzu ernst nehmen, so oft wie er schon Rücktrittsforferungen an verschiedene Menschen gestellt hat. Das wirkt für mich inzwischen alles andere als glaubwürdig. Keine Ahnung, warum er immer merkwürdiger wird. Wenn wieder irgendeine Rücktrittsforderung von ihm kommt, denke ich inzwischen nur noch: ach ja, der Herr Kubicki wieder. Wenn man das allzu häufig fordert, wird es eben unglaubwürdig, selbst wenn es irgendwann mal berechtigt sein sollte.

  104. 104.

    Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz ist schon öfter mit merkwürdigen Entgleisungen aufgefallen.

    "2006 forderte der ehemalige Bundesverteidigungsminister die atomare Bewaffnung der Bundeswehr, um „auf eine nukleare Bedrohung durch einen Terrorstaat angemessen, im Notfall also sogar mit eigenen Atomwaffen, reagieren (zu) können“"

  105. 102.

    Blamabel wäre noch schöngeredet. Dieses Land wird zunehmend von einem Grauschleier überdeckt. Es kann einem hinsichtlich der Demokratie und der Pressefreiheit Angst und Bange werden. Irgendwann kippt alles. Die Menschen werden zunehmend anfällig für radikale Parteien werden, die Spaltung Ost/West wird voranschreiten. Dazu Krieg in Europa, demnächst wohl auch im Nahen Osten. Schöne Zukunftsaussichten für unsere Kinder und Enkelkinder.

  106. 101.

    Bundesverwaltungsgericht: "Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des 'COMPACT-Magazin für Souveränität' die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist."
    https://bverwg.de/de/pm/2024/39

  107. 100.

    -
    Einfach bei PolizeiGrün nachlesen--dort gibt es etliche Artikel
    "PolizeiGrün lehnt dauerhafte stationäre Grenzkontrollen ab"--Juli 22-2024
    Zitat:--Der Schengen-Raum, der „grenzenloses Reisen“ ermöglicht, zählt zu den greifbarsten Errungenschaften des europäischen Integrationsprozesses. Es muss allen klar sein, dass die Wiedereinführung der dauerhaften Grenzkontrollen einem Todesstoß des Grundgedankens der Europäischen Union zu mindestens nahekommt. Es wäre von daher mehr als anständig gewesen, wenn die Unionsparteien und die Liberalen schon vor der Wahl diese im Kern Europa feindliche Haltung offen kommuniziert hätten.--

    Kritische Jurist*innen FU Berlin..Vortrag und Diskussion: "Strafe, Recht und Kapital"-11. Juni 2024
    "Polizei, Krise und obolitionistische Alternativen"--22. Juli 2024

  108. 99.

    Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz hatte Faesers Vorgehen als „verfassungswidrig“ bezeichnet. Auch auf der linken Seite des politischen Spektrums gab es Kritik, es handele sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit.
    Der auch keine Ahnung?
    Sie aber?

  109. 97.

    >"Als nächstes sollte Frau Faeser konsequenterweise zurücktreten."
    Was fürn Quatsch diese platte Forderung... Treten Sie jedes Mal ab und weg, wenn ihnen etwas nicht auf Anhieb gelingt?
    Dieser Vorgang ist 1. noch nicht zu Ende und 2. ist es politisch kein Fiasko. Es war bisher ein Ausschöpfen ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Dass diese immer noch überprüfbar und anfechtbar sind, verdanken wir unserem neutralen Rechtssystem. Das übrigens die Redakteure und Herausgeber von Compact gerne abgeschafft wissen wollen, weil gutes Recht für diese Herren und Damen nur für eine definierte Bevölkerungsgruppe gelten solle.

  110. 96.

    So geht das aus, wenn der Plan, das Projekt in einem Einwanderungsland einen völkisch-ethnischen Bürgerkrieg auszulösen nicht als Terrorplan von Terroristen verfolgt wird.
    Denn das ist es was "Compact" als zentrales Sammlungs- und Organisationsprojekt der völkisch-ethnischen Terroristen-Bewegung tut.

    Da kann man aber dann nicht gleichzeitig eine Politik, Praxis und Rethorik verfolgen, die sich faktisch an solchen Rechtsterrorismus anbiedert.

  111. 95.

    Keine Überraschung. Das Bundesverwaltungsgericht: Das ausgesprochene #Vereinsverbot sei unverhältnismäßig. Selbst wenn es durchaus Ansatzpunkte dafür gebe, dass Teile der Publikation rechtlich bedenklich seien, hätte man zunächst einmal auch zur Sicherstellung der Meinungs- und Pressefreiheit mildere Mittel wählen müssen, wie z.B. Mittel der Medienaufsicht. Nun ist diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur offensichtlich richtig, sondern sie wurde auch von fachkundigen Juristen vorhergesehen und vorhergesagt.

  112. 94.

    Kubicki ist nebenbei erfolgreicher Strafverteidiger. Der weiß ganz genau wovon er spricht. Den Eindruck habe ich im Gegensatz dazu bei Ihnen allerdings nicht.

  113. 93.

    Das waren aber keine ,,unrechtsstaatliche Mittel“! Nehmen Sie das zurück!

  114. 92.
    Antwort auf [Melanchthon] vom 14.08.2024 um 16:13

    Melanchthon:
    "Gibt es denn eigentlich noch Polizisten ohne grünes Parteibuch ?"

    In welcher Welt leben Sie?
    Der Soldaten- und Polizeiberuf ist besonders bei Waffenliebhabern und Rechten beliebt, während Linke und Gründe weit weniger Interesse am Soldatentum und Polizeiberuf haben. Ich erinnere an die rechten Chatgruppen innerhalb der Polizei und die Reservisten in der AfD!

    Melanchthon:
    "Die Parteifreunde haben seit Jahren überall wichtige Positionen besetzt und verkaufen das jetzt als Demokratie mit dem Zusatz "unsere " !"

    Belegen Sie bitte Ihre wahnhafte Behauptung mit prüfbaren Fakten!

    Melanchthon:
    "Bitte mal darauf achten."

    Zuerst Ihre Behauptung belegen!

    Melanchthon:
    "Selbst bei der Feuerwehr drehen sie schon am Rad !"

    Belegen Sie bitte Ihre wahnhafte Behauptung mit prüfbaren Fakten!

  115. 91.

    Gute Entscheidung, egal was man von dem Magazin hält. Als nächstes sollte Frau Faeser konsequenterweise zurücktreten.

  116. 89.

    Steffen:
    "Sie hat versucht, die Veröffentlichung über Umwege unmöglich zu machen, indem sie den dahinterstehenden Verlag zur vereinsartigen Struktur erklärt und für diese dann eine Verbotsverfügung erlassen hat."

    Der Verlag ist aber ein Verein im Sinne des Vereinsrechts!

    Steffen:
    "Dass das Verbot scheitern würde, war so ziemlich jedem Juristen von vornherein klar."

    Nein! Das war und ist umstritten, aber nicht eindeuitig klar!

    Steffen:
    "Selbst wenn das Compact-Magazin tatsächlich spalterisch und gesellschaftsschädlich ist, darf eine Demokratie nicht mit unrechtsstaatlichen Mitteln dieses verbieten."

    Die Mittel waren nicht rechtsstaatswidrig!

    Steffen:
    "Der Verbotsweg muss immer der richtige sein, das jheißt über die Justiz, nicht per einfacher Verfügung."

    Falsch! Bei Vereinen liegt die Kompetenz bei der Exekutive!

    Der Weg war korrekt! Fraglich ist nur, ob dies inhaltlich rechtmäßig war. Das wird das BVerwG entscheiden.

  117. 88.

    Ach was? Meinen Sie nicht, daß Frau Faeser dies alles nicht einkalkuliert hat? Ich denke doch, denn Sie ist ja nicht blöd, wie mache Compactleser hier.

  118. 86.

    Das Verfahren dauert mindestens 2 Jahre. Da gibt es Frau Faeser
    in der Regierung nicht.

  119. 85.

    Ihr Kommentar wirkt etwas lächerlich auf mich, aber wenn Sie der Meinung sind, dann bitte schön. Falls Ihnen die Vorstellung hilft, nur zu.

  120. 83.

    Holgi:
    "Interessent zu lesen, wie die Enttäuschten anfangen zu schäumen und sich Mut zu machen."

    Wen meinen Sie?
    Es gibt doch noch keine endgültige Enttscheidung. Wie kann da jemand enttäuscht sein?

  121. 82.

    Das ist eine Wette, die zu 100% aufgeht ! Das Ersatz-Magazin hatte angeblich schon 1000 % mehr Käufer und Leser.

  122. 81.

    War doch nicht anders zu erwarten.
    Kommt jetzt endlich der Rücktritt von Faeser?

  123. 80.

    Glubschauge:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 16:03
    Wer hier keine Ahnung hat, ist nicht zu übersehen ! Kubicki jedenfalls nicht !"

    Aber ganz sicher hat Kubicki keine Ahnung, wenn er nicht den Unterschied zwischen einer vorläufigen und endgültigen Entscheidung kennt und so tut, als wäre die Entscheidung endgültig!

  124. 79.

    Sehr gut!

    Ich bin sicherlich dagegen, kann bzw. darf aber jetzt (ab sofort, unverzüglich?)doch ein Exemplar kaufen um mich zu informieren.

  125. 78.

    Auch Sie müssen aber richtig lesen, Kubicki redet im Konjunktiv ;-) „sollte …..“ Das hat er von Anfang an aber so gesagt.

  126. 77.

    bevor dieses Thema in den Medien breit gelatscht wurde, kannte kaum jemand dieses Schmierenblatt
    Danke für’s Ei legen!

  127. 76.

    Argon:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 14.08.2024 um 15:54
    Verbotsentscheidungen die massiv in die Pressefreiheit eingreifen, müssen 100% wasserdicht sein."

    Es gibt nichts 100%ig wasserdichtes!
    Was ist, wenn das BVerwG das Verbot dann doch bestätigt? Dann war es doch richtig! Wo wäre dann Ihr Problem?

    Argon:
    "Hier wurde aber überstürzt und dilettantisch mit der heißen Nadel gestrickt."

    Wie kommen Sie denn darauf? Da war nichts überstürzt!

    Argon:
    "An was klammert man sich denn jetzt noch ?
    An das konstruierte Vereinsrecht ?"

    Was soll denn am Vereinsrecht konstruiert sein???

  128. 75.

    "Compact" darf wieder erscheinen und befindet sich damit in einer Art Bewährungszeit, in der es nun mit einem gemäßigteren Schreibstil auftreten sollte, wenn es nicht gleich wieder mit Verdachtsfällen der Volksverhetzung negativ auffallen will.

    Wenn die Zeitschrift weiterhin "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie" hetzt, dürfte das Magazin wohl über konsequente Anzeigen und Gefängnisstrafen über kurz oder lang auseinanderfallen.

  129. 74.

    >"Solche Blamage- Aktionen kommen aus der Angst vor dem zu erwartenden Wahldebakel der SPD heraus."
    So blamabel finde ich die Aktion nicht. Es ist richtig, mit allem gesetzlich Möglichen gegen demokratiefeindliche Propagandaorgane vorzugehen. Das Gericht urteilte in diesem Eilbeschluss auch sehr vorsichtig und freibleibend. Hier gilt auf die Schnelle der Zeit auch erstmal die Unschuldsvermutung. Das Gericht hat in einem Einverfahren nicht die nötige Zeit, um alle vorgelegten Beweise (in diesem Fall vom Bundesinnenministerium) bis in die Tiefe rechtlich zu bewerten. Das kommt dann im "richtigen" Verfahren.

  130. 73.

    Ist doch meistens so. Überschrift lesen und gleich kommentieren. Egal, ich lese Kommentare nur noch quer. Das Gericht sieht keine Eile für ein Verbot und hat kritisiert, dass geringere Maßnahmen nicht in Erwägung gezogen wurden. Schon eine kleine Klatsche für das BMI, welche leider nun von Rechts ausgeschlachtet werden kann. So kurz vor den LT Wahlen war es riskant, dieses Verbot auszusprechen. Das BMI hätte zunächst einige Artikel stoppen sollen. Daher kam ja auch gleich Kritik aus juristischen und journalistischen Kreisen. Bin gespannt, wie es ausgeht. Und wie die Auflagen des Gerichts sein werden. Die wurden ja noch nicht genannt. Daher ist es zu früh, um hier gleich aufzuschreien.

  131. 72.

    Sie haben absolut Recht, aber will bzw. kann das hier die rummotzende Minderheit erstehen?

  132. 71.

    Interessent zu lesen, wie die Enttäuschten anfangen zu schäumen und sich Mut zu machen.

  133. 70.

    unbezahlbar:
    "Polizisten mit grünem Parteibuch... möchten keine dauerhaften Grenzkontrollen, möchten die Cannabisfreigabe nicht rückgängig machen,,,,,bezeichnen solche Forderungen als populistisch."

    Wer? Bitte konkret!!!

  134. 69.

    Nur auf das Magazin !!
    Ich Wette, die Abonnement werden steigen ....

  135. 68.

    Wer hier keine Ahnung hat, ist nicht zu übersehen ! Kubicki jedenfalls nicht !

  136. 67.

    Verbotsentscheidungen die massiv in die Pressefreiheit eingreifen, müssen 100% wasserdicht sein. Hier wurde aber überstürzt und dilettantisch mit der heißen Nadel gestrickt. An was klammert man sich denn jetzt noch ?
    An das konstruierte Vereinsrecht ?

  137. 66.

    Schade, aber der Versuch war's wert.
    Es ist ja noch nicht das letzte Wort gesprochen.

  138. 65.

    Bodo:
    "„Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen. Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das“, sagte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki gerade dem Tagesspiegel."

    Offenbar hast Kubicki keine Ahnung! Sonst wüsste er, dass dies KEINE endgültige Entscheidung ist, also ALLES NOCH OFFEN ist!

  139. 63.

    Solche Blamage- Aktionen kommen aus der Angst vor dem zu erwartenden Wahldebakel der SPD heraus.

  140. 62.

    Solche Blamage- Aktionen kommen aus der Angst vor dem zu erwartenden Wahldebakel der SPD heraus.

  141. 61.

    Thilo:
    ""eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" erkenne ich bei Frau Faeser. Aber sowas von deutlich und unübersehbar."

    Da haben Sie aber einen deutlichen Erkenntnisfehler oder kennen die Verfassungsgrundsätze nicht! Aber sowas von deutlich und unübersehbar.

  142. 60.

    "Die Ampel-Regierung hat einen Haushalt aufgestellt, der sich als verfassungswidrig herausstellte. (...) Wo ist eigentlich der Verfassungsschutz wenn man ihn mal braucht?"

    Hm? Das Bundesverfassungsschutzgericht hat doch die Verfassungswidrigkeit erst festgestellt. Wo ist da jetzt Ihr Problem...?

  143. 59.

    Wie wärs damit: "PolizeiGrün" und "kritische Juristen" vom Verfassungsschutz überprüfen lassen.

    Was linke Politik nicht in Parlamenten erreicht --übernehmen scheinbar politische Exekutiv-Vertreter und politische Judikativ-Vertreter--oft als Beamte.

    Polizisten mit grünem Parteibuch... möchten keine dauerhaften Grenzkontrollen, möchten die Cannabisfreigabe nicht rückgängig machen,,,,,bezeichnen solche Forderungen als populistisch.-Die kritischen Juristen --FU Berlin-- wollen die Polizei .abschaffen(Abolitionismus)

    Wir haben keinen Basta- Kanzler--selbst Polizisten und Polizistinnen/Juristen--machen mittlerweile Politik---von Polizeigewerkschaften würde ich mir eine Diskussion wünschen--aber nicht von Grünen-linken-politischen Polizisten--die sich in Vereinen zusammentun---um Politik, Polizei und die Gesellschaft zu beeinflussen--evtl zu spalten.

  144. 58.

    Ist denn jemand gezwungen worden, das Hetzblatt zu lesen oder gar zu kaufen ? Haben Sie Ihre Informationen aus erster Hand oder auch nur übernommen ?

  145. 57.

    Die meisten Kommentatoren haben anscheinend den Artikel nicht richtig gelesen! Das BVerwG hat in der Sache NICHT endgültig entschieden! Es hat lediglich entschieden, dass das Heft bis zu einer endgültigen Entscheidung vorläufig noch weiter erscheinen darf. Es ist also immer noch möglich, dass das BVerwG das Verbot in seiner endgültigen Entscheidung bestätigt! Was sollen also die Rücktrittsforderungen???

  146. 56.

    Nicht, dass sich unsere Innenministerin und ihre Helfershelfer an die immer wiederkehrenden Klatschen höher Gerichte gewöhnt. Letztlich nur Wahlkampfgetöse einer Partei, für die unsere Innenministerin steht. Die Innenministerin sollte entlich Konsequenzen für ihr Handel übernehmen und zurück treten.
    Laut den Richtern bestünden erhebliche Zweifel, „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‘COMPACT-Magazin für Souveränität’ die Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, daß das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist“, teilten die Richter mit.
    Was für ein Schaden das für unsere Demokratie bedeutet, ist nicht abzusehen.

  147. 55.

    Was kann sich eine Ampel-Ministerin alles leisten?

    - BSI Behördenleiter unter fingierten Medienvorwand entlassen: check
    - Landtagswahl verloren: check
    - Medium 6 Wochen vor Landtagswahlen verboten und Verbot per Gericht (temporär) gekippt: check

    Ist es wirklich so, dass wir in Deutschland, dass die SPD/Grüne kein qualifizierteres Personal hat?

  148. 54.

    Bürger-Ost:
    "Sollte es in diesem Land doch noch eine echte Justizia geben?
    Denn das, was die Bundesinnenministerin ohne die Hinzuziehung der Gerichtsbarkeit da selbstherrlich festlegte, erinnerte mich als EX-DDler sehr an die Zeit, als der SPUTNIK verboten wurde."

    Was für ein UNSINN! Der Kommentator hat anscheinend keinerlei Ahnung von der DDR! Im Gegensatz zu heute wurden in der DDR nicht menschenrechtsfeindliche und Fake- & Hate-Medien, sondern menschenrechtsfreundliche und faktenbasierte Medien verboten!

    Wer die aufklärerischen "Sputnik"-Hefte der Glasnost-Zeit mit den menschen(rechts)feinlichen Compact-Heften gleichsetzt, hat jede moralische Orientierung verloren!

  149. 53.

    Sie sind anscheinend einer der wenigen, der diesen Artikel richtig gelesen hat

  150. 52.

    Minister traten sogar wegen Einkaufswagen-Chips und nicht angemeldeter Putzfrau zurück.
    Fäser muß aus dem Ministerium hinaus getragen werden. Und ihren Hund H. gleich mit.

  151. 51.

    Hab mir grad noch einmal die Kommentare der Foristen v. 17.07.24 durchgelesen.
    Ist schon interessant wie viele Leser das Verbot für richtig empfunden haben!
    rbb24 hatte schon vor 1 Monat die richtige Überschrift gewählt:
    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/07/berlin-compact-verbot-juristen-zweifel-verfassung-.html

  152. 50.

    "Wie peinlich ist das denn ?"

    Ich finde, daran ist gar nichts peinlich, denn es ist ein vorläufiges Urteil, sozusagen ein teilweises Aussetzen des Verbotes im Eilverfahren bis zum eigentlichen Hauptsacheverfahren. Wie dort dann wirklich entschieden wird, wird man letztendlich erst danach wissen.

  153. 49.

    hornblow:
    "Fassen wir doch mal zusammen:
    Mehrere Ministerpräsidenten (z.B. Bayern und Hamburg) haben während Corona Ausgangssperren verhängt, die sich im Nachhinein als verfassungswidrig herausstellten."

    Was ist denn das für ein Unsinn!
    Wann hat das BVerfG dies entschieden? Bitte um Quellenangabe!

  154. 48.

    Das Gericht hat sehr weise geurteilt. Insbesondere der Hinweis des BVG auf MILDERE MITTEL DER DISZIPLINIERUNG sollte sich Fäser mal hinterm Spiegel klemmen.

  155. 47.

    War zu erwarten. Nancy Faeser ist an Unfähigkeit nicht zu überbieten. Das ist unglaublich, wie sie sich mal wieder blamiert. Sowas muss wasserdicht sein. Jetzt passiert genau das Gegenteil. Aber sie hat ja noch ihr Messerverbot. *leise lach*

  156. 46.

    Eine erneute schwere Klatsche für Fäser. Rücktritt fällig!

  157. 45.

    Warum steht in diesem Artitel nicht die Begründung des Gerichtes??? Ausdrücklich hat das Gericht mildere Mittel als ein völliges Verbot des Verlags angemahnt. Schlechter Journalismus!

  158. 44.

    Die SPD ist doch total regierungsunfähig inkl Grüne. Nur Müll und absolute Dummheit zur Volksverblödung. Bitte vor 2025 abtreten

  159. 43.

    Bernd:
    "Das Grundgesetz steht über dem Vereinsrecht. Als Rechtsanwältin hätte sie es wissen müssen."

    Wann und wo soll sie dies bestritten haben???

    Bernd:
    "So ist sie wohl für beide Posten ungeeignet. Sie muss endlich zurücktreten, sie schadet dem Land in vielen Bereichen."

    Warum???
    Das BVerfG hat doch noch gar nicht endgültig entschieden!

    aus dem Artikel: "Hinsichtlich der Klage prüft das Gericht "summarisch" die Erfolgsaussichten. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Es könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund - sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten - erfülle."

  160. 42.

    Eine Schande das das Verbot vorerst aufgehoben wurde.

  161. 41.

    „Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen. Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das“, sagte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki gerade dem Tagesspiegel.

    Wann verschwindet diese Scheindemokratin endlich?

  162. 40.

    Was ich überhaupt nicht verstehen kann: hat die Frau Ministerin keine Juristen zur vorherigen Beratung an ihrer Seite? Was ist das für ein seltsames Gebaren dieses Ministeriums!?

  163. 39.

    Richtig. Denn grenzwertig bzw. unappetitlich ist zb auch oft die Zeitung mit den großen Buchstaben. Welche im Endeffekt oft vor Gericht unterliegt wegen Falschdarstellung.

  164. 38.

    Was hat die Ministerin nur für Juristen? Man sollte meinen,dass eine derartige Entscheidung unter den dort tätigen Juristen beraten wird,bevor die Ministerin los legt.

  165. 37.

    Es ist lediglich eine vorläufige Entscheidung und Compact darf jetzt auch nur vorerst weitermachen und nur unter bestimmten Auflagen. Die endgültige Entscheidung wird demnach erst im Hauptsacheverfahren fallen. Und dann wird man ja sehen, wie das Gericht dort entscheidet.

  166. 36.

    Das ist totaler Schwachsinn. Sie können die Gerichte nicht einfach anrufen um ihr Vorhaben zu überprüfen. Dafür hat Faeser selbst Juristen in ihrem Ministerium.
    Das dieses Verbot unter Juristen wieder sehr kontrovers gesehen wird, ist ja eine Binsensweisheit. In der Hauptsache hat das Gericht überhaupt noch nicht entschieden und die einstweilige Verfügung gestattet ja nur den Betrieb unter Auflagen bis zum abschließenden Hauptverfahren.
    Nach ihrer Logik, darf sich der rechte Mob hier ruhig austoben, während die Regierung stillschweigend zu sehen soll. Womöglich so wie in "ihrer" kleinen Kahnfahrtveranstaltung im Spreewald oder was?!

  167. 35.

    Zeigt es doch am Ende wie autoritär und selbstherrlich eine Frau Faeser agiert ohne das es da eine etablierte Opposition gibt die sich dagegen auflehnt.

  168. 34.

    Die meisten Kommentatoren haben anscheinend den Artikel nicht richtig gelesen! Das BVerfG hat in der Sache NICHT endgültig entschieden! Es hat lediglich entschieden, dass das Heft bis zu einer endgültigen Entscheidung vorläufig noch weiter erscheinen darf. Es ist also immer noch möglich, dass das BVerfG das Verbot in seiner endgültigen Entscheidung bestätigt! Was sollen also die Rücktrittsforderungen???

  169. 33.

    Sie frohlocken doch mit ihrer Schadenfreude genauso. Sie haben sich verraten und merken es noch nicht einmal.

  170. 32.

    Wird das ganze für gewisse Ministerinnen Konsequenzen haben... Nein natürlich nicht. Es gab Zeiten da traten Minister zurück wegen benutzen von Briefbögen des Ministeriums für private Zwecke oder weil der Doktortitel aberkannt wurde. Heute im Land der Verantwortungslosen undenkbar

  171. 31.

    ... und auf TikTok und Telegram
    (letzteres wird angeblich noch nicht zensiert, wie all die anderen "bösen " Medien.
    Leider ist das alles gar nicht lustig, was so abgeht.
    Die planen einen Systemumsturz.
    Leute, wenn ihr die Rechten mal aus Frust und Trotz gewählt habt, es sei euch verziehen.
    Aber jetzt vor den Landtagswahlen; denkt bitte GENAU über die Konsequenzen nach!


  172. 30.

    Der grosse Unterschied Sputnik - Compact: Sputnik war ein Digest, Compact ist ein Hetzblatt. Der Sputnik wurde 1988 in der DDR verboten, weil er die Wahrheit schrieb (geheimes Zusatzprotokoll zum Hitler-Stalin-Pakt). Das lasen die DDR-Bonzen nicht so gern, dass Sowjetunion und Nazi-Deutschland 22 Monate lang beste Kumpels waren, inklusive Aufteilung Osteuropas. Compact wurde verboten, weil es ein Hetzblatt ist. Schon schräg, dass sie den armen Sputnik für ihre Polemik heranziehen.

  173. 29.

    Eigentlich habe ich damit gerechnet. Bin gespannt wie ein endgültiges Urteil aussehen wird. Wird wohl länger noch dauern.

  174. 28.

    Sie haben natürlich Recht. Sorry.... hatte einen Denkfehler bezüglich der gewählten Regierungszeit.
    Natürlich stellen Ministerämter die Executive dar. Ich bitte vielmals um Entschuldigung. ;-)

    Nach dem Lesen weiterer Kommentare fühle ich mich in meiner Sicht der Dinge schon bestätigt, dass die Bundesinnenministerin mal wieder ordentlich " Mi.." produziert hat, der wohl folgenlos für sie bleiben wird.

  175. 27.

    "eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" erkenne ich bei Frau Faeser. Aber sowas von deutlich und unübersehbar.

  176. 26.

    Auf welcher Bemessensgrundlage entscheidet ein Verwaltungsgericht über das Ausmaß verfassungsfeindlicher Bestrebungen? Auch hier gilt: Wenn man die Expertise nicht besitzt, muss sie angerufen werden. D.h., im Falle gerichtlicher Zweifel sind Gutachten hinzuziehen, insbes. Öffentlicher Hochschulen mit Expert*innen aus Politologie und Soziologie. Es darf gefragt werden, warum das Verbot überhaupt erst so spät erhoben wurde. Es kann aber nicht begründet angezweifelt werden, dass sowohl in Inhalt - als Verbot einer rechtsextremen Plattform großer Reichweite - als auch in Form - Vereinsverbot meint keinen Eingriff in Grundrechte - korrekt gehandelt wurde. Dass dem Gericht grundlegende Kenntnisse aus Wissenschaft, Journalismus und nicht zuletzt aus Gerichtsverfahren selbst nicht wichtig genug sind, um herangezogen zu werden, unterstreicht ein klares Fehlurteil. Weder wurden Meinungs- oder Pressefreiheit verletzt noch sind sie unbegrenzt.

  177. 25.

    Bürger-Ost:
    "Zum Glück haben wir in der BRD noch die Gewaltenteilung. Eine davon ist die Judikative, welche der Legislative nun die Grenzen (vorerst) aufzeigte."


    FALSCH!
    Das Verbot kam nicht von der Legislative, sondern von der Exekutive.

  178. 24.

    Deutsche Richter und Rechtsextremisten waren auch nach 1945 schon immer eine unheimliche Allianz.

    Oktoberfestattentat... NSU ...

  179. 23.

    "...und müßte von Youtube und vom Staat gelöscht und verboten werden!" Genau, alles verbieten, auch wenn es weder strafbar ist, noch gegen die Regeln des Anbieters verstößt. Heute dies, morgen dann auch Ihre Meinung. Ich fürchte nur, dass Sie dann nicht mehr so zugeneigt sind.
    Wo ist nur die Gesellschaft abgeblieben, die Dinge auch mal hart ausdiskutiert hat, um Nonsens bloß zu stellen, statt die Freiheit Stück für Stück aus Angst vor eben dieser Konfrotnation preis zu geben?

  180. 21.

    Fassen wir doch mal zusammen:
    Mehrere Ministerpräsidenten (z.B. Bayern und Hamburg) haben während Corona Ausgangssperren verhängt, die sich im Nachhinein als verfassungswidrig herausstellten.
    Die Ampel-Regierung hat einen Haushalt aufgestellt, der sich als verfassungswidrig herausstellte.
    Frau Faeser hat ein missliebiges Magazin in verfassungswidriger Weise verboten.

    Wo ist eigentlich der Verfassungsschutz wenn man ihn mal braucht? Und wo sind die Rücktritte dieser selbsternannten Demokraten?

  181. 20.

    Mal wieder eine schallende Ohrfeige für die Regierenden!! Faeser und Co geben sich der Lächerlichkeit preis. Diese Regierung ist wirklich an Unfähigkeit nicht mehr zu überbieten…

  182. 19.

    Das Parlament kann selbst mit 4 oder 5 Drittelmehrheit, Artikel 5 nicht abschaffen. Dieser Artikel genießt Ewigkeitsgarantie.

  183. 18.

    Mit einem Brennpunkt, oder wie? Den gab es auch nicht beim Verbot. Und Sie kommentieren gerade einen Bericht des öff.-re. Rundfunks. Das Verbot war mit Razzien in mehreren Städten verbunden und schon deshalb eine ausführliche Nachricht mit Einordnung wert. Jetzt pochen genau diejenigen auf demokratische Grundwerte und Rechtstaatlichkeit, die in einer Diktatur bei Kritik im Knast gelandet wären. Nichts anderes will die AfD, keine Zulassung anderer Meinungen!

  184. 17.

    Wie peinlich ist das denn ?

  185. 16.

    Das Grundgesetz steht über dem Vereinsrecht. Als Rechtsanwältin hätte sie es wissen müssen. So ist sie wohl für beide Posten ungeeignet. Sie muss endlich zurücktreten, sie schadet dem Land in vielen Bereichen.

  186. 14.

    Irrtum: Die Judikative hat hier der Exekutive eine erste Grenze aufgezeigt, nicht der Legislative. Letztere ist das Parlament.

  187. 13.

    Quatsch und Nonsens wird aus allen politischen Richtungen und über sämtliche sozialen Medien verteilt und "reingezogen". Das muss und kann eine Gesellschaft aushalten. Im Gegenteil, das Bundesverfassungsgericht verpflichtet die Gesellschaft sogar explizit zum Ausdiskutieren selbst extremer Positionen und vertraut dabei auf den demokratischen Verstand der breiten Masse.

  188. 12.

    Det stimmt! Das ist maximal schlimmer und müßte von Youtube und vom Staat gelöscht und verboten werden!

  189. 11.

    Super Frau Faeser, ganz großes Tennis. Eine 1A-Steilvorlage für die Blau-braunen und artverwandte. Die Nazis sind am frohlocken. Sie haben Deutschland einen Bärendienst erwiesen. Danke für nüscht!

  190. 10.

    Selbst mit entsprechender Beweisgrundlage wäre das Verbot mit Sicherheit trotzdem gescheitert, weil der Weg des Verbots der falsche war und dies darf die Justiz niemals zulassen, da sie damit einen Präzedenzfall für die Zukunft schaffen würde.

    Aber ja, an Beweisen hat es auch gemangelt, da es bislang weder für den Verlag, noch für einen der Autoren eine strafrechtliche Verurteilung gab, die ein ordentliches Verbotsverfahren gerechtfertigt hätten. Der Inhalt des Magazins soll dem Vernehmen nach zumindest in teilen grenzwertig bis unappetitlich sein, aber er ist den Gesetzen nach zulässig und unterliegt damit der besonders geschützten Pressefreiheit, die sogar über die Meinungsfreiheit noch mal hinaus geht.

  191. 9.

    Meiner Meinung nach war/ist das Compact-Verbot bezüglich des „Kampfes gegen Rechts“ so kontraproduktiv wie entsprechende Verbots-Vorstöße gegen die AfD – deren Inhalten muss man gute Politik entgegensetzen, man sollte sie nicht verbieten.

    „Die Meinungsfreiheit genießt einen so hohen Verfassungsrang, dass sie nicht einfach durch eine Exekutiventscheidung ausgehebelt werden kann. Verbieten lässt sich ein Medium höchstens, wenn es eine revolutionäre Position vertritt, also zum Sturz der bestehenden Ordnung mit Gewalt aufruft. Das müsste dann aber zu einem Strafverfahren führen.“ (Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz)

  192. 8.

    Ich bin auf die Sondersendung im ÖRR gespannt. Zum Verbot wurde auch ausführlich berichtet...

  193. 7.

    Zunächst einmal: Die verkürzte Darstellung, das Magazin sei verboten worden, ist falsch. Das lag gar nicht in Faesers Kompetenz. Sie hat versucht, die Veröffentlichung über Umwege unmöglich zu machen, indem sie den dahinterstehenden Verlag zur vereinsartigen Struktur erklärt und für diese dann eine Verbotsverfügung erlassen hat. Das Magazin war die ganze Zeit über legal, wie auch die kürzliche Beantwortung einer kleinen Anfrage im Bundestag beweist.
    Dass das Verbot scheitern würde, war so ziemlich jedem Juristen von vornherein klar. Selbst wenn das Compact-Magazin tatsächlich spalterisch und gesellschaftsschädlich ist, darf eine Demokratie nicht mit unrechtsstaatlichen Mitteln dieses verbieten. Presse- und Meinungsfreiheit sind wichtiger, als ein gesellschaftlich unbedeutendes Magazin mit gerade mal 40.000 Exemplaren Auflage, verkauft wahrscheinlich nur ein Bruchteil davon. Der Verbotsweg muss immer der richtige sein, das jheißt über die Justiz, nicht per einfacher Verfügung.

  194. 6.

    Die Schwurbler und Rechten ziehen sich doch so oder so unkontrollierten und frei erfundenen Quatsch auf YouTube rein.

  195. 5.

    Da hat die Frau Bundesinnenministerin mal wieder den Sprung in die Fetttonne geschafft. Die Aufmerksamkeit, die dies weitgehend unbekannte Blättchen nun erhalten hat, wäre über Werbung kaum finanzierbar gewesen. Hinzu kommt, dass die passenden Herr- und Damenschaften das nun genussvoll für ihre Thesen nutzen werden.

  196. 4.

    Das war zu erwarten. Die Beweisgrundlage für ein Verbot waren nicht ausreichend und Meinungsfreiheit ist dem GG nach seit weit gefasst und geschützt. Wenn man die Kommentare einiger bekannter Juristen dazu verfolgt hat, hätte einem jede andere Entscheidung gewundert.

  197. 3.

    Das war zu erwarten und überrascht mich deswegen kein bisschen.

  198. 2.

    Sollte es in diesem Land doch noch eine echte Justizia geben?
    Denn das, was die Bundesinnenministerin ohne die Hinzuziehung der Gerichtsbarkeit da selbstherrlich festlegte, erinnerte mich als EX-DDler sehr an die Zeit, als der SPUTNIK verboten wurde. Zum Glück haben wir in der BRD noch die Gewaltenteilung. Eine davon ist die Judikative, welche der Legislative nun die Grenzen (vorerst) aufzeigte.

  199. 1.

    Faeser sollte endlich zurücktreten.

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