Überhangmandate - Parlamentarischer Beratungsdienst hält Brandenburger Wahlrecht für verfassungskonform

Di 30.07.24 | 20:22 Uhr
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Symbolbild: Das Logo am Rednerpult im Plenarsaal des Brandenburger Landtages. (Quelle: dpa/Soeren Stache)
Audio: rbb24 Antenne Brandenburg | 30.07.2024 | Lisa Steger | Bild: dpa/Soeren Stache

Das Wahlrecht in Brandenburg ist verfassungskonform und muss nicht geändert werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags. Eine entsprechende Stellungnahme liegt rbb|24 vor. Zuerst hatten die "Potsdamer Neuesten Nachrichten" berichtet.

Anlass für die Stellungnahme waren Befürchtungen, dass durch die aktuelle Obergrenze von 110 Sitzen im Landtag das Wahlergebnis verzerrt werden könnte. Dies könnte der Fall sein, wenn Parteien durch den Gewinn von Direktmandaten deutlich mehr Sitze, so genannte Überhangmandate, erhielten, als ihnen prozentual durch das Zweitstimmenergebnis zustehen. In diesem Fall erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Der Landtag wird also größer, um das Verhältnis der Zweitstimmen in der Anzahl der Sitze abzubilden.

Bis zu zehn Überhangmandate unproblematisch

Laut Parlamentarischem Beratungsdienst ist der Ausgleich von bis zu zehn Überhangmandaten unproblematisch. Erst danach führe die Obergrenze zu einer Verzerrung. Zudem sei unklar, ob es auch bei künftigen Wahlen viele Überhangmandate durch erfolgreiche Direktkandidaturen geben werde.

Aus diesen Gründen sei der Gesetzgeber nicht verpflichtet, das Wahlgesetz zu ändern. Das wäre nur nötig, wenn sich solche Entwicklungen verfestigten, argumentiert der Parlamentarische Beratungsdienst.

In einer Studie der Bertelsmann-Stiftung hatte der Politikwissenschaftler Robert Vehrkamp vor einem möglicherweise verfassungswidrigen Wahlergebnis gewarnt. Hintergrund ist ein Szenario, in dem die AfD beispielsweise die meisten der 44 Wahlkreise gewinnt, allerdings nur auf ein Viertel der Zweitstimmen kommt.

Vehrkamp hatte gefordert, das Wahlgesetz kurzfristig zu ändern, damit im Landtag bis zu 140 Sitze möglich wären. Derzeit gibt es 88 Abgeordnete. Das entspricht der regulären Sitzanzahl, es gibt keine Überhangmandate.

Sendung: rbb24 Antenne Brandenburg, 30.7.2024, 18:00 Uhr

11 Kommentare

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  1. 11.

    "Ein gemeinsames Parlament mit Berlin wird es nicht geben." Wäre ja auch sinnfrei. Sollte Berlin mal wieder nach Brandenburg zurückkehren, von dem es in der Weimarer Republik abgetrennt wurde (und mit einigen Kleinstädten zu Groß Berlin zusammengefaßt wurde), dann hat das so gut wie keine Auswirkungen auf die Parlamentsgröße im dann wieder vereinigten Brandenburg, es kommt halt einfach eine kreisfreie Stadt dazu.

  2. 10.

    Unsere Politikwissenschaflerwie Herr Verhrkamp leben so weit vom täglichen Leben entfernt, dass sie manches nicht begreifen,wie das tägliche Leben verläuft. Bis 140 Abgeordnete im Landtag Brandenburg ist doch seeehhhrrr weit von jeglicher Realität entfernt, dass ich mir überlege, ob ich überhaupt wählen zu gehen. Das hat nur den Vorteil, dass die leeren Stühle nicht mehr so oft vom Staub befreit werden müssen. Ein gemeinsames Parlament mit Berlin wird es nicht geben. Und ob damit der AfD politisch schaden kann, bezweifle ich .

  3. 9.

    Das wäre eine prima Idee. Die Summe der Diäten wird einfach auf die Diäten der normalen Parlamentsgröße gedeckelt. Je mehr Sitze, um so kleiner die persönlichen Diäten. Dann kann es dem Bürger egal sein, wie viele Überhangmandate es gibt. Allerdings würden dann die Politiker sehr schnell eine verfassungskonforme Lösung finden, um diese Überhangmandate abzuschaffen, wetten? Das wäre eine Win-Win-Situation.
    Das Problem aktuell ist, je mehr Überhangmandate es gibt, um so mehr Parteisoldaten rettet man vor dem Arbeitsamt. Also gibt es kein richtiges Interesse, das zu ändern.

  4. 8.

    Sparen könnte man auch, indem man den Abgeordneten einfach geringere Diäten zahlen würde.

  5. 7.

    Einer Demokratie tun Wechsel gut. Die Bertelsmann-stiftung will das Alte verfestigen? Die SPD bevorteilen?
    Der Landtag muss dringend kleiner werden. Erheblich sogar in einem sehr kleinen Bundesland mit 2,..... Millionen Einwohnern! Der dekadent anmutende Landtag sollte mal die Berliner mitaufnehmen!
    Wie wäre es mit einem integralen Stichwahlsystem, wo Ranglisten gewählt werden?

  6. 6.

    das die Bertelsmann eine Staatliche Evangelische Einrichtung/ Institution ist brauch ich wohl nicht zu vermitteln das dürfte jedem bekannt sein. Wer sitz wohl alles im Stiftungsrat. Und nochmals wer hat der Politik so viel Freiheit gegeben um permanent und stetig die Verfassung zu manipulieren. Wer ist vertreten/ Partei Zugehörigkeit in den Richter/ Parlamentarischen Gremien.

  7. 5.

    Der Herr von der Bertelsmann-Stiftung schreibt sich vorne mit V.

    Was mag diese Stiftung bewogen haben?
    Bei 140 Sitzen würde insbesondere die SPD die gleiche Zahl der Sitze erhalten wie zur letzten Wahl und das, obwohl die Zustimmungswerte deutlich geringer sind. Möglicherweise wollte die Bertelsmann-Stiftung mit ihrem Vorschlag dem Arbeitsmarkt ausgesonderte Mandatsträger ersparen.

  8. 4.

    "Derzeit gibt es 88 Abgeordnete. Das entspricht der regulären Sitzanzahl ..." Selbst das ist schon zu viel. Es gibt in BRB 14 Landkreise und 4 kreisfreie Städte also braucht es Vertreter für 18 Körperschaften und nicht 88. Wozu braucht man jetzt schon im Mittel knapp 5 Vertreter pro Gebietskörperschaft im Landtag?

  9. 3.

    Genau.
    Trotz Rekord-Schulden Erhöhung der Sitze von 88 auf 140.
    Kannste Dir nicht ausdenken sowas.

  10. 2.

    Dann sollte man sich Fragen, welche Intentionen die Studie der Bertelsmann-Stiftung wirklich verfolgt.

  11. 1.

    Egal womit oder wodurch, wir brauchen keinen größeren Landtag, im Gegenteil wir müssen ja sparen. Die Qualität der Abgeordneten sollte sich verbessern, dass bringt unserem Bundesland mehr. Das gilt analog auch für den Bundestag. Nur um die Hand zu heben müssen es nicht mehr Abgeordnete werden,der Verwaltungsapparat ist eh schon zu groß.

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