Vor konstituierender Sitzung - Verfassungsgerichtshof weist erste Eilanträge gegen Berlin-Wahl zurück

Mo 01.11.21 | 12:50 Uhr
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Eine Frau gibt in einem Wahllokal Wahlzettel für die Wahl des Abgeordnetenhauses und den Volksentscheid in Berlin ab. (Quelle: dpa/Sebastian Gollnow)
Audio: Inforadio | 01.11.2021 | Kirsten Buchmann | Bild: dpa/Sebastian Gollnow

Das Berliner Abgeordnetenhaus kann am Donnerstag wie geplant zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat am Montag zwei Eilanträge des fraktionslosen Abgeordneten Marcel Luthe gegen die Abgeordnetenhauswahl zurückgewiesen.

Luthe, der es nicht mehr in das neugewählte Parlament geschafft hat, wollte die konstituierende Sitzung des neuen Parlements verhindern. Das Gericht entschied, dass beide Anträge erfolglos bleiben. Der erste Antrag vom 26. Oktober sei schon offensichtlich unzulässig, weil er vor Beginn der Frist eingegangen ist. Einsprüche gegen die Wahl können erst erfolgen, wenn das amtliche Endergebnis tatsächlich im Amtsblatt veröffentlicht ist. Dies war erst am 28. Oktober der Fall.

Luthe hatte zwar vorsorglich am 28. Oktober seine Eingabe bei dem Gericht wiederholt. Doch auch dieser Einspruch wurde im Eilverfahren zurückgewiesen, "weil er über das zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes im Einspruchsverfahren rechtlich Mögliche hinausgreift", schreibt das Gericht.

Laut Berliner Verfassung muss das neue Abgeordnetenhaus spätestens sechs Wochen nach der Wahl zu einer konstituierenden Sitzung zusammentreten. Damit endet die Wahlperiode des alten Abgeordnetenhauses. Schon der Wortlaut der Vorschrift lasse erkennen, dass die Ausdehnung der Wahlperiode unzulässig sei, so das Gericht [berlin.de].

Weitere Einsprüche Luthes noch offen

Luthe, der in dieser Wahl für die freien Wähler angetreten ist, hatte den Einzug ins Parlament verpasst. Unter anderem scheiterte er an der Fünfprozenthürde. Er hatte mehrere Wahlfehler gerügt, die er auch in einem Hauptsacheverfahren angreift. Dieses Verfahren bleibt von der heutigen Eilentscheidung unberührt.

Sendung: Abendschau, 01.11.2021, 19:30 Uhr

7 Kommentare

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  1. 7.

    "die rechte Spalte ist die interessante"

    Sie können aber hoffentlich "vorgeschlagen durch ..." von "Mitglied bei ..." unterscheiden. Und haben Sie einen Vorschlag, wer Verfassungsrichter vorschlagen und ernennen soll? Vielleicht Marcel Luthe, weil er so ein toller Hecht ist?

  2. 6.

    Hier wurden 2 Eilanträge aufgrund von Unzulässigkeit abgewiesen. Das heißt es hatte überhaupt nichts mit dem Inhalt zutun. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich das Verfassungsgericht damit noch beschäftigen wird - aber man muss nun mal einen formal korrekten Antrag stellen. Und übrigens: Ulrike Lembke ist eine hervorragende Juristin und Professorin der HU. Wir können froh sein, dass sie in unserem Verfassungsgericht sitzt.

  3. 5.

    Thomas:
    "Die Gewaltenteilung funktioniert also bestens !"

    Ja, denn die Richter sind unabhängig!

    Thomas:
    Die Parteien kungeln sich die Richter aus, die in dem Gericht sitzen, wo sie regelmäßig die Angeklagten sind. Finde den Fehler."

    Ich habe den Fehler gefunden: Parteien können keine Angeklagten sein, weil nur natürliche Personen Angeklagte sein können. Und im übrigen sind unter den Serienstraftätern Politiker eine ganz ganz ganz kleine Minderheit.

  4. 4.

    "Die Gewaltenteilung funktioniert also bestens ! Die Parteien kungeln sich die Richter aus, die in dem Gericht sitzen, wo sie regelmäßig die Angeklagten sind. Finde den Fehler"

    sie meinen die Parteien, die das Volk gewählt hat? Ja, so funktioniert das in einer Demokratie- wer sollte die Richter denn sonst berufen?
    Es ist ja nicht die Regierung, die die Richter beruft, sondern das Parlament.

    Dass hier von kungeln keine Rede sein kann, zeigt doch das Scheitern des Mietendeckels. Wäre hier im Sinne der Regierung entscheiden worden, wäre es anders ausgegangen.

    Ich finde die Gesetze zum Wahlrecht auch nicht so dolle- aber das ist Kritik am Gesetzgeben und eben gerade nicht an der Justiz- die kann hier gar nicht anders entscheiden.

  5. 3.

    Hier mal eine etwas ältere aber deutliche Schlagzeile vom Tagesspiegel vom 21.06.2007:
    "Höchste Richter ins Amt gewählt
    Die politische Krise um das Berliner Verfassungsgericht ist mit einem versöhnlichen Schlussakt geendet. Das Parlament akzeptierte auch eine Kandidatin der Linken."
    oder vom 05.03.2020:
    "Berliner Abgeordnetenhaus wählt Ulrike Lembke zur Verfassungsrichterin
    Monate nach der eigentlich geplanten Wahl ist das Berliner Verfassungsgericht wieder komplett. Streit zwischen CDU und Linke findet damit sein Ende."
    Ich musste eben 2x nachlesen ob ich mich im Datum vertan habe... aber nein !
    Die Gewaltenteilung funktioniert also bestens ! Die Parteien kungeln sich die Richter aus, die in dem Gericht sitzen, wo sie regelmäßig die Angeklagten sind. Finde den Fehler.

    hier eine Liste, die rechte Spalte ist die interessante:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Richter_des_Berliner_Verfassungsgerichtshofes

  6. 2.

    Das ist Demokratie.

  7. 1.

    Habt ihr was anderes erwartet??? Eine Krähe kratzt der anderen Krähe doch die Augen nicht aus und wes Brot ich ess, dess Lied ich sing...

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