Unternehmer aus Peitz - Wie dieser 15-Jährige eine eigene Firma gründen konnte

Di 09.05.23 | 15:01 Uhr
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Gründer Maurice Schönfelder aus Peitz (Bild: privat)
Gründer Maurice Schönfelder aus Peitz | Bild: privat

Wenn ein 15-Jähriger in Deutschland eine Firma gründen will, muss er einige Hürden nehmen. Maurice Schönfelder aus Peitz hat es geschafft und führt mittlerweile ein eigenes Unternehmen. Seine Inhalte: Social Media und ein Computerspiel.

Stundenlang vor dem Computer hocken und zocken - das war Maurice Schönfelder aus Peitz (Spree-Neiße) irgendwann nicht mehr genug. Ein "Verlangen" etwas Neues zu machen, sich etwas aufzubauen habe der heute 15-Jährige gespürt. Vom PC weg wollte er dafür nicht, im Gegenteil. Mittlerweile haben seine Spielleidenschaft und sein Gespür aus dem Jugendlichen einen Unternehmer gemacht.

Angefangen hatte alles mit dem Spiel "Minecraft" erzählt Maurice Schönfelder. Bereits mit 12 Jahren habe er damit begonnen eigene Plattformen, die sogenannten Server, aufzubauen. Dort kann man mit anderen Spielern gemeinsam agieren, aber eben auch bezahlte Leistungen anbieten. So hat es Maurice gemacht.

Bezahlte Spiel-Inhalte und Social-Media-Clips

Sein Business-Konzept erklärt Maurice Schönfelder mit einem Beispiel: "Wenn man ein kostenloses Autospiel hat, bei dem man immer ein rotes Auto fährt, jetzt aber ein blaues Auto fahren möchte, dann kostet das beispielsweise 4,99 Euro. Und diese 4,99 Euro nehme ich letztendlich ein", so Schönfelder. Er ergänzt mit seinen Angeboten also das kostenlose Basis-Spiel.

Schönfelder ist aber noch weiter gegangen. Während der Corona-Pandemie habe er sich mehr und mehr in Sozialen Netzwerken, etwa auf TikTok ausprobiert. "Ich habe dann gemerkt, dass es mir sehr liegt, die Videos zu schneiden, sie zu bearbeiten und letztendlich auch die Erfolge zu sehen. Und es gab auch Erfolge in Millionenhöhe", erzählt der 15-Jährige. Er habe sich daraufhin entschlossen TikTok-Accounts gegen Bezahlung für Privatpersonen oder auch Unternehmen anzulegen und zu pflegen. Für ein Unternehmen aus Spremberg, das beispielsweise extravagante Bestattungen anbietet, habe er bereits zwei Millionen Aufrufe auf TikTok generiert.

Interesse statt Skepsis beim Vater

Zu den Leistungen, die Maurice Schönfelder anbietet, gehört nicht nur der Schnitt und die Produktion der Videos, sondern auch die Abstimmung über mögliche Inhalte, die gepostet werden sollen und auch die Analyse im Nachhinein: was hat gut funktioniert, was nicht.

Ein 15-Jähriger, der eine Firma gründet, ist nicht alltäglich. Das spürte auch Maurices Vater, Rico Schimmrick. Er habe das Treiben seines Sohnes zunächst skeptisch beäugt, erzählt er. Nach und nach sei er aber selbst in die Materie hineingewachsen - irgendwann sei er mehr interessiert als skeptisch gewesen.

Zustimmung von Schule, Jugendamt und Familiengericht

Schimmrick, ebenfalls Unternehmer, habe zu seinem Sohn gesagt: "Du willst selbstständig sein? Dann musst du den Weg gehen". Zunächst habe das Familiengericht sein Einverständnis erklären müssen. Das ist normal bei Gründern unter 18 Jahren, weil diese noch nicht voll geschäftsfähig sind.

Maurice habe dann ein Coaching bei der "Zukunftswerkstatt Lausitz" besucht, eine Gründerwerkstatt in Cottbus, unterstützt von der Industrie- und Handelskammer. Anschließend mussten sowohl das Jugendamt, als auch die Schule von Maurice grünes Licht geben. Nur, weil seine Noten gut genug waren, war das Vorhaben überhaupt möglich.

Ein Jahr habe das alles gedauert - doch nun sei es geschafft. Maurice darf offiziell mit seinem Geschäft Geld verdienen. "Ein netter Nebenverdienst" sei das. Eine konkreten Plan für ein Studium oder eine Berufsausbildung hat er dagegen noch nicht. Erstmal will er sein Abitur machen und anschließend auch gern in dem Feld tätig bleiben. Doch bis dahin müsse sich noch zeigen, in welche Richtung sich seine Interessen noch weiterentwickeln, wie er sagt.

Sendung: Antenne Brandenburg, 09.05.2023, 14:40 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    Wenn der Sohn der Inhaber des Gewerbes ist, muss auch der Sohn die Steuern zahlen – da wird nichts den Eltern zugerechnet. (Im Gegenteil versuchen manche reichen Eltern einen Teil ihrer Einkünfte auf die Kinder zu verlagern – z.B. das Mietshaus oder das Aktiendeopt aufs Kind zu übertragen – und so als Familie den Grundfreibetrag mehrfach auszuschöpfen).

    Falls davon auszugehen ist, dass die Einkünfte (also der Gewinn) des Kindes unterm Grundfreibtrag (zur Zeit 10.908€) bleiben, braucht es auch keine Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Und so lange die Einnahmen unter 22.000€ bleiben, kann sich das Kind entscheiden, „Kleinunternehmer“ zu sein und dadruch gänzlich von der Umstatzsteuer verschont zu bleiben.

  2. 1.

    Abwarten bis der Vater die Notbremse zieht. Spätestens bei der Bürokratie und insbesondere dem Finanzamt hört der Spaß auf. Der erste was kommt in Deutschland ist nicht das Glückwunschschreiben, sondern die Steuervorauszahlung vom FA, Kammer etc. Bitte zahlen! Da wurde noch nicht ein Cent verdient. Zumal das Einkommen ja den Vater zugeordnet wird und jener wird sich bedanken wenn dieser auf sein Einkommen noch mehr Steuern zahlen darf.

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