Fredersdorf-Vogelsdorf - Bürgermeisterwahl wegen Facebook-Post des Gewinners noch nicht gültig

Do 07.12.23 | 16:12 Uhr
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Thomas Krieger (CDU) bleibt Bürgermeister der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf (Quelle: DPA/Patrick Pleul)
Audio: Antenne Brandenburg | 07.12.2023 | Martin Krauß | Bild: DPA/Patrick Pleul

In Fredersdorf-Vogelsdorf ist der Wahlgewinner und bisheriger Bürgermeister noch nicht im Amt bestätigt. Grund dafür ist ein Einspruch einer Bürgerin wegen Internet-Werbung. Nun muss die Gemeindevertretung entscheiden, ob die Wahl gültig war.

In der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf (Märkisch-Oderland) ist Bürgermeister Thomas Krieger (CDU) immer noch nicht im Amt bestätigt, obwohl er Anfang Oktober in einer Stichwahl wiedergewählt wurde. Die Gemeindevertretung muss noch darüber abstimmen, ob die Wahl überhaupt gültig war. Wegen eines Wahleinspruchs fasste die Gemeindevertretung Ende November keinen Beschluss über die Wahlergebnisse.

Facebook-Posts am Wahltag sind laut Wahlleiter zulässig

Eine Bürgerin hatte Einspruch gegen die Wahl erhoben, weil sie einen Facebook-Post von Amtsinhaber Thomas Krieger als unzulässige Wahlpropaganda bewertet. "Diese [aus Sicht der Bürgerin] unzulässige Wahlwerbung hat sich auf Internet-Werbung am Wahltag bezogen", sagte Wahlleiter Henri Wiedmann dem rbb.

Diese Art von Werbung sei aber zulässig, unerlaubt sei nur Wahlwerbung im und am Wahllokal "durch Schrift, Ton oder Bilder", so der Wahlleiter. "Da das aber nicht gegeben war, habe ich der Gemeindevertretung empfohlen, den Wahleinspruch zurückzuweisen."

Fraktion hatte Beschlussvorlage abgelehnt

Während der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung lehnten Mitglieder der Fraktion Bürgerforum-Linke-Grüne (BLG) eine Beschlussvorlage zu dem Wahleinspruch ab. Damit sei aber kein Votum über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl getroffen worden, sagte BLG-Mitglied Hans Peter Küllmer dem rbb.

Küllmer habe sich an der konkreten Formulierung der Beschlussvorlage gestört. Problematisch sei aus Sicht des Grünen-Politikers vor allem, "dass der Einspruch selber schon als unbegründet dargestellt wurde." Der Anspruch sei aus Sicht der BLG begründet.

Gemeindevertreter sollen am 19. Dezember entscheiden

Der Wahlleiter sieht es aber anders: Laut Wiedmann ist es den BLG-Mitgliedern nicht bewusst gewesen, was ihre Ablehnung bedeutet. Da Wahleinspruch vorlag, hätte dieser seiner Meinung nach zurückgewiesen werden müssen, so der Wahlleiter weiter. In Abstimmung mit ihm will die BLG nach eigenen Angaben in der kommenden Sitzung der überarbeiteten Vorlagen nun zustimmen.

"Wir werden am 19. Dezember im Rahmen der Beschlussvorlage durch die Verwaltung diesen Änderungssachverhalt darstellen, indem wir sagen, dass die Einwendungen begründet sind", so Küllmer. Anschließend wolle die Fraktion der Gültigkeit der Wahl zustimmen. "Weil eben der Punkt erfüllt ist, dass der Auftritt von Herrn Zieger auf seinem Facebook-Kanal nicht relevant wahlbeeinflussend war."

Laut Hans Peter Küllmer muss sich die Gemeindevertretung damit beschäftigen, ob sie in Zukunft Wahlwerbung in den sozialen Medien untersagen lassen will.

Sendung: Antenne Brandenburg, 07.12.2023, 14:40 Uhr

Mit Material von Martin Krauß

1 Kommentar

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  1. 1.

    [Online-]Werbung sei aber zulässig, unerlaubt sei nur Wahlwerbung im und am Wahllokal "durch Schrift, Ton oder Bilder", so der Wahlleiter. "Da das aber nicht gegeben war, habe ich der Gemeindevertretung empfohlen, den Wahleinspruch zurückzuweisen."
    Weil online de facto nicht die erste und andauernde Informationsquelle für sehr viele Wahlberechtigte ist?
    Ok, nächstes Mal bitte ausprobieren: Nicht Parteimitglied, sondern einfache Bürger geben am Wahltag vorm Wahllokal Töne von sich, Meinungsäußerungen eben. Zählt das? Nicht?

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