Berufung eingereicht - Prozess um Neuköllner Anschlagsserie wird neu aufgerollt

Mi 23.08.23 | 17:02 Uhr
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Archivbild: Die Angeklagten sitzen im Gerichtssaal des Kriminalgerichts Moabit hinter ihrern Anwälten und verdecken ihre Gesichter. Hier begann der Prozess gegen insgesamt fünf Männer. (Quelle: dpa/C. Ender)
Audio: rbb24 Inforadio | 23.08.2023 | Joachim Goll | Bild: dpa/C. Ender

Der Prozess um die Neuköllner Anschlagsserie wird eine Neuauflage erfahren. Nach Informationen von rbb24 Recherche hat die Berliner Generalstaatsanwaltschaft im Verfahren gegen zwei verdächtige Rechtsextremisten entsprechende Berufungsbegründungen eingereicht. Zuerst hatte die "BZ" berichtet.

Die Berufungsverhandlung wird dann vor dem Berliner Landgericht stattfinden. Neben dem wegen Sachbeschädigung bereits verurteilten Rechtsextremisten Tilo P. wird sich auch sein mutmaßlicher Komplize Sebastian T. erneut verantworten müssen.

T. und P. in erster Instanz freigesprochen

Den beiden Rechtsextremisten werden zwei Auto-Brandstiftungen zur Last gelegt. Sie sollen in der Nacht zum 1. Februar 2018 die Fahrzeuge des Linken-Politikers Ferat Kocak und des Buchhändlers Heinz Ostermann in Brand gesetzt haben.

Wann der Prozess beginnt, ist nach Aussage eines Sprechers der Berliner Generalstaatsanwaltschaft noch nicht klar. T. und P. waren in der ersten Instanz vom Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden.

Wegen verschiedener rechtsextremer Schmierereien war P. allerdings zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt worden. T. wurde wegen Betrugs, Sachbeschädigungen und Bedrohungen zu 18 Monaten Haft verurteilt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 23.08.2023, 18 Uhr

11 Kommentare

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  1. 11.

    Bernhard, Bernd oder wie sonst noch: Kommen SIE hier bloß nicht mit Rechtssicherheit! Das muss Uwe nicht beweisen! Das wissen alle. Deswegen gibt es im AGH den Untersuchungsausschuss „Neukölln II“!
    Aber basteln Sie sich ruhig weiter Ihre Welt á la Pipi Langstrumpf zusammen.
    https://www.linksfraktion.berlin/neukoelln/

  2. 10.

    Ihr unbegründeter Verschwörungswahn stinkt gewaltig.

    Sie behaupten Dinge, die Sie wahrscheinlich nicht mal rechtssicher beweisen können.

    Übrigens dürfen Polizisten sogar zu Straftaten anstiften oder zuschauen. Das ist während Ermittlungen oft erforderlich. Nennt man Agent Provokateur

  3. 9.

    Nun hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Die kleine Strafkammer am Landgericht kann das Verfahren einstellen, die Berufung verwerfen oder ein neues Urteil sprechen.

  4. 8.

    Der Völkische will schlauer als der Generalstaatsanwalt sein? Blödsinn! Die Beweise fehlen eben nicht - die wurden unterschlagen. Das ist Strafvereitelung nach § 258 StGB! Und das weiß der Generalstaatsanwalt, sonst würde er die Verfahren nicht wieder aufrollen. So funktioniert „Rechtsstaat“!

  5. 7.

    Blödsinn! Die Beweise fehlen eben nicht - die wurden unterschlagen. Das ist Strafvereitelung nach § 258 StGB! Und das weiß der Generalstaatsanwalt, sonst würde er die Verfahren nicht wieder aufrollen. So funktioniert „Rechtsstaat“!

  6. 6.

    Schlimmer noch, es gibt Beweise dafür dass Beamte die Täter gewarnt haben.

    Der Brandanschlag fand quasi unter den Augen der observierenden Beamten statt, ohne das spätere Opfer zu warnen.

    Einer der ermittelnden Beamten hat sich mit min. einen der Täter in einem bekannten "Szenelokal" getroffen.

    Ein weiterer Beamter war im weiteren Dunstkreis der Täter aktiv als diese Überfälle begingen.

    Ein ermittelnder StA mußte vom Fall abgezogen werden als der eine zu große Nähe zu den Tätern signalisierte.

    Das Ganze stinkt 10 Meilen gegen den Wind.

  7. 5.

    Schlimmer noch, es gibt Beweise dafür dass Beamte die Täter gewarnt haben.

    Der Brandanschlag fand quasi unter den Augen der observierenden Beamten statt, ohne das spätere Opfer zu warnen.

    Einer der ermittelnden Beamten hat sich mit min. einen der Täter in einem bekannten "Szenelokal" getroffen.

    Ein weiterer Beamter war im weiteren Dunstkreis der Täter aktiv als diese Überfälle begingen.

    Ein ermittelnder StA mußte vom Fall abgezogen werden als der eine zu große Nähe zu den Tätern signalisierte.

    Das Ganze stinkt 10 Meilen gegen den Wind.

  8. 4.

    So ist das in einem Rechtsstaat. Wenn die Beweise fehlen, muss eingestellt werden. Die Einstellung des Strafverfahrens bedeutet im Strafverfahrensrecht Deutschlands die Verfahrensbeendigung bei Offenhalten der Schuldfrage. Die Unschuldsvermutung besteht daher fort.

  9. 3.

    Zweimal innerhalb von drei Tagen liest man, dass die Generalstaatsanwaltschaft Prozesse/Ermittlungen neu aufrollen läst.
    Zum einen, weil der Staatsanwalt kein Fehlverhalten bei 12 Polizisten erkennen konnte, und ein psychisch kranker Mann nach einem Polizeieinsatz zu Tode kam und zum anderen, weil rechtsextremistische Brandstifter nach einem Anschlag auf den Abgeordneten Ferat Kocak (Linke) freigesprochen wurden?
    Ja, wo sa ma denn? Ist die Justiz auf dem rechten Auge blind?

  10. 2.

    Einfach nur erstaunlich, dass unser Rechtsstaat funktioniert!

  11. 1.

    Einfach nur peinlich, wie Strafverfolgung in Neonazi-Kreisen (nicht) funktioniert. Und dann ist die Überraschung groß, wenn die Leute das Vertrauen in staatliche Institutionen verlieren...

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