Nach Einsprüchen -
Die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung (SVV) in Rheinsberg (Ostprignitz-Ruppin) ist für teilweise ungültig erklärt worden. Das hat am Mittwochabend das Gremium mit Stimmen von CDU, SPD und Linke entschieden und ist damit sechs eingereichten Wahleinsprüchen weitestgehend gefolgt.
Laut Kommunalwahlgesetz [brandenburg.de] obliegt die Wahlprüfung der neugewählten Vertretung. Sie entscheidet demnach über die Wahleinsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl.
Nun sollen für die Listenvereinigung BVB/Freie Wähler fast 2.200 Stimmen gestrichen werden, die auf ihren Kandidaten und Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow entfielen. Er hatte für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung kandidiert, das Mandat aber aufgrund seiner Tätigkeit als hauptamtlicher Bürgermeister nicht angenommen.
Hat Schwochow in den Wahlkampf eingegriffen?
Mit der Aberkennung könnte sich nach Auskunft der Stadtwahlleitung die Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung ändern und BVB/Freie Wähler die Mehrheit verlieren.
Aus Sicht der Wahleinspruchsführer und Teilen der Stadtverordneten soll vor allem Schwochow unerlaubterweise als Bürgermeister in den Wahlkampf eingegriffen haben - durch Postings in den sozialen Netzwerken etwa mit Aufrufen zur Wahl der Listenvereinigung und Videos auf seinen YouTube-Kanal.
Damit stellen sich die Stadtverordneten auch gegen ein Rechtsgutachten, dass die Stadtwahlleiterin in Auftrag gegeben hatte und keine gravierenden Verstöße sah.
"Weil wir davon ausgegangen sind, dass dieses Verhalten während und vor der Wahl Mandatsrelevant ist. Es gab eine Beeinflussung und das können wir nicht so stehen lassen", sagte der CDU-Stadtverordnete Andreas Endler dem rbb. Auch sein Stadtverband hatte Einspruch gegen die Stadtverordnetenwahl eingereicht.
Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Dombert hatte zuvor empfohlen die Wahleinsprüche als unbegründet zurückzuweisen und die Wahl für gültig zu erklären. Zwar habe der Bürgermeister mit seinem Youtube-Kanal "anständig bleiben" möglicherweise gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, weil die veröffentlichten Videos oftmals in Amtsräumen der Verwaltung aufgenommen und etwa mit dem Stadtwappen versehen worden seien. "Das war aber nicht vertieft zu prüfen, weil es an der sogenannten Mandatserheblichkeit fehlt - also einfach die mutmaßlichen Verstöße nicht krass genug sind, dass wir hier empfohlen hätten die Wahl zu wiederholen oder Stimmen zu streichen", sagte Rechtsanwalt Tobias Schröter.
Kommunalaufsicht muss Entscheidung prüfen
Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow kritisierte die Entscheidung der Stadtverordneten: "Das zeigt, wie die sogenannten demokratischen Parteien Demokratie leben. Jetzt will man das Wahlergebnis umdrehen und Stimmen aberkennen. Wir reden immerhin von fast 25 Prozent der Wählerstimmen, die man für ungültig erklären will und damit im Ergebnis sich selbst zusätzliche Sitze und damit die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung sichern - ich glaube so etwas hat es in Brandenburg noch nicht gegeben."
Die gesamte Fraktion von BVB/Freie Wähler sowie zwei Stadtverordnete der CDU hatten sich vor der Abstimmung für befangen erklärt und nicht teilgenommen - und damit mehr als die Hälfte der SVV-Mitglieder. Daher muss die Kommunalaufsicht des Landkreises Ostprignitz-Ruppin die Entscheidung nun prüfen. So ist es im Kommunalgesetz geregelt [brandenburg.de]. Demnach kann die Genehmigung aus Gründen des öffentlichen Wohls abgelehnt werden. Bis eine Entscheidung gefallen ist, könne die jetzige Stadtverordnetenversammlung regulär weiterarbeiten, heißt es.
Die Stadtverordnetenversammlung Rheinsbergs war erst im dritten Anlauf konstituiert worden.
Sendung: Antenne Brandenburg, 21.11.2024, 07:30 Uhr