Windenergie in Brandenburg - Streit um Flächen und Vorbescheide für Windparks in Märkisch-Oderland
![Blick am frühen Morgen über einen Acker im Oderbruch im Osten von Brandenburg. (Quelle: dpa/Patrick Pleul) Blick am frühen Morgen über einen Acker im Oderbruch im Osten von Brandenburg. (Quelle: dpa/Patrick Pleul)](/content/dam/rbb/rbb/rbb24/2025/2025_01/dpa-account/windra-der-ma-rkisch-oderland.jpg.jpg/size=708x398.jpg)
Brandenburg setzt auf Windkraft, um die Energiewende voranzutreiben – doch die Suche nach geeigneten Flächen sorgt für Spannungen. Während Investoren Windparks bauen wollen, versuchen Kommunen freie Felder zu erhalten.
Um die vom Bund angestrebte Energiewende umzusetzen, soll sich die Menge an Ökostrom bis 2030 verdoppeln. Erreicht werden soll dieses Ziel vor allem durch Windkraft. Die Voraussetzungen dafür wurden in Brandenburg bereits vor zwei Jahren geschaffen.
Der Brandenburger Landtag stimmte damals dafür, dass jede der fünf regionalen Planungsgemeinschaften (Oderland-Spree, Uckermark-Barnim, Prignitz-Oberhavel, Havelland-Fläming, Lausitz-Spreewald) im Land 1,8 Prozent der Fläche bis spätestens Ende 2027 und 2,2 Prozent bis spätestens Ende 2032 für die Windenergienutzung ausweisen muss. Dies ist Teil des bundesweiten Ziels, bis 2032 insgesamt zwei Prozent der Fläche für Windenergie zu reservieren. Dazu wurde im Juli 2022 das "Wind-an-Land-Gesetz", im Bundestag verabschiedet. Wo die Windräder gebaut werden sollen, entscheiden die regionalen Planungsgemeinschaften.
Regionale Pläne und die Windvorranggebiete
Bislang gibt es einen rechtswirksamen Regionalplan nur in den Regionen Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming. [mil.brandenburg.de]. Dort wurden bereits Windvorranggebiete festgelegt. In den anderen drei Regionen gibt es jedoch noch keine abschließenden Pläne. Solange diese noch nicht aufgestellt sind, gelten Windräder als priorisierte Bauvorhaben und dürfen prinzipiell überall errichtet werden, sofern keine Belange entgegenstehen.
Dieser Umstand wird von Windparkbetreibern offenbar ausgenutzt. In Märkisch-Oderland etwa scheinen zahlreiche Antragsteller die Gesetzeslücke zu nutzen, um Standorte zu sichern, bevor die offiziellen Windvorranggebiete festgelegt werden.
![Wildwuchs bei Windkraft (Quelle: Map Tiler/OpenStreetMap contributors) Wildwuchs bei Windkraft (Quelle: Map Tiler/OpenStreetMap contributors)](/content/dam/rbb/rbb/rbb24/2025/2025_01/sonstige/wildwuchs-bei-windkraft.jpg.jpg/size=708x398.jpg)
13 neue Windräder in Zeschdorf geplant
Solange noch keine endgültigen Regionalpläne vorliegen, können Windparkbetreiber sogenannte Vorbescheide beantragen, um bereits vorab bestimmte Fragen des Genehmigungsverfahrens zu klären. In der Gemeinde Zeschdorf im Landkreis Märkisch-Oderland möchte ein Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern 13 neue Windkraftanlagen bauen. Der Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids wurde bereits beim Landesamt für Umwelt (LfU) gestellt. Sollte dieser genehmigt werden, könnte das auch negative Auswirkungen auf Zeschdorf und seine Anwohner haben.
Anwohner Ralf Nowak, der bereits vor zehn Jahren eine Bürgerinitiative geleitet hat und in Alt Zeschdorf lebt, äußerte seine Besorgnis gegenüber dem rbb. "Das heißt, wir haben dann die Lärmbelästung und den Schattenschlag auch dann in Hauptwindrichtung Westen und dann Richtung Feierabend werden wir dann hier so ein Licht Schattenspiel haben."
In der Region Oderland-Spree gibt es derzeit insgesamt 27 Vorbescheidsverfahren für über 100 Windräder – viele davon außerhalb der geplanten Windvorranggebiete. Gernot Schmidt, Landrat von Märkisch-Oderland und Mitglied der Regionalen Planungsgemeinschaft, zeigte sich besorgt über diese Entwicklung: "Das ist ein Verfahren, was im Endeffekt örtliche und gemeindliche Demokratie zerstört", sagte Schmidt. Er sehe die Schuld jedoch nicht bei den Windparkbetreibern, sondern in der Gesetzgebung, die diese Lücke zuließe.
Vorbescheide sind keine Baugenehmigungen
Auch Anwalt Jan Thiele machte dem rbb gegenüber deutlich, dass Windparkbetreiber nur von ihrem Recht Gebrauch machen. Diese Vorbescheide bieten zwar Planungssicherheit, geben jedoch noch keine Baugenehmigung, so Thiele. Bevor eine Anlage gebaut werden könne, müssten erst alle weiteren Prüfungen und das vollständige Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. "Erst wenn die emissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt wird, darf die Anlage errichtet werden", erklärt Thiele.
Ob die geplanten Windräder in Alt Zeschdorf tatsächlich gebaut werden, ist noch unklar. Hinweise auf eine Schließung der Gesetzeslücke kamen im Januar aus dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Im Bundestag soll schon bald über eine Gesetzesänderung diskutiert werden, die das Reservieren von Standorten über Vorbescheide stoppen soll. Sollte diese Änderung in Kraft treten, könnte dies auch die laufenden Verfahren der Windparkbetreibern betreffen.
Betreiber liefert keine Details
Man habe die Windkraftanlagen bei Zeschdorf nicht geplant, weil der Regionalplan kommt, sagte Jann Möller, Projektleiter des Betreibers, der Windmüllerei GmbH aus Jürgenshagen (Mecklemburg-Vorpommern). Die Flächen hätten schon vorher festgestanden. Außerdem sei dieser Windpark eine Ausnahme, so Möller, bei anderen Projekten würden sie darauf achten, dass sich diese in Windvorragngebieten des kommenden Regionalplans befinden würden.
Für ein ausführliches Interview stand Möller trotz schriftlicher Zusage nicht zur Verfügung. Auch Zahlen und Details zu den geplanten Windkraftanlagen lieferte er auf Anfrage des rbb nicht.
Sendung: Antenne Brandenburg, 31.01.2025, 05:30 Uhr
Mit Material von Philipp Gerstner