Windenergie in Brandenburg - Streit um Flächen und Vorbescheide für Windparks in Märkisch-Oderland

Mi 29.01.25 | 16:58 Uhr
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Blick am frühen Morgen über einen Acker im Oderbruch im Osten von Brandenburg. (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
Video: Antenne Brandenburg | 31.01.2025 | Tino Schöning | Bild: dpa/Patrick Pleul

Brandenburg setzt auf Windkraft, um die Energiewende voranzutreiben – doch die Suche nach geeigneten Flächen sorgt für Spannungen. Während Investoren Windparks bauen wollen, versuchen Kommunen freie Felder zu erhalten.

Um die vom Bund angestrebte Energiewende umzusetzen, soll sich die Menge an Ökostrom bis 2030 verdoppeln. Erreicht werden soll dieses Ziel vor allem durch Windkraft. Die Voraussetzungen dafür wurden in Brandenburg bereits vor zwei Jahren geschaffen.

Der Brandenburger Landtag stimmte damals dafür, dass jede der fünf regionalen Planungsgemeinschaften (Oderland-Spree, Uckermark-Barnim, Prignitz-Oberhavel, Havelland-Fläming, Lausitz-Spreewald) im Land 1,8 Prozent der Fläche bis spätestens Ende 2027 und 2,2 Prozent bis spätestens Ende 2032 für die Windenergienutzung ausweisen muss. Dies ist Teil des bundesweiten Ziels, bis 2032 insgesamt zwei Prozent der Fläche für Windenergie zu reservieren. Dazu wurde im Juli 2022 das "Wind-an-Land-Gesetz", im Bundestag verabschiedet. Wo die Windräder gebaut werden sollen, entscheiden die regionalen Planungsgemeinschaften.

Regionale Pläne und die Windvorranggebiete

Bislang gibt es einen rechtswirksamen Regionalplan nur in den Regionen Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming. [mil.brandenburg.de]. Dort wurden bereits Windvorranggebiete festgelegt. In den anderen drei Regionen gibt es jedoch noch keine abschließenden Pläne. Solange diese noch nicht aufgestellt sind, gelten Windräder als priorisierte Bauvorhaben und dürfen prinzipiell überall errichtet werden, sofern keine Belange entgegenstehen.

Dieser Umstand wird von Windparkbetreibern offenbar ausgenutzt. In Märkisch-Oderland etwa scheinen zahlreiche Antragsteller die Gesetzeslücke zu nutzen, um Standorte zu sichern, bevor die offiziellen Windvorranggebiete festgelegt werden.

Wildwuchs bei Windkraft (Quelle: Map Tiler/OpenStreetMap contributors)

13 neue Windräder in Zeschdorf geplant

Solange noch keine endgültigen Regionalpläne vorliegen, können Windparkbetreiber sogenannte Vorbescheide beantragen, um bereits vorab bestimmte Fragen des Genehmigungsverfahrens zu klären. In der Gemeinde Zeschdorf im Landkreis Märkisch-Oderland möchte ein Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern 13 neue Windkraftanlagen bauen. Der Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids wurde bereits beim Landesamt für Umwelt (LfU) gestellt. Sollte dieser genehmigt werden, könnte das auch negative Auswirkungen auf Zeschdorf und seine Anwohner haben.

Anwohner Ralf Nowak, der bereits vor zehn Jahren eine Bürgerinitiative geleitet hat und in Alt Zeschdorf lebt, äußerte seine Besorgnis gegenüber dem rbb. "Das heißt, wir haben dann die Lärmbelästung und den Schattenschlag auch dann in Hauptwindrichtung Westen und dann Richtung Feierabend werden wir dann hier so ein Licht Schattenspiel haben."

In der Region Oderland-Spree gibt es derzeit insgesamt 27 Vorbescheidsverfahren für über 100 Windräder – viele davon außerhalb der geplanten Windvorranggebiete. Gernot Schmidt, Landrat von Märkisch-Oderland und Mitglied der Regionalen Planungsgemeinschaft, zeigte sich besorgt über diese Entwicklung: "Das ist ein Verfahren, was im Endeffekt örtliche und gemeindliche Demokratie zerstört", sagte Schmidt. Er sehe die Schuld jedoch nicht bei den Windparkbetreibern, sondern in der Gesetzgebung, die diese Lücke zuließe.

Vorbescheide sind keine Baugenehmigungen

Auch Anwalt Jan Thiele machte dem rbb gegenüber deutlich, dass Windparkbetreiber nur von ihrem Recht Gebrauch machen. Diese Vorbescheide bieten zwar Planungssicherheit, geben jedoch noch keine Baugenehmigung, so Thiele. Bevor eine Anlage gebaut werden könne, müssten erst alle weiteren Prüfungen und das vollständige Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. "Erst wenn die emissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt wird, darf die Anlage errichtet werden", erklärt Thiele.

Ob die geplanten Windräder in Alt Zeschdorf tatsächlich gebaut werden, ist noch unklar. Hinweise auf eine Schließung der Gesetzeslücke kamen im Januar aus dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Im Bundestag soll schon bald über eine Gesetzesänderung diskutiert werden, die das Reservieren von Standorten über Vorbescheide stoppen soll. Sollte diese Änderung in Kraft treten, könnte dies auch die laufenden Verfahren der Windparkbetreibern betreffen.

Betreiber liefert keine Details

Man habe die Windkraftanlagen bei Zeschdorf nicht geplant, weil der Regionalplan kommt, sagte Jann Möller, Projektleiter des Betreibers, der Windmüllerei GmbH aus Jürgenshagen (Mecklemburg-Vorpommern). Die Flächen hätten schon vorher festgestanden. Außerdem sei dieser Windpark eine Ausnahme, so Möller, bei anderen Projekten würden sie darauf achten, dass sich diese in Windvorragngebieten des kommenden Regionalplans befinden würden.

Für ein ausführliches Interview stand Möller trotz schriftlicher Zusage nicht zur Verfügung. Auch Zahlen und Details zu den geplanten Windkraftanlagen lieferte er auf Anfrage des rbb nicht.

Sendung: Antenne Brandenburg, 31.01.2025, 05:30 Uhr

Mit Material von Philipp Gerstner

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41 Kommentare

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  1. 41.

    Zum Thema Rotorblätter. Suchen sie doch z.B. mal bitte nach der Firma ROTH International und kommen dann nochmal neu und welche Art der Energieerzeugung geht bitte nicht mit Flächenverbrauch einher?

  2. 39.

    Genau, auch da fängt Klimabewußtsein an - nicht das Licht auf der Dorfstraße, aber bei vielen Industrieanlagen, Gebäuden mit überdimensionalen Lichtstrahlern, die selbst von Weiten blenden, und unnützen Lampen, die mehr den Himmel beleuchten, als das Erdreich und somit nicht nur Lichtverschmutzung sondern zusätzlich enorme Wärme erzeugen, sollte eingegriffen werden .

  3. 38.

    Dann stellt sich aber auch die Frage: Was passiert mit den Rotorblättern, die Sondermüll sind? Was ist mit der Bodenverdichtung, die enorme Menge an Beton, die in den Boden gebracht wird für die Aufstellung usw.?

  4. 37.

    „Zudem geben Sie offen zu, dass Sie sich an der Anwendung gelten Rechts stören„
    Das Gegenteil ist der Fall. Die Aushebelung des Rechts ist es, wogegen ich anschreibe. Und gegen Dilettantismus. Und bewerbe den Expertenrat...

  5. 36.

    Nein, ich weiche nicht aus und zeige eine Lösungsmöglichkeit auf. PV und WK in Städten und Siedlungen, nicht in der freien Landschaft. Dazu ein Verbot des motorisierten Individualverkehrs, Reduktion von Straßenbeleuchtung und ähnlicher Lichtverschmutzung, Druck auf die energieintensive Industrie usw., dann brauchen wir Natur und Landschaft nicht zu zerstören.

  6. 35.

    Ach Wossi, Werder waren ja die 10 km, die ich erwähnt habe. Zudem geben Sie offen zu, dass Sie sich an der Anwendung gelten Rechts stören.

  7. 33.

    „gegeben Hinweise auf rechtskräftig abschlossen Verfahren zur Kenntnis zu nehmen“
    Sie spielen auf das 500m entfernte Windrad in der Luckenwalder Bergsiedlung an. Ich erweitere noch in Werder/Bliesendorf. Alles rechtskräftig. Ja. Und darauf ziele ich ab, wie Betroffene „über den Tisch gezogen werden“ mittels der Tricks zum aushebeln der Abstände mittels Verwaltungsrecht. Das ist es gerade, was die Akzeptanz kaputtmacht und sich kein Erfolg einstellen kann. Egal ob bei WKA, die den Strom in Brandenburg teurer machen, in Grünheide oder oder beim BER usw.usf. Alles vertane Chancen!

  8. 32.

    Ich warte gespannt, ob Wossi diesmal mehr als "Wischwischwischwisch" und eine uralte WKA zu bieten hat. Dieser Artikel des RBB zeigt dabei ja im Gegenteil auf, dass derzeit alles seinen von der Gesetzgebung vorgesehen Gang geht, auch wenn für Sie WKA eine Schande sind. Amateure wie Sie reden grundsätzlich alles schlecht und weigern sich so wie Sie beharrlich, die Ihnen in der Vergangenheit gegeben Hinweise auf rechtskräftig abschlossen Verfahren zur Kenntnis zu nehmen.

  9. 31.

    Sie weichen aus. Warum? Selbst um etwas einzusparen muss dies erst erzeugt werden. Nun mal Butter bei die Fische! Welche Erzeugungsart hätten sie denn gern?

  10. 30.

    „für Sie ist doch jedes Windrad eines zu viel“
    Auch das ist falsch. Ich weise darauf hin, dass falsche (Standort)Politik den Erfolg verhindert. Beweise gefällig? Es ist bei diesen Fehlern von jedem Amateur, mit der richtigen Grundeinstellung, besser zu machen. Viel besser.

  11. 29.

    „und sind für Fakten nicht zugänglich“
    Sie nennen doch gar keine Fakten. Ich schon.

  12. 28.

    „Selbst wenn die Anlage 10 km entfernt gebaut werden soll, haben Sie Einwände“
    Dafür gibt es nicht den geringsten Anhaltspunkt. Aber es zeigt, wie „Standortpolitiker“ der Landesregierung zu Fehlentscheidungen immer wieder kommen. Mit den bekannten Folgen. Egal wo in Brandenburg.

  13. 27.

    Träumen Sie mal weiter. Auch unter der neuen Bundesregierung werden weitere Windparks entstehen. Selbst die Polen wollen jetzt loslegen nachdem die polnische AFD nicht mehr regiert.

  14. 26.

    Ach Wossi, Sie kommen doch seit Jahren unter wechselnden Namen mit der immer gleichen WKA und sind für Fakten nicht zugänglich. Selbst wenn die Anlage 10 km entfernt gebaut werden soll, haben Sie Einwände. Der Amateure sind dabei Sie, weil Sie eben keine rechtssicheren Argumente haben, sondern jedes Windrad für eine Schande halten und auch bei anderen Themen rund um die Energiewende bestenfalls mit "ja, aber" aus der Hecke kommen. Hier haben Sie nichtmals verstanden, warum es keine rechtsgültigen Regionalpläne gibt.

  15. 25.

    Mittelfristig nach der Bundestagswahl gibt es wahrscheinlich keinen "Streit um Flächen und Vorbescheide für Windparks in Märkisch-Oderland" und anderen Ortes mehr. Wetten dass?

  16. 24.

    Wenn Sie keine Argumente gegen Wildwuchs haben heißt das auch, dass Sie die Akzeptanz von Windrädern weiter schmälern wollen und die Energiewende behindern. Gehen Sie doch mal darauf ein, was es bedeutet, wenn 2% der Landesfläche ausgewiesen werden sollen und die Seen in einem seenreichen Land NICHT abgezogen werden. Oder was es bedeutet 1000 m Abstandsgebot zu unterschreiten oder aber 250m hohe Anlagen ohne Erhöhung der Abstände zu genehmigen. Amateure am Werk bedeutet dann für den Erfolg was?

  17. 22.

    „"Erst wenn die emissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt wird, darf die Anlage errichtet werden", erklärt Thiele.“
    Aha, deshalb wurde ein Windrad 500m neben der Luckenwalder Bergsiedlung gebaut? Was Herr Thiele nicht sagt ist, dass die tatsächliche Emission keine Rolle spielt. Was nicht steht kann nicht gemessen werden. Es reicht also eine theoretische Erklärung aus. Soll ich verraten wer die erstellt?