Waffen, Messer und Schlaggegenstände - Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände auf vier Berliner S-Bahnhöfen

Fr 24.03.23 | 06:02 Uhr
  53
Fahrgäste steigen in eine Berliner S-Bahn. (Quelle: imago-images/Schoening)
Audio: rbb24 Inforadio | 24.03.2023 | Nachrichten | Bild: imago images/Schoening)

Gerade an Wochenenden kommt es immer wieder zu Gewalttaten auf Bahnhöfen. Auf vier S-Bahnhöfen dürfen daher in den kommenden beiden Nächten keine gefährlichen Gegenstände mitgenommen werden - dazu zählen auch Schraubenzieher.

Für vier bestimmte Bahnhöfe in Berlin hat die Bundespolizei wieder ein Verbot von gefährlichen Gegenständen verhängt. Dieses gilt in den kommenden beiden Nächten zu Samstag und Sonntag jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr in den S-Bahnhöfen Gesundbrunnen, Ostkreuz, Warschauer Straße und Südkreuz. Die U-Bahnhöfe in den Bereichen sind von der Regelung ausgenommen.

Neben Waffen werden auch Messer, Reizgas, Schlaggegenstände oder Schraubenzieher untersagt. Unter das Verbot fallen auch Spielzeugwaffen, die mit echten verwechselt werden könnten. Dadurch sollen andere Fahrgäste sowie Polizeibeamte geschützt werden.

Die Bundespolizei hat stichprobenartige Kontrollen angekündigt. Ausnahmen gibt es, wenn die Gegenstände beispielsweise berufsbedingt benötigt werden, beispielsweise bei Handwerkern oder Köchen.

Polizei registriert vor allem an Wochenenden Gewaltvorfälle

Begründet wird das Verbot mit vielen Gewalttaten an den Bahnhöfen. "Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau", so die Bundespolizei. Vor allem an den Wochenenden komme es zu "polizeirelevanten" Vorfällen – deshalb ist die Aktion auf Samstag und Sonntag beschränkt.

Mit dem Verbot und den Kontrollen will die Bundespolizei verhindern, dass gewalttätige Auseinandersetzungen eskalieren und mitgeführte Gegenstände als Waffen eingesetzt werden. Ein solches Verbot für bestimmte Bereiche der Stadt und bestimmte Bahnhöfe gab es in der Vergangenheit bereits mehrfach.

Sendung: rbb24 Inforadio, 24.03.2023, 07:00 Uhr

 

 

 

53 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 53.

    Wenn schon 12jährige ein auf Messermann(frau)machen ,wen und wie wollt ihr die alle kontrollieren. Es gibt Unwägbarkeiten Risiken die wir alle eingehen und akzeptieren müssen,da gibt es keinen vollen Schutz.Das leben ist gefährlich.

  2. 52.

    Yep,jeder Hanwerker der von oder zur Abeit geht wäre da eine Gefahr,wenn er will.Was is mit Tepichmesser?Is 10mal schlimmer als jedes Messer .Meine linke Gesichtshälfte is der beste Beweis

  3. 51.

    Wollen Sie wirklich, dass wir uns "einfach ergeben"?
    Für mein Sicherheitsempfinden sollte viel mehr Polizei sichtbar auf Straßen und Bahnhöfen sein.

    Jetzt nicht gleich "Polizeistaat" schreien!

  4. 50.

    Lachnummer. Was soll das? Das "Verbot" ist sinnlos, weil gewaltbereite Täter:innen (und außen) ja doch machen, was sie wollen. Da kann man ja gleich versuchen, dem Wind zu verbieten, zu stark zu wehen. Das geht auch nicht.

  5. 49.

    @ Steffen, indem die Bundespolizei diese Orte als kriminalitätsbeladtet einstuft hat die BP durchaus eine Handhabe. Im Übrigen handelt es sich um Stichproben.
    Ich weise hier mal nur darauf hin, ein Raubüberfall mit einem gefährlichen Gegenstand wie z.B einem Schraubendreher ist ein bewaffneter Raubüberfall.
    Auch werden Sie mit Ihrem Schraubendreher wahrscheinlich nicht in der Hosentasche fahren.

  6. 48.

    Ich helfe mal aus:
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__3.html
    "Gesetz über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz - BPolG) § 3 Bahnpolizei
    (1) Die Bundespolizei hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die
    1. den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder
    ...."
    Die Begründung der Gefahrenlage können sie dem Bericht entnehmen.

  7. 46.

    flächendeckendes Dauerverbot wäre besser als dieses Strohfeuer.

  8. 45.

    Dagegen sagt ja auch niemand was. Dass Waffen in der Öffentlichkeit nichts zu suchen haben und deren Entdeckung durch Kontrolle die allgemeine Sicherheit erhöht, dürfte jedem einleuchten. Hier geht es aber so weit, dass Alltagsgegenstände zu verbotenen Gegenständen erklärt und mit Waffen gleichgesetzt werden. Dafür gibt es meines Erachtens keine Rechtsgrundlage, da das Verbot willkürlich und überraschend ist und somit jeder Fahrgast unwissentlich kriminalisiert werden kann.

  9. 44.

    Zitat: "Aha, dann ist das also an anderen Bahnhöfen erlaubt? Diese Polizei macht sich lächerlich, das ist rrg"

    Wenn schon, dann RGR und nicht "rrg". Und das Mitführen von nicht verbotenen, aber potenziell gefährlichen Gegenständen ist auf allen Bahnhöfen der Republik nicht grundsätzlich untersagt, sondern nur an solchen Aktionstagen an Kriminalitätsschwerpunkten. Das hat nichts mit dem Berliner Senat zu tun.
    Wie Sie sich evntl. vorstellen können, hat die Polizei nicht die Kapazitäten an 365 Tagen/Jahr 24/7 in großem Umfang Stichprobenkontrollen an einem Großteil der Bahnhöfe der Republik durchzuführen. Zudem dürfte es rechtlich nicht haltbar sein bsw. Taschenmesser an öffentlichen Orten grundsätzlich zu verbieten.

  10. 43.

    Es ist diese Maßnahme der BP für mich indirekt eine Bankrotterklärung zur Sicherheit im ÖPNV. So fehlt doch überall Aufsichtspersonal auf Bahnhöfen, die Notrufsäulen sind vglw. nur symbolisch. Auch der Umgang mit Straftätern bei der Bestrafung tut ihren Teil hinzu. Wieder werden fast nur Symptome bekämpft, aber nicht die Ursachen i. d. G.. So ziemlich jeder Gegenstand kann zur Waffe werden. Letztlich, ich führe seit Jahrzehnten ein kleines Taschenmesser mit, nur als Werkzeug u. nicht als Waffe!

  11. 42.

    Danke für Ihren Kommentar.
    Können einige immer noch nicht lesen und das Gelesene geistig umsetzen?
    In Hamburg führt die Bundespolizei regelmäßig an den einschlägigen S- Bahnhöfen (Reeperbahn, Hauptbahnhof) Stichproben durch und wird immer fündig, desgleichen die Landespolizei um an den WE das Waffen- und Glasflaschenverbot auf St. Pauli zu kontrollieren. Aber immer nur Stichproben, man kennt trotzdem seine "Kunden ".

  12. 41.

    So ein Quatsch, wie soll das jemand wissen, machen die da Ansagen oder wie? Ich meine Schraubendreher, sowas habe ich oft bei, genauso wie anderes Werkzeug und Cutter und was nicht alles. Das sind doch ganz alltägliche Gegenstände oder wie? Werden jetzt bald Körperscanner aufgestellt oder was soll das werden?!?

  13. 40.

    Ach ja, unser Grundrecht auf das Mitführen eines Schraubenziehers wird in Frage gestellt ...

  14. 38.

    Das Verbot dürfte vor keinem Gericht standhalten. Wer einen Schraubenzieher mitnehmen möchte, wird das laut Gesetz auch weiterhin tun dürfen. Die Polizei ist nicht die Legislative. Sie möge sich zurückhalten mit solchen absurden Regeln.

  15. 37.

    "Stichproben" der Polizei wirkt in diesem Zusammenhang seltsam.

  16. 36.

    Ein generelles Verbot für Waffen, Messer usw. im ÖPNV wäre wohl am sichersten.
    Und ich hoffe auch, dass alle, die sich hier über „Zenzi Kruse“ lustig machen, diversen Personen zur Seite stehen, wenn sie angepöbelt oder gar angegriffen werden.

  17. 35.

    Wenn Sie den Artikel richtig gelesen haben, erübrigt sich Ihre Frage

  18. 34.

    Scheinproblembekämpfung an der Blattspitze, wie wäre es mit Ursachenbekämpfung an der Wurzel? Gibt es eventuell eine gewisse Gruppe in einer bestimmten Altersgruppe, die trotz ihrer Unterrepräsentiertheit in der Gesamtbevölkerung verhältnismäßig überproportional viele Messerstraftaten begeht? Und kann man viele Täter aus dieser Gruppe z.B. in andere Länder verfrachten? Ich frage für einen Freund.

Nächster Artikel