Waffen, Messer und Schlaggegenstände - Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände auf vier Berliner S-Bahnhöfen
Gerade an Wochenenden kommt es immer wieder zu Gewalttaten auf Bahnhöfen. Auf vier S-Bahnhöfen dürfen daher in den kommenden beiden Nächten keine gefährlichen Gegenstände mitgenommen werden - dazu zählen auch Schraubenzieher.
Für vier bestimmte Bahnhöfe in Berlin hat die Bundespolizei wieder ein Verbot von gefährlichen Gegenständen verhängt. Dieses gilt in den kommenden beiden Nächten zu Samstag und Sonntag jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr in den S-Bahnhöfen Gesundbrunnen, Ostkreuz, Warschauer Straße und Südkreuz. Die U-Bahnhöfe in den Bereichen sind von der Regelung ausgenommen.
Neben Waffen werden auch Messer, Reizgas, Schlaggegenstände oder Schraubenzieher untersagt. Unter das Verbot fallen auch Spielzeugwaffen, die mit echten verwechselt werden könnten. Dadurch sollen andere Fahrgäste sowie Polizeibeamte geschützt werden.
Die Bundespolizei hat stichprobenartige Kontrollen angekündigt. Ausnahmen gibt es, wenn die Gegenstände beispielsweise berufsbedingt benötigt werden, beispielsweise bei Handwerkern oder Köchen.
Polizei registriert vor allem an Wochenenden Gewaltvorfälle
Begründet wird das Verbot mit vielen Gewalttaten an den Bahnhöfen. "Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau", so die Bundespolizei. Vor allem an den Wochenenden komme es zu "polizeirelevanten" Vorfällen – deshalb ist die Aktion auf Samstag und Sonntag beschränkt.
Mit dem Verbot und den Kontrollen will die Bundespolizei verhindern, dass gewalttätige Auseinandersetzungen eskalieren und mitgeführte Gegenstände als Waffen eingesetzt werden. Ein solches Verbot für bestimmte Bereiche der Stadt und bestimmte Bahnhöfe gab es in der Vergangenheit bereits mehrfach.
Sendung: rbb24 Inforadio, 24.03.2023, 07:00 Uhr