Waffen, Messer und Schlaggegenstände - Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände auf vier Berliner S-Bahnhöfen

Fr 24.03.23 | 06:02 Uhr
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Fahrgäste steigen in eine Berliner S-Bahn. (Quelle: imago-images/Schoening)
Audio: rbb24 Inforadio | 24.03.2023 | Nachrichten | Bild: imago images/Schoening)

Gerade an Wochenenden kommt es immer wieder zu Gewalttaten auf Bahnhöfen. Auf vier S-Bahnhöfen dürfen daher in den kommenden beiden Nächten keine gefährlichen Gegenstände mitgenommen werden - dazu zählen auch Schraubenzieher.

Für vier bestimmte Bahnhöfe in Berlin hat die Bundespolizei wieder ein Verbot von gefährlichen Gegenständen verhängt. Dieses gilt in den kommenden beiden Nächten zu Samstag und Sonntag jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr in den S-Bahnhöfen Gesundbrunnen, Ostkreuz, Warschauer Straße und Südkreuz. Die U-Bahnhöfe in den Bereichen sind von der Regelung ausgenommen.

Neben Waffen werden auch Messer, Reizgas, Schlaggegenstände oder Schraubenzieher untersagt. Unter das Verbot fallen auch Spielzeugwaffen, die mit echten verwechselt werden könnten. Dadurch sollen andere Fahrgäste sowie Polizeibeamte geschützt werden.

Die Bundespolizei hat stichprobenartige Kontrollen angekündigt. Ausnahmen gibt es, wenn die Gegenstände beispielsweise berufsbedingt benötigt werden, beispielsweise bei Handwerkern oder Köchen.

Polizei registriert vor allem an Wochenenden Gewaltvorfälle

Begründet wird das Verbot mit vielen Gewalttaten an den Bahnhöfen. "Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau", so die Bundespolizei. Vor allem an den Wochenenden komme es zu "polizeirelevanten" Vorfällen – deshalb ist die Aktion auf Samstag und Sonntag beschränkt.

Mit dem Verbot und den Kontrollen will die Bundespolizei verhindern, dass gewalttätige Auseinandersetzungen eskalieren und mitgeführte Gegenstände als Waffen eingesetzt werden. Ein solches Verbot für bestimmte Bereiche der Stadt und bestimmte Bahnhöfe gab es in der Vergangenheit bereits mehrfach.

Sendung: rbb24 Inforadio, 24.03.2023, 07:00 Uhr

 

 

 

53 Kommentare

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  1. 53.

    Wenn schon 12jährige ein auf Messermann(frau)machen ,wen und wie wollt ihr die alle kontrollieren. Es gibt Unwägbarkeiten Risiken die wir alle eingehen und akzeptieren müssen,da gibt es keinen vollen Schutz.Das leben ist gefährlich.

  2. 52.

    Yep,jeder Hanwerker der von oder zur Abeit geht wäre da eine Gefahr,wenn er will.Was is mit Tepichmesser?Is 10mal schlimmer als jedes Messer .Meine linke Gesichtshälfte is der beste Beweis

  3. 51.

    Wollen Sie wirklich, dass wir uns "einfach ergeben"?
    Für mein Sicherheitsempfinden sollte viel mehr Polizei sichtbar auf Straßen und Bahnhöfen sein.

    Jetzt nicht gleich "Polizeistaat" schreien!

  4. 50.

    Lachnummer. Was soll das? Das "Verbot" ist sinnlos, weil gewaltbereite Täter:innen (und außen) ja doch machen, was sie wollen. Da kann man ja gleich versuchen, dem Wind zu verbieten, zu stark zu wehen. Das geht auch nicht.

  5. 49.

    @ Steffen, indem die Bundespolizei diese Orte als kriminalitätsbeladtet einstuft hat die BP durchaus eine Handhabe. Im Übrigen handelt es sich um Stichproben.
    Ich weise hier mal nur darauf hin, ein Raubüberfall mit einem gefährlichen Gegenstand wie z.B einem Schraubendreher ist ein bewaffneter Raubüberfall.
    Auch werden Sie mit Ihrem Schraubendreher wahrscheinlich nicht in der Hosentasche fahren.

  6. 48.

    Ich helfe mal aus:
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__3.html
    "Gesetz über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz - BPolG) § 3 Bahnpolizei
    (1) Die Bundespolizei hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die
    1. den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder
    ...."
    Die Begründung der Gefahrenlage können sie dem Bericht entnehmen.

  7. 46.

    flächendeckendes Dauerverbot wäre besser als dieses Strohfeuer.

  8. 45.

    Dagegen sagt ja auch niemand was. Dass Waffen in der Öffentlichkeit nichts zu suchen haben und deren Entdeckung durch Kontrolle die allgemeine Sicherheit erhöht, dürfte jedem einleuchten. Hier geht es aber so weit, dass Alltagsgegenstände zu verbotenen Gegenständen erklärt und mit Waffen gleichgesetzt werden. Dafür gibt es meines Erachtens keine Rechtsgrundlage, da das Verbot willkürlich und überraschend ist und somit jeder Fahrgast unwissentlich kriminalisiert werden kann.

  9. 44.

    Zitat: "Aha, dann ist das also an anderen Bahnhöfen erlaubt? Diese Polizei macht sich lächerlich, das ist rrg"

    Wenn schon, dann RGR und nicht "rrg". Und das Mitführen von nicht verbotenen, aber potenziell gefährlichen Gegenständen ist auf allen Bahnhöfen der Republik nicht grundsätzlich untersagt, sondern nur an solchen Aktionstagen an Kriminalitätsschwerpunkten. Das hat nichts mit dem Berliner Senat zu tun.
    Wie Sie sich evntl. vorstellen können, hat die Polizei nicht die Kapazitäten an 365 Tagen/Jahr 24/7 in großem Umfang Stichprobenkontrollen an einem Großteil der Bahnhöfe der Republik durchzuführen. Zudem dürfte es rechtlich nicht haltbar sein bsw. Taschenmesser an öffentlichen Orten grundsätzlich zu verbieten.

  10. 43.

    Es ist diese Maßnahme der BP für mich indirekt eine Bankrotterklärung zur Sicherheit im ÖPNV. So fehlt doch überall Aufsichtspersonal auf Bahnhöfen, die Notrufsäulen sind vglw. nur symbolisch. Auch der Umgang mit Straftätern bei der Bestrafung tut ihren Teil hinzu. Wieder werden fast nur Symptome bekämpft, aber nicht die Ursachen i. d. G.. So ziemlich jeder Gegenstand kann zur Waffe werden. Letztlich, ich führe seit Jahrzehnten ein kleines Taschenmesser mit, nur als Werkzeug u. nicht als Waffe!

  11. 42.

    Danke für Ihren Kommentar.
    Können einige immer noch nicht lesen und das Gelesene geistig umsetzen?
    In Hamburg führt die Bundespolizei regelmäßig an den einschlägigen S- Bahnhöfen (Reeperbahn, Hauptbahnhof) Stichproben durch und wird immer fündig, desgleichen die Landespolizei um an den WE das Waffen- und Glasflaschenverbot auf St. Pauli zu kontrollieren. Aber immer nur Stichproben, man kennt trotzdem seine "Kunden ".

  12. 41.

    So ein Quatsch, wie soll das jemand wissen, machen die da Ansagen oder wie? Ich meine Schraubendreher, sowas habe ich oft bei, genauso wie anderes Werkzeug und Cutter und was nicht alles. Das sind doch ganz alltägliche Gegenstände oder wie? Werden jetzt bald Körperscanner aufgestellt oder was soll das werden?!?

  13. 40.

    Ach ja, unser Grundrecht auf das Mitführen eines Schraubenziehers wird in Frage gestellt ...

  14. 38.

    Das Verbot dürfte vor keinem Gericht standhalten. Wer einen Schraubenzieher mitnehmen möchte, wird das laut Gesetz auch weiterhin tun dürfen. Die Polizei ist nicht die Legislative. Sie möge sich zurückhalten mit solchen absurden Regeln.

  15. 37.

    "Stichproben" der Polizei wirkt in diesem Zusammenhang seltsam.

  16. 36.

    Ein generelles Verbot für Waffen, Messer usw. im ÖPNV wäre wohl am sichersten.
    Und ich hoffe auch, dass alle, die sich hier über „Zenzi Kruse“ lustig machen, diversen Personen zur Seite stehen, wenn sie angepöbelt oder gar angegriffen werden.

  17. 35.

    Wenn Sie den Artikel richtig gelesen haben, erübrigt sich Ihre Frage

  18. 34.

    Scheinproblembekämpfung an der Blattspitze, wie wäre es mit Ursachenbekämpfung an der Wurzel? Gibt es eventuell eine gewisse Gruppe in einer bestimmten Altersgruppe, die trotz ihrer Unterrepräsentiertheit in der Gesamtbevölkerung verhältnismäßig überproportional viele Messerstraftaten begeht? Und kann man viele Täter aus dieser Gruppe z.B. in andere Länder verfrachten? Ich frage für einen Freund.

  19. 33.

    Warum nur auf vier Bahnhöfen. Das Mitführen von Waffen, Messer etc. gehört grundsätzlich verboten. Denn offensichtlich wissen einfach zuviele Personen nicht, was sich gehört und was man grundsätzlich nicht macht.

  20. 32.

    Ich halte das mitführen von gefährlichen Schlag,- Schuss- und Stichwaffen gehört grundsätzlich überall verboten, außer mit Sondergenehmigung. Pfefferspray oder ähnliches zur Selbstverteidigung geht gerade noch. Kontrollen befürworte ich ausdrücklich.

  21. 31.

    Der hat vorher den Bericht gelesen und wundert sich über soclhe Fragen.

  22. 29.

    Kümmert euch mal besser um die Ursachen!

  23. 28.

    Warum eigentlich nur auf 4 S-Bahnhöfen, und nicht stadtweit? Und was soll die zeitliche Begrenzung? Ist ein Messer nach 6:00Uhr morgens weniger gefährlich als in der Nacht? Andererseits kann man es auch übertreiben, Beispiel: Schraubenzieher!
    Wie verhält es sich eigentlich beim Mitführen von Pfefferspray? Manchmal brauch man das (leider!), um sich vor Angriffen unliebsamer Mitmenschen schützen zu können. Denn die Polizei sagt ja auch immer wieder gerne von sich: "Wir können nicht überall sein!". Und unsere "Kuscheljustiz" trägt auch nicht gerade dazu bei, die Bevölkerung angemessen vor bereits polizeibekannten Gewalttätern zu schützen. Insbesondere dann, wenn es sich dabei um Minderjährige handelt...

  24. 27.

    Einzelne Polizei Aktionen bringen vermutlich nichts. Aber vom Ansatz her schon richtig. Im übrigen steht schon im Artikel geschrieben, Ausnahmen wird es immer geben.

  25. 26.

    Konzeptionslos .. schade, echt schade für die vielen Bundespolizisten, die das umsetzen müssen ..

  26. 25.

    Manche Kommentare hier sollten sich schon vor der Veröffentlichung von selber löschen.

  27. 24.

    Die Maßnahme ist sicher wieder mal perfekt ausgedacht. Wird dies dann auf allen Bahnhöfen durchgesagt, dass das verboten ist? Wieviele Menschen im Gesundbrunnen oder am Ostkreuz steigen dort um und werden dann überrascht, dass da auf einmal so ein Verbot gilt.

    Btw, ich werde mit einem 20-Meter-Gardena-Gartenschlauch unterwegs sein, nur falls das auch zu einer Waffe zählen sollte :)

  28. 23.

    Das Problem, welches ich hier einfach sehe, ist die juristische Durchsetzbarkeit. Es geht ja nicht um illegale Waffen, die sind ja bereits verboten. Es geht um Alltagsgegenstände, die ersatzweise als Waffen genutzt wurden, um die bestehenden Verbote zu umgehen. Die sind nicht illegal und man kann sie nicht einfach verbieten. Wenn dann noch eine solche Verordnung für den Fahrgast potentiell unvermittelt gilt, er also nicht zwingend davon ausgehen muss, dass solch ein Verbot gilt, dann haut jeder zweitklassige Anwalt seinen Klienten wieder raus. Wer will mir denn nachweisen, dass ich nicht mit dem Werkzeug zu einem Bekannten fahre, um dort im Haushalt was zu reparieren? Solche Verbote sind eine eher hilflose Reaktion des Staates, der Gewalttäter nicht mehr in den Griff bekommt. Klingt zwar erst mal gut, kann aber so nie funktionieren.

  29. 22.

    Eine Nagelfeile bei Frauen ist auch ein "stichhaltiges" Argument es nicht bei sich zu führen.

  30. 20.

    "...dazu zählen auch Schraubenzieher."
    Davon abgesehen das ich mich wundere das das mitführen von Waffen nicht prinzipiell verboten ist (scheint ja für einige zu den Grundrechten zu gehören :(((
    Aber was um Himmels Willen wird hier zu „gefährlichen Dingen“ gezählt? Weitere Vorschläge: Pfennigabsätze, Kugelschreiber, Stricknadeln, Pinsel…..?

  31. 19.

    Das habe ich mich auch schon gefragt. Überall sollte das verboten werden, macht ansonsten absolut keinen Sinn.

  32. 18.

    Was ist mit dem Handwerker, der als händeringend gesuchte Fachkraft in seinem Arbeitsköfferchen acht Schraubendreher dabei hat?

  33. 17.

    Besser früh härter durchgreifen als weitere No-Go-Areas wie den Kotti und den Görli schaffen.

  34. 16.

    Warum nicht gleich überall im ÖPNV verbieten?

  35. 15.

    Meine liebe Zenzi,
    wer einen solch reizenden Vornamen trägt (oder mindestens sich so nennt), also der oder dem braucht im Leben vor gar nix bange zu sein, weder vor pubertierenden Knäblein noch vor kontrollierenden Bundespolizisten u wenn Sie dann noch mit den Wimpern klimpern, haben Sie auf ganzer Linie gewonnen. Wenn auch nur ein Rajko unterwegs ist ... .
    Ich wünsche Ihnen ein wundervolles Wochenende!
    Rajko Peter Petrow

  36. 14.

    Warum nur auf vier Bahnhöfe? Messer in der Öffentlichkeit zu tragen müsste überall verboten und sehr hart bestraft werden.

  37. 13.

    Vielleicht ja durch "Stich" proben in den Zügen...

  38. 12.

    Und schon geht das Gezeter wieder von vorne los. Ich finde die Maßnahme komplett in Ordnung. Ich habe einfach null Bock als unbeteiligte Person eventuell von so einen Spinner angegriffen zu werden. Oder in einen Streit hineinzugeraten. Für mich macht es daher Sinn dagegen vorzugehen.

  39. 11.

    Ich muss jetzt echt lachen - das kann man doch gar nicht wirklich kontrollieren und außerdem werden Männer, die normalerweise solche Waffen bei sich tragen so ein Verbot sicherlich NICHT ernst nehmen. Was haben sie zu befürchten, wenn sie zufällig erwischt werden: vermutlich wie zu oft: Nichts.

  40. 10.

    Aha, dann ist das also an anderen Bahnhöfen erlaubt? Diese Polizei macht sich lächerlich, das ist rrg

  41. 8.

    Ich finde es solkte genell verboten werden Waffen mit sich zu führen .

  42. 7.

    Bei deinem Namen würde ich mal vermuten das du über 80 bist und gerade einen Selbstverteidigungskurs im Seniorenheim gemacht hast.

    Keine benötigt Reizgas aber sich mit übertriebenen - nicht realen - Ängsten auseinandersetzen schon. ( überforsichtig etc. )

  43. 6.

    "...dazu zählen auch Schraubenzieher."
    Schraubendreher sind also kein Problem ?

  44. 5.

    Das ist doch ein Witz. 2 Tage und keiner kriegz es in Berlin mit weil es nirgends angekündigt wird. Dauerhaft wäre ein generelles Waffenverbot für alle Privatpersonen richtig. Auch Besitzverbot für Jäger und Sportschützen. Fie sollten Waffen vor Ort gesrellt bekommen.

    Damit kann man den Einsatz von illegalen Waffen zwar nicht verhindern aber es wäre ein riesen Foetschritt.

    PS: Bdi Portschützen kann man auch auf Laserpointer umsteigen!

  45. 4.

    Bei der letzten derartigen Aktion, die ich durchaus befürworte, waren selbst die Stichproben für die Bundespolizei erfolgreich. Man hat keine Vorstellung davon, mit was Menschen unterwegs sind.

  46. 3.

    Hallo, solche Gegenstände sollten von vorn herein verboten werden. Und nicht nur an den Wochenenden.

  47. 2.

    Das ist doch gar nicht überprüfbar, oder wollen sie jeden Fahrgast filzen?

  48. 1.

    Ach herrje, dann hoffe ich mal, dass mich unsere starke BUNDESPOLIZEI ganz doll beschützt, wenn ich am Wochenende ohne Reizgas unterwegs bin.

    Aber vermutlich genügt es für eine schwache Frau auch, wenn sie ein wenig mit den Wimpern klimpert, um einer Bestrafung zu entgehen (zumindest, wenn sie den richtigen Vornamen hat; und das richtige Aussehen).

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