Geschäftsmodell in der Grauzone - Der Handel mit Punkten in Flensburg und was dagegen getan werden soll

Sa 27.01.24 | 18:23 Uhr | Von Simon Wenzel
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Symbolbild:Ein Auto fährt an einer Biltzsäule auf der Bornholmer Strasse in Berlin-Prenzlauer Berg vorbei.(Quelle:imago images/snapshot-photography/T.Seeliger)
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Punkte in Flensburg will kein Autofahrer haben. Nicht jeder versucht sie aber offenbar durch einen ordnungsgemäßen Fahrstil zu vermeiden. Online kann man Fremde dafür bezahlen, dass sie die Strafe auf sich nehmen. Experten fordern Gesetzesänderungen. Von Simon Wenzel

Wer mehr als 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, eine rote Ampel überfährt oder mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit den berühmten Punkten aus Flensburg rechnen. Auch andere Vergehen können dazu führen. Bei den genannten Fällen ist es aber offenbar möglich, der Strafe zu entgehen, mit dem sogenannten Punktehandel.

Das Prinzip ist einfach: Ein Strohmann nimmt die Strafe auf sich, der tatsächliche Sünder bezhalt dafür. Daraus ist ein Geschäft entstanden: Spezialisierte Agenturen nutzen rechtliche und verfahrenstechnische Grauzonen aus. Experten wollen dem nun entgegenwirken und haben auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar (Niedersachsen) Handlungsempfehlungen erarbeitet, die am Freitag präsentiert wurden. Sie fordern unter anderem mehr Personal für die Bußgeldbehörden und schärfere Strafen für Täter.

Online-Geschäft mit Fake-Fahrern

Das System "Punktehandel" floriert vor allem im Netz: Online-Anbieter bewerben offensiv ihr Geschäft. Wer geblitzt wurde, solle das behördliche Schreiben mit dem Foto einsenden, die Agenturen würden einen passenden Fahrer suchen, der die Strafe auf sich nimmt und sich selbst bei den Behörden meldet. Das ganze kostet natürlich. Und zwar nicht zu knapp.

Ein Anbieter dieser Dienstleistung wirbt beispielsweise damit, dass man für 300 Euro einer Strafe für einen Geschwindigkeitsverstoß entgehen könne. Die Punkte für einen Rotlichtverstoß könnten für 400 Euro umgeleitet werden. Beides sind klassische Delikte mit "Blitzerfotos". Der Gesamtpreis der zumindest moralisch fragwürdigen Dienstleistung liegt also schätzungsweise rund drei bis vier Mal höher als die tatsächlichen Mindestgeldstrafen auf diese Verstöße laut Bußgeldkatalog.

Der Berlin-Brandenburger Verkehrsrechtsanwalt Marcus Gülpen beobachtet diesen Punktehandel schon länger. Er macht vor allem drei Agenturen aus, die das Geschäftsmodell professionell anbieten würden, sieht aber einen Wachstumsmarkt. Ein mögliches Motiv in seinen Augen: "Stellen Sie sich vor, Sie sind Taxifahrer und stehen bereits bei sieben Punkten. Dann werden Sie wieder einmal geblitzt. Jetzt laufen Sie Gefahr, dass der Führerschein weg ist und damit auch Ihre Existenz und dann haben Sie Bekannte oder melden sich bei einer Agentur, die sagt: Ich kann doch deine Punkte übernehmen", so Gülpen gegenüber dem rbb.

Rechtlich bewegt sich das Geschäftsmodell in einer Art Grauzone: "Es ist momentan nicht strafbar, man kann es nicht greifen", sagt Gülpen. Als Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit gilt es bisher noch nicht, sagt Gülpen. Die Agenturen selbst verstecken sich jedenfalls nicht. Im Gegenteil: Sie werben mit vermeintlichen Kundenzahlen sowie -bewertungen und geben sogar Erfolgsquoten ihrer Dienste bekannt. Die Echtheit solcher Angaben lässt sich allerdings nicht überprüfen. Interview-Anfragen von rbb|24 an zwei Betreiber solcher Webseiten wurden abgelehnt oder blieben unbeantwortet.

Rechtsexperte: "Es ist momentan nicht strafbar"

Die Masche der Agenturen nutzt wohl unter anderem Lücken in der Arbeitspraxis von Bußgeldbehörden aus. So wird, wenn der Fahrzeughalter angibt, nicht selbst gefahren zu sein und eine andere Person benennt, der angebliche Fahrer nur anhand des Blitzerfotos auf Plausibilität überprüft. Ein Abgleich mit dem Passbild findet im Normalfall nicht statt.

Kommt das Alter ungefähr hin und stimmt das Geschlecht, würde so eine Angabe in vielen Fällen akzeptiert, schreibt eine Agentur in ihrem Werbetext. Nach rbb|24-Informationen aus informierten Kreisen ist das eine realitätsnahe Darstellung solcher Abläufe.

Auch Siegfried Brockmann, der Leiter der Unfallforschung des Gesamtverbands der Versicherer stützt das: "Die Regel in den Bussgeldstellen ist ja, dass das ein automatisiertes System ist und das muss auch so sein, damit die Verfahren schnell abgeschlossen werden können. Und das bedeutet, wenn da jemand sagt, ich war es, wird dem in der Regel gar nicht nachgegangen", sagte er dem rbb.

Verkehrsgerichtstag: Arbeitskreis fordert mehr Personal in Bußgeldstellen

Damit die Masche nicht strafrechtlich riskant für alle Beteiligten wird, ist außerdem entscheidend, dass der vermeintliche Fahrer sich selbst bei der Bußgeldstelle meldet. So macht sich der Halter nicht wegen falscher Verdächtigung Dritter schuldig. Das ist bereits heute strafbar. Sich hingegen selbst fälschlicherweise einer Ordnungswidrigkeit zu beschuldigen, ist es nicht.

Bei dem Kongress in Goslar erarbeiteten die Teilnehmer eines Arbeitskreises nun Empfehlungen, um diesen Punktehandel entgegen zu wirken. Zunächst fordern sie von der Politik unter anderem "effektivere Sanktionsvorschriften". So sollte ermöglicht werden, dass gegen die tatsächlichen Fahrzeugführer Fahrverbote verhängt und diese im Fahreignungsregister eingetragen und bewertet werden können [deutscher-verkehrsgerichtstag.de].

Für die Bußgeldbehörden wird mehr Geld für Personal gefordert, damit "behördliche Ermittlungen intensiviert" werden können. Um also genauer prüfen zu können, wer tatsächlich am Steuer saß. Die Verfolgungsverjährungsfrist solle zudem von drei auf sechs Monate verlängert werden, fordern die Experten.

2023 rund 55.000 Verstöße mit Punktfolge alleine in Berlin

Wie viele Fälle der Masche es gibt, ist nicht bekannt und lässt sich nur schwer schätzen. Das Potenzial ist aber durchaus groß. Auf rbb|24-Anfrage gab die Polizei Berlin an, dass im vergangenen Jahr insgesamt fast 21.000 Rotlicht- und etwas mehr als 34.000 Geschwindigkeitsverstöße mit mindestens einem Punkt Strafe dokumentiert wurden.

Verkehrsrechtler Gülpen hält den Handel mit den Punkten für ein zunehmendes Problem. "In der Vergangenheit hat man festgestellt, dass pro Jahr ungefähr 5.000 Leute in die Zone kommen, wo sie acht Punkte kassieren und deshalb den Führerschein verlieren", so Gülpen.

Unfallforscher Brockmann sieht den Punktehandel zwar ebenfalls nicht als Massenphänomen, weist aber darauf hin, dass es ausgerechnet für Mehrfachtäter besonders interessant ist. "Diejenigen, die das nötig haben, sind unser Hochrisikoklientel. Wenn man keinen oder einen Punkt hat, schert man sich nicht darum, ob man mal einen einfährt. Wenn man aber schon fünf oder sechs hat, lohnt es sich ein paar Hundert Euro dafür auszugeben, dass man nicht mehr bekommt", sagt er.

Und genau das macht das Geschäftsmodell so problematisch: Die Personengruppe, die eigentlich durch das Punktesystem in Flensburg langfristig aus dem Straßenverkehr gezogen werden sollten, weil sie sich auffällig oft nicht an die Verkehrsregeln halten, können dem entgehen. Deshalb fordern die Branchenexperten nun Nachbesserungen in der Bestrafung und Verfolgung.

Sendung: Der Tag, 24.01.2024, 18:00 Uhr

Beitrag von Simon Wenzel

40 Kommentare

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  1. 40.

    Richtig! Und außerdem verstößt eine Meldung von Ordnungswidrigkeiten an die Versicherungen gegen Datenschutzbestimmungen!

  2. 39.

    Kinderfreund:
    "Antwort auf [Steffen] vom 28.01.2024 um 13:58
    Anderer Vorschlag: wenn ein behauptet wird, dass ein Anderer gefahren sei, Anfrage bei KFZ-Versicherung ob da der Versicherungsnehmer als alleiniger Fahrer eingetragen ist. Falls ja, dann sollte an die Versicherung Meldung erfolgen, dass jemand anderes gefahren ist. Folge: sicherlich höhere Versicherungszahlung wegen mehrerer Nutzer(und im Antrag falsche Angaben)!"

    Zum Jahreswechsel hat meine Mutter die Versicherung gewechselt. Wir haben Vieles durchgerechnet. Ergebnis: Mit Kindern als Zweitfahrer ist die Versicherungsprämie erstaunlicherweise deutlich niedriger als ohne Zweitfahrer! Wer weiß, warum. Aber nun sind wir Kinder alle Zweitfahrer. Ob wir nun tatsächlich fahren oder nicht, ist egal, und auch kein Versicherungsbetrug!

  3. 38.

    Jan:
    "Wenn der Gesetzgeber das Handeln mit Punkten nicht als Straftat oder Ordnungswidrigkeit ansieht, ist die Aufregung darum vollkommen sinnlos. Da hat jemand ein Geschäftsmodell entdeckt, das kann man gut oder schlecht finden. Es ist aber legal. Will man das nicht, kann der Gesetzgeber dies ändern, will er offenbar nicht."

    Das Phänomen ist relativ neu und wird nun diskutiert, und, ob der Gesetzgeber dies ändern will oder nicht, steht überhaupt noch gar nicht fest!

  4. 37.

    Ralf Lipke:
    "Typisch. Erneut müsse ein neues Gesetz her. Wozu? Das ist Strafvereitelung! Gibt es schon ein Gesetz. Nur müsste man es kontrollieren und durchsetzen. Daran hapert es bei uns und nicht an der Zahl der Gesetze."

    Der Straftatbestand der Strafvereitelung betrifft aber nur Straftaten und keine Ordnungswidrigkeiten! Wenn Sie keine Gesetzesänderung wollen, dann würde es dabei bleiben, dass dies weiterhin nicht strafbar ist.

  5. 36.

    Auf Achse:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 28.01.2024 um 01:08
    Aber die Behörden verfolgen das nicht weiter, wenn das dazugehörige Bußgeld eingegangen ist."

    Doch natürlich verfolgt die Fahrerlaubnisbehörde das weiter, wenn sich zuviele Punkte in Flensburg angesammelt haben!

  6. 35.

    Tanja:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 28.01.2024 um 01:15
    Doch. Es fehlen Einnahmen? Wenn man es zu genau nimmt.Das Verhalten sagt sehr viel über die einzelnen Halter aus."

    Aber es fehlt das gesetzliche Tatbestandsmerkmal der Vermögensschädigung beim Staat!

  7. 34.

    Flossie:
    "Dann würden aber auch die Einnahmen zurückgehen, die man für den Umbau der Gesellschaft so dringend braucht. Allein Berlin kalkuliert jedes Jahr im Haushalt zwischen 110-120 Millionen an Bußgeldern ein. Nicht auszudenken, wenn diese wegfallen würden, wenn sich alle korrekt verhielten."

    Was soll daran nicht auszudenken sein?
    Ich denke, wir würden mit sehr viel weniger Verkehrsverstößen und Verkehrsunfällen und weniger Bußgeldeinnahmen sehr gut auskommen! Der Sinn und Hauptzweck von Bußgeldern ist ganz sicher nicht die Generierung von Einnahmen!

  8. 33.

    Sind aber zwei unterschiedliche Vorgänge. Geht doch die Behörden nichts an wo und wie ich versichert bin.

  9. 32.

    Anderer Vorschlag: wenn ein behauptet wird, dass ein Anderer gefahren sei, Anfrage bei KFZ-Versicherung ob da der Versicherungsnehmer als alleiniger Fahrer eingetragen ist. Falls ja, dann sollte an die Versicherung Meldung erfolgen, dass jemand anderes gefahren ist. Folge: sicherlich höhere Versicherungszahlung wegen mehrerer Nutzer(und im Antrag falsche Angaben)!




  10. 31.

    Steht doch im Text. Wenn ein Anderer behauptet, gefahren zu sein, wird das bei vereinfachter Prüfung (ungefähres Alter und Geschlecht) nur in berechtigten Zweifelsfällen geprüft. Ein genereller Abgleich mit anderen Fotos ist schon aus Datenschutzgründen ohne Anfangsverdacht nicht zulässig.
    Wenn man dem Missbrauch wirklich begegnen wollen würde, würden nur mehr direkte polizeiliche Kontrollen helfen, bei denen die jeweiligen Fahrer unmittelbar angehalten und identifiziert werden. Dann könnte man aber die sehr einträglichen Blitzer der Kommunen und Landkreise wieder abbauen, weil die sich dann nicht mehr lohnen.

  11. 30.

    Der Paragraph zieht hier aber gar nicht, da nicht derjenige getäuscht wird, der zahlt. Es ist weder verboten, sich selbst einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen, noch jene abzustreiten. Der Staat steht hier in der Zwickmühle, entweder potentiellen Missbrauch der Vereinfachung halber hinzunehmen oder ihn mit sehr hohem und kostenintensiven Aufwand zu unterbinden. Da der erhöhte Aufwand nicht nur die Kosten für Personal nach oben treibt sondern auch noch die potentiellen Einnahmen in Teilen verringern kann, ist eigentlich niemand so wirklich an einer Änderung interessiert.

  12. 29.

    Man hat doch immer ein Blitzerfoto, ich verstehe nicht, wie man da handeln kann. Ist mir unbegreiflich.

  13. 28.

    Regen Sie sich bitte ab. Dieses Beispiel sollte nur aufzeigen, dass auch woanders nicht alles ok ist. Es genügt völlig, sich mit vorhandenen Vorschriften zu begnügen und diese bei Bedarf nachzujustieren. Im von mir genannten Beispiel könnte ein Vaterschaftstest Missbrauch verhindern.
    Im Übrigen sieht das Verkehrsrecht schon vor, dass bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb einer bestimmten Frist ein Fahrverbot ausgesprochen bzw. Nachschulung angeordnet werden kann. Macht aber keiner. Außerdem müssen Fahrzeughalter und Fahrzeugführer ja nicht identisch sein.

  14. 27.

    Hallo hat jemand in den Kalender geschaut? Wir haben 2024. Da sollte eine simple Software automatisch einen Abgleich zwischen Blitzerfoto und Passbild des/r Fahrerin machen können. Wenn es nicht passt werden automatisch Personen die an der selben Adresse wohnen oder Verwandte geprüft. Damit dürften dann 95% oder mehr abgedeckt sein. Statt die Verwaltungen immer mehr aufzublähen sollte man Digitaliserung endlich ernst nehmen. Die Diskussionen sind sowas von vorgestern und kommen nach Jahren der Praxis warum gerade jetzt auf?

    In England muss übrigends jeder Fahrer zum Fahrzeug separat angemeldet/versichert sein und bekommt im Zweifelsfalle die Strafe egal ob er es war oder nicht.

  15. 26.

    Wenn der Gesetzgeber das Handeln mit Punkten nicht als Straftat oder Ordnungswidrigkeit ansieht, ist die Aufregung darum vollkommen sinnlos. Da hat jemand ein Geschäftsmodell entdeckt, das kann man gut oder schlecht finden. Es ist aber legal. Will man das nicht, kann der Gesetzgeber dies ändern, will er offenbar nicht.

  16. 25.

    Die Forderung, dass ganze System noch weiter aufzublähen, ist ein gutes Beispiel wie Bürokratie außer Kontrolle geraten kann. Oder aber, Schlaue stellen das System komplett in Frage und machen das:
    Abschaffung der Flensburger „Statistikbehörde“. (denn das ist Sie genaugenommen, reine Verwaltung von Daten). Das kann die KI erledigen.
    Stärkung der Polizeireviere vor Ort und Abschaffung der Bußgeldstellen. Ausgabe von Führerscheinen und (digitale) Punktekarten auf dem Revier. (Ähnlich dem effektiveren DDR-System, mit sehr sehr wenigen Missbrauchsmöglichkeiten)
    Die Identifizierung ist eine Bringepflicht des Halters, nicht eine Dienstpflicht auf dem Revier. Das ist persönlich und digital möglich.

  17. 24.

    Typisch. Erneut müsse ein neues Gesetz her. Wozu? Das ist Strafvereitelung! Gibt es schon ein Gesetz. Nur müsste man es kontrollieren und durchsetzen. Daran hapert es bei uns und nicht an der Zahl der Gesetze.

  18. 23.

    Aber die Behörden verfolgen das nicht weiter, wenn das dazugehörige Bußgeld eingegangen ist.

  19. 22.

    Doch. Es fehlen Einnahmen? Wenn man es zu genau nimmt.Das Verhalten sagt sehr viel über die einzelnen Halter aus.

  20. 21.

    Es geht nur ums Geld ! Wenn es nicht so wäre, müsste man konsequent jeden Verstoß mit einem kostenlosen Fahrverbot oder Haft belegen. Das hätte dann wahrscheinlich auch eine erzieherische Wirkung und würde wieder für Disziplin sorgen. Auch müsste man sich um die Gruppe der Fahrradfahrer mehr kümmern, und nicht nur Fahrradwege bauen. Das Argument mit der Sicherheit ist in vielen Fällen nur ein Vorwand. Wenn es wirklich und ehrlich um die Sicherheit gehen würde, könnte man, um z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen u.ä. drastisch zu senken, sich Ideen aus Singapur zu eigen machen. Dann würden aber auch die Einnahmen zurückgehen, die man für den Umbau der Gesellschaft so dringend braucht. Allein Berlin kalkuliert jedes Jahr im Haushalt zwischen 110-120 Millionen an Bußgeldern ein. Nicht auszudenken, wenn diese wegfallen würden, wenn sich alle korrekt verhielten.

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