Landgericht Berlin - Schwieriger Mietmarkt - Gericht gewährt zwei Jahre Aufschub nach Eigenbedarfsklage

Do 21.03.24 | 06:13 Uhr | Von Stefan Ruwoldt
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Symbolbild:Eine Perspn trägt eine Umzugskiste.(Quelle:imago images/Photothek/T.Imo)
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Wenn Mieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen, ist die Not groß. Nun sorgt ein Urteil für Beachtung: die Mieter bekommen Aufschub, weil Ersatz nur schwer zu finden ist. Über die Wirkung des Urteils streiten Juristen. Von Stefan Ruwoldt

Es gibt viele Katastrophen für Mieter: Ein Wohnungseinbruch, Wasserschäden oder Schimmel sorgen verlässlich für Verzweiflung. Wenn aber eine "Eigenbedarf"-Kündigung vom Vermieter eintrudelt, ist die Wohnung für den Mieter nicht mehr zu retten. Löschen, Schlossauswechseln, Trockenlegen - hilft hier alles nicht. Der Mieter muss die Kisten packen, die Heizung wärmt künftig einen Auserwählten des - dann ehemaligen - Vermieters. Zumindest ein bisschen durcheinander bringt diese Trennungslogik ein Urteil des Berliner Landgerichts.

Mietrecht ist eindeutig, aber...

Eigentlich ist das Mietrecht hier sehr eindeutig: Die Besitzerin oder der Besitzer fordern bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs für sich zurück, was sie dem Mieter vertraglich überlassen haben. Durchsetzen können die Vermieter ihren Anspruch mit Räumungsklagen, bei denen oft nur kleine und kleinste Aufschübe von Monaten in Verfahren durch die Mieter erstritten werden können.

Das nun mit seiner umfassenden Begründung veröffentlichte Urteil Akz. 67 S 264/22 [berlin.de] - berücksichtigt bei seiner Ablehnung der Räumung, was bislang unbeachtet blieb: Da der Mieter, dem gekündigt wurde, in Berlin keinen für ihn bezahlbaren Wohnraum findet, bekommt er zwei Jahre Aufschub. Der Vermieter muss also lange warten.

Der genaue Vorgang verlief in diesem Fall zunächst klassisch. Eine Eigentümerin wolle ihre vermietete Wohnung für sich und kündigte dem Mieter mit der Forderung auf "Eigenbedarf". Der Mieter wehrte sich juristisch und widersprach. Seinen Widerspruch gegen die Räumung begründete der Mieter ebenfalls relativ klassisch für solche Fälle: mit der Härtefallregelung. Diese Regelung ist eine Sozialklausel, festgehalten im Bürgerlichen Gesetzbuch und sie besagt, dass der Mieter Schutz genießt, weil sein Auszug aufgrund von bestimmten Umständen unmöglich ist.

Dieser neue Schritt in dem Urteil kann in seiner Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Mietrechtsanwalt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins

Belege für eine vergebliche Suche - zwei Jahre Aufschub

In diesem Fall berief sich der Mieter darauf, dass er auf dem sehr begrenzten Mietwohnungsmarkt der Hauptstadt keinen "angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen" finden konnte. Er belegte dies mit hunderten abgelehnten Bewerbungen um andere Wohnungen.

Das zuständige Amtsgericht wies die Räumungsklage in erster Instanz zwar ab - berücksichtigte die Härtegründe aber nicht. Denn die Eigenbedarfskündigung erfüllte laut Gericht formelle Grundsätze nicht.

Auch in der Berufungsinstanz, dem Berliner Landgericht, scheiterte die Vermieterin im Januar: Die Kammer begründete ihre Ablehnung der Klage mit den vom Kläger vorgetragenen Härte-Umständen. Demnach konnte der Mieter nachweisen, dass er keine andere Wohnung finden konnte. Und das Gericht gewährte dem Mieter eine Frist von zwei Jahren, und erlaubt ihm, die Wohnung weiter zu bewohnen.

Gericht erkennt die "vergebliche Suche" an - ein Novum

Neu und beachtenswert ist an diesem Urteil nach Einschätzung von Mietrechtsanwalt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, dass das Gericht die durch den Mieter vorgetragene "vergebliche Suche" anerkennt: "Die deutliche Erleichterung für den Mieter in diesem Urteil besteht darin, dass nicht allein seine dokumentierte Suche von der Kammer berücksichtigt wird, sondern auch die Berliner Verordnungen als Beleg für den Mangel herangezogen werden."

Diese Verordnungen sind in dem Urteil aufgeführt. Hier heißt genau, "dass die Berliner Kappungsgrenzenverordnung (...) sowie die Kündigungsschutzklausel-Verordnung (...) eine Mangellage am gesamten Berliner Wohnungsmarkt ausweisen". Das Urteil erkläre, "dass es für den Mieter nicht möglich ist, innerhalb der vom Vermieter geforderten Frist eine neue Wohnung zu finden", so Mietervereins-Chef Bartels. "Dieser neue Schritt in dem Urteil kann in seiner Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden."

Oft werden teure Gutachten eingeholt - auf Kosten des Mieters

Bislang ist dieser Nachweis des "schwierigen Mietmarkts" mit Gutachten innerhalb des dann laufenden Prozesses verbunden, wie Bartels erklärt. Das erfolge mit gerichtlichen Gutachten, die in Auftrag gegeben werden: "Die Kosten betragen hier meist 1.500 bis 2.000 Euro. Und das muss der Mieter bezahlen, wenn das Gericht die Räumung verfügt, also bei einer gerichtlichen Niederlage gegen die Räumung." All das, also die Unsicherheit, zusätzliche Kosten im Verfahren tragen zu müssen und trotzdem die Wohnung sehr schnell räumen zu müssen, seien Hindernisse für Klagen gegen eine Räumung oder für Forderungen nach Aufschub gewesen.

Wermutstropfen: Die Kündigung ist nur verschoben

Für Bartels allerdings hat das Urteil auch einen "großen Wermutstropfen" in seiner möglichen Wirkung für ähnliche Fälle: "Das Urteil bestätigt die Kündigung, und es verschafft dem Mieter lediglich einen Aufschub für den Auszug. Außerdem ist es verbunden mit einer erhöhten Miete."

Gleichzeitig aber müsse auch anerkannt werden, dass das Urteil zeige: "Für den Vermieter ist das Risiko größer geworden, Mieter erfolgreich und schnell kündigen zu können. Es bedeutet: Eigenbedarf kann nicht so schnell wie bisher durchgesetzt werden."

Außerdem ist sich Bartels sicher, dass Vermieter nun künftig keinen gesonderten Passus im Mietvertrag unterbringen können, um einen schnellen Auszug zu garantieren: "Nein, es ist wohl kaum möglich, dass Vermieter den hier nun eingeräumten Aufschub der Kündigung mit einer Klausel im Mietvertrag ausschließen können."

In diesem Urteil wird der Mangellage sehr viel Raum eingeräumt.

Inka-Marie Storm, Justiziarin des Verbandes Haus und Grund.

BGH forderte 2016 genaue Prüfung der Härtegründe

Mit Vertragsklauseln solch eine gerichtliche Anerkennung von "Härte" ausschließen? - "Nein, das kann man nicht", sagt auch Inka-Marie Storm, Justiziarin des Verbandes Haus und Grund. Wenn sich Mieter und Vermieter nicht einigen, entscheide das Gericht. "Das nun in Berlin gefallene Urteil ist interessant, aber bleibt wie alle Eigenbedarfsklagen eine Einzelfallentscheidung", erklärt Storm. "Nicht ganz neu ist hier, dass der angespannte Wohnungsmarkt in den Vordergrund der Urteilsfindung rückt."

Sie verweist auf ein ähnliches Urteil einer Berliner Landgerichtskammer gegen eine Räumung mit Verweis auf den angespannten Wohnungsmarkt aus dem Jahr 2016. "Diese Entscheidung damals hat der Bundesgerichtshof - BGH - aufgehoben, weil das Landgericht in Berlin seinerzeit in der Wohnraumknappheit einen Härtegrund gesehen hatte, ohne zu prüfen, ob es dem Mieter tatsächlich nicht möglich war, unter 'zumutbaren Bedingungen' Ersatzwohnraum zu beschaffen."

Nur einige Anzeigen ansehen? - Das reicht nicht!

Damals wie jetzt gelte: "Es wird gekuckt, was der Mieter konkret unternommen hat." Nur einige Anzeigen anzusehen reiche nicht, sagt die Justiziarin des Haus- und Grundeigentümer-Interessenverbands. "Das Urteil jetzt verstehen wir auch nicht als eine politische Botschaft, das ist nicht Aufgabe des Gerichts: Die Mangellage in Berlin ist eben nur ein Indiz für die Entscheidungsfindung." Aber Storm sagt auch: "In diesem Urteil wird der Mangellage sehr viel Raum eingeräumt."

Eine grundsätzliche Verlängerung der oft sehr kurzen Räumungsfristen ist für die Justiziarin des Zentralverbands der Haus- und Grundeigentümer keine Lösung. Denn das Risiko für die Wohnungsbesitzer, sehr lange nicht an ihre Wohnungen zu kommen, sei schon jetzt sehr hoch. "Da sind erstmal die Kündigungsfristen und die Möglichkeit des Widerspruchs. Dann die Dauer der Klage. Und dann sind da noch die möglichen Anträge der Mieter auf Räumungsschutz."

Hoffnung auf verlängerte Fristen bei "Eigenbedarf"-Kündigungen

Mietervereins-Geschäftsführer Bartels dagegen sieht in dem nun ergangenen Richterspruch einen möglichen neuen Weg. Er hofft: "Eine Folge dieses Urteils könnte es sein, dass in der Zivilprozessordnung eine Änderung passiert, dass dort also die Frist für eine Räumung nach Kündigung auf Eigenbedarf auf zwei Jahre festgelegt wird."

Bislang ist diese Frist längstens ein Jahr. "Sechs Monate - das sagt das Urteil nun auch - aber reichen nicht - wenn man den Wohnungsmarkt betrachtet -, dass Mieterinnen und Mieter eine neue Wohnung finden können."

Beitrag von Stefan Ruwoldt

126 Kommentare

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  1. 126.

    "...sei geraten: kauft doch vermietete Wohnungen einfach nicht." Sorry, aber das macht für den Mieter überhaupt keinen Unterschied. Die 10 Jahre Schutzfrist vor Eigenbedarfskündigung beginnt mit der Umwandlung und gilt für den Verkäufer genau so, wie für den Käufer der vermieteten Wohnung. In den allermeisten Fällen wird dem aktuellen Mieter bei Umwandlung zudem angeboten, die Wohnung selbst zu kaufen. Tut er das nicht, weiß er ab dem Moment, dass seine Sicherheit, dort definitiv wohnen bleiben zu können, auf 10 Jahre begrenzt ist. Im Zweifel muss man dann mal in dieser Zeit mit dem Vermieter über dessen langfristige Pläne sprechen, um dann zu entscheiden, ob man auf Risiko fährt oder ob man sich in diesen zehn Jahren nach einer Alternative umschaut. Nicht alle Kapitalanleger wollen später auch selbst nutzen, aber grundsätzlich haben sie halt ein Recht darauf und könnten wegen Änderungen bei den Lebensumständen darauf angewiesen sein. Mieten ist nun mal ein Nutzungsrecht auf Zeit.

  2. 125.

    Das mit dem Eigentum,welches verpflichtet, läuft nun mal in der Praxis nicht. Es geht nur um Rendite, der Mensch interessiert nicht. Deshalb Enteignung oder die Privaten müssen verkaufen
    z.b . an Genossenschaften. Bekannte von mir leben seit über 25 Jahren in der Genossenschaft und haben jetzt erstmalig eine kleine Mieterhöhung (Grundmiete) erhalten.
    Hier helfen nur radikale Schritte sonst kann sich bald niemand aus der sogenannten Mitte noch eine Wohnung leisten.

  3. 124.

    Die meisten Genossenschaften sind hochverschuldet und somit klamm. Eine Genossenschaft ist keine Kapitalgesellschaft. Das Geld, was reinkommt, geht für die Genossen auch wieder raus. Um es mal in einfachsten Worten zu formulieren. Bin auch Genosse und ich kenne die Jahresabschlüsse, die sind nicht so dolle.

  4. 123.

    Sie übersehen dabei, dass als private Vermieter auch Immobilienfirmen wie zum Beispiel die Vonovia gelten, im Unterschied zu Genossenschaften oder landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Häufig wird mit Wohnraum spekuliert.

  5. 122.

    Stimmt nicht unbedingt. Ich bin vor 6 Jahren in eine Genossenschaftswohnung gezogen und zahle genauso viel wie Nachbarn, die hier schon über 20 oder sogar noch länger wohnen. Geringfügige Unterschiede ergeben sich durch die Wohnlage (Stockwerk) und die individuellen Heizkosten. Das, was Sie behaupten, dürfte eher auf den freien Wohnungsmarkt zutreffen. Meine alte Wohnung wurde unsaniert für den doppelten Preis weitervermietet. Zumindest wurde es zunächst versucht. Zulässig ist diese Steigerung nämlich nicht und die neuen Mieter haben geklagt.

  6. 121.

    Ich weiß nicht, woher sie dieses Wissen nehmen. Vielleicht gibt es neu gegründete Genossenschaften, die sich verkalkuliert haben. Die alteingesesessenen, die zum Teil seit 100 Jahren bestehen, stehen nämlich finanziell gut da. Ich wohne selbst seit 6 Jahren bei einer und bin immer wieder überrascht, wie schnell Reparaturen und Modernisierungen durchgeführt werden. Das hab ich in über 30 Jahren auf dem freien Wohnungsmarkt trotz höherer Mieten so nicht erleben dürfen.

  7. 120.

    Und warum investiert man bitte in (vermieteten) Wohnraum, wenn die Hürden, dieses Objekt selbst zu bewohnen, für beide Seiten weitestgehend geklärt sind? Warum sucht man sich ausgerechnet hier seine Absicherung, wo doch selbst in der eigenen Lebensplanung kaum klar sein dürfte, was im Alter so läuft. Mir greift die Eigentumsfrage einfach zu kurz. Mit dem Kauf einer vermieteten Wohnung nimmt man auch ein gewisses Maß an sozialer Verantwortung auf sich. Zumindest sollte klar sein, dass man dann kein Lager räumt, sondern unter Umständen Existenzen beeinträchtigt.

  8. 119.

    Ihnen ist schon klar, dass Genossenschaften die günstigsten Altverträge mit höheren Mieten bei Neuverträgen quersubventionieren und ganz andere Möglichkeiten haben als Privatvermieter, die nur ein oder zwei Wohnungen haben. Mietern ist es freigestellt eine Wohnung in einer Genossenschaft zu mieten. Wenn Sie bei einem privaten Vermieter mieten, kennen sie das Risiko, dass der Vermieter die Wohnung irgendwann auch selber benötigen könnte.

  9. 117.

    Ja, ich stimme Ihnen zu. Es wurde schon mal in der Politik angeregt, den Wohnraummietvertrag mit dem Verbrauchervertrag zu harmonisieren. Dann würden beide Seiten nahezu gleich gestellt.

  10. 116.

    Das sehe ich vollkommen anders, wir haben sowohl bei den Wohnraum zur Verfügung stellenden Menschen wie auch bei den Wohnraum Nutzungen Menschen einen gesellschaftlichen Querschnitt von guten und weniger guten Menschen.

  11. 115.

    Warum muss jemand, der einem anderen sein Eigentum gegen Mietzins überlässt, diesem eine neue Wohnung suchen? Mein Stromanbieter sucht mir ja auch keinen neuen Stromlieferanten, wenn mein Liefervertrag endet. Die Denke ist echt manchmal überhaupt nicht mehr nachvollziehbar.

  12. 114.

    Das ist falsch. 60 % der Mietwohnungen sind durch private Vermieter bereit gestellt. Diese haben sich das Eigenkapital erarbeitet und bieten Wohnraum an. Die Wohnung gehört in aller Regel der Bank, der Vermieter ist nicht automatisch wohlhabend. Er vermietet als Unternehmer nur seinen Wohnraum an jemand anders.

  13. 113.

    Haben Sie sich mal die Finanzen der Berliner Genossenschaften angeschaut? Wohl nicht, sind überwiegend in den roten Zahlen. Leider sind Sie es Wohl, der die Zusammenhänge als Mieter nicht sehen kann oder will.

  14. 112.

    Ja, wir haben uns angesichts der viel zu einseitig zugunsten von Mietern ausgelegten Gesetze auch gegen Vermietung entschieden!

  15. 111.

    Was für ein Märchen vom armen, selbstlosen Vermieter erzählen Sie uns denn da? Gierige Investoren mit extremen Renditeerwartungen sind doch das Problem.

  16. 110.

    Nur noch befristet vermieten, möbliert und mit Indexmiete. So hatten wir bislang keine Probleme und wissen, wann wir über unser Eigentum verfügen können.
    Alternative wäre Leerstand oder Verkauf.
    Der Wohnungskauf ist durch Arbeit und Sparen finanziert und als Altersvorsorge gedacht- ärgern wollen wir uns.

  17. 109.

    Instandhaltungskosten? Ich habe 34 Jahre in einem Mietshaus gewohnt, dass 1984 mit Fördergeldern saniert worden war. Danach ist in das Haus nahezu nichts mehr investiert worden. Es hat durchgeregnet, im Hausflur platzt die Farbe von den Wänden, die Rohre sind verkalkt und hinten fällt der Putz ab. Die Miete wurde und wird jedoch regelmäßig erhöht. Ich bin ausgezogen, aber durch meine ehemaligen Nachbarn bin ich darüber informiert. Dass das kein Einzelfall und teilweise noch schlimmer ist, kann man ständig lesen oder im TV sehen. Ich rede hier nicht von Vermietern einer einzelnen Einliegerwohnung. Davon dürften wir in Berlin nicht so viele haben.

  18. 108.

    Eine Genossenschaft darf keine Gewinne machen sondern muss das Geld gleich wieder investieren. Im Gegensatz dazu sind andere Gesellschaften oder privat Personen nunmal auf Gewinne aus. Was auch nicht verwerflich ist. Wenn die Gewinnen jedoch zu Lasten der Instandhaltung erwirtschaftet werden ist dies nicht hinzunehmen

  19. 107.

    Eh ist das fies. Schonmal was von Empathie gehört. Sie sind schon sehr verroht. Es gibt auch hier sehr viel Missbrauch von den Vermietern. Es müßte verboten werden - fertig!

  20. 106.

    Offensichtlich haben SIE keine Ahnung !

    Denn meine Genossenschaft hat gerade erst meine Miete erhöht, und ich liege immer noch unter 5€ den Quadratmeter, begründet wurde dies damit das meine Genossenschaft wirtschaftlich arbeiten kann !

    Was ich auch vollkommen nachvollziehen konnte und habe gern und selbstverständlich der Erhöhung zugestimmt, also ist es nur ein Märchen von Menschen wie ihnen das es überhaupt nicht anders geht !!!

  21. 105.

    All den potentiellen kapitalkräftigen Erwerbern von durch Umwandlung entstandenen Eigentumswohnungen sei geraten: kauft doch vermietete Wohnungen einfach nicht. Dann blieben die Verwertungsfirmen auf dem vermieteten Grundbesitz sitzen und die Mieter wären nicht so ohne weiteres kündbar.

  22. 103.

    Es ist doch genau umgekehrt als Sie schreiben. Der Vermieter ist dem Mieter wirtschaftlich bei weitem überlegen. Um
    dieses extreme Ungleichgewicht ein wenig auszugleichen, gibt es das soziale Mietrecht in den §§ 549 ff. BGB. Sie wollen anscheinend die Mieter faktisch rechtlos stellen und der reinen Willkür der Vermieter unterwerfen. Wollen wir hoffen, dass sich Gesetzgeber und Rechtsprechung Ihren Ideen nicht anschließen.

  23. 102.

    Naja, wenn die Vermieterin jetzt dort wohnen möchte, wird doch die bis dahin bewohnte Wohnung von ihr frei. Da könnte ja der Mieter einziehen. Quasi ein Tausch. Natürlich wenn der Mieter die Wohnung tragen kann und im gleichen Ort wäre. Wäre nicht die Vermieterin verantwortlich und müsste für den Mieter eine Wohnung finden?

  24. 101.

    Warum sollen Eigentümer auf alles Rücksicht nehmen. Also ich möchte kein Vermieter sein. Es kann nicht sein, dass mir Parteien Vorschriften zu meinem Eigentum machen. Was ist denn das für eine sozialistische Denkweise??

  25. 100.

    Sie scheinen ja ganz viel Ahnung zu haben. Bei Alt-Mietverträgen mit unter 8€ pro m2 kann man bei den heutigen Instandhaltungskosten froh sein, wenn nach Steuern, Rücklagen und Reparaturen überhaupt noch etwas von der Miete übrig bleibt. Mit Sicherheit kann man davon keinen Kredit bedienen. Und wenn man an den falschen Mieter gerät, kann man noch kräftig draufzahlen. Man merkt, dass die meisten Mieter absolut keine Ahnung haben, wieviel Arbeit, Kosten und Risiko mit Vermietung verbunden sind, die sie natürlich nicht tragen möchten. Aber im Rechte einfordern sind sie ganz groß. Eigentlich möchten sie Eigentümerrechte, nur ohne das ganze Risiko.

  26. 99.

    Wenn Vermieter noch eine andere Wahl hätten als Eigenbedarfskündigung, dann würde das auch nicht missbraucht werden. Das ist halt das Ergebnis von Überregulierung. Und je mehr der Gesetzgeber in den Markt eingreift, desto größer wird der Schwarzmarkt werden, und desto weniger werden neue Wohnung gebaut. Mittlerweile ist es fast unmöglich einem Mieter zu kündigen. Die Mär von der Miethailobby ist auch völlig übertrieben, wenn der Großteil in DE private Kleinvermieter sind, die ihre Mieter weder ausnutzen noch irgendwie schikanieren.
    Gegenbeispiel: in Großbritannien ist es komplett anders herum und Vermieter können tun und lassen was sie wollen. Aber hatte ich dort jemals Probleme eine neue Unterkunft zu finden? Nein. Weil der Markt dort funktioniert und der Staat sich heraushält so weit es geht. So lange die Leute hier nicht kapieren wollen dass Überregulierung 1 Problem beseitigt und gleichzeitig 2 neue schafft, wird es hier keinen bezahlbaren Wohnraum geben.

  27. 97.

    Das betrifft die " normale" Kündigung. Nicht ide Eigenbedarfskündigung.

  28. 96.

    >"Also ich habe großen Respekt vor vielen privaten Eigentümern/Vermietern. "
    Wobei der Begriff "privater Vermieter" eigentlich für alle Vermieter gilt. Privat im Sinne von privatwirtschaftlich werden fast alle Wohnungen vermietet. Selbst unsere kommunale Wohnungsgesellschaft GmbH als Kapitalgesellschaft gilt als privater Vermieter, auch wenn die Stadt 100% alleiniger Gesellschafter ist. Vorteil einer Kapitalgesellschaft als Wohnungseigentümer ist immerhin, dass die keinen Eigenbedarf für eine Wohnung anmelden können.

  29. 95.

    Sie haben einfach wahllos nach allem gesucht. 490 kalt für 35 Quadratmeter in der Leinestraße oder 675,37 € für 46,1 in Karow sind weder für Paare, noch für Familien oder Alleinerziehende geeignet. Ein Großteil der angezeigten Wohnungen gleich auf der ersten Seite ist zudem möbliert: 679 € für 24 qm, 799 € für 30,21 qm. So geht es weiter und weiter. Dann sind einige Wohnungen darunter, für die ein WBS benötigt wird. Wenn Sie selbst mal nach einer Wohnung suchen müssen, werden Sie feststellen, wie schwer das ist. Ich muss zum Glück nicht, kenne aber mehrere Leute, die verzweifelt nach passendem Wohnraum suchen. Die Angebote sind das eine. Dann muss die Wohnung ja auch noch zu haben sein, wenn man sich meldet und der Vermieter muss einen aussuchen aus den Massen von Wohnungssuchenden.

  30. 94.

    Das mit der Miethai-Lobby ist ok, da haben Sie recht. Aber ich wollte nur mal aufzeigen, daß eventuell wir selbst dran schuld sind.

  31. 93.

    Ein Teil des Problems liegt auch im Verkauf vermieteter Wohnungen. Diese sind deutlich preisgünstiger als unbewohnte.
    Hier müsste auch, genauso wie bei Eigentumsteilung, eine 10 jährige Kündigungsfrist rechtlich eingezogen werden. Erst dann würde sich der Hipe auf solche Wohnungen als Renditeobjekt regulieren.
    Aber da viele unserer Volksvertreter selbst Eigentümer sind hält sich deren Motivation in Grenzen.

  32. 92.

    Es liegt an sehr verschiedenen Faktoren, aber zu sagen es liegt nur am Vermieter ist genauso falsch wie zu sagen es liegt an den Flüchtlingen. Beides spielt eine Rolle

  33. 91.

    Der Mieter hätte sicher Jahrzehnte Zeit gehabt, sich um den Erwerb von Eigentum zu kümmern. Wenn er das vernachlässigt muss er eben mit den Folgen leben und nun bei seiner neuen Wohnung mit Abstrichen leben. Die Wohnung muss dann eben sehr viel kleiner sein, wenn sie zu seinem Budget passen soll. Das ist aber doch die Verantwortung des Mieters und nicht die seines bisherigen Vermieters. Bei einem mieterfreundlichen, sprich einseitigem Urteil nach dem anderen ist es doch nur logisch, dass kein Privater mehr freiwillig vermietet, dass Wohnungen an Investoren mit großer Rechtsabteilung (größer als die Instandsetzungsabteilung) und langem Atem weil finanziellem Polster verkauft werden. Von Vorteil für die Mieter die nicht gegen ihren Vermieter klagen ist das sicher nicht.

  34. 90.

    Dem Gericht scheint es offenbar nicht so wichtig, wo der Vermieter, dem die Wohnung immerhin gehört, in den nächsten zwei Jahren wohnt. Da wird sich künftig sicher der ein oder andere Vermieter überlegen, ob er überhaupt noch vermietet. Eine super Ausgangslage für eine Wohnung suchende Mieter. Aber Hauptsache, die Bestandsmietverhältnisse sind geschützt. So geht Sozialismus.

  35. 89.

    Ich weiß wovon ich schreibe, hab das selbst leider erleben dürfen und im unmittelbaren Umfeld grad bei zwei Familien.
    In allen drei Fällen ging ein paar Monate der Name des Vermieters am Klingelschild und dann (das Leben spielt ja nunmal so) neue Namen.
    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
    Solche Herrschaften gehören staatlich untergebracht und zwar für länger. Aber die Miethai Lobby aus FDP und CDU würde eher die Vermögenssteuer wieder einführen, als Miethaie härter anzufassen.

  36. 88.

    Zwei Jahre reichen bei weitem nicht, um eine neue und bezahlbare Wohnung in Berlin und mittlerweile auch in Brandenburg zu finden. Das liegt aber nicht an den Flüchtlingen sondern an bestimmten Vermietern!

  37. 87.

    Der Eigenbedarf bezieht sich auf eine ganz bestimmte Person die einziehen soll, wenn diese nicht einzieht, dann ist der Beweis erbracht.

  38. 86.

    Dann haben Sie meinen Beitrag nicht verstanden. Das Problem der mangelnden Wohnungen wird durch die Regelung verschärft und das zurecht.

    Was erforderlich ist wäre ein Ausgleich das Vermieter und Mieter endlich rechtlich gleich gestellt werden. Das würde bedeuten das Vermieter wieder rechte bekommen und es sicherer und besser wird die Investition zu leisten um an Menschen zu vermieten. So wie es mit diesem Urteil aussieht lohnt es sich sehr viel mehr die Wohnungen in Airbnbs zu wandeln als zu vermieten.

    Wenn es keine Wohnungen gibt dann erläutern Sie doch bitte wie das im Sinne des Volkes ist?

  39. 85.

    "Das geht Sie nichts an und Ihre Bezeichnung "Raffhälse" ist für die meisten Vermieter schlicht unverschämt. "

    Da haben sie natürlich recht. Es geht mich nichts an aber solche Märchen entlarve ich gerne und nicht alle sind Raffhälse, es sind genug private Vermieter dabei die nicht rechnen können und die von der Bank über den Leisten gezogen wurden.

    Die sehen jetzt ihre Felle davonschwimmen.

  40. 84.

    "Es liegt an der Gesetzeslage die Mieter wie Könige behandelt und Vermieterrechte extrem beschneidet. "

    Warum wird dann dem Eigenbedarf eigentlich immer stattgegeben? Es ist genau umgekehrt, der Gesetzgeber hat dafür die Voraussetzungen geschaffen.

    Wer spendet einer großen Partei regelmäßig Millionenspenden damit sich das nicht ändert?

  41. 83.

    Und diese Beweise muss der Mieter erst einmal beschaffen, was zumeist faktisch unmöglich sein wird.

  42. 82.

    Die Rechtsprechung hat doch für das Volk geurteilt, wenngleich nicht im Sinne Grundeigentümer.

  43. 81.

    „das Volk“

    Wird sonst doch nur von Rechten genutzt.

    Sie sind wohl ein AFD nah, sei Ihnen gegönnt.

  44. 80.

    Also ich habe großen Respekt vor vielen privaten Eigentümern/Vermietern.

    Ich hatte nicht den Mumm, das Risiko einzugehen.

  45. 79.

    „Sie besetzen vorhandenen Wohnraum zur Profitmaximierung.“

    You made my day.

    O. a. denke ich mir auch immer, wenn ich hier in meiner selbstgenutzten ETW hocke.

    Sie scheinen populistisch unterwegs und irgendwie verbittert zu sein.

    Etwas Differenzierung täte Ihnen wohl ganz gut.

    Ärgern Sie sich über eine verpasste Chance? Liegt nahe.

  46. 78.

    „Sie besetzen vorhandenen Wohnraum zur Profitmaximierung.“

    Denke ich mir auch immer, wenn ich in meiner eigengenutzten Eigentumswohnung hocke. You made my day.

    Bitte mehr Differenzierung, sonst nur Populismus.

  47. 77.

    Die Rechtsprechung hat doch für das Volk geurteilt, wenngleich nicht im Sinne Grundeigentümer.

  48. 76.

    Nein, im Gegenteil, das Vertrauen in die Rechtsprechung wird gestärkt.

  49. 75.

    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/28347/umfrage/zuwanderung-nach-deutschland/

  50. 74.

    Der Zusammenhang von der bedeutend erhöhten Zuwanderung seit 2015 und der prekären Lage auf dem Wohnungsmarkt ist doch offensichtlich.
    Was hat das mit links oder rechts zu tun?
    Die Frage ist doch: Was gedenken die Politiker jetzt zu tun, um die Situation zu entschärfen?
    Das momentane Handeln empfinde ich als unsozial.

  51. 73.

    Was ich bei so einem Urteil sehe: dass Vermieter es sich nun mehrfach überlegen, überhaupt noch einen unbefristeten Mietvertrag anzubieten. Muss man sich mal überlegen: Man Besitzt eine Wohnung und darf sie 2 Jahre lang nicht selbst beziehen? Diese Entscheidung ist ein absolutes Nogo. Was kann der Besitzer dafür? Soll der Senat doch Hotelzimmer für die Gekündigten bezahlen. Schließlich ist es auf seinen Mist gewachsen, dass wir dastehen ohne bezahlbaren Wohnraum in Berlin. Die Politik ist seit Jahrzehnten Inkompetent und nur am Labern, den Wohnraummangel anzugehen. Es geschieht absolut nichts. Im Gegenteil, es wird immer weniger gebaut. Addiert man die gesamte Schar an Asylbewerbern dazu und legt sie auf den maroden Wohnungsmarkt um, "freut" sich jeder bereits jetzt darauf, welche Partei dies wohl zur nächsten Wahl ausschlachten wird.

  52. 72.

    Na Sie wohnen doch jetzt auch irgendwo, da wird doch auch wieder was frei, oder liege ich da falsch.

  53. 71.

    Sie verstehen das auch nicht. Es liegt nicht an der Zuwanderung oder an Vermietern. Es liegt an der Gesetzeslage die Mieter wie Könige behandelt und Vermieterrechte extrem beschneidet. Wäre das Recht ausgeglichen würde es dieses Problem nicht geben.

    So mal am Rande: Alle Themen welche als "soziale" Probleme betrachtet werden werden zwangsläufig von den Richtungsparteien aufgegriffen da hier nicht sachlich sondern emotional argumentiert wird. Linke und rechte Parteien bedienen sich da der mangelnden Reife der Menschen in der Bevölkerung.

  54. 70.

    Also meine Eltern und ich haben es versäumt in die eigenen vier Wände zu investieren. Und das trotz Möglichkeiten.
    Heute bereuen wir alle es zutiefst. Ich bin selber schuld.

  55. 69.

    Weil es so für Menschen im Gesamtpaket völlig unattraktiv ist, ihr Geld in die Schaffung von Wohnraum zu investieren, den diese dann gegen Miete anderen auf Zeit überlassen. "

    Welcher privater Vermieter hat denn explizit Wohnraum "geschaffen"? Keiner. Sie besetzen vorhandenen Wohnraum zur Profitmaximierung.

  56. 68.

    Da die Rechtssprechung und Richter pro Vermieter sind beibt es beim "kann". Wer hat die Gesetze dafür geschaffen und wer bekommt Millionenspenden von der Immobilienwirtschaft?

  57. 67.

    Danke, dass Sie meine Zeilen bestätigt haben.
    Fazit, das Gericht gewichtete die Anspruchshaltung des Mieters hoch , und die Belange des Vermieters niedrig.

  58. 66.

    Das geht Sie nichts an und Ihre Bezeichnung "Raffhälse" ist für die meisten Vermieter schlicht unverschämt. Vielleicht wohnen die selbst zur Miete und müssen dort raus. Vielleicht müssen die aus beruflichen Gründen jetzt nach Berlin umziehen. Vielleicht müssen nahe Verwandte, zum Beispiel die Kinder, jetzt nach Berlin, um hier zu arbeiten oder zu studieren. Was auch immer, dem Eigentümer steht das Recht zu, auf eine vermietete Eigentumswohnung Eigenbedarf für sich und nahe Angehörige anzumelden. Das weiß jeder Mieter vorher, wenn er einen Mietvertrag für solch eine Eigentumswohnung abschließt. Mich selbst hat dieses Schicksal auch schon getroffen, trotzdem stelle ich die Vermieter nicht als Raffhälse hin. Wer diese Gefahr nicht eingehen will, mietet bei Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften bzw. kauft selbst eine Eigentumswohnung. Vermieter sind nicht dafür da, meine Lebensrisiken auszugleichen.

  59. 65.

    " Weil es so für Menschen im Gesamtpaket völlig unattraktiv ist, ihr Geld in die Schaffung von Wohnraum zu investieren, den diese dann gegen Miete anderen auf Zeit überlassen. "

    Welcher privater Vermieter hat denn explizit Wohnraum "geschaffen"? Keiner. Sie besetzen vorhandenen Wohnraum zur Profitmaximierung.

  60. 64.

    <<Es gibt keine "unregulierte Zuwanderung" und deswegen kann auch nichts "tabuisiert und geleugnet" werden.>> Ach wirklich? Warum hat dann Frau Faeser gleich noch mal die temporären Grenzkontrollen eingerichtet?
    Niemand behauptet, dass die hohe Zuwanderung das einzige Problem auf dem Wohnungsmarkt wäre und deshalb die Migranten daran Schuld. Es ist aber nun mal ein Fakt, dass die extrem hohe Migration der letzten Jahre die Gesamtbevölkerung hat überproportional ansteigen lassen, ohne dass der Wohnungsmarkt auch nur annähernd in gleichem Maße mit gestiegen wäre. Also kommt es zwangsläufig zu einer Verknappung des Wohnraums. In den Zuzugsstädten und -gegenden ist das inzwischen extrem, aber selbst in früheren Wegzugsregionen wird das inzwischen zum Alltag.

  61. 63.

    https://www.immobilienscout24.de/Suche/de/berlin/berlin/wohnung-mieten?price=-800.0&exclusioncriteria=projectlisting,swapflat&pricetype=rentpermonth&enteredFrom=result_list

    Nur bei Immoscout

    Unter 800 Euro Kaltmiete, 329 Wohnungen in Berlin

    Nicht viel, aber immerhin.

    Ohne Tauschwohnungen.

  62. 61.

    "Und warum wird der ganz offensichtliche Zusammenhang zwischen immer noch unregulierter Zuwanderung und zunehmendem Mangel an bezahlbaren Wohnungen auch im Jahre 2024 weiterhin von Politik und sehr vielen Medien tabuisiert und geleugnet? "

    Wenn Rechtspopulisten auf den nächsten Zug aufspringen wollen. Es gibt keine "unregulierte Zuwanderung" und deswegen kann auch nichts "tabuisiert und geleugnet" werden.

    Das Problem sind die privaten und illegalen Vermieter, die einen weil sie den Hals nicht voll bekommen, die anderen wegen Zweckentfremdung.

  63. 60.

    Danke! Mein entsprechender Kommentar wurde leider mal wieder nicht freigeschaltet. Hinzu kommen durchaus noch weitere Schadenersatzansprüche. Das kann für einen Vermieter, der das Recht der Eigenbedarfskündigung missbraucht, richtig teuer werden.

  64. 59.

    Werter Jörg, Ihr Einwand ist hier wenig hilfreich, weil gar nicht zutreffend. Die 10-Jahres-Sperrfrist gilt nur, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Wer bereits in eine Eigentumswohnung eingezogen ist, unterliegt dieser Regelung gar nicht sondern hat normale Kündigungsfristen, die je nach Mietdauer bis zur Eigenbedarfskündigung zwischen 3 und 9 Monaten liegt.

  65. 58.

    Und wo wohnen sie jetzt? Es sind diese privaten Raffhälse, die den Hals nicht voll bekommen. Das muß geändert werden.

  66. 57.

    Ich gehe von renditegeiler und asozial gesinnter Gentrifizierung aus.

  67. 56.

    Wenn auch zwar rechtens - ziemlich menschenverachtend. Hauptsache Geld scheffeln ohne einen Funken sozialen Anstands.

  68. 55.

    "und dem dringlichen Bedarf des Eigentümers kaum Beachtung schenken"

    Den gibt es nicht bzw. konnte die Klägerin nicht nachweisen. Aus der Urteilsbegründung "Schließlich hat die Zivilkammer 67... außerdem berücksichtigt, dass der von der Vermieterin geltend gemachte Eigenbedarf nicht besonders dringlich war."

  69. 54.

    "Also, wenn ich im gesamten Berliner Stadtgebiet suche, finde ich auf den gängigen Plattformen immer noch ausreichend Angebot, z.B. in Spandau oder Marzahn... "

    Woher wissen Sie, was für eine Wohnung gesucht wird (Anzahl Personen, Budget)?

  70. 53.

    Nach einer Zwangsversteigerung fliegt der Mieter hochkant raus. Sowie die Immobilie im Grundbuch steht, sofort die Kündigung und in einigen Monaten is die Bude frei.

  71. 52.

    Also länger als drei Monate leer stehen lassen dürfen Sie ihre Wohnung allerdings nicht (siehe Berliner Zweckentfremdungsgesetz). Gleiches gilt übrigens für die Umwandlung in eine Ferienwohnung, was andere hier vorschlagen...

    Manche scheinen zu glauben, dass nur weil sie eine Wohnung gekauft haben, sie damit machen dürfen was sie wollen und keine Gesetze (im gesamtgesellschaftlichen Interesse) beachten müssen. Wer ein Auto kauft, muss sich ja auch an die entsprechenden Regeln halten, wenn er es nutzen will

  72. 51.

    Es ist schon sehr merkwürdig was in dieser Gesellschaft alles akzeptiert wird. Da muss man sich um Wohnraum bewerben wie um einen Job, muss Einkünfte offenlegen , Vorschriften zur Gestaltung der Wohnung hinnehmen. Am Ende geht es darum, das sich Wenige bereichern dürfen, während die anderen für diese Leute malochen müssen, um wenigstens ein Dach über dem Kopf zu haben. 50 % des Einkommens für wohnen, tolle Kaufkraft!
    Nun zeigt sich, dass der Staat nicht mal in der Lage ist sozial geförderten Wohnraum zu erhalten. Alles wurde verscherbelt und nun folgt das große Jammern. In Ballungszentren gibt es keinen bezahlbaren Wohnraum mehr, wo sind wir hingeraten?

  73. 50.

    Absolute Zustimmung. Sonst wird der Unterschied zwischen Eigentum und einem Mietvertrag nicht verstanden.

  74. 49.

    Wann haben Sie denn das letzte Mal nach einer Wohnung gesucht? Bei Immoscout sind heute ein paar in Spandau inseriert, aber die meisten davon Tauschwohnungen oder 1.500 € für 50 qm, 1.170,01 für rund 63 qm, 1.192,78 € für rund 52 qm. Alles Kaltmieten. Entspannt sieht das nicht aus.

  75. 48.

    Es gibt in Brandenburg viele Ortschaften mit Zuganbindung. Dort sind Mieten im Schnitt auch niedriger. Nach besser wenn Sie bereits ein Auto haben dann haben Sie auch mehr Auswahl wo Sie hinziehen. Ich weise Sie darauf hin das nur weil Sie nicht alle Möglichkeiten in Betracht ziehen muss doch keiner enteignet werden.

    Sie sollten das mal so betrachten: Anstatt Mieterhöhungen über Mieterhöhungen zu erhalten und unter den Kosten zu ersticken wäre es nicht besser Proaktiv eine Situation zu wählen wo Ihnen mehr zum Leben bleibt? Ist es Ihnen um jeden Preis wichtig im Berliner S-Bahnring aufzuwachen? Verbrennen Sie gerne Geld welches Sie nicht haben?

    Es ist absolut zumutbar seine Situation ehrlich zu bewerten anstatt die Augen und Ohren zu schließen und von "Verwurzelung" zu sprechen. Das ist nur ein Vorwand um sich selbst zu belügen.

  76. 47.

    Hab ich auch gedacht, stimmt aber leider nicht. Laut BGB sieht das so aus:
    § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Sind also nach 8 Jahren Mietdauer gerade einmal 9 Monate und nach 10 Jahren 12 Monate. Irgendwann kommt man vielleicht aud die 10 Jahre, aber dann muss man schon einen sehr alten Mietvertrag haben.

  77. 46.

    Deshalb werden meine Mietverträge nur befristet vergeben wie viele Tausende jetzt auch schon und es werden immer mehr . Nur noch befristet vermieten.

  78. 45.

    So isses. PP des Mieters. Der Vermieter denkt wenigstens langfristig.

  79. 44.

    Direkt zum Anfang vermischt ihr Besitzer und Eigentümer.

    Der Vermieter ist der Eigentümer, der Mieter ist der Besitzer. Das zu vermischen ist unheimlich verwirrend. Es sind keine Synonyme.

  80. 43.

    Also in Spandau, Marzahn alles relativ entspannt.

    Hier ging es sicherlich um Kiezlage.

  81. 42.

    Anni und alle: Wenden wir uns an die Politiker, denn dort werden die Weichen gestellt.
    Wenden wir uns nicht gegeneinander!

  82. 40.

    Als kleiner Vermieter von einer einzigen Wohnung überlege ich es mir jetzt zehnmal ob ich die überhaupt noch vermieten soll. Denn wenn ich sie wirklich für mich selber brauche habe ich scheinbar keine Möglichkeit meine eigene Wohnung bewohnen zu dürfen.

  83. 39.

    Bei einer fingierter Eigenbedarfskündigung hat es für den Vermieter sehr wohl ernste Konsequenzen,.
    Aber, sofern Beweise vorliegen, muss der Mieter seinen Vermieter verklagen!
    Im Bekanten kreis zweimal erlebt, der Vermieter musste den Umzug usw. den Mietern erstatten.

  84. 38.

    https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-KSchKlVBE2023rahmen

  85. 37.

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/06/berlin-senat-kuendigungsschutz-mieter-wohnungen-eigentum.html

    Na wird der Link auch nicht veröffen6?

  86. 36.

    2 Jahre klingen schlüssig. Da ist es nem Mieter zumutbar sich (wohin auch immer) zu verändern, und nem Vermieter entsprechend zu planen. Da ploppen ja keine 6 Neugeborene plötzlich auf, die Wohnraum benötigen,

    Man muss nur mal zusehen, dass man dieser Schwarzvermietung mal Einhalt gebietet und den Raum freidrückt, oder gar das Land Berlin solche Hütten in Besitz nimmt ! Das könnte ne Tendenz nach dem Urteil sein.

  87. 35.

    Antwort auf "Lore" vom Donnerstag, 21.03.2024 | 06:24 Uhr
    "Besser ein Ende mit Schrecken ...." das heißt im schlimmsten Fall mit der Familie auf der Straße zu stehen! Möchte Sie hören, wenn Sie selbst betroffen wären.....

  88. 34.

    Für den Mieter ist es zumutbar sich außerhalb von Berlin eine Wohnung zu suchen, Punkt.
    Solche Gerichtsentscheidungen, die den Mieter privilegieren, und dem dringlichen Bedarf des Eigentümers kaum Beachtung schenken, das ist ein Novum, und dies beschädigt nachhaltig das Vertrauen in die Rechtsprechung.

  89. 33.

    Das ist doch Blödsinn. In der Regel muss er dann Schadensersatz an den Mieter zahlen. Es gibt einen extrem starken Mieterschutz in Deutschland. Man muss ihn halt nur auch anwenden.

  90. 32.

    Gefällt... , dass das Gericht eine Anstrengung der Wohnungssuche honoriert. Noch besser: Wenn der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist, dies so stark zu bestrafen, dass es sich nicht lohnt.
    Trotzdem ist der Artikel nicht ausgewogen, ja direkt unfreundlich gegenüber Eigentümern: „die Heizung wärmt künftig einen Auserwählten“. Ja sind das keine guten Menschen? Welches Bild wird da abwertend benutzt und stellt sich über einen anderen Menschen? Verdienen die nicht mehr Achtsamkeit? Ein Recht auf das Wohnen besteht doch für alle. Und, der Mieterverein will generell 2 Jahre Zeit. Dem steht gegenüber, dass Eigentümer ran kommen müssen, wenn z.B. nicht pfleglich umgegangen wird mit der Wohnung. Und dann ist da noch der Mangel, der abzuschaffen möglich ist.

  91. 31.

    Vielleicht findet der Eigentümer ebenfalls keine dringend benötigte Wohnung. Nur er hat durch den Erwerb von der Wohnung für einen solchen Fall vorgesorgt. Warum wird er also darin gehindert sein Eigentum zu nutzen? Das ist nicht in Ordnung.

  92. 29.

    Also wir hatten einen Fall im Bekanntenkreis. Da hat sich der Mieter auch 2 Jahre gegen seinen Vermieter mit dem Lobbyverein Mieterverein fröhlich durch alle Instanzen geklagt. Als er Recht bekommen hat, rief sein Anwalt bei dem Vermieter an und wollte über einen Aufhebungsvertrag mit Zahlung einer "Abfindung" durch den Vermieter an den Mieter verhandeln. Das zeigte uns sehr gut, dass die aktuelle gesetzliche Bevorzugung der Mieterseite unbedingt durch den Gesetzgeber wieder auf ein auf "Augenhöhe" korrigiert werden muss, wenn man will, dass mehr Wohnraum angeboten wird. Weil es so für Menschen im Gesamtpaket völlig unattraktiv ist, ihr Geld in die Schaffung von Wohnraum zu investieren, den diese dann gegen Miete anderen auf Zeit überlassen. Also wir haben uns angesichts der gemachten Erfahrung dagegen entschieden!

  93. 28.

    Als Eigentümer einer kleinen Wohnung in Berlin werde ich diese eher verkaufen/leer lassen, als zu vermieten.
    Auch wenn es mir leid tut, dass Mietraum weiter verknappt wird.

    Normale Leute besitzen eine Wohnung in Berlin - auf Sie wird raufgedroschen und mit Vonovia etc. an den Pranger gestellt. Kein Mieter weiß, was für Nebenkosten für Vermietung einer Wohnung aufpoppen. Das sollte mal transparent gemacht werden (lieber Mieterverein) (die Kosten für die Energiewende soll auch der Vermietende tragen, die Miete darf nicht steigen und Eigenbedarf geht auch nicht mehr) ...damit ist ein Rohrkrepierer vorprogrammiert. (Wayne interessierts)

  94. 27.

    Das Ding kassiert die nächste Instanz, mit Pauken und Trompeten.

  95. 26.

    Solange wir uns so einen Luxus noch leisten können, sehe ich keine Mangellage in Berlin. Zitat: Der geplante Bau von rund 700 Wohnungen in Berlin-Lichtenberg kommt nicht voran. Grund dafür sind streng geschützte Kröten und Unken, die sich dort ansiedelten. Trotz Umsiedlung der Tiere haben Naturschützer nochmals Beschwerde eingelegt.

  96. 25.

    Der BGH hat schon einmal so ein Urteil des Landgerichts Berlin aufgehoben. Mann sollte hier auch von Seiten der Verbände der Eigentümerin im Interesse aller Vermieter Unterstützung zusagen, dass der Mieter schon konkret nachweisen muss, was er unternommen hat, um eine Wohnung zu suchen! Also, wenn ich im gesamten Berliner Stadtgebiet suche, finde ich auf den gängigen Plattformen immer noch ausreichend Angebot, z.B. in Spandau oder Marzahn... Wenigstens ist klar, dass in derartigen Fällen die Wohnungsmiete auf die aktuell ortsübliche Vergleichsmiete für die Dauer der Fortsetzung des Mietvertrags angehoben werden kann. Ein kleiner Trost.

  97. 24.

    Ich frage mich wie diese Regularien mit den Menschenrechten überhaupt vereinbar sind?

  98. 23.

    Unter anderem die aktuelle "Rechtsprechung" und Regelungen wie die im Artikel genannte Härtefallklausel sind es, weswegen private Investoren, die über 60 % der Mietwohnungen in Deutschland anbieten, ihr Geld aktuell lieber konfliktfrei auf Tagesgeld, Festgeld oder in Aktien investieren. Vollkommen verständlich und nachvollziehbar, ich hätte auch keine Lust im Fall der Fälle 2 Jahre plus Prozesszeit auf die Herausgabe meiner Wohnung zu warten! Also lege ich mein Geld lieber anderweitig an.

  99. 21.

    Das ist mal wieder ein Eigentor was den Markt für Wohnungen weiter verknappen wird. Ich weiss sobald ich umziehe wird meine Wohnung ein Airbnb. Bloß niemandem die Chance geben mich defacto zu enteignen weil man meint mich über den Tisch ziehen zu müssen. Außerdem meckern die Leute auch nicht so viel rum bei den Preisen sondern zahlen diese dankend.

    Das zeigt mal wieder das Ausmaß des Fachkräftemangels. Wenn es die eigene Rechtsprechung nicht schafft Urteile für das Volk zu fällen und im Gegenzug die Lage zu verschlimmern. Wirklich gut gemacht! Auf so einen Spaß muss man erstmal kommen.

  100. 20.

    Vor ca. 1 J. gab es bereits ein ähnliches Urteil: Sozialgeldbezieher fand auch keine andere Whg. zum Sozialgeld-Mietsatz. Alles teurer als das und die wenigen passenden überrannt, da bekommen auch Familien mit Kleinkindern Vorrang. Urteil: Durfte bleiben, da real aussichtslos.

  101. 19.

    Seltsame Ansichten: Zumutbar wäre es, dass der bisherige Mieter eine Wohnung auch außerhalb des eigenen Kiezes oder in einer anderen Stadt sucht und dies gleich mit der Kündigung. – Also, wenn es Eigenbedarf heißt, sind mir meine Kinder mit Schulanbindung und mein Beruf mit Schichten egal; ich beginne sofort, mir von Berlin aus in der Prignitz was zum Pendeln zu suchen? Oder in Polen, CS?

  102. 18.

    https://hev-berlin.de/rechtssprechung/mietrecht/eigenbedarf-kuendigungssperre-berlin-10-jahre-auch-fuer-altfaelle

  103. 17.

    Sie wollten sich mal pauschal empören, völlig ok. Ahnung vom Thema haben sie trotzdem nicht, lediglich Mythen vom
    hörensagen.

  104. 15.

    Verstehe ich nicht. Nach meinen Informationen hat ein Mieter in Berlin 10 Jahre Kündigungsfrist bis die Wohnung übergeben werden muss. Eigentlich kann erst danach die 2 Jahresregel gelten.

    Bundesweit kann die Frist kürzer sein.

    Also noch mal genau recherchieren und ggf korrigieren.

  105. 14.

    Das Credo heißt wir haben Platz. Und wenn jetzt aufeinmal seitens Politik und Medien umgeschwenkt wird das wäre das rassistisch. Leave no one behind

  106. 13.

    Ui, da geht den renditegeilen Eigentümern jetzt wohl der Arsch auf Grundeis, wenn man hier den einen oder anderen so lesen "darf".

  107. 12.

    Wie wäre es, wenn man dem Mieter bei der Wohnungssuche helfen würde, anstatt immer nur wie ein trotziges Balg von einem Bein aufs andere zu springen und zu plärren? Wer Empathie und soziale Verantwortung kennt, geht mit Mietern anders um, als immer diese tumbe Begründung des Eigenbedarfs ins Feld zu führen. Auch Eigentümer können ihr Geld nicht fressen, was sie dann nach Leerzug, Wartleerstand, Sanierung und teurer Weitervermietung kassieren - denn so sieht doch der "Eigenbedarf" oftmals aus.

  108. 11.

    Bei allem Verständnis, aber private Vermieter sind nicht für den knappen Wohnungsmarkt verantwortlich. Im Gegenteil, sie haben ja eine Wohnung zur Verfügung gestellt.
    Natürlich wird Mißbrauch getrieben. Deshalb kann man klagen. Es gibt aber auch Fälle, wo man eine Wohnung gekauft hat, um später selbst darin zu wohnen, im Alter z.B. wenn man weniger Geld zur Verfügung hat.
    Und das ist vernünftig und vorausschauend.
    Nach diesem Urteil allerdings vielleicht nicht mehr. .

  109. 10.

    Konsequenz: Vermieter werden nur noch befristete Mietverträge ausgeben.

  110. 9.

    Da stimme ich Ihnen zu. Wenn im Nachhinein heraus kommt das der Eigenbedarf fingierr gewesen ist hat dies für den Eigentümer keinerlei Konsequenzen. Daran muss gearbeitet werden aber dank CDU, FDP, SPD und AfD passiert dort nichts.

  111. 8.

    Haben Sie sich den Wohnungsmarkt in Berlin angeschaut? Auch in anderen Kiezen wird es schwer eine Wohnung zu finden. Und ob weg ziehen in eine andere Stadt zumutbar ist das entscheiden zum Glück Gerichte und nicht Sie.

  112. 7.

    Die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt birgt sozialen Sprengstoff par exellence.
    Warum läßt eine Bundesregierung, läßt ein Berliner Senat diese verheerende Entwicklung zu?
    Und warum wird der ganz offensichtliche Zusammenhang zwischen immer noch unregulierter Zuwanderung und zunehmendem Mangel an bezahlbaren Wohnungen auch im Jahre 2024 weiterhin von Politik und sehr vielen Medien tabuisiert und geleugnet?
    Wie soll das weitergehen?

  113. 6.

    Das Urteil wird den Wohnraum weiter verknappen. Jeder Vermieter wird sich jetzt zweimal überlegen, ob er beispielsweise die Einliegerwohnung vermietet.

  114. 5.

    "Warum soll ich als Eigentümer noch weitere 2 Jahre warten, ggf.mit zusätzlichen Kosten. "

    Das ist zumutbar.

  115. 4.

    Anscheinend ist das Landgericht der Auffassung, dass sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt in den nächsten 2 Jahren verbessert. Nein, bei tatsächlichem Eigenbedarf gibt es Kündigungsfristen, die für beide gelten. Warum soll ich als Eigentümer noch weitere 2 Jahre warten, ggf.mit zusätzlichen Kosten. Zumutbar wäre es, dass der bisherige Mieter eine Wohnung auch außerhalb des eigenen Kiezes oder in einer anderen Stadt sucht und dies gleich mit der Kündigung.

  116. 3.

    Es ist auch außerhalb des S-Bahnrings schon seit langem nicht mehr einfacher adäquaten Wohnraum zu finden. Je weiter draußen umso mehr kleine Eigenheime und umso weniger Mietwohnungen gibt es doch. Die Leerstandsquote für ganz Berlin lag 2022 bei 0,3 Prozent. Sie dürfte heute nicht viel höher sein. Nicht mal außerhalb Berlins im Speckgürtel ist noch bezahlbarer Wohnraum zum Mieten oder Kaufen zu finden. Da muss man inzwischen schon in strukturschwache Gegenden in Prignitz oder Elbe-Elster ausweichen, was für Berufstätige keine Alternative sein kann, oder man kann Mieten ab 2.000 aufwärts zahlen. Vielleicht steigen die Chancen, wenn die Boomergeneration das Zeitliche segnet, aber das kann bei den heute circa 60- bis 65jährigen noch etwas dauernm

  117. 2.

    Die Eigenbedarfskündigung ist völlig bekanntermaßen zu einer Art Zaubertrick für Vermieter geworden, um Mieterschaft mit alten Verträgen loszuwerden oder sich anderer Mieter zu entledigen, die nicht genehm sind.
    Die "Auflagen", die nach Auszug zu erfüllen sind, sind eigentlich ein Witz. Rechtsmissbräuche werden im Grunde nicht geahndet und somit ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
    Dass Jurist:innen endlich mal lebensweltnah urteilen ist zumindest ganz tröstlich, dass die Gesetzgeberin allerdings nach wie vor nicht handelt (vielen Dank liebe FDP) ist allerdings ein Skandal.

  118. 1.

    Zwei Jahre leiden ist schlimmer. Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken über zwei Jahre.

    Ersatzwohnraum im Kiez zu finden ist natürlich schwer.

    In Szenelagen alles noch viel schwieriger.

    Außerhalb des SBahnrings sehr viel einfacher.

    In welchem Stadtteil sollte hier die Kündigung erfolgen? Gehe von einem gefragterem Kiez aus.

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