Solarenergie - Berliner Senat weitet Förderung für Balkonkraftwerke aus

Fr 31.05.24 | 10:31 Uhr
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Symbolbild: Solarpanel an einem Balkon.(Quelle:imago images/R.Poorten)
Audio: rbb24 Inforadio | 31.05.2024 | Andreas Marschner | Bild: imago images/R.Poorten

Berlin will die Erzeugung von Solarenergie auf dem eigenen Balkon erleichtern und die Förderung ausweiten. Das teilte die Wirtschaftsverwaltung am Freitag mit. Eine Förderung von bis zu 500 Euro ist künftig auch für Steckersolargeräte mit einer Leistung von bis zu 800 Watt möglich. Bisher lag die Grenze bei 600 Watt.

Anmeldung bei Stromnetz fällt weg

Ein bürokratischer Schritt fällt weg: Eine Anmeldung bei Stromnetz Berlin ist nicht mehr notwendig. Die Förderrichtlinie wurde außerdem so angepasst, dass neben Pächtern auch Eigentümer von Klein- oder Erholungsgärten die Förderung pro Steckersolargerät erhalten können.

Der Förderantrag muss allerdings in jedem Fall vor dem Kauf des auch als Balkonkraftwerk bekannten Geräts gestellt werden. Bei Kosten bis zu 500 Euro für die Anlage werden 100 Prozent gefördert, ist sie teurer, muss der Käufer den Differenzbetrag selbst tragen.

Mehr Sonnenenergie auf dem Weg zur Klimaneutralität

Hintergrund der Änderungen ist das von der Bundesregierung kürzlich beschlossene Solarpaket I. Die entsprechenden Verbesserungen für Verbraucher werden laut Wirtschaftsverwaltung zum 31. Mai in der Förderrichtlinie des Berliner Förderprogramms Solarplus angepasst. Berlin soll nach den Vorstellungen des Senats deutlich vor 2045 klimaneutral werden. Der Ausbau der Produktion von Solarenergie auf Dächern und Balkonen gilt als ein Baustein, um das Ziel zu erreichen.

Bis Ende April wurden nach Angaben der Wirtschaftsverwaltung 7.718 Zuschüsse für Steckersolargeräte bewilligt. Im Fördertopf sind insgesamt sieben Millionen Euro - damit können 14.000 Balkonkraftwerke gefördert werden.

 

Sendung: rbb24 Inforadio, 31.05.2024, 10:20 Uhr

12 Kommentare

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  1. 11.

    Wo sollen wir jetzt anfangen?!:
    - Deine Fragen wurden schon mit der Einführung der Förderung vor einem Jahr beantwortet
    - bei einen Schuko-Stecker braucht man wohl kaum einen Elektriker
    - ebenso werden sich Vermieter u/o Eigentümer schwer mit einer Begründung für Ablehnung tun
    - bei vielen Angeboten auch unter 500€ fällt das ‚Reichen-Bashing‘ auch weg
    - eBike Akkus - wäre eher ‚Thema verfehlt‘
    - Plus: ein eWagen Hersteller verendet keine „seltenen Erden“!

  2. 10.

    Habe genau dasselbe Theater mit vier Modulen und einem auf 600W gedrosseltem Wechselrichter mit der IBB gehabt. Habe einen weiteren Wechselrichter mit 800W Maximalleistung gekauft und diese Rechnung zusammen mit den Rechnungen der Solarmodule und Halterungen eingereicht und die 500€ auch bekommen. Ein Wechselrichter liegt jetzt in der Schublade. Das gedrosselte Wechselrichter nicht genehmigt werden liegt aber hauptsächlich am Stromnetz Berlin. Ich hatte mit denen ausführliche Diskussionen. In der VDE Norm ist eine Reduzierung der Ausgangsleistung des Wechselrichters per Software nicht erwähnt, daher keine Chance.

  3. 9.

    Dringende Warnung der Polizei und der Hersteller beim Laden von E-Bike-Akkus dabei bleiben - die neue Technologie ist jaaa soooo sicher u. der Umgang damit (neulich Whg abgefackelt). Und ob sich das überhaupt rentiert ...... rechnet mal u. für wen - ach ja wen fördert der Staat wieder, so wie bei den teureren (trotz seltner Erden, abhängigkeit von china, arbeitsbedingungen) viel besseren Solarautos, diejenigen die das Geld für die Investition auch Fehlinv. haben, die, die sparen müssen und müssten haben das Geld nicht u. bekommen es auch nicht. Ist wie beim Wechsel zum biligeren "" Ökostromlieferant der nur Leute mit pos. Schufa nimmt usw. / Und mein Vermieter würde mich schon wegen einer Schraube rauswerfen wollen, die ich bei der Montage des Solar-Balkongrills zusammen mit derZig. habe fallen lassen

  4. 7.

    Nachdem insbesondere in Großstädten jeder nach Herzenslust seine „Schüssel“ für den Fernsehempfang an den Balkon geschraubt hat, kann er nun seine Solarmodule daneben anbringen. Das sieht echt „gut“ aus und „verschönert“ das Stadtbild. Über die ordentliche Befestigung möchte ich gar nicht nachdenken.

  5. 6.

    Da liegt das Problem wohl eher beim unlauteren Vertrieb.

    Habe auch Nachbarn, denen wurde bereits vor 2 Jahren nen 90-EU Paket 1/12 von vo-fone aufgeschwatzt, weil ansonsten RTL II weg ist. Haustürgeschäft eben. (Einfach mal jeder für sich reflektieren, ob das nicht gar nen Mehrwert ist, etliche Kanäle nicht mehr zu haben)

    Betrüger, ja, kann man so sagen, wobei das mit der Beweispflicht in den Beratungsgesprächen son Ding ist, vor allem wenn mit Unterschriften versehen.

    Der Handwerkermangel ? Statt in Suppenküchen zu chillen weil dort die höchste Gewalt, sollten von Straftätern (sofern überhaupt in Städten vertretbar) Arbeitsstunden ggf. eher im nationalen Interesse erbracht werden (Panels und Wallboxen hochziehen). Mangel wäre weg ! Dazu noch 10 Praxisstunden von Studies iwöchentlich, und per se jedem Transferleistungsempfänger eben explizit auch jedem internationalen Neuzugang.



  6. 5.

    einfach machen, ich habe jegliche regularien vor 3 jahren ignoriert und mir ist bisher weder die hütte abgebrannt (sehr unwahrscheinlich bei 600 watt einspeisung - weniger als ein fön bei voller leistung ) noch hat sich irgendjemand darüber aufgeregt

  7. 4.

    Was nutzt mir die Förderung, wenn ich (mit Hauseigentümer-Genehmigung! und vorhandener Aussendose) im ganzen Süden der Stadt inklusive angrenzendem Landkreis keinen Elektriker/Elektromonteur für eine Wandmontage finde?

  8. 3.

    Hallo, ich möchte meine Erfahrungen mit Förderung der Stecker - Solargeräte kurz teilen. Habe mich im Okt.23 sehr gefreut, dass man die Anlagen für Eigenheim fördern möchte. Habe daraufhin eine effektive Anlage mit 4 Panele und 2 WR sowie Zubehör erworben. Diese Anlage wurde bisher auf 600 VA gedrosselt. Der Verkäufer hat mir diese Anlage als 2 Balkonkraftwerke verkauft, die man zu einem Kraftwerk zusammenführen kann. Da der WR drosselbar ist liegt man unterhalb der Bagatellgrenze für Solarkraftwerke. Die IBB, bei der man beantragen muss schreibt jedoch ihre eigenen Definitionen. Hier behauptet man, Anlagen mit Drosselung seien nicht förderbar. Man habe sich bei Stromnetz erkundigt, der User könnte eventuell die Drosselung entfernen. Mein Eindruck, man versucht mit unlauteren Mitteln die Förderung zu verwehren. Die IBB Mitarbeiter am Telefon sind sehr freundlich, aber die Maßgabe kommt aus der Leitung, die ihre eigenen Regeln über Balkonkraftwerke schreibt.

  9. 2.

    Brauche ich für ein BKW zwingend einen Balkon ? (sicher anbringen lässt sich sowas leicht auch in Fensterinnenrahmen)

    Ab Juli habe ich hier (alle Fenster Südlage) wieder Temperaturen nahe am Hitzeschlag, Ist eine solche Anlage durch den Vermieter genehmigungspflichtig, oder abnahmepflichtig ? Darf eine solche Anlage die der Wohnung zuordnungsbare Aussenfassade überlappen ?

    Können Mieter eine Dachsolaranlage installieren, wenn es der Vermieter nicht tut (Windhundprinzip)/ muss bei Auszug abgefunden werden ?

    Da wären bereits doppelt so viele Anlagen ohne Fürderung installiert, wenn es hier einen liberalen, aber verlässlichen Rechtsrahmen gäbe !

    Etwaige Überkapazitäten tagsüber müsste ich nicht speichern, die würde ich einfach an E-Mobilbesitzer Verschenken !

    Aus der Steckdose werde ich jedenfalls kein Klimagerät speisen !

  10. 1.

    Bin erstaunt, dass da noch fast die Hälfte über ist. Ja, für die Anmeldung braucht es schon etwas Konzentration, aber dann ist das BKW auch fast bezahlt.

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