"Balkonkraftwerke" -
In Berlin und Brandenburg gibt es immer mehr sogenannter Balkonkraftwerke aus Steckersolargeräten. Das geht aus Zahlen der Bundesnetzagentur hervor. Seit Jahresbeginn wurden demnach in Berlin mehr als 3.000 Anlagen in Betrieb genommen. In Brandenburg waren es im selben Zeitraum etwa 7.500. Bundesweit kamen seit Jahresanfang 50.000 neue Geräte hinzu.
Insgesamt gibt es damit 400.000 Solaranlagen auf deutschen Balkonen. Das sind fast doppelt so viele wie Mitte des vergangenen Jahres. Tatsächlich dürften die Zahlen höher liegen, da es einerseits nicht registrierte Anlagen gibt, andererseits Anlagen auch nachgemeldet werden können. Die meisten Anlagen gibt es in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern und Niedersachsen.
Solarstrom macht bislang 3,5 Prozent des Berliner Strommixes aus
Der Berliner Senat aus CDU und SPD fördert die Anschaffung solcher Anlagen mit jeweils bis zu 500 Euro. Vom selbsterklärten Ziel, bis 2035 ein Viertel des Berliner Strombedarfs durch Sonnenenergie zu decken, ist der Senat aber noch weit entfernt. Laut einem Monitoringbericht zum Masterplan Solarcity lag der Anteil von Solarstrom in Berlin Ende 2022 bei 3,5 Prozent.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bezeichnete es als wahrscheinlich, "dass die Nachfrage nach Solartechnik insgesamt auch 2024 weiter zunehmen wird", sagte der Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Allerdings werde sich das Marktwachstum abflachen, das in der Vergangenheit noch im dreistelligen Prozentbereich gelegen habe. Es liege in der Natur der Sache, dass sich das nicht beliebig oft wiederholen lasse.
Anbringen von Balkonkraftwerken soll einfacher möglich werden
Trotz des Anstiegs sind die absoluten Zahlen noch relativ niedrig. Ein Beispiel: Die landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaft Howoge vermietet mehr als 75.000 Wohnungen in Berlin, gerade mal acht Mieter haben laut des Unternehmens eine Solaranlage auf dem Balkon. Das liegt auch an den bislang relativ seltenen Genehmigungen: Insgesamt gestatteten die landeseigenen Unternehmen bis Januar 2024 ein Zehntel der gestellten Anträge von Mietern.
Die Bundesregierung plant, die Vorschriften für Wohnungseigentümer und Mieter zu vereinfachen, die ein solches Balkonkraftwerk anbringen möchten. Konkret geht es um Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte soll in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können - beispielsweise Umbauten für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.
Vermieter und die WEG sollen zwar immer noch ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob so eine Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig - es soll also einen Anspruch darauf geben.
Bisher stellt die Installation eines Steckersolargeräts laut Justizministerium im Regelfall eine bauliche Veränderung dar und bedarf einer Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung. "In der Praxis kann es schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erlangen", heißt es im Gesetzentwurf.
Bis zu 800 Watt Strom soll man künftig selber produzieren dürfen
Bisher darf man damit maximal 600 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Grenze soll im Laufe des Jahres auf 800 Watt angehoben werden. Bundestag und Bundesrat haben einem kleinen Teil des sogenannten "Solarpaket I" schon zugestimmt [bmwk.de]. Wann alle Neuregelungen in Kraft treten, ist aber noch unklar.
Zur Relation: Ein Ein-Personen-Haushalt verbraucht im Jahr durchschnittlich zwischen 1.300 und 1.800 Kilowattstunden Strom - je nach Gebäudetyp, Art der Warmwasserbereitung und Stromnutzung. Dementsprechend kann eine Anlage etwa ein Fünftel bis sogar fast die Hälfte des Strombedarfs für eine Person decken. Den restlichen Strom bekommt man über seinen herkömmlichen Anbieter. Wie viel Solarstrom ein Balkonkraftwerk wirklich liefert, hängt von mehreren Faktoren ab: vor allem von Ausrichtung, Neigungswinkel und Sonneneinstrahlung vor Ort.
Falls die Solaranlage mehr Strom produziert, als man selbst verbrauchen kann, wird der überschüssige Strom ins Netz des öffentlichen Versorgers umgeleitet. Eine Vergütung bekommt man dafür allerdings nicht. Bis zur Amortisierung, also dem finanziellen Ausgleich, der Installation und Wartungen ist mit etwa sechs bis sieben Jahren zu rechnen.
Sendung: Radioeins, 07.04.2024, 9 Uhr