"Balkonkraftwerke" - Mehr Solaranlagen auf Berliner und Brandenburger Balkonen

So 07.04.24 | 11:26 Uhr
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Ein sogenanntes Balkonkraftwerk aus Solarzellen in Berlin-Friedrichshain am 18.09.2022 (Quelle: dpa / Bernd Diekjobst).
Audio: rbb24 Inforadio | 07.04.2024 | Jürgen Buch | Bild: dpa Themendienst

In Berlin und Brandenburg gibt es immer mehr sogenannter Balkonkraftwerke aus Steckersolargeräten. Das geht aus Zahlen der Bundesnetzagentur hervor. Seit Jahresbeginn wurden demnach in Berlin mehr als 3.000 Anlagen in Betrieb genommen. In Brandenburg waren es im selben Zeitraum etwa 7.500. Bundesweit kamen seit Jahresanfang 50.000 neue Geräte hinzu.

Insgesamt gibt es damit 400.000 Solaranlagen auf deutschen Balkonen. Das sind fast doppelt so viele wie Mitte des vergangenen Jahres. Tatsächlich dürften die Zahlen höher liegen, da es einerseits nicht registrierte Anlagen gibt, andererseits Anlagen auch nachgemeldet werden können. Die meisten Anlagen gibt es in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern und Niedersachsen.

Solarstrom macht bislang 3,5 Prozent des Berliner Strommixes aus

Der Berliner Senat aus CDU und SPD fördert die Anschaffung solcher Anlagen mit jeweils bis zu 500 Euro. Vom selbsterklärten Ziel, bis 2035 ein Viertel des Berliner Strombedarfs durch Sonnenenergie zu decken, ist der Senat aber noch weit entfernt. Laut einem Monitoringbericht zum Masterplan Solarcity lag der Anteil von Solarstrom in Berlin Ende 2022 bei 3,5 Prozent.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bezeichnete es als wahrscheinlich, "dass die Nachfrage nach Solartechnik insgesamt auch 2024 weiter zunehmen wird", sagte der Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Allerdings werde sich das Marktwachstum abflachen, das in der Vergangenheit noch im dreistelligen Prozentbereich gelegen habe. Es liege in der Natur der Sache, dass sich das nicht beliebig oft wiederholen lasse.

Anbringen von Balkonkraftwerken soll einfacher möglich werden

Trotz des Anstiegs sind die absoluten Zahlen noch relativ niedrig. Ein Beispiel: Die landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaft Howoge vermietet mehr als 75.000 Wohnungen in Berlin, gerade mal acht Mieter haben laut des Unternehmens eine Solaranlage auf dem Balkon. Das liegt auch an den bislang relativ seltenen Genehmigungen: Insgesamt gestatteten die landeseigenen Unternehmen bis Januar 2024 ein Zehntel der gestellten Anträge von Mietern.

Die Bundesregierung plant, die Vorschriften für Wohnungseigentümer und Mieter zu vereinfachen, die ein solches Balkonkraftwerk anbringen möchten. Konkret geht es um Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte soll in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können - beispielsweise Umbauten für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.

Vermieter und die WEG sollen zwar immer noch ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob so eine Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig - es soll also einen Anspruch darauf geben.

Bisher stellt die Installation eines Steckersolargeräts laut Justizministerium im Regelfall eine bauliche Veränderung dar und bedarf einer Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung. "In der Praxis kann es schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erlangen", heißt es im Gesetzentwurf.

Bis zu 800 Watt Strom soll man künftig selber produzieren dürfen

Bisher darf man damit maximal 600 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Grenze soll im Laufe des Jahres auf 800 Watt angehoben werden. Bundestag und Bundesrat haben einem kleinen Teil des sogenannten "Solarpaket I" schon zugestimmt [bmwk.de]. Wann alle Neuregelungen in Kraft treten, ist aber noch unklar.

Zur Relation: Ein Ein-Personen-Haushalt verbraucht im Jahr durchschnittlich zwischen 1.300 und 1.800 Kilowattstunden Strom - je nach Gebäudetyp, Art der Warmwasserbereitung und Stromnutzung. Dementsprechend kann eine Anlage etwa ein Fünftel bis sogar fast die Hälfte des Strombedarfs für eine Person decken. Den restlichen Strom bekommt man über seinen herkömmlichen Anbieter. Wie viel Solarstrom ein Balkonkraftwerk wirklich liefert, hängt von mehreren Faktoren ab: vor allem von Ausrichtung, Neigungswinkel und Sonneneinstrahlung vor Ort.

Falls die Solaranlage mehr Strom produziert, als man selbst verbrauchen kann, wird der überschüssige Strom ins Netz des öffentlichen Versorgers umgeleitet. Eine Vergütung bekommt man dafür allerdings nicht. Bis zur Amortisierung, also dem finanziellen Ausgleich, der Installation und Wartungen ist mit etwa sechs bis sieben Jahren zu rechnen.

Sendung: Radioeins, 07.04.2024, 9 Uhr

40 Kommentare

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  1. 39.

    Ich hab mir auch ein solches ,,Kraftwerk'' anbringen lassen. Nach jetzt ca. 1,5 Jahren läßt sich die Bilanz sehen. Durch die monetären Mehreinnahmen, rollt das Geld und der Preis für die Panels hat sich längstens akkumuliert!
    Zauberhaft!

  2. 37.

    "... Wohingegen andere nicht verstehen, dass gewisse Ausreden gegen Solaranlagen an Balkonen (einige lassen sich ja schön hier in den Beiträgen lesen) aufgrund höherer Ziele gesetzlich zurückgestellt werden sollen. ..."

    Welche höheren Ziele meinen Sie?
    Den Bedarf durch Solar zu decken?

    Habe heute einen Beitrag gelesen:
    In 34 Monaten durch Balkonanlage ca. 1.200 kwh "gewonnen".
    Leider stand bei dem Artikel nicht die Ausrichtung der Anlage.

  3. 36.

    Sand ist nur eine Siliciumverbindung.
    Um aus Sand (meist Siliciumdioxid) das für die Solarherstellung notwendige Silicium herzustellen, bedarf es ein sehr energieaufwendiges Verfahren.
    Weltweit gibt es ca. 15 bekannte Orte an denen elementares Silicium in wirtschaftlich lohnenden Mengen für den Bergbau zur Verfügung steht.Diese liegen vor allem in China, Russland und den USA.
    Um also wirtschaftlich Solarzellen herstellen zu können, muss Europa sein elementares Silicium importieren.
    Die große Nachfrage nach Silicium auch in der Mikroelektronik macht den Rohstoff teuer.
    eine Solarzellproduktion welches ausschliesslich aus Sand gewonnenendes Silicium nutzt wäre umweltplitisch problematisch und teuer.

  4. 35.

    Der Strom der vom Balkonkraftwerksbetreiber nicht verbraucht wird, wird eingespeist.
    Der Netztbetreiber verdient aber an den unbezahlt eingespeisten Strom keinen Cent.
    Vielmehr verwendet der Bund den Gewinn zur Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien.
    Das heißt, jedes Geld, dass durch den Balkonkraftwerksstrom also auf dem EEG-Konto landet, finanziert die Einspeisevergütung von größeren PV-Anlagen mit und entlastet den Bund - und damit die Höhe der EEG-Umlage.

  5. 34.

    Wohingegen andere nicht verstehen, dass gewisse Ausreden gegen Solaranlagen an Balkonen (einige lassen sich ja schön hier in den Beiträgen lesen) aufgrund höherer Ziele gesetzlich zurückgestellt werden sollen. Ich finde das absolut verhältnismäßig. Auch wenn unsere WEG da so progressiv ist und keine Einwände hatte bedürfen andere Eigentümer da offenbar einer gesetzlichen Regulierung.

  6. 33.

    Scheinbar vergessen oder wollen einige nicht verstehen das sie nicht Eigentümer Ihrer Wohnung sind und somit der Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergesellschaft abhängig ist und aber auch baurechtliche Bestimmungen / Brandschutz sowie Denkmal uvm. Unterliegen. Und bei Missachtung der Vermieter bzw. Eigentümer Abmahnungen sogar Miet/ Wohnraum Kündigungen aussprechen Können. Löcher in Fassade/ Balkon/ in Fenster sind eine Sachbeschädigung führen zur Haftungsansprüchen

  7. 32.

    Stimmt wohl, funktioniert bei mir einwandfrei. Das nur etwa einen Millimeter dick.

  8. 31.

    Was ist, wenn die Genossenschaft dem Architekten unterschrieben hat, dass niemals seine Fassade anders aussehen darf?

  9. 30.

    Ja, da zählen Sie ja eine gewaltige Menge auf ... 1 Nullargument (Blendung), 1 optisches Problem (und dazu noch eins, was in vielen Fällen mit Balkonsolaranlagen nichts zu tun hat) ...

  10. 29.

    Die Frage ist einfach zu beantworten.
    Fest verbaut am Haus ist die Gebäudeversicherung zuständig.
    Das kostet nicht mehr, hab meine Anlage bei der Versicherung (trotzdem) gemeldet.
    Mieter sollten sich nicht abzocken lassen.

  11. 28.

    Das stimmt nicht.

    Diese Spielzeuge bergen eine Menge Risiken. Etwa mögliche Blendung, Schäden durch Verfärbungen an der Fassade (Bildereffekt)

  12. 27.

    Und noch mehr Nachbarn haben Fenster. Was bisher eigentlich hinsichtlich der Reflektionen ganz gut ging. Aber klar, jetzt wo das Thema bei den Solarmodulen hochkocht, besteht auch bei den Fenstern dringender Handlungsbedarf. Glück dem, der heute schon Rollläden hat, die er zur Vermeidung störender Reflektionen künftig gangtägig runter lassen kann. Alle anderen werden wohl die Fenster vermauern müssen.

  13. 25.

    Die Kabel sind flach genug damit das Fenster trotzdem noch dicht schließt.

  14. 24.

    Verrückt, man DARF einspeisen. Und diejenigen die „lassen“ haben einen Traumjob? So wird das nichts, wenn die Dämme brechen sollen...

  15. 23.

    Die gewünschte Watt-System Einspeicherung bei Balkon, ist nicht überall gleich. Nicht jeder hat einen Süd/Westbalkon., wo die besten Bedingungen vorhanden sind. Eine überwiegende Verschattung bringt viel weniger Watt ein. Bei sehr viel Sonneneinwirkung wird kaum der eingespeiste Strom bei allen Haushalten am Tag verbraucht. Sicher es gibt Ratschläge, wo jedoch manche Meinung sehr gewagt ist für Wohnungsmieter. Ich würde mich nicht trauen als Mieter zum Bsp. eine Waschmaschine o. ä. dazu über Smart Phone/ WLAN automatisch zeitlich zusteuern, wenn man nicht zuhause ist.
    Jedes E- Gerät kann mal einen Defekt haben, evtl. Wasserschaden z. B. wäre fatal für Mieter. Man ist versichert? Ja schon, aber die Situation, wenn sie eintritt bringt Ärger und großen Schaden. Nicht alles was die KI schafft ist sicher.

  16. 22.

    Wie kommen die Kabel in die Wohnung?
    "Loch" im Fensterrahmen oder Fenster schließt nicht mehr optimal?

  17. 21.

    ....ja genau, sein E-Auto laden mit Balkonkraftwerk vor allem Abends und Nachts nach Feierabend...Schenkelklopf

  18. 20.

    Solarzellen sind 99% Sand. Da ist nicht mit einem Rohstoffmangel zu rechnen. Nach kurzer Zeit haben die mehr Energie erzeugt als für Herstellung und Transport nötig war, da braucht man sich also auch keine Sorgen machen. Dass alle aus China kommen verdanken wir Altmaier und Co.

  19. 19.

    Es gibt extra flache Kabel um sie unterm Fenster in die Wohnung zu führen.

  20. 18.

    Danke für die Info ... war jetzt etwas irritiert!
    Wissen Sie zufällig auch, wie es mit der Versicherung aussieht?
    Muss der Mieter versichern oder läuft dies über "Hausversicherung", also auf alle Mieter umgelegt?
    Schon einmal: Danke + schönen Restsonntag

  21. 16.

    Schade, dass das Gesetz nicht voran kommt. Und lachhaft, worüber sich die ewig Gestrigen hier aufregen: Es könnte blenden! Jedes Fenster und jede Glasfassade kann blenden. Ob die Vertreter solcher Meinungen wohl von der Öl- oder Atomlobby gesponsert werden?

  22. 15.

    >"Muss man den Vermieter nicht mehr fragen bzw. Genehmigung einholen?"
    Natürlich muss der Hauseigentümer seine Zustimmung geben vor der Installation. Der ist z.B. an die Gestaltungssatzung der jeweiligen Kommune gebunden. Balkonkraftwerke außen angebracht stellen eine Veränderung an der Fassade da. Dies ist nicht überall einfach so erlaubt. Und die Elektroinstallation der Wohnung muss dies auch zulassen. Alte Installationen haben z.B. noch eine alten Ferraris-Zähler (die mit einer Drehscheibe drin). Diese haben keine Rücklaufsperre. Bei solchen alten Zählern ist auch nicht überall erlaubt - je nach Eigentümer des Stromnetzes.

  23. 14.

    @Biggi: Es gibt auch blendungsarme Bauteile. Ein paar Nachbarn haben diese schon.

    @rbb: Woher sollen die Rohstoffe für die vielen Anlagen kommen, bzw. wie ist das mit der Nachhaltigkeit, wenn die Anlagen alle in China produziert werden?

  24. 13.

    Zeiteinheit? Geht nicht! Bezieht sich immer auf den Moment- in nullkommanichts ist die Wolke da und aus 600W werden im Glücksfall noch 60. Camper wissen das und haben einen Speicher dazwischen , aus dem sie ihre Geräte betreiben.

  25. 12.

    Das sehe ich genauso: 800W( unter aller günstigsten Bedingungen!!!) helfen vielleicht ein wenig. Wenn dafür der Nachbar in die Reflexionen gucken darf- oh jeh- das ist nicht gut.

  26. 11.

    Sie haben evtl. mir geantwortet.
    Es ging mir bei der Anmeldung um Mietwohnungen.
    Muss man den Vermieter nicht mehr fragen bzw. Genehmigung einholen?

  27. 10.

    Es steht Ihnen frei das Balkonkraftwerk als reguläre Solaranlage anzumelden und die entsprechenden Einspeisevergütungen zu bekommen. Für die paar Euro will nur niemand den Aufwand betreiben.

  28. 9.

    Das Land Brandenburg bezahlt leider überhaupt keinen Zuschuss
    :-((

  29. 8.

    Am besten verbieten wir Fenster. Die vom Nachbarn blenden und die eigenen ermöglichen die Blendung erst.

  30. 7.

    "... Tatsächlich dürften die Zahlen höher liegen, da es einerseits nicht registrierte Anlagen gibt, ..."

    Müssen die Anlagen nicht gemeldet werden?
    Ist es bei Nicht-Meldung nicht mehr "strafbar"?
    Hat sich da etwas geändert?

  31. 6.

    Ich hätte gerne Solarmodule am Balkon. Doch mir fehlt eine Steckdose. Und noch habe ich keinen Rechtsanspruch darauf, wie auf einen Telefonanschluss.

  32. 5.

    Man "verschenkt", je nach Eigenverbrauch, ca. 1/3 bis 2/3 der mit dem Balkonkraftwerk produzierten Strommenge an den Netzbetreiber, für den ein tolles Geschäft. Und dies obwohl die digitalen Stromzähler die eingespeiste Menge erfasst.

  33. 4.

    Einspeiseleistung laut Gesetz in das Netz aktuell 600 Watt oder später 800 Watt. Ohne Angabe einer Zeiteinheit.

  34. 3.

    Wenn 'man" dann noch sein E- Auto damit laden kann, perfekt.

  35. 2.

    "Bisher stellt die Installation eines Steckersolargeräts laut Justizministerium im Regelfall eine bauliche Veränderung dar und bedarf einer Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung. "In der Praxis kann es schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erlangen", heißt es im Gesetzentwurf". Zitat im Artikel.

    Ich bin überzeugt, dazu wird noch einiges anders entschieden werden müssen, bei den Balkon-Solarstrom.
    Diese seitlich angebrachten Solar- Anlagen finde ich nicht passend für die Umgebung, sie können bei Sonneneinfall stark den Nachbar blenden.
    Jedes Haus hat ein Dach, ob spitz oder flach, dass wäre der bessere Platz sie dort anzubringen. Ein gerechtes Gesetz für den Vermieter, für Eigentums- Wohnungsbesitzer, für Mieter wäre das so schwer zu gestalten? Das Solar - Balkonwerk wird zum Klein- Kleinprojekt, was in Zukunft bestimmt keinen festen Bestand haben wird.

  36. 1.

    In der Praxis scheitert es aber, wenn sich Vermieter weigern dürfen den Balkon ans Stromnetz anzuschließen.
    Denn viele Balkone haben gar keine Steckdosen.

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