Grundstücksstreit - Drohender Zwangsabriss von Haus in Rangsdorf kommt vor Bundesgerichtshof

Di 25.06.24 | 14:19 Uhr
  89
Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming). (Quelle: dpa-Bildfunk/Soeren Stache)
dpa-Bildfunk/Soeren Stache
Audio: Antenne Brandenburg | 25.06.2024 | Lisa Steger | Bild: dpa-Bildfunk/Soeren Stache

Eigentlich stand schon fest, dass eine Familie in Rangsdorf ihr Wohnhaus abreißen muss. So hat es das Oberlandesgericht entschieden und keine Revision zugelassen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hat der Fall aber eine grundsätzliche Bedeutung.

Der Streit um den zwangsweisen Abriss eines Hauses in Rangsdorf (Teltow-Fläming) und die Räumung des Grundstücks soll vom Bundesgerichtshof (BGH) geklärt werden.

Das Gericht habe die Revision der betroffenen Familie wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, erklärte ein BGH-Sprecher am Dienstag. Eine mündliche Verhandlung werde aber voraussichtlich erst im kommenden Jahr stattfinden.

Nicht ausreichend nach Eigentümer gesucht

Die Familie hatte das Baugrundstück im Landkreis Teltow-Fläming 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Haus gebaut. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe. Dieser forderte sein knapp 1.000 Quadratmeter großes Grundstück anschließend zurück.

Ende Juni 2023 entschied das Brandenburger Oberlandesgericht, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Außerdem soll die Familie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.

Das Oberlandesgericht ließ die Revision nicht zu. Dagegen erhob die Familie eine Nichtzulassungsbeschwerde, welcher der BGH nun stattgab.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 25.06.2024, 19:30 Uhr

89 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 89.

    Eine Zwangsvollstreckung hat nur das Ziel, die Außenstände der Gläubiger zu begleichen und nicht irgendwelche Gewinne zu erwirtschaften. Wenn die Außenstände nebst Verfahrenskosten und Zinsen also ca. 20000 € betrug, dann ist der erzielte Preis im Sinne des Schuldentilgung doch ok?
    Der Fehler war, dass über den Kopf des Schuldners hinweg einfach zwangsversteigert wurde. Also ohne den postalisch erreichbaren Schuldner überhaupt über das eingeleitete Vollstreckungsverfahren zu informieren.

  2. 88.

    und ich glaube, dass genau da der Fehler des Amtes liegt. Für 20.000,- hätte ich auch 1000qm gekauft.

  3. 87.

    Im Jahr des Erwerbs 2010 lag der qm Preis bei 180,-€ = 180.000,-€ Nach Recherchen hat die Familie 20.000 ,- bezahlt. Das heisst, dass das Grundstück bei einer Zwangsversteigerung 5/10 Klausel als 90.000,- Wert war. Das stimmt irgend etwas nicht. Ich finde es komisch.

  4. 86.

    Das liegt doch in der Natur der Sache einer Zwangsversteigerung, das kurze Zeitfenster auf
    der „Verkäuferseite“, also die Versteigerungsware schnell, natürlich auch unter Wert, zu Geld machen, gepaart mit dem Ziel der Käufer entsprechend wenig dafür zu bezahlen.
    Oder was glauben sie, warum sonst irgendjemand auf eine Zwangsversteigerungen geht??
    Deswegen war natürlich auch die Familie vor Ort, um billigst ein Grundstück zu erwerben.

  5. 85.

    @Kerstine: Das Grundstück hat eine extreme Hanglage, so dass man von den offiziell 1000 qm nicht viel hat. Ich persönlich hätte ein so gelegenes Grundstück nie gekauft. Das erklärt vielleicht die Diskrepanz zu Ihrer Preiseinschätzung (hier ist allerdings auch zu beachten, dass die Grundstückspreise im Ort zum Versteigerungszeitpunkt generell sehr viel geringer waren als aktuell).

  6. 84.

    Das Auto wäre ein Vermögenswert, aber ok. Und ob dieser Vermögenswert jedoch verwertet wird, entscheidet das Gericht und nicht ihr subjektives Rechtsverständnis, nur weil ihnen andere Meinungen nicht genehm sind.

  7. 83.

    Das sollte ja wohl klar sein , daß da das oberste Gericht entscheiden musd.... und auch nach vernünftigen Menschenverstand.
    Der SchweizerAmi bekommt vom Land / Staat ne Entschädigung und gut is.
    Beste Grüße

  8. 82.

    Und wenn den Schulden keine Vermögenswerte gegenüberstehen, dann wird das Auto verwertet. Punkt
    @Rigel, woher sind Ihre "Rechts"kenntnisse? Aus der Apothekerzeitung?

  9. 81.

    Man kann doch Niemanden für die Fehler anderer bestrafen. Wenn die Fakten stimmen, hat das Gericht zu zahlen und die Geschädigten zu entschädigen. Ein Haus an anderer Stelle. Alles andere wäre Frechheit. Nichts mit Gerechtigkeit.

  10. 80.

    "Soll der Staat dann sagen: Ach was, behalt mal Dein Eigentum. Wir verzichten auf die Forderung."

    Kennen sie das Wort "Rechtsweg"? Den muss auch die Bundesrepublik beschreiten und nicht einfach etwas wegnehmen. Wenn sie ihre Kfz-Steuer nicht bezahlen, wird ihr Auto stillgelegt, aber mit Sicherheit nicht beschlagnahmt und zwangsversteigert. Inkasso, Mahnbescheid, Amtsgericht, Lohnpfändung ect.

  11. 79.

    "in D entzieht der Staat niemandem sein Eigentum wegen Steuerschulden, das passiert nur in Schurkenstaaten. "
    Selbstverständlich wird ein Grundstück zwangsversteigert, wenn dem Schulden gegenüber stehen. Wie kommen Sie denn darauf, dem wäre nicht so?
    Soll der Staat dann sagen: Ach was, behalt mal Dein Eigentum. Wir verzichten auf die Forderung.

    Fest steht: Verursacher dieses ganzen Dilemmas ist das AG Luckenwalde, das schlampig gearbeitet hat.

    M.E. muss die Familie entschädigt werden und die Entschädigungsforderung des Eigentümers zurückgewiesen werden.
    Leider ist das Ehepaar inzwischen geschieden. Das war wohl zuviel, wenn einem plötzlich der Boden unter der Zukunftsplanung von "Staats wegen" unter den Füßen weggezogen wird.

  12. 78.

    …ich finde den gesamten Fall sehr suspekt. Das Grundstück ist 1000 qm groß und wurde zudem zu einem unüblich niedrigen Preis versteigert. Irgend etwas stimmt hier nicht. So bedauerlich es für die Familie ist, sie werden es räumen und zurückgeben müssen. Warum aber erst jetzt die Geschichte ins Rollen gekommen ist, entschließt sich mir nicht. Es muss doch einen Grundbucheintrag gegeben haben. Darin ist doch der Besitzer ersichtlich. Komische Geschichte.

  13. 75.

    An alle Pfändungsspezialisten und dies wurde hier zu dem Thema schon x-mal beschrieben. Das Versäumnis des zuständigen AG bestand in der Tatsache, den Bodeneigentümer nicht über das Vollstreckungsverfahren zu informieren und die Zwangsvollstreckung einfach zu vollziehen. Der Bodeneigentümer hat mit Kenntnis der Säumnis die Steuerschuld beglichen.
    Der Bodeneigentümer hatte also mangels Kenntnis, überhaupt keine Chance irgendeine Schuld zu begleichen bzw. fristgerecht Rechtsmittel gegen die Vollstreckung einzulegen. Und damit ist das Vollstreckungsverfahren in JEDEM FALLE rechtswidrig!! Und genaus so haben die Fachgerichte die Sachlage nach Sichtung aller Unterlagen auch bewertet und deshalb das Berufungsgericht erst garkeine Revision zugelassen.

    Wer sich hier vom BGH jetzt eine moralische Rechtssprechung (ein salomonisches Urteil) erhofft, wird enttäuscht sein. Dem Bodeneigentümer bleibt schließlich zur Durchsetzung seines Eigentums immer noch der erfolgreiche Gang zum BVerfG.

  14. 74.

    Hallo Rigel (69),
    was ist Ihrer Meinung nach eine Zwangsversteigerung / Pfändung denn sonst? Der bisherige Besitzer/Eignentümer kann in diesem Fall nicht mehr frei darüber verfügen. Vielleicht denken Sie über Ihre Aussage nochmal nach.

  15. 73.

    Genauso sehe ich das auch, rege mich schon die ganze Zeit über diesen Vorgang auf. Der Alteigentümer wartet nun auf ein Schnäppchen Kauf. Vermietung für soziale Zwecke. Alles plattmachen, der Familie ein neues Haus bauen und alles auf Kosten des Verursachers.

  16. 72.

    Warum hoffen sie auf ein höchstrichterliches Unrecht? Damit ihr persönlicheS Rechtsempfinden bestätigt wird? Komische Einstellung zum Leben.

  17. 71.

    Das wird deshalb ständig behauptet, da das Grundstück angeblich verwildert und ungepflegt war.

  18. 70.

    Eigentum hat in D überhaupt keine Grenzen, denn Eigentum ist in D grundgesetzlich geschützt. Da können sie noch so viel Theoriefindung betreiben.

Nächster Artikel