Grundstücksstreit - Drohender Zwangsabriss von Haus in Rangsdorf kommt vor Bundesgerichtshof

Di 25.06.24 | 14:19 Uhr
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Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming). (Quelle: dpa-Bildfunk/Soeren Stache)
Audio: Antenne Brandenburg | 25.06.2024 | Lisa Steger | Bild: dpa-Bildfunk/Soeren Stache

Eigentlich stand schon fest, dass eine Familie in Rangsdorf ihr Wohnhaus abreißen muss. So hat es das Oberlandesgericht entschieden und keine Revision zugelassen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs hat der Fall aber eine grundsätzliche Bedeutung.

Der Streit um den zwangsweisen Abriss eines Hauses in Rangsdorf (Teltow-Fläming) und die Räumung des Grundstücks soll vom Bundesgerichtshof (BGH) geklärt werden.

Das Gericht habe die Revision der betroffenen Familie wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, erklärte ein BGH-Sprecher am Dienstag. Eine mündliche Verhandlung werde aber voraussichtlich erst im kommenden Jahr stattfinden.

Nicht ausreichend nach Eigentümer gesucht

Die Familie hatte das Baugrundstück im Landkreis Teltow-Fläming 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Haus gebaut. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe. Dieser forderte sein knapp 1.000 Quadratmeter großes Grundstück anschließend zurück.

Ende Juni 2023 entschied das Brandenburger Oberlandesgericht, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Außerdem soll die Familie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.

Das Oberlandesgericht ließ die Revision nicht zu. Dagegen erhob die Familie eine Nichtzulassungsbeschwerde, welcher der BGH nun stattgab.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 25.06.2024, 19:30 Uhr

89 Kommentare

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  1. 89.

    Eine Zwangsvollstreckung hat nur das Ziel, die Außenstände der Gläubiger zu begleichen und nicht irgendwelche Gewinne zu erwirtschaften. Wenn die Außenstände nebst Verfahrenskosten und Zinsen also ca. 20000 € betrug, dann ist der erzielte Preis im Sinne des Schuldentilgung doch ok?
    Der Fehler war, dass über den Kopf des Schuldners hinweg einfach zwangsversteigert wurde. Also ohne den postalisch erreichbaren Schuldner überhaupt über das eingeleitete Vollstreckungsverfahren zu informieren.

  2. 88.

    und ich glaube, dass genau da der Fehler des Amtes liegt. Für 20.000,- hätte ich auch 1000qm gekauft.

  3. 87.

    Im Jahr des Erwerbs 2010 lag der qm Preis bei 180,-€ = 180.000,-€ Nach Recherchen hat die Familie 20.000 ,- bezahlt. Das heisst, dass das Grundstück bei einer Zwangsversteigerung 5/10 Klausel als 90.000,- Wert war. Das stimmt irgend etwas nicht. Ich finde es komisch.

  4. 86.

    Das liegt doch in der Natur der Sache einer Zwangsversteigerung, das kurze Zeitfenster auf
    der „Verkäuferseite“, also die Versteigerungsware schnell, natürlich auch unter Wert, zu Geld machen, gepaart mit dem Ziel der Käufer entsprechend wenig dafür zu bezahlen.
    Oder was glauben sie, warum sonst irgendjemand auf eine Zwangsversteigerungen geht??
    Deswegen war natürlich auch die Familie vor Ort, um billigst ein Grundstück zu erwerben.

  5. 85.

    @Kerstine: Das Grundstück hat eine extreme Hanglage, so dass man von den offiziell 1000 qm nicht viel hat. Ich persönlich hätte ein so gelegenes Grundstück nie gekauft. Das erklärt vielleicht die Diskrepanz zu Ihrer Preiseinschätzung (hier ist allerdings auch zu beachten, dass die Grundstückspreise im Ort zum Versteigerungszeitpunkt generell sehr viel geringer waren als aktuell).

  6. 84.

    Das Auto wäre ein Vermögenswert, aber ok. Und ob dieser Vermögenswert jedoch verwertet wird, entscheidet das Gericht und nicht ihr subjektives Rechtsverständnis, nur weil ihnen andere Meinungen nicht genehm sind.

  7. 83.

    Das sollte ja wohl klar sein , daß da das oberste Gericht entscheiden musd.... und auch nach vernünftigen Menschenverstand.
    Der SchweizerAmi bekommt vom Land / Staat ne Entschädigung und gut is.
    Beste Grüße

  8. 82.

    Und wenn den Schulden keine Vermögenswerte gegenüberstehen, dann wird das Auto verwertet. Punkt
    @Rigel, woher sind Ihre "Rechts"kenntnisse? Aus der Apothekerzeitung?

  9. 81.

    Man kann doch Niemanden für die Fehler anderer bestrafen. Wenn die Fakten stimmen, hat das Gericht zu zahlen und die Geschädigten zu entschädigen. Ein Haus an anderer Stelle. Alles andere wäre Frechheit. Nichts mit Gerechtigkeit.

  10. 80.

    "Soll der Staat dann sagen: Ach was, behalt mal Dein Eigentum. Wir verzichten auf die Forderung."

    Kennen sie das Wort "Rechtsweg"? Den muss auch die Bundesrepublik beschreiten und nicht einfach etwas wegnehmen. Wenn sie ihre Kfz-Steuer nicht bezahlen, wird ihr Auto stillgelegt, aber mit Sicherheit nicht beschlagnahmt und zwangsversteigert. Inkasso, Mahnbescheid, Amtsgericht, Lohnpfändung ect.

  11. 79.

    "in D entzieht der Staat niemandem sein Eigentum wegen Steuerschulden, das passiert nur in Schurkenstaaten. "
    Selbstverständlich wird ein Grundstück zwangsversteigert, wenn dem Schulden gegenüber stehen. Wie kommen Sie denn darauf, dem wäre nicht so?
    Soll der Staat dann sagen: Ach was, behalt mal Dein Eigentum. Wir verzichten auf die Forderung.

    Fest steht: Verursacher dieses ganzen Dilemmas ist das AG Luckenwalde, das schlampig gearbeitet hat.

    M.E. muss die Familie entschädigt werden und die Entschädigungsforderung des Eigentümers zurückgewiesen werden.
    Leider ist das Ehepaar inzwischen geschieden. Das war wohl zuviel, wenn einem plötzlich der Boden unter der Zukunftsplanung von "Staats wegen" unter den Füßen weggezogen wird.

  12. 78.

    …ich finde den gesamten Fall sehr suspekt. Das Grundstück ist 1000 qm groß und wurde zudem zu einem unüblich niedrigen Preis versteigert. Irgend etwas stimmt hier nicht. So bedauerlich es für die Familie ist, sie werden es räumen und zurückgeben müssen. Warum aber erst jetzt die Geschichte ins Rollen gekommen ist, entschließt sich mir nicht. Es muss doch einen Grundbucheintrag gegeben haben. Darin ist doch der Besitzer ersichtlich. Komische Geschichte.

  13. 75.

    An alle Pfändungsspezialisten und dies wurde hier zu dem Thema schon x-mal beschrieben. Das Versäumnis des zuständigen AG bestand in der Tatsache, den Bodeneigentümer nicht über das Vollstreckungsverfahren zu informieren und die Zwangsvollstreckung einfach zu vollziehen. Der Bodeneigentümer hat mit Kenntnis der Säumnis die Steuerschuld beglichen.
    Der Bodeneigentümer hatte also mangels Kenntnis, überhaupt keine Chance irgendeine Schuld zu begleichen bzw. fristgerecht Rechtsmittel gegen die Vollstreckung einzulegen. Und damit ist das Vollstreckungsverfahren in JEDEM FALLE rechtswidrig!! Und genaus so haben die Fachgerichte die Sachlage nach Sichtung aller Unterlagen auch bewertet und deshalb das Berufungsgericht erst garkeine Revision zugelassen.

    Wer sich hier vom BGH jetzt eine moralische Rechtssprechung (ein salomonisches Urteil) erhofft, wird enttäuscht sein. Dem Bodeneigentümer bleibt schließlich zur Durchsetzung seines Eigentums immer noch der erfolgreiche Gang zum BVerfG.

  14. 74.

    Hallo Rigel (69),
    was ist Ihrer Meinung nach eine Zwangsversteigerung / Pfändung denn sonst? Der bisherige Besitzer/Eignentümer kann in diesem Fall nicht mehr frei darüber verfügen. Vielleicht denken Sie über Ihre Aussage nochmal nach.

  15. 73.

    Genauso sehe ich das auch, rege mich schon die ganze Zeit über diesen Vorgang auf. Der Alteigentümer wartet nun auf ein Schnäppchen Kauf. Vermietung für soziale Zwecke. Alles plattmachen, der Familie ein neues Haus bauen und alles auf Kosten des Verursachers.

  16. 72.

    Warum hoffen sie auf ein höchstrichterliches Unrecht? Damit ihr persönlicheS Rechtsempfinden bestätigt wird? Komische Einstellung zum Leben.

  17. 71.

    Das wird deshalb ständig behauptet, da das Grundstück angeblich verwildert und ungepflegt war.

  18. 70.

    Eigentum hat in D überhaupt keine Grenzen, denn Eigentum ist in D grundgesetzlich geschützt. Da können sie noch so viel Theoriefindung betreiben.

  19. 69.

    Hallo Karin B.,

    in D entzieht der Staat niemandem sein Eigentum wegen Steuerschulden, das passiert nur in Schurkenstaaten.

    "In dem Moment, in dem Vater Staat jmd. aufgrund von Steuerschulden sein Eigentum entzieht, ist es nicht mehr "sein Eigentum"."

  20. 68.

    Das Recht hat sich bezüglich Privateigentum natürlich nicht weiterentwickelt.
    Privateigentum, das hat man als Ostdeutscher ja noch gut gelernt (das Ding mit Marx), ist natürlich das Fundament des ganzen Gesellschaftssystems.
    Nein, die Kläger können nur hoffen, dass der BGH Verfahrensfehler im Sinne des Eigentümers findet, an „Rückgabe vor Entschädigung“ kann der BGH überhaupt nichts ändern.

  21. 67.

    Doch, nämlich solange, bis alle Rechtsmittel seinerseits erfolglos ausgeschöpft wurden.

  22. 66.

    ..... hoffe für die Familie, dass der BGH zu einem anderen Urteil kommt. Ansonsten geht viel Vertrauen unwiederbringlich verloren... Das können wir nicht wollen...

  23. 65.

    Ihren Skeptizismus in Bezug auf eine absolute Geltung des Art. 14 GG teile ich nicht, auch wenn ich es ausgesprochen bedauerlich finde, dass die seinerzeitige Mehrheit der Ostdeutschen sich für den bloßen Beitritt anstelle einer wirklichen Vereinigung entschieden hat. Doch das scheint jetzt vergossene Milch. ;-

    Kein einziges Recht gilt absolut, sondern immer nur im Zusammenhang. Dazu machte ich Ausführungen u. a. in den Beiträgen 10 und 11. Für Juristen, wobei ich keiner bin: Wortlaut, Sinnzusammenhang, Regelungszweck, historische Einordnung. Die Verkürzung liegt darin, die drei Letztgenannten nur als bloße Fußnote des Ersten anzusehen.

    Ansonsten wurden seinerzeit in der Tat beide Varianten durchGERECHNET: Rückgabe vor Entschädigung und Entschädigung vor Rückgabe. Da wurde der rechnerische Preis mit dem politischen Preis gegengerechnet und sich für den rechnerischen entschieden.

  24. 64.

    In der Tat wurden beide Varianten durchgespielt: Entschädigung statt Rückgabe - um Brüche gegenüber den ostdeutschen Nutzern zu vermeiden - und Rückgabe vor Entschädigung. So sehr der eine oder andere ideologisch beschlagen gewesen sein mag, das Prinzip Rückgabe vor Entschädigung von vornherein gelten zu lassen, mehr noch war es (aber) eine Entscheidung nach Kassenlage.

    Das will ich nicht rechtfertigen; nur fehlte die Phantasie, auch mal in mittelfristigem Horizont eine schiefe Kassenlage zu haben. Ihren durchgängigen Skeptizismus teile ich nicht, auch wenn ich es bedauerlich finde, dass die Mehrheit der Ostdeutschen sich seinerzeit für den bloßen Beitritt anstatt für eine wirkliche Vereinigung entschieden haben, die bis heute - ich muss es sagen - ausgeblieben ist.

  25. 63.

    "Er hat sich nicht um sein Hab und Gut gekümmert."
    Weshalb wird das ständig behauptet bzw. was verstehen Sie darunter?
    Der Eigentümer hatte sogar einen Winterdienst beauftragt und musste erst über seinen Anwalt recherchieren lassen, was mit seinem Grundstück passiert ist. Das kann eben auch zwei Jahre dauern.

  26. 62.

    Hallo, Rigel (31),
    was für ein "rechtmäßiges Eigentum" meinenSie? In dem Moment, in dem Vater Staat jmd. aufgrund von Steuerschulden sein Eigentum entzieht, ist es nicht mehr "sein Eigentum". Eigentlich sollte es logisch sein, oder?

  27. 61.

    Das sind nicht nur meine persönlichen Wunschvorstellungen, sondern der Bundesgerichtshof befasst sich aus diesem Grunde mit dem Fall. Eigentum hat in D auch Grenzen und Enteignungen sind in ganz bestimmten Fällen möglich. Suchen Sie mal nach Administrativenteignung. Ich schrieb zu Anfang: "Eigentum ist ein hohes Gut."

  28. 60.

    Nicht so ganz. Der Eigentümer hat in erster Linie Verpflichtungen, Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt. Erst dann kann er so ziemlich alles mit seinem Eigentum machen, wenn´s im rechtlichen Rahmen ist.
    Zahlt und kümmert er sich nicht, muss er eben in Kauf nehmen, dass sein Grundstück zur Begleichung der Schuld zwangsversteigert wird. Er kann dann nicht mehr sagen: MEINS.

  29. 59.

    Die eigentlichen Gewinner bei dieser verfahrenen Kiste sind doch nur die Anwaltskanzleien. Das ist auch meine persönliiche Erfahrung nach der sog. Wiedervereinigung. Mich würde einmal interessieren, welche Anwaltskosten bisher entstanden sind und wer die Bezahlung dafür übernommen hat. Leider sehe ich auch bei der derzeitigen Rechtslage kein Interesse des Staates, an diesen aktuell verbindlichen Eigentumsgrundrechten etwas zu ändern. Für die betroffene Familie ist es schwer nachvollziehbar, dieses Theater noch länger ertragen zu müssen und den Glauben an diesen Rechtsstaat nicht endgültig zu verlieren.
    Es müssten auch Regelungen geben,wann ein sog. Eigentumsrecht erlischt. Sehr interessant, wie unterschiedlich sich dazu die Kommentatoren geäußert haben.

  30. 58.

    Den Fall schon länger (Jahre) kopfschüttelnd verfolgend, ist die Lage jetzt komplett verfahren. Als einzige Lösung sehe ich, dass der bisherige Eigentümer sein Grundstück behält, das vom Land angebotene Ersatzgrundstück, die aktuelle Familie auf dem streitigen Grundstück erhält und sämtliche Kosten, Abriss, Neubau auf dem Ersatzgrundstück, Ämterkosten, rechtliche Verfahrenskosten, die Landeskasse als einmalige Sonderverbuchung trägt. Anschließend alle relevanten Gesetze und Verfahrensanweisungen so abgesichert gestaltet werden, das selbst befristet angestellte Amtsmitarbeiter in keiner Weise Fehler machen können.

  31. 57.

    Den Fall schon länger (Jahre) kopfschüttelnd verfolgend, ist die Lage jetzt komplett verfahren. Als einzige Lösung sehe ich, dass der bisherige Eigentümer sein Grundstück behält, das vom Land angebotene Ersatzgrundstück, die aktuelle Familie auf dem streitigen Grundstück erhält und sämtliche Kosten, Abriss, Neubau auf dem Ersatzgrundstück, Ämterkosten, rechtliche Verfahrenskosten, die Landeskasse als einmalige Sonderverbuchung trägt. Anschließend alle relevanten Gesetze und Verfahrensanweisungen so abgesichert gestaltet werden, das selbst befristet angestellte Amtsmitarbeiter in keiner Weise Fehler machen können.

  32. 56.

    Sie verwechseln da einiges, „Rückgabe vor Entschädigung“ hatte mit der Finanzlage herzlich wenig zu tun, sondern ist das Resultat aus Art. 14 GG.
    Auch viele Ostdeutsche haben sich ein Eigeheim auf Grund und Boden gebaut oder gekauft im guten Glauben, ihnen gehöre nun das Grundstück. Diese Analogie kann man schon zu diesem Fall ziehen. Was aber an Härten vielen hunderttausend Ostdeutschen zugemutet wurde, soll der BGH nun bei einem Härtefall richtungsweisend neu justieren?! Und wenn ja wie eigentlich? Denn im Zweifel geht der Bodeneigentümer vors BVerfG und kassiert mit Art. 14 wieder das Urteil des BGH!
    Das vielzitierte „verpflichtende Eigentum“ bezieht sich weniger auf den Eigenheimer sondern vielmehr auf Großgrundbesitz. Denn dort kollidiert das Eigentum bereits mit dem öffentlichen Interesse. Und natürlich können die Großgrundbesitzer ebenfalls nicht im Sinne der Öffentlichkeit einfach so enteignet werden.

  33. 55.

    Es ist alles gesagt worden. Bitte interessieren Sie sich für die vielen Artikel und Kommentare auch ein bisschen. Damit nicht alles wieder von vorne beginnt!!

    P.S. Den Eigentümer ausfindig zu machen wäre einfach gewesen...so die Historie des Falles.

  34. 54.

    Das finde ich auch. Er hat sich nicht um sein Hab und Gut gekümmert. Die Familie hat nichts falsch gemacht. Es wäre für mich die beste Lösung den Eigentümer zu entschädigen. Das in entsprechender Höhe und die Familie darf das Haus behalten.

  35. 53.

    Für mich klingt es so, als ob die Familie, die im guten Glauben ein Grundstück erworben hat, jetzt für alle Kosten aufkommen soll. Also Obdachlos plus Privatinsolvenz, obwohl der Fehler beim Amt liegt.
    Hier sollte meiner Meinung nach die Haftung beim Verkäufer, dem Staat liegen.

  36. 52.

    Erworben bei einer Zwangsversteigerung da geht man doch davon aus das alles Rechtens läuft beim Amtsgericht.
    Die Familie hat kein Fehler begangen hier muss das Amtsgericht in Haftung genommen werden .Die anderen Gerichtsentscheidungen sind eine Frechheit da fragt man sich was sind das für Richter sind die noch unabhängig.
    Die Familie muss da Schuldenfrei herauskommen die Trift keine Schuld bei der ganzen Sache .
    Hoffentlich entscheidet das BGH anders zu Gunsten der Familie.

  37. 51.

    "der muss auch mit einer Entschädigung vorlieb nehmen"

    Nö, muss der Eigentümer in D glücklicherweise nicht. Das sind nur ihre persönlichen Wunschvorstellungen.

  38. 50.

    Aber auch die Eigentümerrechte sollten hier beachtet werden. Also muss eigentlich das Land Berlin hier den Schadenersatz an die Familie in Höhe des Restkredits etc. Wenn das Gericht hier schlampig arbeitet, ist es in der Verantwortung und Pflicht.

  39. 49.

    Nach der Wende wurden viele unbebaute Grundstücke in den neuen Bundesländern keiner Grundsteuer unterworfen.

  40. 48.

    Ich komme immer mehr zu der Erkenntnis, dass Kommentarfunktionen abgeschafft werden sollten.
    Kaum ein Kommentator hat Ahnung von der Materie, jeder sondert seine Wahrheit ab, einige haben wenigstens Mitleid mit der Familie.
    Aber jede (rechtlich) falsche Meinung führt zu Gegenreaktionen und gelegentlich steigern sie sich zu Beschimpfungen. Oft wird pauschal auf den Staat und die Politik eingedroschen.
    So kann man sich nicht vernünftig austauschen.
    Frust und Intolleranz nehmen weiter zu...

  41. 47.

    Die Grundschuld soll gelöscht werden, damit eben das Grundstück nicht im Grundbuch belastet ist.
    D.h. die Familie muss den Betrag ausgleichen.
    Der Kredit der Bank muss quasi ausgelöst werden. Die Bank wird kaum auf Ihr Geld verzichten...

    Letztendlich ist es dem Eigentümer dann selbst überlassen, ob er das Grundstück wieder verwildern lässt, oder ein neues Haus drauf baut.
    Ich kann da beide Seiten verstehen. Normal müsste die Familie vollständig entschädigt werden. So dass Sie noch einmal von Vorne beginnen können, ein Zuhause zu bauen.

  42. 46.

    Wer ein Grundstück bei einer gerichtlichen Zwangsversteigerung erworben hat, sollte Vertrauensschutz genießen. Ihr Rechtsverständnis ist da auch sehr merkwürdig.

  43. 45.

    Hier ist gar nichts verfahren. Als Eigentümer habe ich ein Recht auf mein unversehrtes Grundstück. Das Haus gehört den Käufern, folglich können sie es mitnehmen...Hauptsache runter vom Grundstück. Ähnlich wie beim Kleingarten, wenn kein neuer Pächter....Schwarze Erde wird gefordert im Gesetz.

  44. 44.

    Eigentum ist ein hohes Gut. Aber wer sich um sein Grundstück nicht kümmert und sich dafür nicht interessiert und nachher plötzlich nach Jahren als Eigentümer auftreten will, der muss auch mit einer Entschädigung vorlieb nehmen. Eigentum verpflichtet auch. Meines Erachtens gehört ebenfalls dazu, dass man Eigentum vertreten muss.

  45. 43.

    Mir ist der Zusammenhang - bloßer Beitritt mit Übernahme des bundesdeutschen Rechtsverständnisses statt wirklicher Vereinigung - schon bekannt. Warum aber führt das nur zum Achselzucken und zum Schweigen, als wäre das eine Art Natureignis gewesen und keine politische Mehrheitsentscheidung? Das Prinzip "Rückgabe vor Entschädigung" war allein der Kassenlage, verantwortet durch den seinerzeitigen Finanzminister, geschuldet.

    Auch wenn es durchgängig stiefmütterlich behandelt wird: Die Väter und die wenigen Mütter des Grundgesetzes haben immerhin die Sozialbindung des Eigentums hineingeschrieben, auch wenn Einschlägige das als blloße Fußnote ansehen.
    Einen abstrakten Eigentumstitel ggü. tatsächlich quasi eigenhändig geschaffenen Wohmöglichkeiten aufzuwiegen, ist von der Entscheidung her tatsächlich nicht eindeutig.

  46. 42.

    Habe viel zum Fall gelesen. Bin kein Jurist. Jedenfalls ist das ganze Theater verstörend. Es sind Fehler seitens Behörde gemacht worden. Irgendwie passiert etwas sehr Zerstörendes für diese Familie. Ein Albtraum. Völlig verfahren die Situation. Wünsche der Familie alles Gute.

  47. 41.

    Hallo?! Schon den Beitritt Ost- zu Westdeutschland und „Rückgabe vor Entschädigung“ vergessen?? So schwer wiegt das Eigentumsrecht. Muss man nicht immer gut finden und ist auch nicht immer Gerecht, aber offenbar wiegt Art. 14 GG so schwer, dass der BGH 1990 offenbar keinen Anlass sah, diese Frage richtungsweisend zu klären. Und da ging’s um tausende ähnlich gelagerte strittige Eigentumsfragen.

  48. 40.

    "Die jetzigen Hausherren sind ja leider durch Amtsunfähigkeit in diesem Dilemma und sollten ausreichend entschädigt werden sowohl für materiellen und physischen Schaden."

    Was mich massiv stört, ist das durch bloße Andeutungen skizzierte Feindbild. So will und "muss" ich es bezeichnen. Es war das Amtsgericht Luckenwalde, das nicht sauber gearbeitet hat bei dem Ausfindig-Machen des Grundstücks-Eigentümers, nicht aber waren es gewählte politische Organe, was Ihr Beitrag ggf. nahelegen könnte.

    Folglich kann den jetzigen Hausherren m. E. nicht abverlangt werden, den von Ihnen errichteten Bau wieder abzureißen, weil die Verantwortung für die Fehlentscheidung nicht bei Ihnen liegt, sondern eben in einem menschlichen Versagen des Amtsgerichts. Der Abriss des Hauses wäre m. E. unverhältnismäßig, der zu kurz gekommene Alt-Eigentümer, der sich allerdings auch nicht gekümmert hat, wäre aber verhältnismäßig zu entschädigen.

    Eigentum ist nicht absolut, sondern steht immer im Kontext.

  49. 39.

    Auf welchem Wege hat denn der Eigentümer vor dem "Verkauf" die Grundsteuer entrichtet, wenn er doch unauffindbar war?
    Muss er doch gemacht haben.

  50. 38.

    Wer ist denn zuständig?

    Zusatzfrage:
    Weshalb wurde das Urteil nicht akzeptiert und der Familie die versprochene Entschädigung gezahlt? Will man das Haus wirklich unbedingt retten? 300k sind ja heutzutage eher kein Grund mehr.

  51. 37.

    Hoffentlich bekommen die ahnungslosen Käufer Recht!
    Ein Justizskandal.

  52. 36.

    die Verantwortlichen sind nicht verantwortlich weil sie veraltete Laptops hatten .....;-) und ansonstn ist das wieder ein Schildbürgerhieb, bei dem auch eine Entschädigung / Ersatz nichts nutzt, den der auwei Normalbürger nicht versteht von wegen wer jahrelang sich um sein Eigentum nicht kümmert, den Besitz u. Gebrauch aufgibt verliert seinen Anspruch - herrenlose Sache ..... ich hab' da noch 'ne Urkunde - also das Grundtück vom Richter und das Gebiet Rangsdorf gehört ! ....

  53. 35.

    Da irren sie gewaltig, weil eine Zwangsvollstreckung immer die Ultima Ratio ist. In dem ganzen übergeordneten Vollstreckungsverfahren besitzt der Schuldner erhebliche Rechte und Rechtsmittel, die dem Schuldner nicht einfach entzogen werden dürfen, so wie durch das zuständige Amtsgericht geschehen.
    Mit Eigentum verpflichtet hat das Vollstreckungsverfahren überhaupt nichts zu tun und die Fachgerichte haben die Sachlage umfassend geprüft. Auch das BVerfG sah hier keine unverhältnismäßige Eingriff in die Grundrechte der Familie infolge der Nichtigkeit der Übertragung des Eigentums.

  54. 33.

    Angenommen, die Familie hätte das Haus abgerissen und das Gelände geräumt so daß der „Eigentümer“ dieses Gelände zurück erhält. Weiß dann jemand was damit denn passiert? Wenn es wieder verwildert aussieht und es sich nicht darum gekümmert wird? Und wieso Grundschuld löschen? Die Familie hat doch einen Kredit aufgenommen. Müssen die trotzdem weiterzahlen oder verzichtet die Bank auf das Geld?

  55. 32.

    Weil sie nicht zuständig ist.
    Aber Hauptsache was schreiben....

  56. 31.

    Für sie ist es "peinlicher Machthunger", wenn jemand auf sein rechtmäßiges Eigentum pocht? Ihr privates Rechtsverständnis ist bemerkenswert.

  57. 30.

    Das läuft schon seit Jahren. Wenn man den Artikel liest, kann man das feststellen.
    Insofern ist es polemisch, vom "nächsten " Skandal zu sprechen.

    Was nicht heißt, dass die Sache an sich hochproblematisch ist.

  58. 29.

    Wären die Freiburger Schulden so sehr von Belang, hätte die Stadt Freiburg den Schuldner sehr schnell ausfindig gemacht, denn bei Schulden bei Vatter Staat hört für selbigen der Spaß auf. Ja, die Adresse mag veraltet sein, trotzdem war dieser Herr mit etwas Aufwand auffindbar. Und diesen Aufwand hat Luckenwalde nicht betrieben, wie schon lange nachgewiesen.

  59. 28.

    Das nenn ich mal nachhaltig!
    Komplettes, neues Haus wieder abreißen.
    Peinlich, einfach nur peinlich dieser Machthunger.

  60. 27.

    Damit hat die Familie zumindest Zeit gewonnen, da das Urteil des OLG jetzt in seiner Rechtskraft gehemmt ist. Das der BGH in dem Versäumnis des zwangsvollstreckenden AG tatsächlich eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage sieht, die in einer Vielzahl von Fällen relevant werden kann, ist schon ein Wunder für sich.
    Das der BGH in der Sache selbst aber Rechts- oder Verfahrensfehler findet, die letztendlich die elementare Eigentumsfrage zu Gunsten der Familie entscheidet, ist eigentlich nach geltendem Recht, nicht wirklich vorstellbar.

  61. 26.

    Dass die Familie entschädigt werden muss, ist unbestreitbar.

    Was aber oft vergessen wird, ist, dass dieses Grundstück ja nicht von ungefähr, einfach mal so versteigert wurde. Er hatte Schulden bei der Stadt Freiburg im Breisgau. Der Eigentümer hat sich darum nie gekümmert. Hat er überhaupt Grundsteuern gezahlt? Jedenfalls hat er erst drei Jahre nach der Versteigerung gemerkt, dass es "weg" ist. Die Anschrift im Grundbuch von 1993 stimmte nicht. Die Frage ist jetzt, da Eigentum auch verpflichtet, inwiefern der Eigentümer verpflichtet war, das Grundbuch und dem Finanzamt immer eine halbwegs aktuelle Anschrift mitzuteilen. Der Eigentümer ist kein Heiliger, höflich ausgedrückt.

  62. 25.

    Der Eigentümer kann doch mit seinem Grundstück machen was er will, er ist doch nicht der Verursacher des ganzen Theaters

  63. 24.

    Es ist schon traurig wie ein Fehler einer Behörde nun auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird. Wo bitte sind denn die Verantwortlichen für diese Sche……? Die ducken sich ganz einfach weg.

  64. 23.

    Also soweit ich weiß, hat unser Kauf und die Übertragung ewig gedauert, weil auch nach Anspruchsberechtigten bis in die 40ziger Jahre gesucht wurde. Aber es gibt einen einzigen Satz, der meiner Meinung nach alles ändern könnte. Und das wird auch in Bußgeldverfahren angewendet.
    EIGENTUM VERPFLICHTET!!!
    Inso hin oder her, wer ein Grundstück besitzt hat sich zu kümmern! Punkt!! Erst sich verstecken und sich nicht kümmern und so eine Nummer. Da hat nicht nur das Amt Schuld, auch der Anspruchsteller. Pech hat der der sich nicht kümmert und kein Interesse angemeldet hat. Qm-preis als Entschädigung vom Amt für den vermeintlichen Anspruchsteller, Preis der damals aktuell war!!! Ende!!!!

  65. 22.

    Eigentlich ist es eine Posse zwischen Eigentümer und Amt Luckenwalde.Die jetzigen Hausherren sind ja leider durch Amtsunfähigkeit in diesem Dilemma und sollten ausreichend entschädigt werden sowohl für materiellen und physischen Schaden.
    Und ich glaube niemals,dass der Alteigentümer nach Rangsdorf ziehen wird,er wird keine Freunde finden
    Das Dilemma ist doch die Passivität des Verursachers,also des Amtes.

  66. 21.

    Ich bin mal gespannt, ob die Landesregierung zu ihrem Wort steht und die gesamten Kosten tragt, wie versprochen. Irrsinnig und wenig nachhaltig ware der Abriß des Hauses um dann vielleicht neu zu bauen. Aber aufgrund der derzeitigen Haushaltslage im Land Brandenburg habe ich meine Zweifel am versprochenen Wort. Hier könnte der RBB mehr nachhaken bei Justiz- und Finanzministerium. Auch Aussagen von Herrn Woidke wären gut, an dem man ihn und die Landesregierung messen kann.

  67. 20.

    Wer Fehler macht, musst haftbar gemacht werden: Amtsgericht Luckenwalde muss Entschädigungen und alle Kosten zahlen, das Grundstück muss dem Eigentümer zurückgeben, Familie und Eigentümer müssen vom Amtsgericht Entschädigung für alle Kosten erhalten. Falls das Haus stehen bleiben soll, muss Eigentümer die Baukosten zahlen, sonst den Stand so wiederherzustellen, wie es vorher war: Haus abreißen.

  68. 19.

    Jemand, der gemäß des üblichen Verfahrens ein Grundstück erworben hat, muss darauf vertrauen können, dass er dieses Grundstück rechtmäßig erworben hat, soweit nicht etwa ein privater Spekulant, sondern das Amtsgericht das geregelt hat. Wie betont: Sollte der alte Eigentümer das Grunstück zurückbekommen, wäre ich dafür, die nach heutigen Maßstäben faktisch nicht rechtsgültige Enteignung des New Yorkes Landes rückgängig zu machen - denn mittlerweile gilt ja, dass Derjenige ein Recht hat, der Mensch ist, nicht nur Derjenige, der befähigt ist, (den christlichen) Gott zu schauen.

    Nur mal so. ;-

  69. 18.

    Erst wenn ein Schaden tatsächlich eingetreten ist, kann eine Behörde haftbar gemacht werden. Es ist noch kein abschließendes Urteil erfolgt, quasi kein Schaden.
    Die Landesregierung hatte versprochen sich für die Familie einzusetzen. Das heißt: Schnelles Verfahren, Abschluss und ohne neu das Amtsgericht Luckenwalde neu verklagen zu müssen, großzügig ersetzen. Weil? Der Schaden „im Kopf“ über die vielen Jahre verlorene Lebensqualität ist nicht heilbar. Mal sehen was geschieht...

  70. 17.

    "Auf Rechtstreue wurde dann das Haus gebaut.

    Mithin muss ein Verfahren gefunden werden, dass der aufgetauchte Eigentümer ein gleichwertiges Ersatzgrundstück bekommt, anstatt dass Werte, die geschaffen wurden, wieder im Handumdrehen wegen eines Rechtsfehlers vernichtet werden müssen"

    Falsch. Die einzige Rechtstreue ist, dem Eigentümer sein Eigentum wiederzugeben und die Familie zu entschädigen. Ansonsten wird das zum Gewohnheitsrecht: "Komm schon Eigentümer, da steht doch schon ein Haus drauf..."

  71. 16.

    "Der Typ will doch gar nicht hier her kommen zum wohnen."

    Muss der Eigentümer auch nicht. Und bleibt trotzdem Eigentümer.

  72. 15.

    Die Familie tut mir wirklich leid, hat nichts falsch gemacht und trotzdem den Schaden. Der Eigentümer hat an sich auch nichts falsch gemacht. Dennoch könnte er sich menschlich verhalten und nach einer gütlichen Einigung streben anstatt die Dollarzeichen in den Augen zu haben. Immerhin geht es um die Existenz einer Familie. Was würde er mit Grundstück anfangen? Haften müsste eigentlich das Amt und nicht die Familie.
    Absurd das ganze.

  73. 14.

    Ich könnte mir vorstellen das auch irgendwas mit Pacht, oder Erbpacht, usw. möglich gewesen wäre, womit das Grundstück beim Erben und eben das Haus, und die Nutzung für die Familie möglich gewesen wäre. Aber meines Wissens, soweit man das den zahlreichen Berichten entnehmen konnte, bestehen die Erben auf das Grundstück, in ihrer Ursprünglichen Form also beräumt.

    Auf jeden fall ist, das ein juristisches Spiel vom feinsten, bei dem es keinen wirklichen Gewinner gibt, bzw. zu welchem Preis.

  74. 13.

    Ich bin mal wirklich gespannt, wie der BGH hier entscheidet. Theoretisch rein so vom Recht her, haben die Leuts im guten Glauben dann doch Helerware erworben. Quasi dem rechtmäßigen Eigentümer geklaut durch die Kommune. Das Bauland hier. Was nun mit den Werten, die darauf geschaffen wurden, rechtlich dann passiert, ist echt ne interessante Entscheidung.

  75. 12.

    Das Amtsgericht Luckenwalde hat Fehler gemacht.
    Kann passieren, ist menschlich.
    Aber man muss zu Fehlern stehen und für den entstandenen Schaden aufkommen.
    Aber das Amtsgericht Luckenwalde macht einen schlanken Fuß und bemüht sich nicht um Schadensbegrenzung und Schadenregulierung.
    Das ist etwa so, wie Fahrerflucht.

  76. 11.

    II. Wenn das Recht nicht rückwirkend gelten darf und bei Gewährung von Recht rechtsstaatliche Verhältnisse geherrscht haben, wäre es m. E. logisch, dass Rechtsfehler eher zu heilen wären als dass das Ganze rückabgewickelt werden muss, wo schon neue Tatsachen (durch den Hausbau) entstanden sind.

    Asche auf mein Haupt, dass meine Phantasie manchmal mit mir durchgeht: Ich stelle mir gerade vor, dass die nordamerikanischen Ureinwohner die krass gegen das heutige Recht verstoßende damalige Landnahme klagen würden und Recht bekämen: Ganz New York müsste dem Erdboden gleichgemacht werden.

    Dummerweise galt nur Naturrecht für die einen, Gesetzbücher für die anderen. ;-

  77. 10.

    Die Angelegenheit ist geradezu tollkühn und schlägt jeglicher Logik ins Gesicht: Nicht die Familie hat die Problemlage verursacht, sondern das Amtsgericht Luckenwalde, das fehlerhaft nach dem Eigentümer gesucht hat. Auf Rechtstreue wurde dann das Haus gebaut.

    Mithin muss ein Verfahren gefunden werden, dass der aufgetauchte Eigentümer ein gleichwertiges Ersatzgrundstück bekommt, anstatt dass Werte, die geschaffen wurden, wieder im Handumdrehen wegen eines Rechtsfehlers vernichtet werden müssen.

    An DIESER Art der Juristerei, wie es das Brandenburgische OLG stellvertretend betreibt, können Menschen verzweifeln. Wenn Theorie und Praxis nicht recht zusammenpassen, umso schlimmer für die Praxis. Daher rührt auch der Begriff des Winkeladvokaten.

    Pardon. ;-

  78. 9.

    Der Fehler liegt bei der Behörde eindeutig.
    Also sollte man vernünftig mit dem Nocheigentümer verhandeln Ihm eine entsprechende Entschädigung anbieten die beide Seiten zufrieden stimmt.

  79. 8.

    Auch gut so denn der Fehler lag beim Amt und jenes weigerte sich auch die Kosten zu übernehmen und die Familie und Eigentümer zu entschädigen. Auf den Ämtern passieren keine Fehler und schon gar nicht möchte man dafür gerade stehen.

    Ein ist aber absehbar auch der BGH wird nur Festellen das Behörden für ihre Fehler haften müssen. Unrecht wird der BGH auch nicht in Recht zurückbiegen. Es bleibt nur die Kostennote für den Steuerzahler und dem eingestehen von Fehler wäre der Weg deutlich kürzer und günstiger gewesen. Es ist ja nur Geld er Steuerzahler gelle...

  80. 7.

    "Warum hat die Stadt Luckenwalde die Familie noch nicht entschädigt?"
    Das ist die einzige richtige Frage. Der Fall hätte spätestens vor einem Jahr angeschlossen werden können bzw. sollen.

  81. 6.

    Tja, das ist die Frage. Ist der Betrag nur hoch genug, dann würde das sicher funktionieren. Der Typ will doch gar nicht hier her kommen zum wohnen. Also muss mit ihm verhandelt werden für welchen Preis er bereit wäre zu verzichten auf Basis des Grundstücks ohne Haus von damals 2011 inkl. Wertsteigerung plus Bonus das er endlich Ruhe gibt.

  82. 5.

    "und der ursprüngliche u. rechtmäßige Besitzer sollte endlich die endlich die Kohle inkl. Bonus oben drauf für de Wertsteigerung als Entschädigung nehmen und es gut sein lassen"

    Der Eigentümer will aber keine "Kohle inkl. Bonus" sondern sein Grundstück zurück. Tja, was nun?

  83. 4.

    Die Revision wird leider nichts daran ändern, dass das Grundstück dem rechtmässigen Eigentümer zu übertragen ist. Sonst ist das Eigentum letzlich nicht grundgesetzlich geschützt.

    Warum hat die Stadt Luckenwalde die Familie noch nicht entschädigt?

  84. 3.

    Behörden und Verwaltungen sollten mehr Spielraum bekommen, wenn es kostengünstiger mit Geld regelbar ist, denn ...
    bestechlich ist man schon...irgendwo. Nun wird es teuer, was nicht im Interesse des Steuerzahlers sein kann. Der Fall kennt am Ende nur Verlierer, ähnlich bei streitenden Erben.

  85. 2.

    Warum sollte das BGH jetzt anders urteilen. Der Fehler liegt im Amt bzw. bei dem Sachbearbeiter und nicht an der Rechtssprechung bzw. dem Prozess wie verwaltungstechnisch bei einem Grundstück vorzugehen ist bei einem Erbfall, Zwangsräumung, etc.. Ds BGH wird nicht anders urteilen, weil kein Fehler an sich vorliegt. Hätte das Amt korrekt gearbeitet wäre das nie passiert. Das Amt soll die Kosten für alles tragen und der ursprüngliche u. rechtmäßige Besitzer sollte endlich die endlich die Kohle inkl. Bonus oben drauf für de Wertsteigerung als Entschädigung nehmen und es gut sein lassen, damit die Familie endlich in Ruhe dort leben kann. aber das ist nicht die Aufgabe des BGH dies zu richten.

  86. 1.

    Wir leben ja wohl in absurdistan wenn die leute dem Eigentümer auch noch 6000 Euro zahlen müssen. Dass kann schön das AG luckenwalde übernehmen. Der nächste Justiz-skandal in Brandenburg.

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